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Die Risikoverteilung und die Bedenkenhinweispflicht im Bauvertrag

von Grete Langjahr (Autor:in)
©2019 Dissertation 224 Seiten

Zusammenfassung

Der Bauvertrag ist geprägt von einem Spannungsverhältnis zwischen Planung und Realität. Auf der vertraglichen Ebene schuldet der Unternehmer die Erstellung eines Werks. Hierin erschöpft sich seine Pflicht nicht, da er einem bestimmten (Werk-)Erfolg erzielen muss. Die Erfolgsbezogenheit führt zu der Frage, was geschieht, wenn der Unternehmer die vereinbarte Leistung erbringt, mit der der geschuldete Erfolg nicht erreicht wird. Ist der Unternehmer verpflichtet, die für den Erfolg notwendigen Leistungen zu erbringen. Sie geht der Frage nach, ob Ausnahmen von der strikten und uneingeschränkten Erfolgshaftung bestehen, wenn er den Besteller auf Bedenken im Hinblick auf die Nichterreichung des Erfolgs hingewiesen hat und welche Folgen die (Nicht-)Einhaltung der Hinweispflicht nach sich zieht.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autoren-/Herausgeberangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • 1. Teil: Einführung
  • I. Grundlagen und Strukturen des Bauvertrages und die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten der Zuordnung der vertraglichen Risiken
  • 1. Grundform des Bauvertrages
  • 2. Rechtsgrundlagen des Bauvertrages
  • 3. Der Bauvertrag als VOB/B-Vertrag
  • 4. Zustandekommen des Bauvertrages
  • a) Allgemeines: Der Inhalt des Bauvertrages
  • b) (Notwendiger) Inhalt des Bauvertrages bei Abschluss des Vertrages
  • 5. Die Leistungsverpflichtungen der Vertragsparteien
  • a) Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien
  • b) Weitere Pflichten und Obliegenheiten der Vertragsparteien während der Vertragsdurchführungsphase
  • 6. Unterschiede eines Bauvertrages zu einem klassischen Werkvertrag
  • 7. Die werkvertraglichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch
  • a) Ursprüngliche Konzeption des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch
  • b) Die Trennung von Planung und Ausführung im Rahmen des Bauvertrages und die Folgen
  • 8. Wesentliche Strukturelemente eines Bauvertrages
  • a) Die Einordnung des Bauvertrages als Vertrag mit Langzeitcharakter
  • b) Die Einordnung des Bauvertrages als Rahmenvertrag
  • c) Die Einordnung des Bauvertrages als „Kooperationsvertrag“
  • 9. Die Risiken eines Bauvertrages
  • a) Verwendungsrisiko
  • b) Erfolgsrisiko
  • aa) Leistungsrisiko
  • bb) Vergütungsrisiko
  • II. Der Mangelbegriff des Werkvertragsrechts
  • 1. Das Vorliegen eines Sachmangels
  • 2. Der zweigliedrige Mangelbegriff im alten Schuldrecht
  • 3. Der Mangelbegriff im neuen Schuldrecht: Begriffsbestimmung und Stufenverhältnis des § 633 Abs. 2 BGB
  • 2. Teil: Der vertraglich geschuldete Werkerfolg des Unternehmers im Rahmen eines Bauvertrages
  • I. Der geschuldete Leistungsumfanges des Bauunternehmers und die Erfolgserwartung des Bestellers
  • 1. Das Grundproblem der Bestimmung des vertraglich geschuldeten Leistungsumfanges der Parteien
