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Die Kündigung von auf die Person eines Dritten genommenen privaten Krankheitskostenpflichtversicherungsverträgen

Rechte und Pflichten der Beteiligten im Spannungsfeld von Privatautonomie und sozialer Zielsetzung

von Anne-Christine Seßinghaus (Autor:in)
©2020 Dissertation 338 Seiten

Zusammenfassung

Die Autorin untersucht Inhalt, Umfang und Modifizierbarkeit der gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen bei der Kündigung von auf die Person eines Dritten genommenen privaten Krankenversicherungsverträgen. Typischerweise handelt es sich um die für ein Kind oder einen Ehegatten geschlossene Krankenversicherung zur Erfüllung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht. Im Fokus der Untersuchung stehen die Auswirkungen der wegen des sozialen Regelungszwecks eingeschränkten Privatautonomie der Vertragsparteien. Unter Berücksichtigung verschiedener höchstrichterlicher Entscheidungen wird das bestehende Regelungsgefüge auf seinen konkreten Regelungsgehalt und -umfang sowie bestehenden Reformbedarf untersucht. Die Autorin unterbreitet insofern Vorschläge zur konkreten Reformierung der Vorschriften.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Kapitel A. Einführung
  • I. Gegenstand der Untersuchung
  • II. Gang der Untersuchung
  • Kapitel B. Die Versicherung Dritter in der privaten Krankheitskosten- versicherung
  • I. Private Krankheitskostenversicherung
  • 1. Grundlagen des privaten Krankenversicherungsschutzes
  • a) System der privaten Krankenversicherung
  • b) Reform des privaten Krankenversicherungssystems
  • aa) Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung
  • (1) Regelungsgehalt des § 193 Abs. 3 S. 1 VVG
  • (2) Schutzgut des § 193 Abs. 3 S. 1 VVG
  • bb) Einführung eines Basistarifs
  • cc) Portabilität von Alterungsrückstellungen
  • dd) Gesetzesfassungen des Versicherungsvertragsgesetzes
  • c) Substitutiver und nicht substitutiver Krankenversicherungsschutz
  • 2. Der Krankheitskostenversicherungsvertrag
  • a) Begriffsbestimmung
  • aa) Krankheit und Unfall
  • bb) Heilbehandlung und notwendige Aufwendungen
  • b) Umfang des Versicherungsschutzes
  • II. Die Versicherung auf die Person eines Dritten in privaten Krankheitskostenversicherungsverträgen
  • 1. Einführung
  • 2. Rechtliche Einordnung der Versicherung auf die Person eines Dritten
  • a) Versicherte Person i.S.v. § 193 Abs. 1 S. 2 VVG als Gefahrsperson
  • b) Vertragsgestaltung bei Abschluss einer Versicherung auf die Person eines Dritten
  • c) Versichertes Interesse in der Versicherung auf die Person eines Dritten
  • d) Eigen- und Fremdversicherung
  • aa) Versicherung für fremde Rechnung
  • bb) Versicherung für eigene Rechnung
  • 3. Das Innenverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Gefahrsperson in typischen Personenkonstellationen
  • a) Minderjährige unterhaltsberechtigte Kinder des Versicherungsnehmers
  • aa) Allgemeine Rechtsbeziehung zwischen Kind und Eltern
  • bb) Krankenversicherungsschutz als angemessener Unterhalt
  • (1) Unterhaltsanspruch des Kindes
  • (2) Angemessenheit der privaten Krankenversicherung
  • b) Volljährige unterhaltsberechtigte Kinder
  • aa) Rechtsverhältnis von Eltern zu volljährigen Kindern
  • bb) Unterhaltsberechtigung des volljährigen Kindes
  • (1) Privilegierte und nicht privilegierte volljährige Kinder
  • (2) Private Krankenversicherung als angemessener Unterhalt
