Lade Inhalt...

Arbeitsrechtliche Fragen der Zielvereinbarung

von Noel Friedrich (Autor:in)
©2009 Monographie 324 Seiten

Zusammenfassung

Zielvereinbarungen sind in der heutigen betrieblichen Praxis sowohl ein Führungsinstrument als auch eine anerkannte Leistungsbewertungs- und Leistungsvergütungsmethode. Sie werden inzwischen in nahezu sämtlichen Bereichen des Arbeitslebens verwendet. Dementsprechend kommt ihnen auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht eine immer größere Bedeutung zu. Sowohl im Bereich des Individual- als auch des Kollektivarbeitsrechts sind vom Abschluss über die Durchführung bis hin zur Beendigung von Zielvereinbarungen eine Vielzahl von Problem- und Spannungsfeldern vorhanden. Können Zielvereinbarungen mit vertraglichen Flexibilisierungsinstrumenten wie Freiwilligkeitsvorbehalt, Widerrufsvorbehalt oder Befristung verbunden werden? Welche Grenzen haben die Parteien bei der Abfassung einer Zielvereinbarung zu beachten? Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer abmahnen oder ihm kündigen, wenn die vereinbarten Ziele nicht erreicht wurden? Ist es zulässig, einem Arbeitnehmer, der die Ziele erreicht hat, aber vor einem vorgesehenen Stichtag aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, den Bonus nicht zu zahlen? Und inwieweit ist der Betriebsrat an der Ein- und Durchführung eines Zielvereinbarungssystems zu beteiligen?
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und des rechtswissenschaftlichen Diskussionsstandes mit diesen und anderen Fragen zur Zielvereinbarung.

Biographische Angaben

Noel Friedrich (Autor:in)

Philipp Noël Friedrich wurde am 16.05.1972 in Göttingen geboren. Er studierte von 1993 bis 1999 Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen, Barcelona und Hamburg. Nach dem Rechtsreferendariat in Hamburg begann der Autor im Jahr 2003 mit der Promotionsarbeit: ‘Arbeitsrechtliche Fragen der Zielvereinbarung’, die er im Februar 2008 mit der mündlichen Doktorprüfung abschloss. Seit 2003 war der Autor in verschiedenen Wirtschaftskanzleien als Rechtsanwalt tätig. Er arbeitet seit Januar 2008 als Jurist für die Landeshauptstadt München.

Zurück

Titel: Arbeitsrechtliche Fragen der Zielvereinbarung