  • a) Die Differenzierung zwischen den Vorgaben des Bestellers und der Erfolgsverpflichtung des Unternehmers
  • b) Die Erfolgsverpflichtung des Werkunternehmers
  • c) Die Funktionstauglichkeit des Bauwerks
  • 2. Die Anknüpfungspunkte der Bestimmung des geschuldeten Leistungsumfangs des Bauunternehmers und der Erwartung des Bestellers
  • a) Erster Anknüpfungspunkt: Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien
  • b) Zweiter Anknüpfungspunkt: Die Vorschriften der §§ 631, 633 BGB
  • 3. Die Folgen der Erfolgsverpflichtung des Bauunternehmers
  • II. Die Erfolgserwartung des Bestellers
  • 1. Die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien als Grundlage der Erfolgserwartung des Bestsellers
  • a) Die Leistungspflicht des Unternehmers
  • b) Die Leistungsbeschreibung der Parteien als Grundlage der Erfolgserwartung des Bestellers
  • aa) Grundsätzliches zur Leistungsbeschreibung
  • bb) Die Gestaltung der Leistungsbeschreibung
  • (1) Die funktionale Leistungsbeschreibung
  • (2) Die detaillierte Leistungsbeschreibung
  • c) Zwischenergebnis
  • 2. Die Auslegung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien als Grundlage der Erfolgserwartung des Bestellers
  • a) Die Auslegung des Vertrages anhand des Wortlautes
  • b) Die Auslegung des Vertrages anhand der Umstände des konkreten Einzelfalles
  • c) Der Maßstab der Auslegung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages
  • d) Die ergänzende Vertragsauslegung
  • 3. Der Mangelbegriff des Werkvertragsrechts als Grundlage der Erfolgserwartung des Bestellers
  • a) Die gesetzliche Regelung des § 633 Abs. 2 BGB
  • aa) Die Beschaffenheitsvereinbarung (§ 633 Abs. 2 S. 1 BGB)
  • bb) Verwendungseignung
  • (1) Vertraglich vorausgesetzte Verwendung (§ 633 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BGB)
  • (2) Gewöhnliche Verwendungseignung/Übliche Beschaffenheit (§ 633 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BGB)
  • (3) Die anerkannten Regeln der Technik
  • b) Das Verhältnis der Mängeltatbestände zueinander / Stufenverhältnis
  • aa) Strukturen der Mangeldogmatik im deutschen Recht: Der Gleichlauf der kauf- und werkvertraglichen Mängelhaftung
  • bb) Die richtlinienkonforme Auslegung des werkvertraglichen Mangelbegriffs
  • c) Der funktionale Mangelbegriff des Werkvertragsrechts nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
  • 4. Die Funktionalitätserwartung des Bestellers als Bestandteil der Beschaffenheitsvereinbarung der Parteien
  • a) Das Spannungsverhältnis zwischen der Beschaffenheitsvereinbarung und der Funktionalitätserwartung des Bestellers
  • b) Die Auflösung dieses Spannungsverhältnisses
  • aa) Die vereinbarte Beschaffenheit geht über die Funktionalitätserwartung des Bestellers hinaus
  • bb) Der Verwendungszweck wurde im Rahmen der Beschaffenheitsvereinbarung vertraglich bestimmt
  • cc) Der Verwendungszweck wurde vertraglich nicht bestimmt
  • c) Zwischenergebnis
  • III. Die Erfolgsverpflichtung des Unternehmers und die Möglichkeiten der Begrenzung der Funktionalitätshaftung des Unternehmers
  • 1. Die Erfolgsverpflichtung des Werkunternehmers