  • cc) Bestimmungsrecht des barunterhaltspflichtigen Elternteils
  • (1) Ausübung des Bestimmungsrechts gemäß § 1612 Abs. 2 BGB
  • (2) Wahl der Unterhaltsgewährung gemäß § 1612 Abs. 1 S. 2 BGB
  • dd) Ergebnis
  • c) Ehepartner
  • aa) Ehe als Rechtsverhältnis
  • bb) Krankenversicherung als Unterhaltsbedarf
  • d) Sonstige Dritte
  • aa) Rechtsverhältnis zwischen geschiedenen Ehegatten
  • bb) Auswirkungen der Scheidung auf den Krankenversicherungsschutz des mitversicherten Ehegatten
  • e) Ergebnis
  • 4. Versichertes Interesse in den exemplarischen Personenkonstellationen
  • a) Minderjährige Kinder
  • b) Volljährige unterhaltsberechtigte Kinder
  • c) Ehegatten
  • d) Sonstige Dritte
  • e) Zwischenergebnis
  • III. Ergebnis
  • Kapitel C. Die Sicherung der Anschlussversicherung der Gefahrsperson als gesetzliche Kündigungsvoraussetzung
  • I. Einführung
  • II. Krankenversicherungsspezifische Kündigungsregelungen
  • 1. Kündigungsrechte im privaten Krankenversicherungsrecht
  • 2. Kündigungsvoraussetzungen
  • a) Allgemeine Kündigungsvoraussetzungen
  • b) Spezielle Kündigungsvoraussetzungen der Sonderkündigungsrechte
  • aa) Spezielle Voraussetzungen der § 205 Abs. 2–5 VVG
  • bb) Spezielle drittschützende Kündigungsvoraussetzungen
  • (1) Abschluss einer Anschlussversicherung nach § 205 Abs. 6 S. 1, 2 VVG
  • (a) Regelungsgehalt
  • (b) Verhältnis von § 205 Abs. 6 S. 1 zu § 205 Abs. 2 VVG
  • (2) Benachrichtigung der Gefahrsperson von der Kündigung, § 207 Abs. 2 S. 2 VVG
  • 3. Ergebnis
  • III. Sicherung der Anschlussversicherung der Gefahrsperson durch den Versicherungsnehmer
  • 1. Hintergrund der Regelung des § 205 Abs. 6 VVG
  • 2. Pflicht zur Sicherung der Anschlussversicherung der Gefahrsperson als Kündigungsvoraussetzung
  • a) Problemstand
  • b) Anschlussversicherungspflicht des Versicherungsnehmers bei einer Versicherung auf die Person eines Dritten
  • aa) Erfüllung der Versicherungspflicht eines Dritten durch den Versicherungsnehmer
  • (1) Rechtliche Beurteilung in Rechtsprechung und Schrifttum
  • (2) Auslegung des § 193 Abs. 3 S. 1 VVG und Stellungnahme
  • (a) Wortlaut und Systematik
  • (b) Telos
  • bb) Anwendbarkeit des § 205 Abs. 6 VVG nur bei „eigener“ Versicherungspflicht des Versicherungsnehmers?
  • (1) Auslegung des § 205 Abs. 6 S. 1 VVG
  • (a) Wortlaut
  • (b) Historie
  • (c) Systematik
  • (d) Telos
  • (2) Zwischenergebnis
  • cc) Grenzen der Pflicht zum Abschluss einer Anschlussversicherung für die Gefahrsperson gemäß § 205 Abs. 6 S. 1 VVG
  • (1) Verfassungskonforme Auslegung des § 205 Abs. 6 S. 1 VVG bei Unmöglichkeit des Abschlusses einer Anschlussversicherung durch den Versicherungsnehmer
  • (a) Abschluss der Anschlussversicherung der Gefahrsperson durch den Versicherungsnehmer
  • (aa) Rechtliche Unmöglichkeit der Stellvertretung der Gefahrsperson
  • (bb) Vertragsabschluss für einen anderen im Sinne des § 205 Abs. 6 S. 1 VVG
  • (b) Abschluss der Anschlussversicherung durch die Gefahrsperson
  • (2) Ausreichende Sicherung des Krankenversicherungsbestands durch § 193 Abs. 4 S. 1 VVG und § 207 Abs. 2 S. 2 VVG
  • (a) Prämienzuschlag nach § 193 Abs. 4 S. 1 VVG
  • (b) Fortsetzungsrecht der Gefahrsperson nach § 207 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 VVG
  • (3) Einschränkende Auslegung des § 205 Abs. 6 S. 1 VVG
  • (a) Beeinträchtigung des Versicherungsnehmers durch § 205 Abs. 6 S. 1 VVG
