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Der Unternehmensnießbrauch als umfassende Belastung an einem Unternehmen

Dogmatische Grundlagen, deutsche Rechtslage sowie vergleichende Betrachtung der britischen floating charge als Vorbild zur weiteren Rechtsentwicklung

von Christina Stella Papadimitriou (Autor:in)
©2021 Dissertation 408 Seiten

Zusammenfassung

Unternehmen sind darauf angewiesen, Kredite in Anspruch zu nehmen. Der Umfang der eingebrachten Sicherheiten bedingt die Kreditkonditionen. Allerdings ist es immer weniger Unternehmen möglich, Sicherheiten zu gewähren. Es drängt sich der Gedanke auf, ein Unternehmen insgesamt als Sicherungsgegenstand heranzuziehen. In England ist seit Mitte des 19. Jahrhunderts die floating charge anerkannt, die bereits als Vorbild für andere Globalsicherheiten diente. Im deutschen Recht gibt es de lege lata keine Globalsicherheit an einem Unternehmen. Die Dissertation beschäftigt sich mit dem Unternehmensnießbrauch und prüft, ob und in welcher Form sich dieser als umfassende Unternehmensbelastung zu Kreditsicherungszwecken eignet.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright Page
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • A. Einführung
  • B. Erfordernis einer umfassenden Unternehmensbelastung
  • I. Der Unternehmensbegriff
  • II. Kernkriterium der wirtschaftlichen Zweckausrichtung
  • 1. Verfolgung wirtschaftlicher Interessen
  • 2. Notwendigkeit eines anhaltenden Kapitalflusses
  • III. Zur Lehre der Kreditgewährung und -​sicherung
  • 1. Sicherungsmöglichkeiten: Überblick zum Kreditsicherungsrecht
  • a. Personalsicherheiten
  • b. Realsicherheiten und vergleichbare Mittel der Kreditsicherung
  • aa. „Übliche“ Realsicherungsmittel
  • bb. Der Nießbrauch als Sicherungsmittel
  • 2. Sicherungsumfang: Unternehmen en bloc
  • IV. Ergebnis
  • C. Zulässigkeit und Rechtscharakteristika
  • I. Unternehmensnießbrauch: Zur deutschen Rechtslage
  • 1. Anerkennung des historischen Gesetzgebers
  • 2. Zulässigkeit nach aktueller Rechtslage
  • a. Kritische Betrachtung
  • b. Stellungnahme zur kritischen Betrachtung
  • c. Gesetzliche Anhaltspunkte für die Zulässigkeit de lege lata
  • aa. Regelung des § 22 Abs. 2 HGB
  • bb. Regelung des § 102 Abs. 2 S. 1 VVG
  • d. Zwischenergebnis
  • 3. Zum Nießbrauch und zu den Ausgestaltungsformen
  • a. Allgemeine Regelungen des Nießbrauchs
  • b. Die Ausgestaltungsformen des Unternehmensnießbrauchs
  • aa. Differenzierung nach Umfang des Belastungsgegenstandes
  • aaa. Vollnießbrauch
  • bbb. Bruchteilsnießbrauch
  • ccc. Ertragsnießbrauch
  • bb. Differenzierung nach Art und Weise der Bestellung
  • aaa. Zuwendungsnießbrauch
  • bbb. Vorbehaltsnießbrauch
  • ccc. Vermächtnisnießbrauch
  • ddd. Sicherungsnießbrauch am Unternehmen
  • cc. Zwischenergebnis
  • 4. Anwendungsvoraussetzungen des Unternehmensnießbrauchs
  • a. Unternehmen mit Unternehmensträger
  • b. Handelsgeschäft eines Kaufmanns