  • a) Die Erfolgsverpflichtung des Unternehmers im Rahmen der funktionalen Ausschreibung der Leistung
  • b) Die Erfolgsverpflichtung des Unternehmers im Rahmen der detaillierten Ausschreibung der Leistung
  • aa) Vorfragen
  • bb) Durch die detaillierte Leistungsbeschreibung lässt sich der funktionale Werkerfolg erreichen
  • cc) Durch die detaillierte Leistungsbeschreibung lässt sich der funktionale Werkerfolg nicht erreichen
  • dd) Die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien als Anknüpfungspunkt der Erwartungen des Bestellers
  • (1) Die werkvertragliche Erfolgsverpflichtung erschöpft sich in der Abarbeitung der zugrunde gelegten Leistungsspezifikation (Regelungsmodell 1)
  • (2) Die werkvertragliche Erfolgsverpflichtung umfasst die Herstellung eines funktionstauglichen Gesamtwerks (Regelungsmodell 2)
  • (3) „Zwitter“: Die Erfolgsverpflichtung des Unternehmers lässt sich nicht eindeutig bestimmen
  • (a) Regelungsmodell 1 wird dem Vertrag zu Grunde gelegt
  • (aa) Vorteile dieses Modells
  • (bb) Nachteile dieses Modells
  • (cc) Korrektiv von Regelungsmodell 1
  • (b) Regelungsmodell 2 wird dem Vertrag zu Grunde gelegt
  • (aa) Vorteile dieses Modells
  • (bb) Nachteile dieses Modells
  • (cc) Korrektiv
  • (c) Stellungnahme
  • 2. Zwischenergebnis
  • IV. Die Gegenleistungspflicht des Bestellers
  • 1. Vorüberlegungen
  • 2. Die Äquivalenzerwartung der Vertragsparteien
  • 3. Die Störung der Äquivalenzerwartung der Vertragsparteien
  • 4. Der Anspruch des Unternehmers auf eine zusätzliche Vergütung
  • a) Dem Bauvertrag liegt eine funktionale Baubeschreibung zu Grunde
  • b) Dem Bauvertrag liegt eine detaillierte Baubeschreibung zu Grunde
  • aa) Der Mehrvergütungsanspruch des Unternehmers aus § 2 Abs. 5 VOB/B oder aus § 2 Abs. 6 VOB/B
  • bb) Geschäftsführung ohne Auftrag oder aus den Vorschriften des Bereicherungsrechts
  • cc) Der Anspruch des Unternehmers auf eine Mehrvergütung aus den Vorschriften über die Störung der Geschäftsgrundlage
  • dd) Der Anspruch des Unternehmers auf eine Mehrvergütung aufgrund der Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung
  • 5. Die verschiedenen Methoden der Vergütungsermittlung
  • a) Methode 1
  • b) Methode 2
  • c) Methode 3
  • d) Methode 4
  • e) Methode 5
  • f) Wahlrecht des Unternehmers
  • V. Ergebnis
  • 3. Teil: Die Zuordnung des Erfolgsrisikos und die Enthaftungsmöglichkeiten des Werkunternehmers
  • I. Die Zuordnung des Erfolgsrisikos
  • 1. Die Zuordnung des Erfolgsrisikos
  • 2. Die Zuordnung des Erfolgsrisikos unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bauvertrages
  • a) Die Besonderheiten des Bauvertrages
  • b) Die Einheit von Planung und Ausführung
  • c) Unvollständige Planung bei Abschluss des Vertrages
  • d) Zur-Verfügung-Stellung ungeeigneter Materialien, ungeeignete Vorleistungen anderer Unternehmer sowie ungeeignete Anweisungen
  • II. Die Enthaftungsmöglichkeiten des Unternehmers im Rahmen eines Bauvertrages
  • 1. Vorüberlegungen
  • 2. „Durchbrechen der Risikozuordnung“
  • a) Die Planungs- und Ausführungseinheit
  • b) Unzureichende/unvollständige Planung des Bestellers