  • (b) Schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit
  • (c) Einschränkende Auslegung des § 205 Abs. 6 S. 1 VVG in den exemplarischen Drittversicherungskonstellationen
  • (aa) Minderjährige unterhaltsberechtigte Kinder
  • (bb) Volljährige unterhaltsberechtigte Kinder
  • (cc) Ehegatte
  • (aaa) Mitverpflichtung des Ehegatten gemäß § 1357 Abs. 1 S. 2 BGB
  • (bbb) Verteilung des Krankheitskostenrisikos zwischen den Ehegatten
  • (dd) Sonstige Dritte
  • (aaa) Krankenvorsorge als alleiniges Risiko der Gefahrsperson
  • (bbb) Einschränkende Auslegung bei obstruktivem Verhalten der Gefahrsperson
  • dd) Zwischenergebnis
  • 3. Anschlussversicherungspflicht bei außerordentlicher Kündigung nach § 314 BGB und § 19 Abs. 6 S. 1 VVG
  • a) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB
  • b) Fristlose Kündigung wegen Prämienerhöhung gemäß § 19 Abs. 6 S. 2 VVG
  • 4. Wirksamkeit der Anschlussversicherung i.S.d. § 205 Abs. 6 S. 1 VVG
  • a) Widerruf der Anschlussversicherung
  • aa) Planwidrige Regelungslücke
  • bb) Vergleichbare Interessenlage
  • b) Anfechtung oder Rücktritt des Anschlussversicherers
  • 5. Nachweis der Anschlussversicherung gem. § 205 Abs. 6 S. 2 VVG
  • a) Rechtsfolge des Nachweises
  • b) Formelle Anforderungen an den Nachweis
  • 6. Reform der Regelungen zur Sicherung der Anschlussversicherung
  • a) Reformbedarf
  • b) Reformvorschlag
  • aa) § 205 Abs. 6 S. 1, S. 3 VVG-E
  • bb) § 207 Abs. 3 VVG-E
  • IV. Ergebnis
  • Kapitel D. Die vertragliche Modifikation von Kündigungsvoraussetzungen zum Schutz der Gefahrsperson
  • I. Einführung
  • II. Vertragliche Modifizierbarkeit der gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen zum Schutz der Gefahrsperson
  • 1. Die gesetzliche Schranke des § 208 S. 1 VVG
  • 2. Grenzen der vertraglichen Gestaltung der Kündigungsvoraussetzungen
  • a) Individualvertragliche Regelung
  • b) Allgemeine Versicherungsbedingungen
  • aa) Musterbedingungen im Krankenversicherungsrecht
  • bb) Allgemeine Grenzen der Vertragsgestaltung durch AVB
  • 3. Einführung einer Nachweispflicht bezüglich der Kenntnis der Gefahrsperson von der Kündigung als zusätzliche Kündigungsvoraussetzung
  • a) Erfordernis der Kenntnis der Gefahrsperson i.S.v. § 207 Abs. 2 S. 2 VVG
  • b) Zusätzliche Kündigungsvoraussetzung durch § 13 Abs. 10 S. 3 MB/KK
  • aa) Problemstand
  • bb) Wirksamkeit der Nachweispflicht aus § 13 Abs. 10 S. 3 MB/KK 2009
  • (1) Verhältnis des § 208 S. 1 VVG zu den §§ 305 ff. BGB
  • (a) Vorrang der Einbeziehungsregeln der §§ 305 ff. BGB vor § 208 S. 1 VVG
  • (b) Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB
  • (c) Verhältnis der §§ 307 ff. BGB zu § 208 S. 1 VVG
  • (aa) Meinungsstand
  • (bb) Stellungnahme
  • (2) Unwirksamkeit der Klausel nach § 208 S. 1 VVG
  • (a) Ermittlung des Regelungsgehalts des § 207 Abs. 2 S. 2 VVG im Verhältnis zu § 13 Abs. 10 S. 3 MB/KK 2009
  • (aa) Wortlaut
  • (bb) Historie
  • (cc) Systematik
  • (dd) Telos
  • (ee) Ergebnis
  • (b) Nachteilige Abweichung im Sinne von § 208 S. 1 VVG
  • (aa) Maßstab des durchschnittlichen Versicherungsnehmers in der privaten Krankheitskostenversicherung
  • (bb) Nachteiligkeit des § 13 Abs. 10 S. 3 MB/KK 2009
  • (aaa) Standpunkt des BGH
  • (bbb) Meinungen im Schrifttum
  • (cc) Rechtliche Würdigung
  • (aaa) Beurteilung im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Beweisregeln
  • (bbb) Beweislast für die Kenntniserlangung