  • aa. Unternehmen im Sinne des HGB
  • bb. Handelsgesellschaften
  • aaa. Personenhandelsgesellschaft
  • bbb. Kapitalgesellschaft
  • (1) Problematische Vereinbarkeit mit dem AktG
  • (a) Bestellung des Vorstands
  • (b) Überwachung und Kontrolle der Vorstandstätigkeit
  • (c) Mitwirkungsrechte in der Hauptversammlung
  • (2) Zwischenergebnis
  • ccc. Zwischenergebnis und Stellungnahme
  • c. GbR als nicht-​handelsgewerbliche Unternehmensform
  • 5. Sicherungszweckdienlicher Nießbrauch in unechter Treuhand
  • a. Interessenlage des Sicherungsnehmers
  • b. Treuhandgestaltungen
  • aa. Ungeeignetheit der echten Treuhand
  • bb. Geeignetheit der unechten Treuhand
  • aaa. Zur praktischen Ausgestaltung
  • bbb. Einsetzung des bisherigen Unternehmers als Treuhänder
  • c. Zwischenergebnis
  • d. Sonderproblem: Nicht umsetzbare Treuhand in der AG
  • 6. Rechtskonkurrenz und allgemeine Rechtsfolgen
  • 7. Ergebnis
  • II. Floating charge: Zur britischen Rechtslage
  • 1. Zulässigkeit und historische Entwicklung
  • 2. Rechtscharakteristika und Sicherungsverlauf
  • a. Belastungscharakter und -​umfang
  • b. Zur debenture
  • c. Schwebecharakter und Akzessorietät
  • 3. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der floating zur fixed charge
  • a. Gegenüberstellung der Sicherungsrechte
  • b. Differenzierungskriterien im Wandel der Rechtsprechung
  • aa. Siebe Gorman: Verfügungsbefugnis als Zentralkriterium
  • bb. Fortentwicklung der Differenzierungskriterien
  • cc. Spectrum: Berücksichtigung sämtlicher Umstände
  • 4. Rechtskonkurrenz und allgemeine Rechtsfolgen
  • a. Regelverwertung desselben Sicherungsguts
  • b. Zu Objekten der Anschaffungsfinanzierung
  • c. Diverse Besicherung verschiedener Vermögenswerte
  • 5. Umfang des Sicherungsverbandes
  • a. Verständnis „unternehmenszugehöriger“ Objekte
  • b. Freie Verfügungsbefugnis im „üblichen“ Geschäftsgang
  • c. Rechtliche Heterogenität des Haftungsverbandes
  • 6. Ergebnis
  • D. Rechtsnatur der Belastungsrechte
  • I. Rechtsnatur des Unternehmensnießbrauchs
  • 1. Zum Unternehmensnießbrauch als dinglich einheitliches Recht
  • a. Meinungsstand
  • b. Rechtsfolgen der unterschiedlichen Ansichten
  • c. Zwischenergebnis und Kritik
  • 2. Zum Unternehmen als Rechtseinheit
  • a. Argumentative Grundlagen
  • aa. Meinungsstand
  • bb. Zur vermittelnden Betrachtung
  • aaa. Rechtsnatur des Nießbrauchs an Sachen eines Unternehmens
  • bbb. Rechtsnatur des Nießbrauchs an Rechten eines Unternehmens
  • (1) Überblick
  • (a) Ansicht zum Nießbrauch als unveränderlich dingliches Recht
  • (b) Ansicht der veränderlichen Rechtsnatur des Nießbrauchs
  • (c) Zur absoluten Rechtsnatur des Rechtsnießbrauchs
  • (aa) Ablehnende Rechtsauffassung
  • (bb) Zustimmende Rechtsauffassung
  • (2) Bewertung anhand des Übertragungstatbestands
  • (a) Kein dingliches Recht
  • (b) Absolutes Recht
  • (aa) Charakteristischer Schutz gegenüber Dritten
  • (bb) Schutzbedürftigkeit
  • (cc) Zwischenergebnis