  • c) Anweisungen und Anordnungen des Bestsellers während der Herstellungsphase
  • d) Zur Verfügung-Stellung ungeeigneter Materialien/ungeeignete Vorleistungen anderer Unternehmer
  • 3. Risikoverlagerung bei einem VOB/B-Bauvertrag
  • 4. Risikoverlagerung bei einem BGB-Bauvertrag
  • a) Der Grundsatz der Risikozuordnung bei einem BGB-Bauvertrag
  • b) Erste Ausnahme: Rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Vertragsparteien
  • c) Zweite Ausnahme: Bedenkenhinweispflicht
  • 4. Teil: Die Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht
  • I. Grundlagen der Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht
  • 1. Allgemeines
  • 2. VOB/B-Bauvertrag
  • 3. BGB-Bauvertrag
  • a) Die Entstehungsgeschichte der Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht
  • b) Die Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht in der Rechtsprechung
  • c) Die Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht in der Literatur
  • 4. Formale Anforderungen an die Bedenkenhinweispflicht
  • 5. Die Bedenkenhinweispflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung
  • a) Einbeziehung der Bedenkenhinweispflicht
  • aa) Transparenzgebot, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB
  • bb) Verstoß gegen das gesetzliche Leitbild, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB
  • b) Abbedingung der Bedenkenhinweispflicht
  • 6. Sonstige ausgewählte Nebenpflichten
  • a) Vorvertragliche Hinweispflichten
  • b) Kooperationspflichten
  • c) Einseitige Vertragsänderung während der Vertragsdurchführungsphase
  • d) Hinweispflichten des Bestellers
  • II. Die Prüfungspflicht des Werkunternehmers
  • 1. Ausgestaltung der Prüfungspflicht (Inhalt, Form, Zeitpunkt, Adressat)
  • 2. Reichweite und Rechtsfolgen der Prüfungspflicht
  • a) Funktionale Leistungsbeschreibung
  • b) Detaillierte Leistungsbeschreibung
  • 3. Die Prüfungspflicht des Unternehmers anhand ausgewählter Fallgruppen
  • a) Zu erwartendes Fachwissen des Unternehmers („der Spezialist muss auch Spezialwissen haben“)
  • b) Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung
  • c) Bedenken gegen die Güte der vom Besteller gelieferten Stoffe oder Bauteile
  • d) Prüfung der Vorleistungen anderer Unternehmer oder des Bestellers
  • e) Übernahme von Planungsverantwortung durch den Unternehmer
  • f) Unerprobte Techniken oder Materialien
  • g) Keine Einschränkung durch DIN-Normen
  • h) Prüfungspflicht und besondere Fachkunde des Bestellers
  • i) Sonderwissen des Bestellers
  • III. Die Bedenkenhinweispflicht des Werkunternehmers
  • 1. Allgemeines
  • 2. Rechtsnatur der Bedenkenhinweispflicht
  • a) Allgemeines
  • aa) Die Einordnung der Bedenkenhinweispflicht als Hauptleistungspflicht des Werkunternehmers
  • bb) Die Einordnung der Bedenkenhinweispflicht als Nebenleistungspflicht des Werkunternehmers
  • cc) Die Einordnung der Bedenkenhinweispflicht als Nebenpflicht des Werkunternehmers
  • dd) Die Einordnung der Bedenkenhinweispflicht als Obliegenheit des Werkunternehmers
  • ee) Die Einordnung der Bedenkenhinweispflicht nach Ansicht des Bundesgerichtshofes