  • (ccc) Vorteilhaftigkeit der Nachweispflicht für die Gefahrsperson und den Versicherer
  • (dd) Zwischenergebnis
  • (3) Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle der Nachweispflicht
  • (a) Überraschende Klausel im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB
  • (aa) § 305c Abs. 1 BGB als Einbeziehungshindernis
  • (bb) § 13 Abs. 10 S. 3 MB/KK 2009 als überraschende Klausel?
  • (aaa) Argumentation des IV. Zivilsenats des BGH
  • (bbb) Stellungnahme
  • (b) Ergebnis
  • (4) Unklarheit der Klausel gemäß § 305c Abs. 2 BGB
  • (5) Ergänzende Inhaltskontrolle gemäß §§ 307 ff. BGB
  • (a) Verstoß gegen das Klauselverbot des § 309 Nr. 12 BGB
  • (b) Unvereinbarkeit mit den gesetzlichen Grundgedanken gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB
  • (c) Ergebnis
  • (6) Transparenzgebot, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB
  • (a) Unklarheit des § 13 Abs. 10 S. 3 MB/KK 2009 nach § 305c Abs. 2 BGB
  • (aa) Rechtliche Würdigung durch den BGH
  • (bb) Meinungen im Schrifttum
  • (aaa) Fristgebundene Kündigungen
  • (bbb) Fristlose außerordentliche Kündigungen
  • (cc) Stellungnahme
  • (aaa) Wortlaut
  • (bbb) Telos
  • (ccc) Fristlose Kündigungen
  • (b) Ergebnis
  • (c) Transparenz der Nachweispflicht nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB
  • (aa) Stellungnahme
  • (bb) Zwischenergebnis
  • (7) Ergebnis
  • (8) Reformbedarf
  • 4. Modifizierte Kündigungsanforderungen zum Nachteil der Gefahrsperson durch § 13 Abs. 7 S. 1, 2 MB/KK 2009?
  • 5. Zusammenfassung
  • Kapitel E. Hinweispflicht des Versicherers bei unwirksamer Kündigung einer auf die Person eines Dritten genommenen Krankenversicherung
  • I. Bestehen einer Hinweispflicht
  • 1. Rechtsgrundlage und Voraussetzungen einer Hinweispflicht
  • a) Herleitung der Hinweispflicht in Rechtsprechung und Schrifttum
  • aa) Der Grundsatz von Treu und Glauben im Sinne des § 242 BGB
  • (1) Hinweispflicht als Ausprägung von Treu und Glauben im Versicherungsrecht
  • (2) Die Hinweispflicht nach den Grundsätzen zur Zurückweisung unwirksamer Kündigungen
  • bb) Hinweispflicht aus § 6 Abs. 4 S. 1 VVG als lex specialis
  • b) Fehlen einer ausreichenden Rechtsgrundlage für die Hinweispflicht
  • c) Anforderungen an den Hinweis des Versicherers
  • d) Bestehen einer Hinweispflicht aus Treu und Glauben im Krankenversicherungsrecht?
  • aa) Systematischer Vergleich zu § 186 S. 1 VVG
  • bb) Gesteigertes Bedürfnis nach Rechtsklarheit?
  • cc) Besondere Fachkenntnis des Versicherers
  • dd) Vermeidung einer doppelten Prämienzahlungsverpflichtung
  • ee) Schutzwürdige Interessen des Versicherers
  • ff) Zwischenergebnis
  • 2. Ergebnis
  • II. Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Hinweispflicht im Krankenversicherungsrecht
  • 1. Wirksamkeit der Kündigung
  • 2. Verbot der Geltendmachung des Prämienanspruchs durch den Versicherer
  • a) Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die Anschlussversicherungspflicht
  • b) Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die Nachweispflicht
  • aa) Inanspruchnahme des Neu-Versicherers durch den Versicherungsnehmer
  • bb) Inanspruchnahme des Alt-Versicherers durch den Versicherungsnehmer
  • 3. Schadensersatz
  • a) Anspruchsbegründende Voraussetzungen gemäß § 280 Abs. 1 BGB
  • b) Schaden des Versicherungsnehmers
  • aa) Schaden bei Verstoß gegen § 205 Abs. 6 S. 1 VVG
  • bb) Schaden bei Verstoß gegen § 205 Abs. 6 S. 2 VVG
