Vertrauen und Verantwortung in den politischen Systemen westlicher Demokratien
Band 2: Der Fall der Regierenden in parlamentarischen und präsidentiellen Demokratien
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhalt
- Tabellen Und Schaubilder
- Einleitung
- I. Der gewählte Ansatz
- II. Zu den Voraussetzungen des angestellten Vergleiches
- III. Zur Auswahl der empirisch untersuchten Systeme
- 1. Die Klassifikation von Regierungssystemen, Vergleichskonstellationen und Fragestellungen
- 2. Zum verfolgten Erkenntnisinteresse und zur Selektion der untersuchten Regierungssysteme
- IV. Zum untersuchten Zeitabschnitt
- V. Konsequenzen für die vorliegende Abhandlung
- Kapitel I: Die Usa
- § 1. Vertrauen und Verantwortung nach den systemischen Strukturen der USA
- I. Strukturen
- II. Vertrauensinvestitionen
- 1. Wahlen
- a) Parteien
- b) Wählerschaft
- 2. Präsident und Vizepräsident
- a) Parteiebene
- b) Wählerschaft
- 3. Konsenserteilungen
- a) Konsens des Senats bei der Regierungsbildung
- b) Konsens von Repräsentantenhaus und Senat für die Wiederbesetzung der Vizepräsidentschaft
- III. Verantwortungsthematisierungen und Vertrauensentziehungen
- 1. Hierarchischer Vertrauensentzug
- 2. Verantwortungsthematisierungen seitens des Kongresses
- 3. Das Amtsenthebungsverfahren
- 4. Wahlen
- a) Kongreß
- b) Präsident
- § 2. Die erste Regierung Nixon (1969-1973)
- I. Die Nominierungsentscheidungen und die Wahl vom 5. November 1968
- II. Regierungsorganisation und Regierungsbildung
- III. Rücktritte und Entlassungen von Regierungsmitgliedern
- 1. Robert Finch
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- 2. Walter Hickel
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- 3. David Kennedy
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- 4. Die weiteren Amtswechsel während der ersten Wahlperiode Richard Nixons
- a) George Shultz
- b) Clifford Hardin
- c) Maurice Stans und John Mitchell
- d) John Connally
- § 3. Die zweite Regierung Nixon (1973-1974)
- I. Die Nominierungsentscheidungen und die Wahl vom 7. November 1972
- II. Die Regierungsumbildung
- III. Rücktritte und Entlassungen von Regierungsmitgliedern
- 1. Richard Kleindienst
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- 2. Spiro Agnew
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- 3. Elliot Richardson
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- 4. Die weiteren Amtswechsel während der zweiten Wahlperiode Richard Nixons
- a) William Rogers
- b) George Shultz
- IV. Der Rücktritt Richard Nixons
- 1. Die Vorgeschichte
- 2. Die Impeachment-Untersuchung
- a) Das Verfahren
- b) Die Anschuldigungen
- 3. Der Rücktritt
- 4. Auswertung
- a) Verantwortungskomponente
- b) Vertrauenskomponente und Strategie Richard Nixons
- c) Zusammenfassung
- § 4. Die Regierung Ford (1974-1977)
- I. Nominierung, Bestätigung und Amtsübernahme Gerald Fords
- 1. Darstellung
- 2. Auswertung
- II. Die Wiederbesetzung des Vizepräsidentenamtes, die Kongreßwahlen und die Regierungsumbildung
- 1. Die Nominierung Nelson Rockefellers als Vizepräsident
- 2. Die Kongreßwahlen und die Regierungsumbildung
- III. Rücktritte und Entlassungen von Regierungsmitgliedern
- 1. James Schlesinger (I)
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- 2. John Dunlop
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- 3. Earl Butz
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- 4. Die weiteren Fälle während der Amtszeit Gerald Fords: Stanley Hathaway und Rogers Morton
- § 5. Die Regierung Carter (1977-1981)
- I. Die Nominierungsentscheidungen und die Wahl am 2. November 1976
- II. Regierungsorganisation und Regierungsbildung
- III. Rücktritte und Entlassungen von Regierungsmitgliedern
- 1. Thomas Bertram (Bert) Lance
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- 2. Die Regierungsumbildung im Juli 1979
- a) James Schlesinger (II)
- (1) Darstellung
- (2) Auswertung
- b) Joseph Califano
- (1) Darstellung
- (2) Auswertung
- c) W. Michael Blumenthal
- (1) Darstellung
- (2) Auswertung
- d) Brockman (Brock) Adams
- (1) Darstellung
- (2) Auswertung
- e) Griffin Bell
- f) Gesamtauswertung der Regierungsumbildung
- 3. Cyrus Vance
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- 4. Der weitere Fall während der Amtszeit Jimmy Carters: Juanita Kreps
- IV. Das Ende der Regierung Carter
- § 6. Zusammenfassung von Charakteristika der analysierten Fälle zum Regierungssystem der USA
- I. Rücktritte und Entlassungen
- II. Situative Elemente
- III. Strukturelle Elemente
- Kapitel II: Die Bundesrepublik Deutschland
- § 7. Vertrauen und Verantwortung nach den systemischen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland
- I. Strukturen
- II. Vertrauensinvestitionen
- 1. Die Sphäre der Öffentlichkeit
- a) Parteien
- b) Wählerschaft
- 2. Die Ebene des Deutschen Bundestages
- a) Kanzlerwahl
- b) Vertrauensentzug und „Konstruktives“ Mißtrauensvotum
- c) Vertrauensfrage des Kanzlers
- III. Verantwortungsaktualisierungen
- 1. Gouvernementale Relation
- 2. Parlamentarische Relation
- 3. Elektorale Relation
- 4. Strukturelles Gesamtergebnis
- § 8. Die erste Regierung Brandt (1969-1972)
- I. Die Bundestagswahl vom 28. September 1969, die anschließende Regierungsbildung und politische Problemkonstellation
- 1. Wahlergebnis und Koalitionsformierung
- 2. Zentrale Problemkonstellationen
- II. Die Ministerrücktritte
- 1. Alex Möller
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- 2. Hans Leussink
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- 3. Karl Schiller
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- III. Mißtrauensvotum, Vertrauensfrage und das Ende der ersten Regierung Brandt
- 1. Das Mißtrauensvotum gegen Willy Brandt
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- 2. Die Vertrauensfrage Willy Brandts
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- § 9. Die zweite Regierung Brandt (1972-1974)
- I. Die Bundestagswahl vom 19. November 1972 und die anschließende Regierungsbildung
- II. Der Rücktritt Willy Brandts
- 1. Veränderungen wirtschafts- und parteipolitischer Rahmenbedingungen
- 2. Konflikte und Entscheidungsprobleme
- 3. Der Spionagefall Günter Guillaume
- 4. Auswertung
- § 10. Die erste Regierung Schmidt (1974-1976)
- I. Nominierung und Wahl Helmut Schmidts
- II. Die Regierungsumbildung und der Ministerrücktritt
- 1. Horst Ehmke
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- 2. Lauritz Lauritzen
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- 3. Egon Bahr, Klaus von Dohnanyi und Gerhard Jahn
- 4. Erhard Eppler
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- § 11. Die zweite Regierung Schmidt (1976-1980)
- I. Die Bundestagswahl vom 3. Oktober 1976 und anschließende Regierungsbildung
- 1. Wahlergebnis und Koalitionsverhandlungen
- 2. Das Ausscheiden Walter Arendts am Ende der Regierungsbildung
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- II. Rücktritte und Entlassungen von Regierungsmitgliedern
- 1. Georg Leber
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- 2. Die Kabinettsumbildung im Februar 1978
- a) Marie Schlei
- (1) Darstellung
- (2) Auswertung
- b) Helmut Rohde
- c) Karl Ravens
- 3. Werner Maihofer
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- 4. Der weitere Fall: Hans Friderichs
- § 12. Die dritte Regierung Schmidt (1980-1982)
- I. Die Bundestagswahl vom 5. Oktober 1980 und anschließende Regierungsbildung
- II. Zentrale politische Probleme, Vertrauensfrage und Kabinettsumbildung
- 1. Sicherheitspolitik
- 2. Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik
- 3. Die Vertrauensfrage Helmut Schmidts
- a) Darstellung
- b) Auswertung