  • ccc. Rechtsnatur des Nießbrauchs am sog. Tätigkeitsbereich
  • b. Zwischenergebnis und Stellungnahme
  • 3. Ergebnis
  • II. Rechtsnatur der floating charge
  • 1. Ablehnung der dinglichen Rechtsnatur
  • 2. Dingliches Recht unter Berücksichtigung konzeptioneller Besonderheiten
  • 3. Ergebnis
  • E. Entstehungstatbestand der Belastungsrechte
  • I. Entstehung des Unternehmensnießbrauchs
  • 1. Nießbrauchsvertrag mit Sicherungsabrede
  • a. Allgemeines zum Vertragswerk
  • b. Übersicherungsaspekte
  • c. Bestimmtheitsgrundsatz
  • d. Formvorschriften
  • e. Sonderregelungen
  • 2. Bestellungsakte an Einzelgegenständen
  • a. Bestellung an den Rechten eines Unternehmens
  • aa. Eignungsvoraussetzungen und Bestellungsakt
  • bb. Rechtsfolgen
  • b. Bestellung des Nießbrauchs an der Gesellschafts-​ beteiligung
  • aa. In der Personengesellschaft
  • bb. In der Kapitalgesellschaft
  • aaa. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • bbb. Aktiengesellschaft
  • c. Bestellereigenschaft und Gutglaubenserwerb
  • 3. Ergebnis
  • II. Entstehung der floating charge
  • 1. Vertrag zur Wirksamkeit inter partes
  • 2. Registereintragung zur Wirksamkeit inter omnes
  • 3. Ergebnis
  • F. Rechte und Pflichten aus den Unternehmensbelastungen
  • I. Unternehmensnießbrauch
  • 1. Rechte und Pflichten in der Regellaufzeit
  • a. Nutzungsziehungsrecht und Erhaltungspflicht
  • aa. Allgemeines zur Erhaltungspflicht
  • bb. Allgemeines zum Nutzungsziehungsrecht
  • aaa. Zum Begriff der Nutzungen
  • bbb. Rechtsfragen zum Nutzungsertrag
  • (1) Meinungsstand
  • (2) Kritische Betrachtung
  • (3) Betrachtung der wichtigsten Nutzungsfaktoren
  • (a) Zum Reingewinn
  • (b) Personelle Divergenz zwischen Anlage-​ und Umlaufvermögen
  • (aa) Kostentragung durch Zuweisung zu Anlage-​/​Umlaufvermögen
  • (bb) Praktische Umsetzung
  • (c) Verzichtsrecht bei Verlusten
  • (d) Pflicht zur freien Rücklagenbildung
  • b. Rechtliche Interventions-​ und Schutzmechanismen
  • c. Zwischenergebnis
  • d. Rechte und Pflichten aus dem Rechtsnießbrauch
  • aa. Gesetzliche Vorgaben
  • aaa. Zum Leistungsrecht
  • bbb. Zur Grund-​/​Rentenschuld
  • ccc. Zu Inhaber-​/​Orderpapieren
  • ddd. Sonstige Rechte
  • bb. Schutzvorschriften und Folgeansprüche
  • cc. Rechte und Pflichten beim Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen
  • aaa. Allgemeine Ausführungen
  • (1) Zum Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft
  • (2) Zum Gesellschaftsanteil einer Kapitalgesellschaft
  • (3) Praktische Ausgestaltung
  • (a) Belastung des sog. Gewinnstammrechts
  • (b) Vollübertragung mit Treuhand
  • (c) Belastung der Gesamtmitgliedschaft
  • bbb. Sonderbetrachtung der Verwaltungsrechte
  • (1) Der Nießbraucher als Quasi-​Gesellschafter
  • (2) Der Nießbraucher als Nutznießer einzelner Rechte
  • (a) Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht
  • (b) Stimmrecht
  • (aa) Meinungsstand
  • (bb) Aufspaltungslösung