  • ff) Eigene Ansicht der rechtlichen Einordnung der Bedenkenhinweispflicht
  • (1) Verpflichtung des Unternehmers zur Mitteilung von Bedenken
  • (2) Anwendungsbereich der Bedenkenhinweispflicht anhand der vertraglichen Ausgestaltung des Bauvertrages
  • (3) Die Bedeutung der Bedenkenhinweispflicht in den einzelnen Vertragskonstellationen
  • (a) Die Bedeutung der Bedenkenhinweispflicht bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung
  • (b) Die Bedeutung der Bedenkenhinweispflicht bei einer detaillierten Leistungsbeschreibung
  • (c) Die Bedeutung der Bedenkenhinweispflicht bei einer detaillierten Leistungsbeschreibung mit funktionaler Zielrichtung
  • (aa) Umfang der Bedenkenhinweispflicht bei einer detaillierten Leistungsbeschreibung mit funktionaler Zielrichtung
  • i. Einordnung der Bedenkenhinweispflicht des Unternehmers als Hauptleistungspflicht
  • ii. Die Einordnung der Bedenkenhinweispflicht des Unternehmers als Nebenpflicht
  • iii. Die Einordnung der Bedenkenhinweispflicht des Unternehmers als Nebenleistungspflicht
  • iv. Die Einordnung der Bedenkenhinweispflicht als Enthaftungstatbestand
  • b) Ergebnis
  • 5. Teil: Die Rechtsfolgen der (Nicht-) Einhaltung der Bedenkenhinweispflicht
  • I. Allgemeines
  • 1. Das Spannungsverhältnis zwischen Planung und Realität
  • 2. Das Leistungsbestimmungsrecht des Bestellers
  • 3. Die Reaktionsmöglichkeiten des Bestellers
  • a) Der Bestseller reagiert auf den Bedenkenhinweis des Unternehmers
  • b) Der Bestseller reagiert auf den Bedenkenhinweis des Unternehmers nicht
  • II. Der Bedenkenhinweis des Unternehmers unterbleibt
  • 1. Rechtliche Einordnung der Bedenkenhinweispflicht
  • 2. Der Unternehmer ist von den vereinbarten Spezifikationen abgewichen, hat die Leistung aber mangelfrei erbracht
  • a) Der Bedenkenhinweis ist pflichtwidrig unterblieben
  • aa) Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz
  • bb) Die Höhe des Schadensersatzanspruches
  • cc) Entlastungsmöglichkeiten des Unternehmers
  • (1) „Notgeschäftsführung“
  • (2) Fehlender Pflichtwidrigkeitszusammenhang
  • dd) Gewährleistungsansprüche des Bestellers
  • b) Der Bedenkenhinweis ist mangels Erkennbarkeit unterblieben
  • aa) Schadensersatzanspruch des Bestellers
  • (1) Mangelnde Erkennbarkeit der fehlerhaften Vorgaben
  • (2) Eilbedürftigkeit der Bauausführung
  • bb) Gewährleistungsansprüche des Bestellers
  • c) Folgen für den Vergütungsanspruch des Unternehmers
  • 3. Der Unternehmer hat die Spezifikationen des Bestellers beachtet, aber das Werk mangelhaft errichtet
  • a) Rechte des Bestsellers vor Abnahme
  • b) Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers nach Abnahme
  • c) Kündigung des Bestellers
  • d) Mängelansprüche des Bestellers gegenüber dem Unternehmer
  • aa) Sowieso-Kosten
  • bb) Vorteilsausgleich
  • III. Der Unternehmer erteilt dem Besteller den Bedenkenhinweis
  • 1. Der Besteller weist den Unternehmer an, wie geplant zu bauen
  • a) Einvernehmliche Änderung der Sollbeschaffenheit
  • b) Teilkündigung
  • c) Haftung des Unternehmers für etwaige Mängel