- 4. Die Kabinettsumbildung im April 1982
- a) Antje Huber
- (1) Darstellung
- (2) Auswertung
- b) Herbert Ehrenberg
- (1) Darstellung
- (2) Auswertung
- c) Kurt Gscheidle
- d) Gesamtbilanz der Kabinettsumbildung
- 5. Der weitere Fall: Hans-Jochen Vogel
- § 13. Der Regierungswechsel von Schmidt auf Kohl und die erste Regierung Kohl (1982-1983)
- I. Der kollektive Rücktritt der Bundesminister Gerhart Rudolf Baum, Josef Ertl, Hans-Dietrich Genscher und Otto Graf Lambsdorff
- 1. Darstellung
- 2. Auswertung
- II. Das Konstruktive Mißtrauensvotum gegen Helmut Schmidt
- 1. Darstellung
- 2. Auswertung
- III. Die Vertrauensfrage Helmut Kohls
- 1. Darstellung
- 2. Auswertung
- § 14. Zusammenfassung von Charakteristika der analysierten Fälle zum Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland
- I. Rücktritte und Entlassungen
- II. Situative Elemente
- III. Strukturelle Elemente
- Kapitel III: Vergleichende Auswertung
- § 15. Gouvernementale Befunde
- I. Die Mitglieder der untersuchten Regierungen
- 1. Ressorts
- a) USA
- b) Deutschland
- 2. Parteien
- a) USA: Parteizugehörigkeit und politisch-administrative Sozialisation
- b) Deutschland: Parteizugehörigkeit und Parteifunktionen
- II. Funktionale Aspekte
- 1. Initiativträger
- a) USA
- b) Deutschland
- 2. Dauer der Vorgänge
- a) USA
- b) Deutschland
- c) Vergleich
- § 16. Vergleichende systemisch-phänomenologische Auswertungen
- I. Vertrauensstrukturen der Regierungssysteme
- II. Politologisch-systemische Aspekte
- 1. Akteure
- 2. Faktoriale Einflüsse
- a) Nationale Wahlen mit Einfluß auf die Bestellung der Exekutive
- b) Indirekte elektorale Effekte
- III. Verhaltensthematisierungen nach Aspekten des Verantwortungsbegriffes
- 1. Verantwortungssubjekte
- a) Identitätsprobleme
- b) Struktur der Verantwortungssubjekte
- c) Politische Zurechenbarkeitsprobleme
- 2. Rechtfertigungsinstanzen
- 3. Aktive und passive Varianten der Verhaltensthematisierungen
- 4. Die inhaltliche Dimension der Verantwortung
- a) Politisch-systemische Differenzierungen
- b) Abstrakt-theoretische Differenzierungen
- 5. Die normative Dimension der Verantwortung
- IV. Vertrauensaspekte
- 1. Vertrauensbasis
- 2. Vertrauensstellung und Vertrauenserosion
- § 17. Zusammenfassende Diskussion der Resultate
- I. Zur Bestätigung und Widerlegung theoretischer Behauptungen
- II. Zu den Profilen der Regierungssysteme
- 1. Die USA
- 2. Deutschland
- III. Theoretische Vertiefung
- 1. Systemische Konsequenzen
- a) Trust und Kontrakt
- b) System, Akteure und Externalitätenproblem
- c) Konditionierung, Periodisierung und Widerruf politischen Vertrauens
- d) Formelle und informelle Vertrauensinvestitionen und -revokationen
- 2. Persönliche Konsequenzen
- a) Personale Integrität
- b) Zur Funktionalität der Reputation und Dysfunktionalität personeller Diskontinuitätsregelungen
- c) System und Selbsteinsatz
- 3. Relationale Konsequenzen
- a) Begründungen für Rücktritt und Entlassung
- b) Zurechnung und Selbsteinsatz in Relation zu Zuständigkeit und Entscheidungsbereich
- c) Vertrauensentzug, Vertrauensneuvergabe und Vertrauenskaskade
- IV. Spezifität und Generalisierbarkeit der Resultate
- Anhang
- Ergänzende Tabellen
- Literatur- und Quellenverzeichnis
- I. Literatur
- II. Quellen
- Verzeichnis aufgeführter Handlungsträger
- USA
- Deutschland
TABELLEN UND SCHAUBILDER
Schaubild: Zur Anlage des Vergleiches
Tabelle 1: Präsidenten, Vizepräsidenten und Leiter der Departements in den USA1969-1981
Tabelle 3: Amtszeiten der amerikanischen Präsidenten 1945-2009
Tabelle 4: Politische Effekte der Präsidentschaftswahlen 1948-2012
Tabelle 5: Resultate der Impeachment-Abstimmungen im House Judiciary Committee (HJC) nach Fraktionen
Tabelle 6: Kabinettsumbildungen in den USA 1969-1981
Tabelle 7: Ausscheiden aus dem US-Kabinett nach Thematisierung der Amtsführung
Tabelle 8: Ausscheiden aus dem US-Kabinett nach Rücktritten und Entlassungen
Tabelle 9: Rücktritte und Entlassungen in den USA nach aufgetretenen Belastungen
Tabelle 11: Amtszeiten der deutschen Bundeskanzler 1949-2005
Tabelle 12: Verweildauer im Bundeskabinett als Kanzler oder Minister in Monaten 1969-1982
Tabelle 13: Politische Konsequenzen der Bundestagswahlen 1949-2013
Tabelle 14: Ausscheiden aus der Bundesregierung nach Rücktritten und Entlassungen
Tabelle 15: Rivalitäten innerhalb und außerhalb der Bundesregierung
Tabelle 16: Ausscheidensrelevante Konflikte nach beteiligten Parteien in Deutschland
Tabelle 17: Präsidenten, Vizepräsidenten und Leiter der Departements in den USA 1969-1981
Tabelle 18: Bundeskanzler und Bundesminister in Deutschland 1969-1982
Tabelle 19: Politisch induzierte Amtsverluste in den USA und Deutschland nach Ressort
Tabelle 20: Ausgeschiedene amerikanische Secretaries nach Parteizugehörigkeit
Tabelle 22: Ausgeschiedene Mitglieder der Bundesregierung nach Parteizugehörigkeit
Tabelle 24: Politisch induzierte Vorgänge in den USA nach Gesamtzeitraum
Tabelle 25: Politisch induzierte Vorgänge in den USA nach Dauer der akuten Krisenphase
Tabelle 26: Politisch induzierte Vorgänge in Deutschland nach Gesamtzeitraum
Tabelle 27: Politisch induzierte Vorgänge in Deutschland nach Dauer der akuten Krisenphase
Tabelle 30: Vergleich politischer Effekte von Wahlen in Deutschland und den USA
Tabelle 31: Amerikanische Fälle nach Sanktionierungs- und Rechtfertigungsinstanzen
Tabelle 32: Deutsche Fälle nach Sanktionierungs- und Rechtfertigungsinstanzen
Tabelle 33: Kategorien für die beobachteten Vorgänge nach Art des Ausscheidens
Tabelle 34: Kategorien für die beobachteten Vorgängenach Haltung des Betroffenen
Tabelle 38: Kategorisierung der beobachteten Vorgänge in den USA nach tangierten Tätigkeitsbereichen
Tabelle 40: Klassifizierung aktiver Verantwortungsthematisierungen in Deutschland und den USA
Tabelle 44: Zusammenstellung normativer Aspekte der beobachteten Fälle in den USA
Tabelle 45: Zusammenstellung normativer Aspekte der beobachteten Fälle in Deutschland
Tabelle 46: Kategorisierung und Quantifizierung normativer Argumente in den USA
Tabelle 47: Kategorisierung und Quantifizierung normativer Argumente in Deutschland
Tabelle 49: Vergleichende Quantifizierung der Vertrauensbasen für Deutschland und die USA
Tabelle 51: Antizipierte und eingetretene Vertrauenserosionen in den USA
Tabelle 52: Antizipierte und eingetretene Vertrauenserosionen in Deutschland
Tabelle 54: Vertrauensthematisierungen nach Komponenten und Sphären
Tabelle 55: Einverständnis mit der Politik Präsident Richard Nixons
Tabelle 56: Einverständnis mit der Politik Präsident Gerald Fords
Tabelle 57: Einverständnis mit der Politik Präsident Jimmy Carters
Tabelle 58: Einverständnis mit der Politik Bundeskanzler Willy Brandts
Tabelle 59: Einverständnis mit der Politik Bundeskanzler Helmut Schmidts 1979-1982
EINLEITUNG
Der Sturz eines Regierungschefs stellt im politischen Geschehen stets ein herausgehobenes Ereignis dar. Zwar sind Wechsel im höchsten Regierungsamt in manchen Ländern und Zeiten häufig zu beobachten gewesen1, aber die Diskontinuität der Regierungsarbeit und die erforderliche Reorganisation von Personal und Zuständigkeiten rufen jeweils ein besonderes Medieninteresse hervor – je seltener derartige Ereignisse im betreffenden Lande vorkommen, um so mehr.
In politischen Systemen, in denen die Regierungen regelmäßig auf der Basis von Koalitionen gebildet werden, gehören auch Koalitionswechsel von Parteien zu den politisch aufsehenerregenden Ereignissen. Und nie ist ein Minister für die Massenmedien interessanter als kurz vor und unmittelbar bei seinem Rücktritt – woraufhin er dann typischerweise ebenso abrupt wie dauerhaft von den Medien fallengelassen wird.