  • (c) Informations-​ und Kontrollrecht
  • (d) Klagerecht
  • (e) Treuepflicht
  • dd. Zwischenergebnis
  • 2. Rechte und Pflichten im Sicherungsfall
  • a. Zur Regelbeendigung
  • aa. Regelbeendigungstatbestände
  • bb. Rechte und Pflichten
  • b. Zum Sicherungsfall
  • aa. Tatbestände des Sicherungsfalls
  • bb. Verwertungsrecht aus offener Darlehensschuld
  • c. Zum Insolvenzfall
  • aa. Insolvenz als Beendigungstatbestand
  • bb. Pflicht der Forderungsmeldung und Absonderungsrecht
  • d. Zwischenergebnis
  • II. Floating charge
  •  
  • 1. Rechte und Pflichten in der Regellaufzeit
  • 2. Rechte und Pflichten im Sicherungsfall
  • a. Tatbestände der crystallisation
  • aa. Automatic crystallisation
  • bb. Crystallisation nach Richterrecht
  • b. Rechtsfolgen der crystallisation
  • 3. Sonderrecht zur Verwalterbestellung
  • a. Verwalter zur Regellaufzeit (receivership)
  • b. Verwalterbestellung nach crystallisation
  • aa. Administrative receivership vor der Rechtsreform
  • bb. Verwalterbestellung nach der Rechtsreform
  • aaa. Beschränkung des administrative receivership
  • bbb. Administratorship im Regelinsolvenzverfahren
  • 4. Rechtsschutzmöglichkeiten
  • 5. Ergebnis
  • G. Zusammenfassung und Vergleich der Erkenntnisse
  • I. Rechtsgrundlagen
  • II. Ausrichtung auf den Sicherungszweck
  • III. Rechtsnatur
  • IV. Entstehungstatbestand
  • V. Rechte und Pflichten aus den Unternehmensbelastungen
  • 1. Von der Regellaufzeit bis zur -​beendigung
  • a. Nutzungsrechte und -​pflichten des Sicherungsnehmers
  • b. Verwalterbestellung und Interventionsmechanismen
  • 2. Beendigungstatbestände, Sicherungsfall und Insolvenzeintritt
  • 3. Ab Eintritt des Sicherungsfalls und/​oder der Insolvenz
  • H. Kritik an der floating charge und Rückschlüsse für den Unternehmensnießbrauch
  • I. Kritik und Meinungsstand
  • 1. Starke gesetzliche Einschränkung
  • 2. Unzufriedenstellende Regelung zur Verwalterbestellung
  • 3. Missbrauchspotenzial bei üblicher Verfügungsbefugnis
  • 4. Unnötige Registerpflicht und Rechtsunsicherheit
  • II. Gegenbetrachtung
  • 1. Einwände gegen wesentliche Kritik
  • 2. Fehlen einer einheitlichen normativen Grundlage
  • III. Rückschlüsse für den Unternehmensnießbrauch
  • 1. Rechtsgrundlage de lege ferenda
  • a. Zulässigkeit
  • b. Aktiengesellschaft als Besteller
  • 2. Sicherungscharakter
  • a. Keine Akzessorietät kraft Gesetzes
  • b. Kein revolvierender Sicherungscharakter
  • c. Unternehmensfortführung „in bisheriger Form“
  • 3. Entstehungstatbestand
  • a. Kein einheitlicher Bestellungsakt
  • b. Allgemeine Offenlegungspflicht
  • 4. Rechte und Pflichten
  • a. In der Regellaufzeit
  • aa. Keine Beschränkung der Unternehmerstellung
  • bb. Zum Nutzungsziehungsrecht und zur Erhaltungspflicht
  • cc. Bestimmung der Mitverwaltungsrechte
  • b. Verwertungsrecht im Sicherungsfall
  • IV. Ergebnis
  • I. Ausblick
  • Literatur-​ und Materialienverzeichnis
  • Rechtsprechungsverzeichnis

