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Das verfassungsrechtliche Hoffnungsprinzip im Strafvollzug – ein hoffnungsloser Fall?

Grundlagen, Grenzen und Ausblicke für die Achtung der Menschenwürde bei begrenzter Lebenserwartung eines Gefangenen

von Silke Maria Fiedeler (Autor:in)
©2003 Dissertation 190 Seiten
Reihe: Bielefelder Rechtsstudien, Band 14

Zusammenfassung

Befindet sich ein Mensch mit begrenzter Lebenserwartung im Strafvollzug, richtet sich seine Hoffnung darauf, die Freiheit möglichst frühzeitig zurückzuerlangen und nicht in Haft versterben zu müssen. Wie dieser Hoffnung eines Gefangenen mit begrenzter Lebenserwartung Rechnung getragen werden kann, ist Gegenstand der Untersuchung. Dabei ist der zentrale Prüfungsmaßstab das Verfassungsrecht respektive die Achtung der Menschenwürde. Auf der Grundlage der Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe wird das verfassungsrechtliche Hoffnungsprinzip inhaltlich konkretisiert. Fälle aus der Strafrechtspraxis liefern Belege für widerstreitende Interessen und Grenzen des Hoffnungsprinzips und fordern zur Entwicklung praktischer Lösungen auf.

Details

Seiten
190
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631507964
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Gefangener Unheilbarkeit Freiheitsentziehung Menschenwürde Hoffnung
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. 189 S.

Biographische Angaben

Silke Maria Fiedeler (Autor:in)

Die Autorin: Silke M. Fiedeler, geb. Grudda, studierte von 1988 bis 1994 Rechtswissenschaft an den Universitäten Bielefeld, Strasbourg und Freiburg im Breisgau. Im Januar 1994 absolvierte sie ihr erstes Staatsexamen in Baden-Württemberg, Ende 1996 das zweite Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen. 1994 wurde sie in einem Düsseldorfer Hospiz zur Sterbebegleiterin ausgebildet und arbeitete dort ehrenamtlich bis 1998. An der Fernuniversität Hagen absolvierte sie das berufsbegleitende Studium Mediation. Sie arbeitet seit Anfang 2000 als selbständige Rechtsanwältin in Essen, doziert und engagiert sich im Bereich Mediation. Ihre Kanzlei ist seit 2002 als Gütestelle anerkannt.

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Titel: Das verfassungsrechtliche Hoffnungsprinzip im Strafvollzug – ein hoffnungsloser Fall?