Diesen für die Betrachter ebenso spannenden wie für die Beteiligten konfliktreichen Geschehnissen gilt die vorliegende Untersuchung. Sie fügt sich damit ein in die Frage nach der Legitimation einzelner Akteure für ihr Handeln – nach Ansicht Werner Weidenfelds das „große Thema” der kommenden Jahre für Politik und Politologie2
I.Der gewählte Ansatz
Bei einem traditionell eher struktur- als personalorientierten Blick der deutschen Politikwissenschaft3 sind angesichts des skizzierten dramatischen Prima-facie-Eindruckes im Gefolge englischsprachiger Studien im Laufe der Zeit bereits einige Arbeiten entstanden, die sich sozialwissenschaftlich-quantifizierend mit der Dauerhaftigkeit von Koalitionen, Amtszeiten von Regierungen und Rücktritten von Ministern beschäftigt haben4 Ausgehend von Studien zur Ministerverantwortlichkeit haben in Deutschland auch staatsrechtliche Fragen schon vor mehreren Jahrzehnten eine wissenschaftliche Reflexion erfahren5
Sind derartige Untersuchungen zweifellos geeignet, aufschlußreiche Resultate zu erzielen, so folgt die vorliegende Abhandlung indes einem anderen erkenntnisleitenden Interesse. Denn sie nimmt Bezug auf legitimatorische Fragen west ← 21 | 22 → licher Demokratien. Im Unterschied zu rein strukturellen oder behavioristischen Vorgehensweisen beruhen die nachfolgenden Analysen daher auf einem verstehenden Ansatz. Ein solcher gewährleistet die Anschlußfähigkeit der empirischen Studien an die politische Ethik: Das Handeln für andere in einem repräsentativdemokratischen Amt wird dabei als inhaltlich begründungsbedürftig angesehen. Demgemäß sind die im folgenden vorgelegten Darstellungen und Auswertungen als praxisbezogene Überprüfungen der im ersten Band ausgearbeiteten theoretischen Aussagen zu Vertrauen und Verantwortung anzusehen. Hierzu dient die Analyse historisch-konkreter Fälle, die im Rahmen einer vergleichenden Untersuchung aufgearbeitet werden.
Soll der Anschluß dabei nicht nur im Sinne einer generell übereinstimmenden Fragerichtung, sondern auch konkret im Sinne der herausgearbeiteten Begriffsmerkmale stimmig sein, wird sich die empirische Analyse an den theoretisch herausgearbeiteten Elementen und Alternativen zu orientieren haben. Das bedeutet insbesondere:
-Vertrauen und Verantwortung werden als zwei voneinander getrennte, eigenständige Begriffe angebbaren Inhalts verstanden. Von diesen ist Vertrauen zukunftsorientiert, wohingegen Verantwortung eine retrospektive Komponente mit einer zukunftsgerichteten kombiniert.
-Verantwortung ist eine mehrstellige Relation, bei der mindestens die Komponenten des Verantwortungsträgers, also des Subjekts, der Instanz, des Zuständigkeitsbereiches und der – vielfach nur implizit angesprochenen – Norm analysiert werden können. Zu ihrer praktischen Verbindlichkeit wird Verantwortung durch eine Sanktionsmöglichkeit gesichert.
-Während Verantwortung damit konzeptionell außerhalb der bekenntnisgebundenen religiösen Sphäre an einen spezifischen Handlungsbereich gekoppelt ist, bezieht sich Vertrauen generell auf alle für relevant gehaltenen Eigenschaften.
-Verantwortungsbezogen lassen sich (1.) aktive zukunftsgerichtete Übernahme und (2.) vergangenheitsbezogenes Einstehen von (3.) externen Anlastungen und (4.) intrinsisch motivierten Ablehnungen von Handlungen unterscheiden.
-Konkurrenzdemokratische und forensische Anlastungen unterscheiden sich strukturell insofern voneinander, als elektorale Anlastungen die Existenz eines potentiell in Betracht kommenden alternativen Trägers politischer Verantwortung voraussetzen, wohingegen forensische Anlastungen von den Konsequenzen einer möglichen Verhaltenssanktionierung für die künftige Funktionswahrnehmung entkoppelt sind.
Hinsichtlich des Entscheidungsträgers ist den Falldarstellungen eine Differenzierung der Vorgänge in Rücktritte aufgrund eines Entschlusses des betreffenden Regierungsmitgliedes und Entlassungen durch Entschlüsse anderer Entscheidungsträger zugrundegelegt worden, wobei die Kategorie der Rücktritte ← 22 | 23 → nach außeninduzierten, passiv erlittenen und subjektiv motivierten, aktiv verfolgten Vorgängen differenziert worden ist. Die Rubrizierung eines Vorganges als Rücktritt ist dabei in Abhängigkeit von einer publik gewordenen eigenständigen Willensbekundung des Betroffenen erfolgt. Die Abgrenzung erfordert verschiedentlich detaillierte Analysen.
II.Zu den Voraussetzungen des angestellten Vergleiches
Im Einklang mit den historisch-politischen Vertrauens- und Verantwortungskonzepten halten Politologen für ihren Forschungsbereich an der Relevanz der jeweiligen Strukturen des Regierungssystems fest, auch wenn manche sozialwissenschaftliche und philosophische Theorieansätze ohne Bezugnahme auf spezielle Voraussetzungen individueller Systeme auszukommen meinen. Systemübergreifende Aussagen sind daher nur auf vergleichender Basis möglich. Die Aussagekraft des Vergleichs ist dabei von der Auswahl der einbezogenen Systeme abhängig.
Hierzu sind Entscheidungen über Quantität und Qualität der zu untersuchenden Systeme zu treffen. In quantitativer Hinsicht ist hierbei die inverse Relation zwischen der Anzahl einbezogener Länder und dem Umfang der berücksichtigungsfähigen Informationen zu beachten: Formale Allgemeingültigkeit einer Einzelaussage erfordert den Einschluß aller verfügbaren Vergleichsobjekte, inhaltsreiche Untersuchungen mit einer breiten Palette einbezogener Faktoren verlangen eine enge zahlenmäßige Begrenzung der analysierten Systeme6. Sodann hängt die Chance, mit den formulierten Erkenntnissen Falsifizierungsversuche zu bestehen, von inhaltlichen Auswahlkriterien ab7.
Die zur Durchführung inhaltlich relevanter Vergleichsstudien unvermeidliche Selektion steht dabei vor der von John Stuart Mill formulierten grundsätzlichen Alternative, entweder Systeme größtmöglicher Unterschiedlichkeit zwecks Beobachtung der zwischen ihnen gleichwohl vorhandenen merkmalsbezogenen Übereinstimmungen auszuwählen („Method of Agreement“) oder sich auf Systeme weitestgehender Übereinstimmung zur Untersuchung der verbleibenden Differenzen in der Merkmalsausprägung zu stützen („Method of Difference“)8 ← 23 | 24 →. Trotz der gegensätzlichen Konstruktion der beiden Selektionsprinzipien schließen diese einander nicht aus: So bilden westliche Demokratien ungeachtet der Strukturdifferenzen in ihren Regierungssystemen im Rahmen eines globalen Gesellschaftsvergleichs eine relativ homogene Untergruppe; für eine Analyse einzelner Institutionen der politischen Systeme kann es hingegen gerade auf diese Unterschiede ankommen.
III.Zur Auswahl der empirisch untersuchten Systeme
Aus den vorstehenden Überlegungen folgt generell: (1) Die beiden Selektionsprinzipien sind unter Berücksichtigung unterschiedlicher Betrachtungsebenen miteinander kombinierbar9. (2) Ihre Anwendung ist abhängig vom Vorverständnis des jeweiligen Analyseobjekts.
1. Die Klassifikation von Regierungssystemen, Vergleichskonstellationen und Fragestellungen
In der konkret vorliegenden Untersuchung ergibt sich aus der Bezugnahme auf westliche Demokratien eine notwendige Anknüpfung an Repräsentativsysteme10. Diese bilden die Grundgesamtheit, auf welche sich mögliche systemische Aussagen beziehen können. Während derartige Verfassungsordnungen nach Staatsform, Staatsstruktur und Regierungssystem mehrdimensional analysierbar sind11, stellen hinsichtlich der zu untersuchenden Relationen monarchische oder republikanische Form und unitarische oder föderative Struktur lediglich Rahmenbedingungen dar, wohingegen das Regierungssystem – im Sinne der Relation zwischen Regierungen und Volksvertretungen – diejenige Struktur bildet, in welcher Vertrauen und Verantwortung politisch aktualisiert werden können. Hierauf ist daher die Selektion abzustellen. Andere Charakteristika der staatlichen Institutionenordnung sind hingegen ebenso wie weitere Institutionen des ← 24 | 25 → politischen Systems – Parteien, Medien oder Verbände – analytisch als mögliche intervenierende Größen zu behandeln.