  • d) Reaktionsmöglichkeiten des Unternehmers
  • aa) Leistungsverweigerungsrecht
  • bb) Kündigung des Vertrages
  • e) Kündigungsrecht des Bestellers
  • aa) Freie Kündigung
  • bb) Außerordentliche Kündigung
  • 2. Die partielle Verweigerung der notwendigen Änderungen durch den Besteller
  • a) „Automatische“ Anpassung der Vergütung des Unternehmers
  • b) Anpassung der Leistungsseite
  • aa) Einseitiges Anordnungsrecht des Bestellers im Rahmen eines VOB/B-Bauvertrages
  • bb) Übereinstimmende Änderung der vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen eines BGB-Bauvertrages
  • cc) Einseitiges Anordnungsrecht des Bestellers im Rahmen eines BGB-Bauvertrages
  • c) Planungsreduzierung
  • 3. Der Besteller weist den Unternehmer an, die für die Verwirklichung des Bauerfolges erforderlichen Leistungen auszuführen
  • a) Vertragsanpassung im Hinblick auf die geschuldete Primärleistung
  • b) Bei fachgerechter Umsetzung der Leistungsvorgaben des Bestellers ist das Werk des Unternehmers mangelfrei
  • c) Vertragsanpassung im Hinblick auf die Vergütung
  • d) Vertragsanpassung im Hinblick auf die Leistungszeit
  • 4. Der Bedenkenhinweis wird erteilt; der Besteller reagiert nicht
  • a) Die Obliegenheit des Bestellers zu reagieren
  • b) Folgen der „Nicht-Reaktion“
  • aa) Leistungsseite
  • (1) Der Leistungsumfang des Unternehmers
  • (2) Enthaftung für auftretende Mängel, wenn der Unternehmer nur die Vorgaben ausführt
  • bb) Vergütungsseite
  • (1) Der Anspruch des Unternehmers auf eine zusätzliche Vergütung durch ergänzende Vertragsauslegung
  • (2) Der Anspruch des Unternehmers auf eine zusätzliche Vergütung anhand der Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag
  • (3) Der Anspruch des Unternehmers auf eine zusätzliche Vergütung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage
  • (4) Zusammenfassung
  • c) Rechtsfolgen des Verstoßes der Mitwirkungshandlung durch den Besteller
  • aa) Der Besteller verstößt gegen eine Mitwirkungsobliegenheit
  • bb) Reaktionsmöglichkeiten des Unternehmers bei einer unterlassenen Mitwirkung des Bestellers
  • (1) Leistungsverweigerungsrecht des Unternehmers
  • (2) Werkunternehmer kündigt den Vertrag
  • (a) Kündigung des Vertrages durch den Unternehmer gemäß §§ 642, 643 BGB
  • (b) Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 642 BGB
  • (3) Schadensersatzanspruch des Unternehmers nach §§ 280 Abs. 1, 280 Abs. 2, 286 BGB
  • cc) Der Werkunternehmer hält am Vertrag fest und errichtet ein mangelhaftes Werk
  • dd) Der Werkunternehmer hält am Vertrag fest und ändert eigenmächtig die Vorgaben des Bestellers
  • (a) Die Anpassung des Vertrages durch stillschweigende Annahme des Alternativvorschlages des Unternehmers bei einem „Verbraucherbesteller“
  • (b) Die Anpassung des Vertrages durch stillschweigende Annahme des Alternativvorschlages des Unternehmers bei einem „Unternehmerbesteller“
  • (c) Verlust des Rügerechts des „Unternehmerbestellers“
  • (d) Vergütungsanspruch des Unternehmers gegenüber dem „Unternehmerbesteller“
  • 6. Teil: Ergebnis
  • Literaturverzeichnis
  • Reihenübersicht