←14 | 15→

Abkürzungsverzeichnis

a.E.

am Ende

Abs.

Absatz

AcP

Archiv für civilistische Praxis

AG

Aktiengesellschaft (Rechtsform)

AG

Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift)

AktG

Aktiengesetz

All E.R.

All England Law Reports

Anh.

Anhang

Anmerk.

Anmerkung

AnwBl

Anwaltsblatt, Anwaltsverein

App Cas.

Appeal Cases

BÄO

Bundesärzteordnung

BB

Betriebs-Berater

BFH

Bundesfinanzgerichtshof

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGH

Bundesgerichtshof

BKR

Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht

BLR

Bond Law Review

BNotO

Bundesnotarordnung

BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung

BWNotZ

Zeitschrift für das Notariat Baden-Württemberg

C. & F.L.

Credit and Finance Law

CCZ

Corporate Compliance Zeitschrift

Ch. D.

Chancery Divisions

Co LN

Company Law Newsletter

C.L.J.

Cambridge Law Journal

Comm. Law.

Commercial Lawyer

Comp. Law.

Company Lawyer

Comp. LN

Company Law Newsletter

CPL

Conveyancer and Property Lawyer

DB

Der Betrieb

DBW

Die Betriebswirtschaft

d.h.

das heißt

DNotZ

Deutsche Notar-Zeitschrift

DS

Der Sachverständige

←15 | 16→ DStR

Deutsches Steuerrecht

Edin. LR

Edinburgh Law Review

eG

eingetragene Genossenschaft

Einf.

Einführung

ERPL

European Review of Private Law

et al.

et alii

EWHC

High Court of England and Wales

FS

Festschrift

GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts/BGB-Gesellschaft

ggf.

gegebenenfalls

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

GmbHR

GmbH-Rundschau

GRUR

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

GWR

Gesellschaft und Wirtschaftsrecht

HGB

Handelsgesetzbuch

Hs.

Halbsatz

ICLQ

International and Comparative Law Quarterly

IFLR

International Financial Law Review

IILR

International Insolvency Law Review

IL&P

Insolvency Law & Practice

Insolv. Int.

Insolvency Intelligence

Insolv. Law.

Insolvency Lawyer

IPrax

Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts

i.R.v.

im Rahmen von

i.S.d.

im Sinne des/der

i.S.v.

im Sinne von

i.V.m.

in Verbindung mit

IWUK

Insight on Westlaw UK

JBL

Journal of Business Law

JIBFL

Butterworth’s Journal of International Banking and Financial Law

J.I.B.L.R.

Journal of International Banking Law

JuS

Juristische Schulung

JZ

Juristenzeitung

KG

Kommanditgesellschaft

KOESDI

Kölner Steuerdialog

Komm

Kommentar

LMCLQ

Lloyd’s Maritime and Commercial Law Quarterly

←16 | 17→ LLP

Limited Liability Partnership

LQR

The Law Quarterly Review

MittBayNot

Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern

MittRhNotZ

Mitteilungen der Rheinischen Notarkammer

Mod. LR

Modern Law Review

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NZG

Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

NZI

Neue Zeitschrift für das Recht der Insolvenz und Sanierung

NZV

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

OHG

Offene Handelsgesellschaft

OJLS

Oxford Journal of Legal Studies

PAO

Patentanwaltsordnung

para.

paragraph

PLC

Practical Law Company

RabelsZ

Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht

RdA

Recht der Arbeit

RIW

Recht der internationalen Wirtschaft

RNotZ

Rheinische Notar-Zeitschrift (ehemals MittRhNotZ)

RPfleger

Der Deutsche Rechtspfleger

r+s

Recht und Schaden

SE

Societas Europaea

sec.

section

sog.

sogenannt(e)

StBerG

Steuerberatungsgesetz

StuW

Steuer und Wirtschaft

subpara.

subparagraph

SVR

Straßenverkehrsrecht

Überbl.

Überblick

UKHL

United Kingdom House of Lords

VersR

Versicherungsrecht, Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht

vgl.

vergleiche

Vorbem.

Vorbemerkung

VuR

Verbraucher und Recht

VVG

Versicherungsvertragsgesetz

VW

Versicherungswirtschaft

WiB

Wirtschaftsrechtliche Beratung

←17 | 18→ WM

Wertpapier-Mitteilungen (Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht)

WPO

Wirtschaftsprüferordnung

ZAP

Zeitschrift für die Anwaltspraxis

ZEV

Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge

ZEuP

Zeitschrift für Europäisches Privatrecht

ZfIR

Zeitschrift für Immobilienrecht

ZfS

Zeitschrift für Schadensrecht

ZGR

Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

ZHR

Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht

ZIP

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

ZJS

Zeitschrift für das Juristische Studium

ZMR

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

ZVglRWiss

Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft

Hinsichtlich der oben nicht aufgeführten Abkürzungen wird verwiesen auf Kirchner, Hildebert/Böttcher, Eicke, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 9. Auflage, inter alia Berlin 2019.