Mit Hilfe des legitimationstheoretischen Ansatzes ergibt sich hinsichtlich der Struktur des Regierungssystems nach dem Kriterium der Abberufbarkeit der Regierung durch die Volksvertretung eine Zweiteilung zwischen existentiell von einer permanenten parlamentarischen Mehrheit abhängigen Regierungen einerseits und selbständig legitimierten, während ihrer Amtszeit lediglich funktional mit parlamentarischen Mehrheiten kooperierenden andererseits12.
In der Literatur finden sich vielfältige weitere Klassifikationsversuche, die insbesondere sogenannte „semipräsidentielle“ Systeme und das „direktoriale“ System der Schweiz als eigene Kategorien behandeln13. Ungeachtet der Popularität derartiger, auf einer Gesamtschau der politischen Systeme beruhenden phänomenologisch geprägten Ansätze wird ihnen hier nicht gefolgt. Denn erstens ist es bis heute anscheinend nicht gelungen, hinsichtlich der Kompetenzen des Staatsoberhauptes eindeutige Unterscheidungskriterien für die Abgrenzung rechtlich-formaler Zuständigkeiten von politisch wirksamen Gestaltungsbefugnissen zu formulieren, so daß sich Unklarheiten in der Zuordnung der Systeme ergeben14. Zweitens trägt bereits die Bezeichnung „semipräsidentiell“ einen exekutivlastigen „bias“ gegen die Volksvertretung und deren Rechtfertigungsforderungen, der weder demokratisch angemessen ist noch mit dem hier verfolgten Erkenntnisinteresse in Einklang steht.
Da die Kategorien „parlamentarisch“ und „präsidentiell“ jedenfalls in allen Differenzierungsansätzen Berücksichtigung finden, werden drittens auch Anhänger mehrdimensionaler Typologien aus der hier zugrundegelegten alternativen Klassifikation jedenfalls für die unstrittig zuordnungsfähigen Systeme valide Resultate ableiten können. Hinsichtlich der übrigen Systeme kann das dem hier zugrundegelegten konstitutionell-deduktiven Ansatz innewohnende prognostische Potential mit den Aussagen der phänomenologisch-deskriptiven Vorgehensweise in Konkurrenz treten.
Eine Selektion der zu vergleichenden Systeme allein aus der Gruppe „parlamentarischer“ Regierungssysteme reduzierte hingegen die gewinnbaren Aussagen allein auf diese, während eine auf Systeme der „präsidentiellen“ Kategorie bezogene Analyse unter dem Verdacht stünde, eine Untersuchung an einem untauglichen Objekt vornehmen zu wollen, da diese Systeme doch gerade durch ← 25 | 26 → eine nicht „parlamentarisch verantwortliche“ oder „vertrauensabhängige“ Regierung ausgezeichnet seien. Für das Verhalten von Inhabern politischer Ämter muß jedoch die Relevanz der verfassungsrechtlichen Legitimationsstrukturen auf ihre Entscheidungen als offen gelten.
Eine Studie unter Einbeziehung sowohl von parlamentarischen als auch von präsidentiellen Systemen ist indes nach ihrer Anlage als Vergleich auf der Basis eines „most different systems design“ zu klassifizieren. Dieser komparatistische Ansatz gilt in bezug auf das Vergleichsobjekt „politisches System“ und dessen Elemente aufgrund der potentiellen Überdetermination konstatierter Differenzen im Explanandum als schwer handhabbar und wenig ertragversprechend, da er Gefahr laufe, in der deskriptiven Feststellung grundlegender Systemunterschiede steckenzubleiben15.
Anders sind die Chancen eines derartigen Vergleiches indes zu beurteilen, sofern – wie im vorliegenden Fall – das Akteursverhalten als abhängige Variable im Zentrum der Untersuchung steht, so daß die Strukturen der berücksichtigten Systeme als unabhängige Variablen Verwendung finden können, denen potentielle Relevanz zugeschrieben wird16. Danach ergeben sich Aussagen über die Systeme auf einer zweiten Stufe der Auswertung durch eine Analyse der real für das Verhalten von Amtsinhabern relevanten Faktoren. Die Abhandlung folgt mithin dem Grundverständnis eines „akteurzentrierten Institutionalismus“17.
Primär liegt indes eine personenbezogene Untersuchung vor. Diese gilt dem Handeln im Amte. Anders als individualisierende oder vergleichende Studien über amerikanische Präsidenten, Staatsoberhäupter, deutsche Kanzler oder britische Premierminister18 bezieht die Studie von ihrem Ansatz her sämtliche Regierungsmitglieder ein. Diese können durchaus in einem Spannungsverhältnis zum jeweiligen Regierungschef stehen. Ungeachtet des Interesses an regierungsseitigen Vorgängen wird bei einer solchen Vorgehensweise eine obrigkeitliche Sicht vermieden; vielmehr werden gerade interne Konflikte thematisiert.
Bei Zugehörigkeit der potentiellen Untersuchungsobjekte zur Gruppe der Repräsentativsysteme und unter weiterer Berücksichtigung der relativen politisch-kulturellen Homogenität westlicher Demokratien erscheint daher ein – relativ selten anzutreffender – Vergleich nach der Konkordanzmethode durchaus als ← 26 | 27 → möglich und aufgrund homogenisierender Einflüsse neben diversifizierenden Faktoren auch potentiell als ergiebig.
Damit steht auf der Grundlage beobachtbarer Fälle eine wesentlich größere Anzahl an potentiellen Beobachtungsobjekten als bei einem an strukturellen Faktoren orientierten Systemvergleich zur Verfügung. Bei kategorialer Auswertung der einzelnen Fälle reduziert sich indes die zu berücksichtigende Varianz wieder durch Bildung von Fallkategorien19. Folglich ist zur Erhöhung der Aussagesicherheit eher eine Reduktion der Anzahl strukturell als ähnlich zu qualifizierender Systeme denn eine Verkürzung des Beobachtungszeitraums hinzunehmen, da Ereignisse in schwach besetzten Kategorien nur bei hinreichend langen Untersuchungsreihen sicher nachgewiesen werden können. Im Konflikt zwischen Breite und Tiefe der Untersuchung ist aber der Erkenntnisgewinn durch den positiven Nachweis einer möglichen Fallkonstellation höher zu bewerten als der Beleg einer häufig anzutreffenden Konstellation in weiteren Systemen. Denn der positive Nachweis eines Falles widerlegt die Annahme, daß die betreffende Kategorie unbesetzt sein könnte, wohingegen aus Häufungen in einem System bereits die Hypothese in bezug auf parallel konstruierte Systeme formuliert werden kann, daß die betreffende Konstellationen auch dort vorzufinden sein wird.
2. Zum verfolgten Erkenntnisinteresse und zur Selektion der untersuchten Regierungssysteme
Hinsichtlich der Durchführung des Vergleiches ergibt sich aus dem fallorientierten Ansatz weiterhin, daß neben der Anzahl einbezogener Systeme und der zu berücksichtigenden Faktoren weiterhin Kriterien für die Auswahl der Ereignisse festzulegen sind. Diese können prinzipiell entweder aufgrund eines subjektiven Vorverständnisses nach inhaltlichen Kriterien individuell selektiert oder nach dem temporalen Kriterium des Auftretens innerhalb eines vorab bestimmten Zeitabschnitts ausgewählt werden. Dabei hat die letztgenannte Vorgehensweise die beiden Vorzüge, erstens mit einer geringeren Anzahl von Dezisionen auszukommen und zweitens im Gegensatz zu inhaltsbezogenen Selektionen die Anwendung quantifizierender Auswertungsverfahren zur Bestimmung von Häufungen zu ermöglichen. Als Nachteil muß hingegen hingenommen werden, daß die nach subjektivem Vorverständnis als besonders aussagekräftig erscheinenden oder öffentlich als spektakulär wahrgenommenen Fälle nur nach Maßgabe ihres Auftretens in der durch Anfangs- und Endpunkt fixierten Zeitspanne Berücksichtigung finden können.