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Teil: Einführung

I. Grundlagen und Strukturen des Bauvertrages und die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten der Zuordnung der vertraglichen Risiken

1. Grundform des Bauvertrages

2. Rechtsgrundlagen des Bauvertrages

3. Der Bauvertrag als VOB/B-Vertrag

4. Zustandekommen des Bauvertrages

a) Allgemeines: Der Inhalt des Bauvertrages

b) (Notwendiger) Inhalt des Bauvertrages bei Abschluss des Vertrages

5. Die Leistungsverpflichtungen der Vertragsparteien

a) Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien

b) Weitere Pflichten und Obliegenheiten der Vertragsparteien während der Vertragsdurchführungsphase

6. Unterschiede eines Bauvertrages zu einem klassischen Werkvertrag

7. Die werkvertraglichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch

a) Ursprüngliche Konzeption des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch

b) Die Trennung von Planung und Ausführung im Rahmen des Bauvertrages und die Folgen

8. Wesentliche Strukturelemente eines Bauvertrages

a) Die Einordnung des Bauvertrages als Vertrag mit Langzeitcharakter

b) Die Einordnung des Bauvertrages als Rahmenvertrag

c) Die Einordnung des Bauvertrages als „Kooperationsvertrag“

9. Die Risiken eines Bauvertrages

a) Verwendungsrisiko

b) Erfolgsrisiko

aa) Leistungsrisiko

bb) Vergütungsrisiko

II. Der Mangelbegriff des Werkvertragsrechts

1. Das Vorliegen eines Sachmangels

2. Der zweigliedrige Mangelbegriff im alten Schuldrecht

3. Der Mangelbegriff im neuen Schuldrecht: Begriffsbestimmung und Stufenverhältnis des § 633 Abs. 2 BGB

2. Teil: Der vertraglich geschuldete Werkerfolg des Unternehmers im Rahmen eines Bauvertrages

I. Der geschuldete Leistungsumfanges des Bauunternehmers und die Erfolgserwartung des Bestellers

1. Das Grundproblem der Bestimmung des vertraglich geschuldeten Leistungsumfanges der Parteien

a) Die Differenzierung zwischen den Vorgaben des Bestellers und der Erfolgsverpflichtung des Unternehmers

b) Die Erfolgsverpflichtung des Werkunternehmers

c) Die Funktionstauglichkeit des Bauwerks

2. Die Anknüpfungspunkte der Bestimmung des geschuldeten Leistungsumfangs des Bauunternehmers und der Erwartung des Bestellers

a) Erster Anknüpfungspunkt: Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien

b) Zweiter Anknüpfungspunkt: Die Vorschriften der §§ 631, 633 BGB

3. Die Folgen der Erfolgsverpflichtung des Bauunternehmers

II. Die Erfolgserwartung des Bestellers

1. Die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien als Grundlage der Erfolgserwartung des Bestsellers

a) Die Leistungspflicht des Unternehmers

b) Die Leistungsbeschreibung der Parteien als Grundlage der Erfolgserwartung des Bestellers

aa) Grundsätzliches zur Leistungsbeschreibung

bb) Die Gestaltung der Leistungsbeschreibung

(1) Die funktionale Leistungsbeschreibung

(2) Die detaillierte Leistungsbeschreibung

c) Zwischenergebnis

2. Die Auslegung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien als Grundlage der Erfolgserwartung des Bestellers

a) Die Auslegung des Vertrages anhand des Wortlautes

b) Die Auslegung des Vertrages anhand der Umstände des konkreten Einzelfalles

c) Der Maßstab der Auslegung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages

d) Die ergänzende Vertragsauslegung

3. Der Mangelbegriff des Werkvertragsrechts als Grundlage der Erfolgserwartung des Bestellers

a) Die gesetzliche Regelung des § 633 Abs. 2 BGB

aa) Die Beschaffenheitsvereinbarung (§ 633 Abs. 2 S. 1 BGB)

bb) Verwendungseignung

(1) Vertraglich vorausgesetzte Verwendung (§ 633 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BGB)

(2) Gewöhnliche Verwendungseignung/Übliche Beschaffenheit (§ 633 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BGB)

(3) Die anerkannten Regeln der Technik

b) Das Verhältnis der Mängeltatbestände zueinander / Stufenverhältnis

aa) Strukturen der Mangeldogmatik im deutschen Recht: Der Gleichlauf der kauf- und werkvertraglichen Mängelhaftung

bb) Die richtlinienkonforme Auslegung des werkvertraglichen Mangelbegriffs

c) Der funktionale Mangelbegriff des Werkvertragsrechts nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