  • (1) Vertrauensschaden
  • (2) Schaden bei Nebenpflichtverletzung nach § 242 BGB
  • 4. Ergebnis
  • III. Zugang des Hinweises
  • 1. Zugang als Wirksamkeitsvoraussetzung
  • 2. Stellungnahme
  • IV. Ergebnis
  • Kapitel F. Die Kündigung durch den Versicherer oder die Gefahrsperson
  • I. Einführung
  • II. Die Kündigung durch den Versicherer
  • 1. Das Kündigungsverbot des § 206 Abs. 1 S. 1 VVG
  • a) Regelungsgehalt des § 206 Abs. 1 S. 1 VVG
  • b) Entstehungsgeschichte und Hintergrund der Regelung
  • 2. Verhältnis des § 206 Abs. 1 S. 1 VVG zu § 314 BGB
  • a) Die Regelung des § 314 BGB im privatrechtlichen Normengefüge
  • aa) Kündigung aus wichtigem Grund i.S.d. § 314 Abs. 1 BGB
  • bb) § 314 BGB im Versicherungsvertragsrecht
  • b) Einschränkung des § 206 Abs. 1 S. 1 VVG durch § 314 BGB?
  • aa) Teleologische Reduktion des Kündigungsverbots des § 206 Abs. 1 S. 1 VVG
  • (1) Lösungsansätze und Meinungsstand
  • (a) Außerordentliche Kündigung wegen Prämienverzugs ausgeschlossen
  • (b) Außerordentliche Kündigung vollständig ausgeschlossen
  • (c) Teilweise Reduktion des § 206 Abs. 1 S. 1 VVG geboten
  • (2) Rechtliche Würdigung der Lösungsansätze und Stellungnahme
  • (a) Wortlaut und Systematik
  • (b) Historie und Telos
  • (c) Abgrenzung zur Vertragsbeendigung bei vorvertraglichen Pflichtverletzungen
  • (d) Vergleich zur Privaten Pflegeversicherung
  • (e) Schlussfolgerung
  • bb) Neuregelungsvorschlag
  • cc) Zwischenergebnis
  • c) Auswirkungen des Kündigungsverbots auf die Gefahrsperson
  • aa) Schutz der Gefahrsperson bei teleologischer Reduktion des § 206 Abs. 1 S. 1 VVG im Hinblick auf § 314 Abs. 1 BGB
  • (1) Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers
  • (a) Analoge Anwendung des § 206 Abs. 3 S. 1 VVG
  • (aa) Planwidrige Regelungslücke
  • (bb) Vergleichbare Interessenlage
  • (b) Zwischenergebnis
  • (2) Rechtsfolgen der Pflichtverletzung der Gefahrperson
  • (a) Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der Gefahrsperson
  • (aa) Zurechnung von Verhalten und Kenntnis der Gefahrsperson gemäß § 47 Abs. 1 oder § 193 Abs. 2 VVG
  • (bb) Verhaltenszurechnung im Hinblick auf § 314 BGB?
  • (cc) Zwischenergebnis
  • (b) Auswirkungen auf den Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers
  • bb) Schutz der Gefahrsperson bei einer Änderungskündigung auf den Basistarif
  • cc) Reformbedarf und -vorschlag
  • 3. Ergebnis
  • III. Kündigung durch die Gefahrsperson
  • 1. Sonderfall der Versicherung auf die Person eines Ehegatten?
  • 2. Kündigungsrecht bei Fremdversicherungen aus dem Vertrag zugunsten Dritter und den §§ 43 ff. VVG?
  • a) Grundsatz
  • b) Ausnahmen
  • aa) Abtretung des Kündigungsrechts an Gefahrsperson
  • (1) Übertragung durch Abtretungsvertrag
  • (2) Konkludente Abtretung an die empfangsberechtigte Gefahrsperson als Regelfall?
  • bb) Anspruch auf Übertragung des Kündigungsrechts
  • (1) Schutzwürdiges Interesse der Gefahrsperson an Kündigungsrecht
  • (a) Interesse bei reinen Fremdversicherungen
  • (b) Interesse bei Änderungskündigung des Versicherers gemäß § 314 BGB
  • (2) Anspruchsgrund und Anspruchsinhalt
  • cc) Voraussetzungen der Ausübung des übertragenen Kündigungsrechts
  • 3. Kündigungsrecht von Gefahrspersonen bei reiner Eigenversicherung
  • 4. Ergebnis
  • Kapitel G. Schlussthesen
  • Literaturverzeichnis
  • Annex: Musterbedingungen 2009: Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung
  • Reihenübersicht