Angesichts der Abhängigkeit einer Übertragbarkeit der gefundenen Resultate auf andere Systeme von strukturbezogenen Erwägungen erscheint danach für die ← 27 | 28 → konkret verfolgte Fragestellung ein Paarvergleich zwischen einem präsidentiellen und einem parlamentarischen Regierungssystem als potentiell inhaltlichen Ertrag versprechend. Die konkrete Auswahl der Vergleichspartner „USA“, durch verfassungsrechtliche Kontinuität ausgezeichneter Prototyp demokratisch-präsidentieller Systeme, und „Deutschland“, ein durch verfassungshistorische Brüche mit einer besonderen Breite einschlägiger Traditionen ausgestattetes Land, begründet sich dabei durch die im historisch-politischen Abschnitt des ersten Bandes dargestellten Vertrauens- und Verantwortungsthematisierungen20. Die dort formulierten Erkenntnisse zu den theoretischen und strukturellen Voraussetzungen für die Geltendmachung politischer Vertrauens- und Verantwortungsbeziehungen in den USA, Großbritannien, Deutschland, Frankreich und der Schweiz dienen einer Abschätzung der Übertragbarkeit der empirischer Ergebnisse auf weitere Systeme.
IV.Zum untersuchten Zeitabschnitt
Für die Auswahl des zu untersuchenden Zeitabschnitts stehen keine ebenso „harten“ Auswahlkriterien zur Verfügung, wie sie die institutionellen Strukturen hinsichtlich der Regierungssysteme bieten. In formaler Hinsicht ist zu beachten, daß nur bei einer temporalen Parallelführung der Fallstudien der einbezogenen Länder die Voraussetzungen für einen international-synchronen Vergleich gegeben sind. Sofern landesintern verschiedene Perioden differenzierbar sind, liegen hingegen Voraussetzungen für einen national-diachronen Vergleich vor. Hierzu geeignete systemimmanente Einschnitte sind – abgesehen von epochalen Änderungen im materiellen Verfassungsrecht – insbesondere Wahlperioden und Regierungswechsel. Die jeweils zu treffende Auswahlentscheidung hat sodann sowohl äußere Periodisierungen als auch vorverständnisbasierte objektbezogene Aspekte in Rechnung zu stellen21. Hierzu sind singuläre externe Einflüsse auf eines der untersuchten Systeme – etwa die deutsche Wiedervereinigung – als potentielle Störfaktoren auszuschließen, wohingegen das Jahr 1974 aufgrund der über die USA und Deutschland hinaus auffallend zahlreichen Regierungswechsel in westlichen Demokratien sinnvollerweise einzubeziehen ist22. ← 28 | 29 →
Da sowohl in den USA als auch in Deutschland die 1974 zurückgetretenen Regierungschefs 1969 in ihr Amt gekommen sind, bietet sich die Einbeziehung dieser Phase für intern vergleichende Fragestellungen in bezug auf mögliche mit dem Rücktritt von Präsident oder Kanzler verbundene Effekte an. Die politisch-sozialen Erfahrungen der Auseinandersetzung um die Integration von Afroamerikanern in das politische System sowie der Beginn massiver Protestaktionen jugendlicher Demonstranten liegen damit in beiden Ländern vor dem Untersuchungszeitraum. Auch sind durch deutsches Parteiengesetz (1967) und Wandlung der Nominierung amerikanischer Präsidentschaftskandidaten (nach 1968) vor oder mit Beginn des Zeitraumes bleibend wirksame Veränderungen in bezug auf die politischen Parteien erfolgt.
Mit einem Impeachment-Versuch gegen einen Präsidenten, der nachfolgenden Wahl zahlreicher reformorientierter Politiker in den Kongreß sowie einer Serie der Ablösung von insgesamt vier an der Fortsetzung ihres Amtes interessierten Präsidenten liegt für die USA zwischen 1968 und 1980 eine Phase prägender politischer Erfahrungen. Mit dem ersten und zweiten Wechsel der Kanzlerpartei sowie dem ersten und zweiten Einsatz des Mißtrauensvotums mit nachfolgender Vertrauensfrage, stellen die Jahre von 1969 bis 1983 für die Bundesrepublik Deutschland ebenfalls eine legitimationstheoretisch markante Epoche dar.
V.Konsequenzen für die vorliegende Abhandlung
Die Wahl eines derartigen Intervalls bietet die Chance, historiogenetisch prägende Erfahrungen und Neuakzentuierungen öffentlicher Erwartungshaltungen in bezug auf politische Führungsämter zu erfassen. Demgegenüber erscheint die Aktualität der Fälle zweitrangig. Ein gewisser zeitlicher Abstand zu den behandelten Ereignissen gestattet vielmehr bei konstanten Grundstrukturen des Regierungssystems eine Einbettung konkreter Entscheidungsanalysen in breiter angelegte Untersuchungen sowie eine Berücksichtigung von Darstellungen Beteiligter23. Da es sich bei der Übertragung politischen Vertrauens wie auch bei der Geltendmachung politischer Verantwortung um öffentliche Vorgänge handelt, dominieren frei zugängliche Quellen als Basis der Untersuchung. Denn angesichts der systemischen Komponente des verfolgten Erkenntnisinteresses kommt der politisch-legitimatorischen Dimension der Vorgänge unter Berücksichtigung ← 29 | 30 → ihrer öffentlichen Darstellung und Perzeption in den Massenmedien zentrale Relevanz für die verfolgte Fragestellung zu.
Schaubild: Zur Anlage des Vergleiches
Danach läßt sich der gewählte Ansatz als ein auf theoretischer Grundlage durchgeführter Paarvergleich beschreiben, bei dem einzelne, als symptomatisch ausgewählte Ereignisse dargestellt und anschließend als Ex-post-facto-Experimente anhand der zu Vertrauen und Verantwortung entwickelten Begriffsstrukturen sowie der auf diese Relationen einwirkenden Faktoren ausgewertet werden. Das experimentelle Grundverständnis der vorgelegten vergleichenden Analysen verlangt, daß das für die Untersuchungen verwendete Ausgangsmaterial so authentisch wie möglich ist. Als Qualitätsmerkmale sind hierfür Ort und Zeitpunkt der Entstehung der ausgewerteten Materialien verwendet worden, die regelmäßig im Land des Ereignisses publiziert sein sollten. In bezug auf die unmittelbare Entscheidungssituation – nicht notwendig für den Gesamtablauf – ist nach zeitnahen Publikationen zu suchen. Hierdurch können Interpretamente Dritter für die Tatbestandsdarstellung weitgehend umgangen, gegebenenfalls kontrolliert werden. Für die Beschreibung längerer Entwicklungsprozesse und paralleler Vorgänge sowie für die zeitgeschichtliche Einordnung konkreter Fälle unter Berücksichtigung späterer Erkenntnisse zu Einzelfragen erscheint die Heranziehung übergreifende Abhandlungen gleichwohl unverzichtbar. Eine rein sekundäranalytische Auswertung existierender historischer oder politikwissenschaftlicher Studien geriete hingegen in Abhängigkeit von jeweils spezifischen fremden Perspektiven, die dem hier verfolgten Erkenntnisziel eines internationalen Vergleiches auf eigener, theoretisch erarbeiteter Grundlage nicht gerecht würde. Entscheidend für die Verarbeitung vorliegender Darstellungen einerseits, die Heranziehung von Primärmaterial andererseits ist vielmehr das Kriterium, ob und wie konkrete Entscheidungssituationen strukturell gleichartig herausgearbeitet werden können. Während danach die Berücksichtigung von Darstellungen „großer Linien“ in der Geschichte unverzichtbar erscheint, kommt es für die ← 30 | 31 → konkret verfolgte vergleichende Analyse auf zuverlässige Informationen über das Verhalten politischer Entscheidungsträger in Spitzenpositionen an.
Dem Ziel einer Annäherung an naturwissenschaftliche Qualitätsstandards dient weiterhin zur Vermeidung von „Verunreinigungen“ der Befunde die strikte Trennung zwischen historiographischer Darstellung und eigener Fallanalyse in den „quasi-experimentell“ genutzten Teilen der Arbeit. Unter diesen Voraussetzungen lassen sich die vorgenommenen Einzelauswertungen sodann für Zeitreihenuntersuchungen zusammenstellen und sowohl auf nationaler wie auch auf international Ebene vergleichend auswerten.
Das Erkenntnisinteresse ist dabei trotz der Verwendung historischen Materials eindeutig politologisch geprägt24. Durch die Einbeziehung sämtlicher formal definierter gouvernementaler Führungsämter werden Präsidenten und Kanzler in ihren Positionen relativiert. Zugleich liegt in der auf krisenhafte Ereignisse zielenden Fragerichtung ein kritisches Potential. Als Konsequenz der durchgeführten Analysen kann indes deren konstruktive Umsetzung in eine Optimierung gouvernementalen Verhaltens versucht werden.
Auf der Basis des im ersten Band entwickelten Grundkonzepts folgt die Untersuchung einer Unterteilung nach den einbezogenen Ländern. Dazu werden politologisch-strukturelle Aspekte von den zeithistorisch-konkreten Abläufen differenziert25. Die angestellten Fallstudien haben sodann forschungsbezogen einen instrumentellen Charakter26.