4. Die Funktionalitätserwartung des Bestellers als Bestandteil der Beschaffenheitsvereinbarung der Parteien

a) Das Spannungsverhältnis zwischen der Beschaffenheitsvereinbarung und der Funktionalitätserwartung des Bestellers

b) Die Auflösung dieses Spannungsverhältnisses

aa) Die vereinbarte Beschaffenheit geht über die Funktionalitätserwartung des Bestellers hinaus

bb) Der Verwendungszweck wurde im Rahmen der Beschaffenheitsvereinbarung vertraglich bestimmt

cc) Der Verwendungszweck wurde vertraglich nicht bestimmt

c) Zwischenergebnis

III. Die Erfolgsverpflichtung des Unternehmers und die Möglichkeiten der Begrenzung der Funktionalitätshaftung des Unternehmers

1. Die Erfolgsverpflichtung des Werkunternehmers

a) Die Erfolgsverpflichtung des Unternehmers im Rahmen der funktionalen Ausschreibung der Leistung

b) Die Erfolgsverpflichtung des Unternehmers im Rahmen der detaillierten Ausschreibung der Leistung

aa) Vorfragen

bb) Durch die detaillierte Leistungsbeschreibung lässt sich der funktionale Werkerfolg erreichen

cc) Durch die detaillierte Leistungsbeschreibung lässt sich der funktionale Werkerfolg nicht erreichen

dd) Die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien als Anknüpfungspunkt der Erwartungen des Bestellers

(1) Die werkvertragliche Erfolgsverpflichtung erschöpft sich in der Abarbeitung der zugrunde gelegten Leistungsspezifikation (Regelungsmodell 1)

(2) Die werkvertragliche Erfolgsverpflichtung umfasst die Herstellung eines funktionstauglichen Gesamtwerks (Regelungsmodell 2)

(3) „Zwitter“: Die Erfolgsverpflichtung des Unternehmers lässt sich nicht eindeutig bestimmen

(a) Regelungsmodell 1 wird dem Vertrag zu Grunde gelegt

(aa) Vorteile dieses Modells

(bb) Nachteile dieses Modells

(cc) Korrektiv von Regelungsmodell 1

(b) Regelungsmodell 2 wird dem Vertrag zu Grunde gelegt

(aa) Vorteile dieses Modells

(bb) Nachteile dieses Modells

(cc) Korrektiv

(c) Stellungnahme

2. Zwischenergebnis

IV. Die Gegenleistungspflicht des Bestellers

1. Vorüberlegungen

2. Die Äquivalenzerwartung der Vertragsparteien

3. Die Störung der Äquivalenzerwartung der Vertragsparteien

4. Der Anspruch des Unternehmers auf eine zusätzliche Vergütung

a) Dem Bauvertrag liegt eine funktionale Baubeschreibung zu Grunde

b) Dem Bauvertrag liegt eine detaillierte Baubeschreibung zu Grunde

aa) Der Mehrvergütungsanspruch des Unternehmers aus § 2 Abs. 5 VOB/B oder aus § 2 Abs. 6 VOB/B

bb) Geschäftsführung ohne Auftrag oder aus den Vorschriften des Bereicherungsrechts

cc) Der Anspruch des Unternehmers auf eine Mehrvergütung aus den Vorschriften über die Störung der Geschäftsgrundlage

dd) Der Anspruch des Unternehmers auf eine Mehrvergütung aufgrund der Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung

5. Die verschiedenen Methoden der Vergütungsermittlung

Details

Seiten
224
Jahr
2019
ISBN (PDF)
9783631780848
ISBN (ePUB)
9783631780855
ISBN (MOBI)
9783631780862
ISBN (Hardcover)
9783631747803
DOI
10.3726/b15238
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (März)
Schlagworte
Bauvertrag Bedenkenhinweispflicht geschuldeter Werkerfolg Risikoverteilung Enthaftung
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019. 221 S.

Biographische Angaben

Grete Langjahr (Autor:in)

Grete Langjahr wurde 1982 geboren. Ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz schloss sie 2007 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen ab. Ihren Referendariatsdienst leistete sie am LG Konstanz ab. Anschließend war sie am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Glöckner beschäftigt und ist seit 2012 als Rechtsanwältin in München tätig.

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