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A. Einführung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Unternehmensnießbrauch als umfassende Belastung an einem Unternehmen. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Frage, ob und auf welche Weise im deutschen Recht ein Unternehmen umfassend, insbesondere zum Zwecke der Kreditsicherung, belastet werden kann.

Nach geltendem deutschem Recht können unterschiedliche Sicherungsrechte an verschiedenen, auch zusammenhängenden, Gegenständen gleichzeitig bestellt werden. Man spricht von sog. „Globalsicherheiten“, wenn eine Gesamtheit von Gegenständen (Sachen oder Rechte) auf einen Dritten übertragen wird.1 Beispielhaft wird die Sicherungsübereignung eines Warenlagers sowie die Globalzession aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung genannt.2 Auf diese Weise können unterschiedliche Unternehmensbestandteile einzeln belastet werden. Ob es ein einheitliches Rechtsinstrument zur Belastung eines Unternehmens gibt, ist bisher in der Literatur nicht abschließend geklärt. Gegen die umfassende Belastung eines Unternehmens mittels eines Rechtsinstruments spricht, dass es nach deutschem Recht keine Gesetzesregelung gibt, die ein solches Konstrukt vorsieht. Ein Unternehmen weist eine Vielzahl rechtlich heterogener Gegenstände auf. Daher könnte man annehmen, der Bestimmtheits- und der Spezialitätsgrundsatz des deutschen Sachenrechts stünden entgegen.3 In der Literatur wird hingegen vertreten, eine einheitliche Unternehmensbelastung sei zulässig. Begründet wird dies mit dem Praxiserfordernis: Insbesondere bei der Beschaffung von Kreditsicherheiten sei es erforderlich und förderlich, das Unternehmen in Gänze belasten zu können.4

Zum Teil wird Handlungsbedarf für den deutschen Gesetzgeber gesehen, ein einheitliches Rechtsinstrument zu schaffen.5 Als Vorbild hierfür dient ein Sicherungsinstrument aus dem englischen Rechtsraum. Dort gibt es bereits seit geraumer Zeit die floating charge, welche als „Urform“ der Globalsicherungsinstitute ←19 | 20→gilt.6 Es handelt sich um ein abstraktes Sicherungsrecht, kraft dessen ein Unternehmen einheitlich sowie umfassend als Ganzes belastet werden kann, ohne die Verfügungsbefugnis des Sicherungsgebers einzuschränken.7

Die vorliegende Untersuchung zeigt auf, dass eine globale Unternehmensbelastung bereits de lege lata nach deutschem Recht zulässig und zu Sicherungszwecken in Form eines Unternehmensnießbrauchs umsetzbar ist. Der Nießbrauch ist eine dingliche Belastung und zählt im deutschen Recht als Nutzungsziehungsrecht grundsätzlich nicht zu den Sicherungsrechten.8 Aufgrund dessen hat er auf der Suche nach einem Instrument zur Globalsicherung eines Unternehmens nur wenig Aufmerksamkeit erfahren. Indes wird der Unternehmensnießbrauch bereits in den Materialien des historischen Gesetzgebers zum BGB thematisiert. Außerdem ist der Nießbrauch de lege lata das einzige dingliche Belastungsrecht, das kraft Gesetzes an sämtlichen Gegenständen bestellt und vertraglich flexibel ausgestaltet werden kann. Damit hat der Nießbrauch durchaus das Potenzial, als Sicherheit an einem Unternehmen en bloc ausgestaltet zu werden.9 Die hier vertretene Auffassung schließt sich einer Reihe von Literaturansichten an und erachtet den gesamtheitlichen Nießbrauch an einem Unternehmen, den sog. Unternehmensnießbrauch, als zulässig und mit sachen- und gesellschaftsrechtlichen Rechtsgrundsätzen vereinbar.10

