Kann die Wirklichkeit des Rechtfertigungsgeschehens nur mit Hilfe der aristotelischen Kategorien angemessen zum Ausdruck gebracht werden? Eine andere, nicht nur verbal behauptete, sondern ontologisch begründete Möglichkeit wird am Beispiel Bultmanns und seiner Schule in Auseinandersetzung mit den berechtigten Anliegen des Tridentinums und im Anschluss an Küngs Buch über Barth vorgestellt.