Kapitel A. Einführung

I. Gegenstand der Untersuchung

Das Recht der privaten Krankenversicherung hat in den letzten Jahren, nicht zuletzt aufgrund einer umfangreichen Reform des VVG, zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die gesetzgeberische Entscheidung zugunsten einer Dualität der Krankenversicherungssysteme wird durch die für die private Krankenversicherung eingeführte allgemeine Krankenversicherungspflicht bestätigt. Die enorme Bedeutung, welche der Sicherung eines dauerhaften Bestands der Krankenvorsorge zukommt, zeigt sich unter anderem an den erschwerten Kündigungsmöglichkeiten im Bereich der Krankheitskostenpflichtversicherung gemäß § 193 Abs. 3 S. 1 VVG. Dies gilt nicht nur im Regelfall des dualen Schuldverhältnisses, sondern auch für Kündigungen in Drei- oder Mehrpersonenverhältnissen. Gerade in Fällen, in denen ein Dritter als Gefahrsperson in den Anwendungsbereich des Vertrags einbezogen ist, stellen sich vielfältige Rechtsfragen im Hinblick auf das Spannungsverhältnis von Privatautonomie und sozialer Überlagerung des Privatrechts. Daneben wirft auch der starke Versicherungsnehmerschutz des VVG Wertungsfragen hinsichtlich einer gerechten Risikoverteilung auf.

Typischerweise handelt es sich bei krankenversicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnissen um familienrechtlich geprägte Verhältnisse. In derartigen Konstellationen sind neben den Interessen der Vertragsparteien auch die Interessen der Gefahrsperson und das Interesse der Allgemeinheit an dem dauerhaften Bestand des Krankenversicherungsschutzes zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund werfen mehrere Leitentscheidungen des BGH1, die einzelne Rechtsfragen der Kündigung von auf die Person eines Dritten genommenen Krankheitskostenversicherungsverträgen durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer betreffen, Zweifel an ihrer dogmatischen Überzeugungskraft und einem gerechten und gesetzgeberisch intendierten Interessenausgleich auf. Insbesondere bleibt die Frage weitestgehend unberührt, inwiefern die Wirkungen im Innenverhältnis zwischen versicherter Person und Versicherungsnehmer sich auf den im Außenverhältnis bestehenden Krankheitskostenversicherungsvertrag auswirken oder zumindest wertungsmäßig im Rahmen der Auslegung Berücksichtigung finden müssen. Daneben ergeben sich auch Probleme im ←27 | 28→Hinblick auf die Sicherung des bestmöglichen Schutzes der Dispositionsfreiheit der Vertragsparteien.

Im Fokus der Untersuchung der Kündigungsrechte des Versicherungsnehmers steht dabei zum einen die Regelung des § 205 Abs. 6 VVG, welche die Kündigung eines Pflichtkrankenversicherungsvertrags unter anderem von dem Abschluss einer Anschlussversicherung durch den Versicherungsnehmer abhängig macht. Unklar ist, ob dies auch gilt, wenn der Versicherungsvertrag für einen Dritten als Gefahrsperson abgeschlossen wurde. In dieser Konstellation wird das besondere Spannungsverhältnis von sozialer Überlagerung des Privatrechts durch erhebliche Einschränkungen der Dispositionsfreiheit des Versicherungsnehmers deutlich, der unter Umständen gesetzlich sogar zur Sicherung des (Anschluss-)Versicherungsschutzes eines Dritten verpflichtet wird. Unter Einbeziehung der betroffenen Interessen wird insofern zum einen die bestehende Rechtslage und in einem weiteren Schritt ein etwaiger Reformbedarf untersucht.