In der Literatur wird nur ein geringer Argumentationsaufwand betrieben, um die Zulässigkeit des Unternehmensnießbrauchs zu begründen und praktische Umsetzungsfragen zu beantworten. Im Rahmen dieser Arbeit soll daher eine differenzierte Auseinandersetzung mit dogmatischen sowie praktischen Fragen erfolgen. Diese sind vornehmlich gesellschafts- und sachenrechtlicher Natur und betreffen die Anwendbarkeit des Nießbrauchs als beschränkt dingliches Recht am Unternehmen, welches eine wirtschaftliche Sach- und ←20 | 21→Rechtsgesamtheit darstellt. Vergleichend wird die englische floating charge betrachtet. Aufgrund ihrer Entstehung zur Mitte des 19. Jahrhunderts und ihrer stetigen Weiterentwicklung in der englischen Rechtsprechung und Rechtspraxis hat sie Vorbildfunktion.

Einleitend wird die Frage behandelt, woraus sich das Interesse an einer Globalbelastung ergibt. Die herausragende Bedeutung von Krediten in der Geschäftspraxis sowie das Erfordernis werthaltiger Sicherheiten werden festgestellt. Der Begriff des Unternehmens wird bestimmt und die Grundzüge des Unternehmensnießbrauchs werden dargestellt.11 Argumente sowie allgemeine Bedenken gegen ein umfassendes (Nießbrauchs-)Recht am Unternehmen und die Hindernisse einer gesetzlich umfassenden Regulierung werden behandelt.12 Es wird erläutert, welche Charakteristika ein Unternehmensnießbrauch aufweist und welche Problemstellungen er bei der Anwendung auf bestimmte Gesellschaftstypen mit sich bringt. Ein wesentliches Merkmal des Unternehmensnießbrauchs ist beispielsweise, dass der Nießbraucher vorübergehend die Unternehmensführung übernimmt. Ein institutioneller Kreditgeber, beispielsweise ein Kreditunternehmen, hat jedoch in der Regel weder Interesse an der Führung des operativen Tagesgeschäfts noch die Ressourcen und Expertise hierfür. Durch eine unecht-treuhänderische Unternehmensfortführung kann dem abgeholfen werden.13 Erhält ein Kreditgeber zur Besicherung eines Kredits einen Unternehmensnießbrauch, hat dieser grundsätzlich kein Interesse daran hat, das operative Tagesgeschäft zu führen. Vielmehr beschränkt sich sein Interesse darauf, Kontrolle ausüben oder intervenieren zu können, wenn der Kreditnehmer die Kreditverbindlichkeit nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt. Im Rahmen einer unechten Treuhandlösung kann die Unternehmensfortführung des Nießbrauchers an einen Dritten delegiert werden.14

Weiterhin wird die Rechtsnatur des Unternehmensnießbrauchs untersucht.15 Die Einzelheiten des Sicherungsvertrags und der Bestellung werden dargelegt.16 Der Sicherungsumfang wird ermittelt und die mit der Bestellung ←21 | 22→des Unternehmensnießbrauchs einhergehenden Rechte und Pflichten werden erläutert.17 Letztere werden im Rahmen zweier Zeitintervalle analysiert. Es wird untersucht, welchen Rechten und Pflichten sich die Parteien während der regulären Laufzeit des Unternehmensnießbrauchs (im ersten Zeitintervall) unterwerfen.18 Anschließend werden die Rechtswirkungen der Beendigung und Abwicklung des Nießbrauchs (im zweiten Zeitintervall) betrachtet. In diesem Zusammenhang werden die Rechtsfolgen bei der Realisierung des Sicherungsfalls sowie dem Eintritt der Insolvenz thematisch beleuchtet.19

Vorgenannte Aspekte werden rechtsvergleichend im englischen Recht betreffend die floating charge untersucht. Sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede zwischen dem Unternehmensnießbrauch und der floating charge sind erkennbar. Diese ergeben sich daraus, dass der floating charge ein gesetzlich kodifiziertes Regelwerk zugrunde liegt und einem anderen Rechtsraum entstammt. Trotz der hohen Relevanz insolvenzrechtlicher sowie steuerrechtlicher Belange für die Rechtspraxis werden diese nachfolgend nicht eingehend behandelt.20 Das Konzept des Unternehmensnießbrauchs ist komplex und weist zahlreiche Rechtsunsicherheiten auf. Daher zielt die Ausarbeitung darauf ab, den Nießbrauch am Unternehmen anhand geltender Gesetzesregelungen darzulegen, die sachen- sowie gesellschaftsrechtlichen Problemstellungen zu veranschaulichen und Anwendungsdefizite aufzuzeigen.