Daraus ergibt sich die Gliederung des nachfolgenden Textes in drei Kapitel, die jeweils mehrere Paragraphen umfassen: Im ersten Kapitel folgen der Darstellung relevanter Aspekte des amerikanischen Regierungssystems (§ 1) Abschnitte zu den Präsidenten Nixon, Ford und Carter (§§ 2-5) sowie eine landesbezogen auswertende Zusammenfassung (§ 6). Das zweite, auf Deutschland ausgerichtete Kapitel gilt strukturell gleichartig zunächst systemischen Aspekten (§ 7), sodann den Kanzlern Brandt und Schmidt sowie dem Regierungswechsel von Schmidt auf Kohl (§§ 8-13), bevor auch hier ein länderbezogener Abschluß (§ 14) folgt. Der internationale Vergleich im dritten Kapitel bietet schließlich über die quantitativen und qualitativen empirischen Befunde (§§ 15, 16) hinaus Interpretationen (§ 17), die auf theoretische Erkenntnisse aus dem ersten Band Bezug nehmen. ← 31 | 32 →
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1Man denke etwa an die Weimarer, die dritte und vierte französische sowie an die gelegentlich so genannte „erste” italienische Republik.
2Werner Weidenfeld (Interview), Die Presse (Wien) vom 1.8.2014, S. 5.
3Hierzu Jürgen Hartmann 2007, S. 13.
4Siehe beispielhaft Valentine Herman/James Alt (eds.) 1975; Ulrich Dübber 1978; Jean Blondel 1982; Udo Kempf 2001, S. 7-35; John Huber/Cecilia Martinez-Gallardo 2008; Jörn Fischer 2011.
5Verfassungshistorisch Udo Wengst 1984, S. 539-551; Diskussion der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen 1980, vgl. Jürgen Plöhn 2013 (Band 1) S. 116 f.
6Arend Lijphart 1971, S. 685; Alexander George 1979, S. 50; Hiltrud Naßmacher 1991, S. 6, 20 f.; Frank Aarebrot/Pal Bakka 2003, S. 58-66; kritisch zu kurzschlüssigen diesbezüglichen Folgerungen Hans-Joachim Lauth/Jürgen Winkler 2010, S. 49 f.; für eine gezielte Kombination von Ansätzen Hanna Bäck/Patrick Dumont 2007, S. 467-501 (mit Bezug zur Koalitionsforschung); ähnlich bereits Jürgen Plöhn 1995 (zu Untersuchungsverfahren).
7Dirk Berg-Schlosser/Lasse Cronqvist 2012, S. 34 f.
8John Stuart Mill 1974, Vol. 7, S. 388 ff.; vgl. Adam Przeworski/Henry Teune 1970, S. 32 ff.; Hiltrud Naßmacher 1991, S. 24; Frank H. Aarebrot/Pal H. Bakka 2003, S. 62 f.; Jürgen Hartmann 1995, S. 30-34; Hans-Joachim Lauth/Jürgen Winkler 2010, S. 55-58; Dirk Berg-Schlosser/Lasse Cronqvist 2012, S. 31 f. – Mill hat seine beiden Ausdrücke auf das jeweils interessierende Phänomen bezogen. Demgegenüber stellen Przeworski und Teune mit „most similar systems design“ versus „most different systems design“ auf die Selektion der Vergleichspaare ab. Hieraus ergibt sich eine Gegenläufigkeit der Begriffe: Mills Method of Difference bezeichnet Vergleiche bei naturwissenschaftlich-exakt konstanten Bedingungen, unter denen ein Phänomen durch Einführung einzelner experimenteller Veränderungen auf seine Abhängigkeit von einem entscheidenden Faktor hin überprüft wird. Entsprechend versteht Mill unter der Method of Agreement eine Vergleichsanlage, bei der durch unterschiedliche Rahmenbedingungen gegebenenfalls einige intervenierende Variablen ausgeschlossen werden können.
9Vgl. bereits John Stuart Mill 1974, Vol. 7, S. 394 ff.; Jürgen Plöhn 1995, S. 393; Frank Aarebrot/Pal Bakka 2003, S. 69 f.; Hans-Joachim Lauth/Jürgen Winkler 2010, S. 57.
10Siehe hierzu auch die im ersten Band dargestellte Entwicklung in ausgewählten Ländern, Jürgen Plöhn 2013 (Band 1), S. 39-130.
11In seinen späten Publikationen anders Winfried Steffani (1995, S. 636 f.), da er dem Regierungssystem alle weiteren Charakteristika des Staatsapparates unterzuordnen versucht hat, ohne zu beachten, daß seine eigene Kategorisierung (ebd., S. 638 f.) mit dieser Auffassung inkompatibel ist.
12Grundlegend für die deutsche Politikwissenschaft insoweit Winfried Steffani 1979, vor allem S. 37-104; vgl. ders. 1991, S. 11-35 und ders. 1997, S. 89-124; ursprünglich unter Berufung auf den britischen Beitrag von Charles Frederick Strong 1963, S. 73-75; im englischen Sprachraum ähnlich etwa Amie Kreppel 2014, S. 114-116.
13Z. B.: Wolfgang Müller 2014, S. 133 f. (S. 131-149); Jürgen Hartmann 2011; Jürgen Hartmann/Udo Kempf 2011; Steffen Kailitz 2006, S. 34-56; Markus Soldner 2010, S. 61-82.
14Hierzu die unterschiedlichen in der Literatur vorgeschlagenen Zuordnungen sowie Steffanis Antwort an seine Kritiker, Winfried Steffani 1995, S. 621-641.
15Jürgen Hartmann 1995, S. 31 f.; vgl. auch Giovanni Sartori 1994, S. 22: forschungspraktische Dominanz des most similar systems design; Frank Aarebrot/Pal Bakka 2003, S. 62 f.: Empfehlung lediglich sekundärer Funktionalisierung der Konkordanzmethode; Hiltrud Naßmacher 1991, S. 24 f.: Negativurteil zu Globalanalysen unter dem Aspekt der Varianz.
16Vgl. hierzu die gleichfalls auf individuelle Akteure bezogenen Einsatzmöglichkeiten bei Adam Przeworski/Henry Teune 1970, S. 34 f.
17Hierzu Fritz Scharpf 2000.
18Beispiele: Jürgen Hartmann/Udo Kempf 2011; Jürgen Hartmann 2007; Ludger Helms (ed.) 2012; Ludger Helms 2005; James Barber [GB] 1991; Jürgen Heideking/Christoph Mauch (Hrsg.) 2005; James Barber [USA] 1985; Guido Knopp 2000; Marion Gräfin Dönhoff 1999; Hans Klein (Hrsg.) 1994; Terence Prittie 1981.
19Vgl. Alexander George 1979, S. 43, 45; Andrew Bennett/Alexander George 1997; Hans-Joachim Lauth/Jürgen Winkler 2010, S. 49, 54.
20Jürgen Plöhn 2013 (Band 1), S. 39-130.
21Dem entspricht der Hinweis Dirk Berg-Schlossers (2003, S. 110, ebenso Magnus Dau in Dirk Berg-Schlosser/Lasse Cronqvist 2012, S. 97), daß zahlreiche politologisch-komparatistische Studien durch die Berücksichtigung dynamischer Veränderungen im Zeitablauf an Bedeutung gewinnen.
22Neben Willy Brandt (7.5.1974, siehe Bd. 2) und Richard Nixon (9.8.1974, siehe Bd. 2) schied nach dem Tod des französischen Staatspräsidenten Georges Pompidou auch Premierminister Pierre Messmer (20.5.1974) aus dem Amt, in Großbritannien nach der Wahlniederlage der Conservatives Premierminister Edward Heath (4.3.1974). Weiterhin gaben in Ländern mit multipolaren Parteiensystemen Edmond Leburton (Belgien, 19.1.1974), Golda Meir (Israel, 10.4.1974) und Mariano Rumor (Italien, 3.10.1974) ihre Ämter auf. Klaus-Jürgen Matz 1992, S. 171, 186, 209, 224, 233, 236, 358.
23Vgl. den gegenteiligen Hinweis Thomas Ellweins (1978, S. 6), daß der von ihm gewählte Ausgangsfall Walter Arendts (1976) bis zur Abfassung seiner Analyse hinsichtlich der Beziehungen zwischen den Akteuren ungeklärt geblieben ist. Seit 1990 liegen hierzu Äußerungen Hans Apels vor. Ebenso sind im Laufe der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts verschiedene wesentliche Publikationen zur Watergate-Affäre und zur Amtszeit Richard Nixons erschienen.