Daneben ist auch die Regelung des § 207 Abs. 2 VVG Gegenstand der Untersuchung, welche zusätzliche Kündigungsvoraussetzungen im Falle der Kündigung eines drittschützenden Krankenversicherungsvertrags betrifft. Bedeutung entfaltet § 207 Abs. 2 VVG insbesondere im Zusammenspiel mit § 13 Abs. 10 S. 3 MB/KK 20092 (Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung) hinsichtlich der Frage, ob und in welchem Umfang vertragliche Modifikationen von nach § 208 S. 1 VVG halbzwingenden Kündigungsvorschriften möglich sind und inwieweit eine formularmäßige Regelung – neben § 208 S. 1 VVG – auch im Rahmen der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB zu überprüfen ist.

Im unmittelbaren Sachzusammenhang mit diesen erheblichen Kündigungsbeschränkungen für den Versicherungsnehmer im Fall von auf die Person eines Dritten genommenen Krankheitskostenversicherungsverträgen stellt sich zudem die Frage, ob den Versicherer speziell im privaten Krankenversicherungsrecht eine Hinweispflicht auf wegen Verstoßes gegen drittschützende Kündigungsvorschriften unwirksame Kündigungen trifft.

Die Problematik der eingeschränkten Vertragsgestaltungs- und Beendigungsfreiheit zeigt sich darüber hinaus auch auf Seiten des Versicherers. Diesem ist nach § 206 Abs. 1 S. 1 VVG grundsätzlich „jede Kündigung“ eines Krankheitskostenpflichtversicherungsvertrags verwehrt. Bedenken bestehen hinsichtlich dieser massiven Beeinträchtigung der Vertragsfreiheit des Versicherers insbesondere ←28 | 29→mit Blick auf das auf dem Prinzip von Treu und Glauben beruhende außerordentliche Kündigungsrecht nach § 314 BGB. Im Hinblick auf besonders schwerwiegende Pflichtverletzungen muss daher eine einschränkende Auslegung in Erwägung gezogen werden. Insofern stellt die Leitentscheidung des BGH vom 07.12.20123 den Ausgangspunkt der Untersuchung dar. Zudem zeigen sich auch hier die Besonderheiten im Mehrpersonenverhältnis, insbesondere hinsichtlich der Frage, wie sich eine Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers auf den Versicherungsschutz der von ihm verschiedenen Gefahrspersonen auswirkt und wie in solchen Fällen der nahtlose Krankenversicherungsschutz dieser Gefahrsperson sichergestellt werden kann.

Die Arbeit soll somit die vielfältigen Rechtsfragen, die sich bei der Beendigung von auf die Person eines Dritten genommenen Krankheitskostenversicherungsverträgen ergeben, einer Lösung zuführen und Vorschläge für eine teilweise erforderliche Reformierung der derzeitigen Kündigungsvorschriften im privaten Krankenversicherungsrecht bieten. Eine fundierte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema im Rahmen von Monografien hat bislang noch nicht stattgefunden.

II. Gang der Untersuchung

Die Untersuchung folgt einem fünfgliedrigen Aufbau. In Kapitel B wird zunächst – im Sinne einer Grundlegung – abstrakt das Konstrukt der Versicherung Dritter in der privaten Krankheitskostenversicherung durchleuchtet. Dabei werden zur Festlegung der Untersuchungsparameter ausgewählte praxisrelevante Konstellationen von auf die Person eines Dritten genommener Versicherungen untersucht und konkretisiert sowie deren Unterschiede aufgezeigt. Des Weiteren wird das der Arbeit zugrundeliegende Begriffsverständnis der Versicherung auf eine andere Person, im Sinne eines Auseinanderfallens von Versicherungsnehmer und versicherter Person (Gefahrsperson), in rechtlicher Hinsicht konkretisiert. Im Fokus steht dabei die Ermittlung der Rechtsstellung der Gefahrsperson, welche sich danach bestimmt, wessen Interesse durch die Versicherung in der jeweiligen Personenkonstellation abgesichert werden soll.

