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Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse – ein Verfassungsprinzip des Grundgesetzes?

von Thilo Rohlfs (Autor:in)
©2008 Dissertation 196 Seiten

Zusammenfassung

Die Arbeit widmet sich dem Kernpunkt aller Bundesstaatlichkeit, nämlich der Frage, welches Maß an bundesstaatlicher Integration in einem bundesstaatlichen Gebilde notwendig ist. Im Mittelpunkt stehen hierbei gerade auch Überlegungen, wann diesbezüglich ein Grad erreicht ist, der die Leistungsfähigkeit des Bundesstaates gefährdet. Die Untersuchung nähert sich ihrem juristischen Kern über eine zunehmende Konkretisierung von allgemeinpolitischen Beobachtungen über politwissenschaftliche und empirische Erwägungen und mündet am Ende in verfassungspolitische Handlungsempfehlungen. Dabei wird insbesondere dem normativen Leistungsvermögen der im Grundgesetz enthaltenen Formeln von der «Gleichwertigkeit» (Art. 72 Abs. 2 GG) bzw. «Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse» (Art. 106 Abs. 3 S. 4 Nr. 2 GG) nachgegangen. Im Mittelpunkt steht letztlich die Frage, ob die Einheitlichkeit bzw. Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse als verfassungsrechtliches Gebot des Grundgesetzes oder zumindest als tauglicher verfassungspolitischer Richtwert anzusehen ist. Ein verfassungsrechtlich verbindliches Vereinheitlichungsgebot lässt sich dem Grundgesetz nach eingehender Analyse im Ergebnis nicht entnehmen.

Details

Seiten
196
Jahr
2008
ISBN (Paperback)
9783631582374
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Lebensbedingungen Deutschland Grundgesetz Föderalismus Gleichwertigkeit Lebensverhältnisse Bundesstaatlichkeit
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. 196 S.

Biographische Angaben

Thilo Rohlfs (Autor:in)

Der Autor: Thilo Rohlfs, geboren 1979 in Eckernförde; 2000-2005 Studium der Rechtswissenschaft in Kiel; März 2005 Erstes juristisches Staatsexamen; seit 2007 Dozent für öffentliches Recht und Strafrecht bei einem juristischen Repetitorium; seit 2007 Referendar beim Oberlandesgericht Schleswig.

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Titel: Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse –   ein Verfassungsprinzip des Grundgesetzes?