Lade Inhalt...

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz als Aufgabe und Instrument des Betriebsrates

von Manuel Schwering (Autor:in)
©2010 Dissertation 348 Seiten

Zusammenfassung

Die Arbeit ist ein weiterer Mosaikstein bei der gründlichen Aufarbeitung der durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschaffenen Rechtslage. Der Verfasser untersucht die bislang weniger beleuchteten kollektiven Bezüge des AGG, die insbesondere dem Betriebsrat eine zentrale Rolle bei der Verhinderung von diskriminierendem Verhalten zuweisen. Es wird praxisnah herausgearbeitet, welche verbesserten Möglichkeiten zur Durchsetzung der Gleichbehandlung im Betrieb nach Verabschiedung des Gesetzes bestehen und inwieweit der Betriebsrat sich dieser als Instrument bedienen kann. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Untersuchung von § 17 Abs. 2 AGG, dessen zahlreiche Streitfragen einer Lösung zugeführt werden. Daran schließt sich eine Untersuchung möglicher Beteiligungsrechte im Rahmen der kollektivbezogenen Normen des AGG an, bevor in einem letzten Schritt die Auswirkungen des AGG auf das Betriebsverfassungsrecht ausführlich analysiert werden.

Details

Seiten
348
Jahr
2010
ISBN (PDF)
9783653000283
ISBN (Hardcover)
9783631602584
DOI
10.3726/978-3-653-00028-3
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2010 (Oktober)
Schlagworte
Unterlassungsanspruch Mitbestimmung Diskriminierungsschutz Arbeitsrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2010. 348 S.

Biographische Angaben

Manuel Schwering (Autor:in)

Der Autor: Manuel Schwering wurde 1980 in Münster geboren. Er studierte ab 2001 Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und legte Anfang 2007 vor dem Justizprüfungsamt in Köln das Erste juristische Staatsexamen ab. Ab Mitte 2007 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn tätig. Seit Mitte 2009 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Bonn.

Zurück

Titel: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz als Aufgabe und Instrument des Betriebsrates