Bei der floating charge sind die Besonderheiten des englischen Rechts und die besondere Prägung durch die Rechtsprechung zu berücksichtigen. Ihre historische Entwicklung und Ausgestaltung de lege lata wird betrachtet. In einem Rechtsvergleich wird die englische floating charge dem deutschen Unternehmensnießbrauch gegenübergestellt.21 Diejenigen Merkmale der floating charge, die vorteilhafte Rechtsfolgen bzw. -effekte mit sich bringen, werden ←22 | 23→herausgearbeitet und auf ihre Übernahmefähigkeit und würdigkeit für den Unternehmensnießbrauch im deutschen Recht geprüft.22De lege ferenda ist zu fragen, wie eine Regelung zum Unternehmensnießbrauch ausgestaltet werden könnte. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick.

1 Hierzu im Einzelnen ab S. 25 mit Verweis auf Lehmann, in: Langenbucher/Bliesener/Spindler, Bankrechts-Komm, 2016, Kap. 24 Rn. 40.

2 So Lehmann, in: Langenbucher/Bliesener/Spindler, Bankrechts-Komm, 2016, Kap. 24 Rn. 40.

3 Eine Auseinandersetzung mit diesem Argument findet statt ab S. 57 ff.

4 Zur en bloc Unternehmensbelastung, ab S. 41 f.

5 Hierzu ab S. 41 mit Verweis auf den Beitrag von Eidenmüller, AcP 204 (2004), 457.

6 Zur Entwicklung der floating charge als Vorbild einer Globalsicherheit, S. 113 ff.

7 Die floating charge „schwebt“ über dem Unternehmen bis der Sicherungsfall eintritt und eine Verwertungsbefugnis an konkreten Gegenständen (als sog. fixed charge kraft crystallisation) eintritt. Zu den Rechtscharakteristika der floating charge, S. 117 ff.

8 Hierzu ab S. 39 ff.

9 Hierzu ab S. 60 ff.

10 Hierzu ab S. 49 ff. mit Bezug auf Westermann/Gursky/Eickmann, Sachenrecht, 2011, § 140 Rn. 7; Jansen/Jansen, Der Nießbrauch im Zivil- und Steuerrecht, 2009, Rn. 81 f.; Herrler, in: Palandt, BGB, 2020, § 1085 Rn. 3; Pohlmann, in: Säcker et al., MüKo BGB, Bd. 8, 2020, § 1085 Rn. 10; Schön, S. 98 f., 204; Beisel, in: Beisel/Klumpp, Der Unternehmenskauf, 2016, § 10 Arbeitsrecht Rn. 35; Fezer, Markenrecht, 2009, § 27 MarkenG Rn. 79; hierzu auch Lohr, S. 38.

11 Zur Zulässigkeit und zu den Rechtscharakteristika des Unternehmensnießbrauchs S. 32 ff.

12 Zur Konzeption, kritischen Betrachtung und Stellungnahme S. 36 ff.

13 Hierzu ausführlich S. 99 ff.

14 Zur interessengerechten Ausgestaltung der unecht-treuhänderischen Unternehmensfortführung S. 86 ff.

Details

Seiten
408
Jahr
2021
ISBN (PDF)
9783631861936
ISBN (ePUB)
9783631865576
ISBN (MOBI)
9783631865583
ISBN (Paperback)
9783631862445
DOI
10.3726/b18988
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (September)
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 408 S.

Biographische Angaben

Christina Stella Papadimitriou (Autor:in)

Christina Stella Papadimitriou ist Rechtsanwältin in einer internationalen US Sozietät in Frankfurt am Main.

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