24Zur Verwendung historischen Materials durch die vergleichende Politikwissenschaft Charles Ragin 1987, S. IX f., 3; Jürgen Hartmann 1995, S. 17 f.; Magnus Dau 2012, S. 105 f. Parallelen bestehen darüber hinaus insbesondere zu Studien im Bereich der internationalen Beziehungen.
25Entsprechend Wolfram Pyta 2009, S. 333 (331-338).
26Zur Vorgehensweise Robert Stake 1994, S. 237 f. (236-247); Alexander Gallus 2009, S. 382-387.
KAPITEL I: DIE USA
§ 1. Vertrauen und Verantwortung nach den systemischen Strukturen der USA
Die Skizzierung grundlegender Strukturen des Regierungssystems der USA kann sich angesichts der auf symptomatische Krisensituationen bezogenen Fallanalysen darauf beschränken, die bekannten Strukturen in bezug auf analyserelevante Konstellationen darzustellen und deren spezifisch vertrauens- und verantwortungsbezogene Aspekte herauszuarbeiten.
I.Strukturen
Angesichts der politisch-institutionellen Abhängigkeit der amerikanischen Verfassungsgeber von der Gewaltenteilungslehre des „celebrated Montesquieu“1, folgt die amerikanische Bundesverfassung hinsichtlich der Aufbauorganisation des Staates einem vergleichsweise simplen Schema. Bei eigenständiger Anpassung des trinitarischen Ansatzes an ein Gemeinwesen mit föderativer Struktur und republikanischer Staatsform konstituiert die US-Verfassung den Gesamtstaat mit Präsident, dem in Repräsentantenhaus und Senat gegliederten Kongreß sowie einem obersten Gerichtshof in weitgehender Anlehnung an das von Montesquieu beschriebene Modell2. Jedoch erlangt die Institutionenordnung durch Interdependenzen zwischen den Organen eine wesentlich höhere Komplexität.
Dem Kongreß, in der Verfassung als erstes der Staatsorgane – und damit vor dem Präsidenten – behandelt, steht in gemeinsamer Wahrnehmung beider Häuser die Beschlußfassung über die Gesetzgebung des Bundes zu; eingeschlossen sind das Haushaltsbewilligungsrecht und die Organisationshoheit über die Exekutive (Art. 1 Sec. 8, 9 US-Verf.). Dabei macht verfassungsstrukturell schon das Vetorecht des Präsidenten ein Kooperationsverhältnis in Fragen der Gesetzgebung erforderlich. Der Senat allein verfügt über Mitwirkungsrechte bei Personalentscheidungen sowie über das Genehmigungsrecht für internationale Verträge (Art. 2 Sec. 2 Abs. 3 US-Verf.). Darüber hinaus bestehen Zuständigkeiten ← 33 | 34 → für Amtsenthebungsverfahren, disparate Einzelbeschlußrechte sowie Reservekompetenzen bei der Bestellung von Präsident und Vizepräsident (Amendm. 12; Amendm. 25 Sec. 2 US-Verf.)3.
Der Präsident, nach der Verfassung alleiniger Inhaber der Exekutivgewalt des Bundes (Art. 2 Sec. 1 Abs. 1 Satz 1 US-Verf.), verfügt angesichts der geschlossenen Exekutive über die doppelte Rolle einer Repräsentationsfigur und eines Entscheidungsträgers4. Zum einen fungiert er als Staatsoberhaupt mit zeremonialer Funktion im Inneren und diplomatischen, durch die Weltmachtrolle des Landes seit dem Zweiten Weltkrieg vergrößerten Aufgaben nach außen. Zum anderen leitet der Präsident als monokratische Spitze den exekutiven Apparat des Bundes. Dieser bildet mit den nur teilweise zu „Departments“ zusammengefaßten, teilweise unmittelbar dem Präsidenten als persönliche Steuerungs- oder Unterstützungseinheiten zugeordneten, teils auch als selbständige Spezialeinheiten oder unabhängige Regulierungsbehörden bestehenden Dienststellen eine heterogene Gesamtheit5.
Angesichts der ausgeprägt dualen Struktur des amerikanischen Föderalismus mit jeweils separaten Rechtskreisen für Bund und Einzelstaaten, enumerativer Auflistung der Kompetenzen der Bundesorgane und genereller Vorbehaltsklausel für die Einzelstaaten (Amendm. 10 US-Verf.) sowie funktionalen Kooperationsverhältnissen6 bestehen separate Behörden des Bundes neben einzelstaatlichen Institutionen. Dabei erreicht die Behördenstruktur des Bundes die lokale Ebene. Die Leitungskompetenz der jeweiligen Ressortführungen ist durch das Fehlen der Organisationshoheit über das eigene Haus eingeschränkt.
Ungeachtet der Zuweisung von Beschlußkompetenz und alleinigem legislativen Initiativrecht an die Mitglieder der beiden Häuser des Kongresses partizipiert der Präsident durch sein Vetorecht gegen Gesetzesbeschlüsse (Art. 1 Sec. 7 Abs. 2 Satz 4, Abs. 3 US-Verf.), seine jährliche Berichtspflicht vor dem in gemeinsamer Sitzung versammelten Kongreß (Art. 2 Sec. 3 Satz 1 US-Verf.), weitere mit konkreten Entwürfen verbundene, teils wahlprogrammatisch bedingte, ← 34 | 35 → teils anlaßbezogene legislatorische Empfehlungen sowie den jährlich seitens der Exekutive erarbeiteten Budgetvorschlag faktisch in führender Weise an der Wahrnehmung der Gesetzgebungsfunktion7. Bei hoher öffentlicher Sichtbarkeit präsidentieller Handlungen sind die gouvernemental-administrativen Befugnisse des Amtes eng begrenzt. Trotz der Generalkompetenz zur Überwachung des Gesetzesvollzuges (Art. 2 Sec. 3 US-Verf.) stoßen sie jeweils an die gesetzlich spezifizierten Organisations-, Programm- und Prozeßstrukturen der Einzelbehörden, so daß für den Präsidenten seine überragenden Kommunikationsmöglichkeiten zugleich eine wesentliche Führungsressource darstellen8.
Die einseitig staatsrechtlich geprägte Auffassung vom Präsidenten als alleinigem Inhaber der Regierung des Bundes entspricht danach nicht den konkreten gesetzlichen Kompetenzzuweisungen. Stellt man weiterhin die begrenzte persönliche Arbeitskapazität des Präsidenten in Rechnung, sind für eine politologisch adäquate Darstellung der Regierungsebene der USA die Leiter der im Kabinett des Präsidenten vertretenen Ressorts notwendig einzubeziehen. Im Gegensatz zum Präsidenten haben die Ressortchefs indes nahezu keine eigenen konstitutionellen Kompetenzen inne, sondern sind – unabhängig von den Policy-Präferenzen des amtierenden Präsidenten – inhaltlich an die gesetzlich vorgegebenen Programmstrukturen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches gebunden9. Nach ihrem Amt stehen angesichts der fragmentierten administrativen Struktur nicht alle Leiter einer obersten Bundesbehörde in der Kabinettsposition eines Secretary10. Selbst diese Inhaber der höchsten Amtsstellungen finden im Verfassungsdokument nur marginale Erwähnung11, sind kompetentiell auf ihr jeweili ← 35 | 36 → ges Ressort beschränkt und verfügen – mit einer singulären Ausnahme – nicht über kollektive Beschlußrechte. Informell differenziert sich der Kreis der Ressortchefs nach der Reputation des jeweiligen Departements, wobei die Inhaber klassischer Kernfunktionen des Staates (State, Treasury, Justice und Defense Department) im Vergleich zu den stärker klientelistisch ausgerichteten Ressorts des Wirtschafts- und Sozialbereiches traditionell über ein höheres Ansehen verfügen12.
Das Kabinett umfaßt nach persönlicher Entscheidung des Präsidenten über den Kreis der Secretaries hinaus regelmäßig weitere gouvernemental-administrative und diplomatische Funktionsträger13. Aufgrund seiner Größe und der durch die Ressortbezogenheit seiner Mitglieder bedingten Heterogenität kaum zur Koordination und Entscheidungsvorbereitung geeignet, steht das Kabinett im Policybereich der Außen- und Sicherheitspolitik überdies in einer institutionellen Konkurrenz zu dem durch eigenen Stab und Vertraulichkeit der Tagungen weit überlegenen National Security Council (NSC), seit 2001 in Fragen der inneren Sicherheit ergänzt vom Homeland Security Council14.