Die Kapitel C, D und E betreffen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Kündigung des Vertrags durch den Versicherungsnehmer.

Kapitel C widmet sich zunächst den gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen für den Versicherungsnehmer im Falle der Kündigung einer Versicherung auf die Person eines Dritten. Im Mittelpunkt stehen die aus § 205 Abs. 6 S. 1, 2 VVG ←29 | 30→folgenden gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen. Danach ist die Wirksamkeit der Kündigung abhängig vom Abschluss einer (nahtlosen) Anschlussversicherung und deren Nachweis gegenüber dem Versicherer. Fraglich ist insofern, ob und in welchem Umfang dies auch im Hinblick auf den Versicherungsschutz der Gefahrsperson gilt. Dabei werden, anhand der in Kapitel B dargestellten Untersuchungskonstellationen und getroffenen Feststellungen, Anwendungsbereich und -inhalt der Regelung sowie deren Reformbedarf analysiert.

Kapitel D befasst sich daran anschließend mit den Möglichkeiten der vertraglichen Modifikation der gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen – insbesondere durch Allgemeine Versicherungsbedingungen – bei auf die Person eines Dritten genommenen Krankheitskostenversicherungsverträgen. Exemplarisch wird dies anhand der praxisrelevanten, durch § 13 Abs. 10 S. 3 MB/KK 2009 allgemein für die Krankheitskostenversicherung eingeführten, Nachweispflicht als Kündigungsvoraussetzung überprüft. Im Zusammenspiel mit § 207 Abs. 2 S. 2 VVG normiert die Klausel die Pflicht des Versicherungsnehmers, die Kenntnis der Gefahrsperson von der Kündigung gegenüber dem Versicherer nachzuweisen. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet eine diesbezüglich ergangene Entscheidung des BGH aus dem Jahre 2013.4 Ausgehend von diesem Urteil ist insbesondere die Frage zu klären, an welchen Normen die Wirksamkeit der vertraglichen Modifikationen zu messen sind. Insofern steht das Spannungsfeld zwischen der speziellen versicherungsrechtlichen Regelung des § 208 S. 1 VVG und den allgemeinen AGB-rechtlichen Regelungen der §§ 307 ff. BGB im Mittelpunkt der Untersuchung.

Im Anschluss an die Untersuchung der den Versicherungsnehmer treffenden Kündigungsanforderungen folgt in Kapitel E die Prüfung, ob eine Pflicht des Versicherers besteht, auf eine wegen Verstoßes gegen die in Kapitel C und D erörterten Kündigungsanforderungen unwirksame Kündigung hinzuweisen. Dabei stehen die Auslegung der konkreten krankenversicherungsspezifischen normativen Anknüpfungspunkte der Hinweispflicht sowie die Besonderheiten der Mehrpersonenkonstellation im Fokus der Untersuchung.

Details

Seiten
338
Jahr
2020
ISBN (PDF)
9783631803530
ISBN (ePUB)
9783631803547
ISBN (MOBI)
9783631803554
ISBN (Hardcover)
9783631793114
DOI
10.3726/b16206
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (August)
Schlagworte
Versicherungspflicht Vertrag zugunsten Dritter Mitversicherung Kündigungsausschluss Anschlussversicherungspflicht Fortsetzungsrecht Gefahrsperson Hinweispflicht Versicherer Kündigung Private Krankenversicherung
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 338 S.

Biographische Angaben

Anne-Christine Seßinghaus (Autor:in)

Dr. Anne-Christine Seßinghaus studierte Rechtswissenschaften in Münster und Las Palmas de Gran Canaria. Während ihres Promotionsstudiums an der Universität Hamburg war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in verschiedenen Wirtschaftskanzleien in Hamburg und Düsseldorf tätig. Ihr Referendariat absolvierte sie in Düsseldorf. Sie ist seit 2018 Rechtsanwältin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei.

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340 Seiten