Der Vizepräsident, als republikanische Variante des Thronfolgers für die Dauer der Amtszeit des Präsidenten an erster Stelle der potentiellen Nachfolger des Präsidenten stehend, verfügt neben der Position des Präsidenten des Senats im gouvernementalen Bereich über eine Mitgliedschaft in Kabinett und NSC, darüber hinaus indes lediglich über präsidentiell konkret zugewiesene Einzelkompetenzen, für deren Wahrnehmung ihm nur ein – seit der Vizepräsidentschaft Lyndon Johnsons schrittweise ausgebauter – persönlicher Arbeitsstab zur Verfügung steht15. ← 36 | 37 →
Der Supreme Court als Spitze der Gerichtsbarkeit des Bundes ist weitgehend auf die Funktion einer Appellationsinstanz beschränkt. Nach der Verfassungspraxis verfügt er über ein inzidentes Normenkontrollrecht zu einzel- und gesamtstaatlichen Rechtssätzen. Damit wirkt die Spruchtätigkeit des obersten Gerichtes ebenso wie die Bereitstellung finanzieller Anreizprogramme durch den Kongreß auf die Herstellung und Wahrung der Rechtseinheit im föderativen System der USA hin. Zugleich dient der Gerichtshof der permanenten Fortschreibung des knappen und durch die Höhe der Mehrheitsanforderungen für Änderungen äußerst rigiden primären Verfassungsrechts16.
II.Vertrauensinvestitionen
Nach der Verfassungspraxis der USA ist für die elektorale Legitimation der obersten Staatsorgane überwiegend die je spezielle Vertrauensinvestition in individuelle Amtsträger separater Institutionen kennzeichnend. Insoweit kontrastiert die weitgehende zeitliche Konzentration der wählerschaftlichen Entscheidungen auf den in zweijährigem Rhythmus am Dienstag nach dem ersten Montag im November abgehaltenen allgemeinen Wahltag mit der rechtlichen Differenzierung der Vertrauensinvestitionen durch Anwendung einzelstaatlichen Rechts17. Für Ernennungsämter ergibt sich hingegen ein mehrstufiger Übertragungsvorgang unter Einbeziehung verschiedener staatlicher Organe.
1.Wahlen
a) Parteien
In gezielter Abwendung von zuvor geübten Praktiken der Parteien sind bereits Anfang des 20. Jahrhunderts zur Aufstellung von Kandidaten für Senat und Repräsentantenhaus primaries eingeführt worden. Nach einzelstaatlichem Recht sind hierzu mit parteibezogen „geschlossenen“, „offenen“ und parteiunabhängi ← 37 | 38 → gen Vorausscheidungen unterschiedliche Verfahren im Gebrauch18. Trotz der Einflüsse der kandidatensuchenden House beziehungsweise Senate campaign committees von Democrats und Republicans, in einigen Fällen auch von Parteiversammlungen als Beschlußgremien kommt damit dem Votum der wählerschaftlichen Anhänger der beiden Großparteien im Falle kompetitiver Auseinandersetzungen die politisch ausschlaggebende Bedeutung für die Kandidatennominierung zu19.
b) Wählerschaft
Für die nachfolgende Hauptwahlentscheidung differiert im Falle einer auf die Anhängerschaft der eigenen Partei beschränkten primary zwar der Wählerappell des Kandidaten hinsichtlich der Breite des Adressatenkreises, die jeweiligen Vertrauensgeber sind hingegen nur graduell voneinander unterschieden. Die Wahlen zu beiden Häusern des Kongresses sind in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts einheitlich nach dem System der relativen Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen erfolgt. Aufgrund der zwischen Abgeordneten und Senatoren differierenden Wahlkreisgröße und der Unterschiedlichkeit der Wahlperioden ergeben sich jedoch unterschiedliche Abhängigkeitsverhältnisse. In jedem Falle handelt es sich indes angesichts der bereits auf breiter, unscharf abgegrenzter Basis erfolgenden Vorauswahl um personenbezogene Entscheidungen, die von den beiden nationalen Parteien als die ihren anerkannt und mitorganisiert werden. Nur in den jeweils von einer der nationalen Parteien politisch dominierten Gebieten ist Democrats und Republicans dabei darüber hinaus institutionell die Funktion des entscheidenden Vertrauensintermediärs zugekommen20.
2.Präsident und Vizepräsident
a) Parteiebene
Im Laufe des 20. Jahrhundert sind auch für die parteiinterne Bestimmung der Präsidentschaftskandidaten in zunehmendem Umfang primaries in Gebrauch ← 38 | 39 → gekommen. Diese nach einzelstaatlichen – bzw. territorialen – Bestimmungen über mehrere Monate hinweg zu unterschiedlichen Terminen abgehaltenen Vorwahlen dienen neben den schrittweise zurückgedrängten Parteiversammlungen zur Festlegung der Delegationen für den nationalen Parteitag auf einen der Kandidaten. Die dabei angewendeten Mechanismen variieren zwischen vier Typen:
(1)der reinen Delegiertenauswahl;
(2)dem konsultativen Präferenzvotum;
(3)der verbindlichen Präferenzentscheidung mit Zuteilung aller Delegiertenstimmen an den Sieger;
(4)der proportionalen Bestimmung der Delegierten aufgrund der Präferenzen hinsichtlich der Präsidentschaftsbewerber21.
Seit Anfang der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts ist dadurch die Auswahlentscheidung materiell auf die Teilnehmer der primaries übergegangen, so daß auf den national conventions die zuvor sukzessiv gefallenen Vorentscheidungen lediglich noch registriert, institutionell approbiert und medienwirksam publiziert worden sind22.
Danach erfolgt der Aufstellungsakt für die demokratischen und republikanischen Präsidentschaftskandidaten in einem mehrstufigen Procedere:
(1)der formellen Bekundung politisch-aktionalen Vertrauens gegenüber einem der Bewerber seitens der Parteianhänger, gegebenenfalls – bei „open primaries“ – verstärkt durch potentielle Anhänger oder Gegner;
(2)der sukzessiven Reduzierung des Bewerberfeldes und der möglichen Vertrauensinvestition unterlegener Kandidaten in einen der Konkurrenten23;
(3)der Vertrauensinvestition einer Mehrheit der Parteitagsdelegierten – aufgrund ihrer Wahl oder der Mediation eines unterlegenen Mitbewerbers – in den Sieger der Vorausscheidungen mit der Wirkung der Übernahme einer institutionellen Bürgschaft der Parteiorganisation für den als Persönlichkeit zur Nominierung gelangten Kandidaten. ← 39 | 40 →
Aufgrund der Angewiesenheit der Bewerber auf die Zuwendung privater Finanzmittel sowie den Einsatz persönlicher Mitarbeiter sind diesen formellen Bekundungen politisch-aktionalen Vertrauens während des Auswahlverfahrens jeweils zahlreiche sozial-informelle Bekundungen von Vertrauen sowohl in Potential und Intentionen als möglicher Inhaber des Präsidentenamtes als auch in die innerparteiliche Durchsetzungsfähigkeit des Kandidaten vorausgegangen.
Die Kandidatur um das Amt des Vizepräsidenten wird hingegen aufgrund einer individuellen aktionalen Vertrauensbekundung des nominierten Präsidentschaftskandidaten in Form der Präsentation eines running mate vor den Delegierten und einer nachfolgenden Bestätigung durch den Parteitag übertragen. Mithin übernehmen Präsidentschaftskandidat und Parteitag eine institutionelle Vertrauensbürgschaft. Da insoweit institutionell keine Beteiligung an primaries erforderlich ist, verlangt der Prozeß eine deutlich geringere Anzahl an Vertrauensbekundungen als die Präsidentschaftsbewerbung.
b) Wählerschaft
Obwohl Präsidentschaft und Vizepräsidentschaft nationale Wahlämter der USA darstellen, erfolgt die Wahlentscheidung auch für diese insoweit singulären Positionen wegen der Beschränkung der Verfassung auf die Normierung einzelner Grundsätze nach einzelstaatlichem Recht. Als Konsequenz werden in einem formal zweistufig organisierten, potentiell noch weitere Stufen umfassenden Verfahren durch die gesamtstaatliche Wählerschaft einzelstaatliche Delegationen für das Electoral College bestimmt, wobei die relative Mehrheitswahl im Gesamtstaat dominiert und 2012 nur zwei Staaten die Kongreßwahldistrikte berücksichtigt haben24. Die mit Bindung an den Ausgang der Urwahl abgegebenen Voten haben mangels einer hinreichenden Anzahl an Elektoren für dritte Kandidaten seit 1829 jeweils unmittelbar zur Bestimmung des Präsidenten geführt, so daß die Eventualklausel des zwölften Verfassungszusatzes für weitere Wahlakte von Repräsentantenhaus und Senat nicht mehr in Anwendung gekommen ist25. ← 40 | 41 →
Ungeachtet der Zweistufigkeit des formellen Wahlverfahrens ist damit stets eine durch die vorangehende Vertrauensinvestition der Parteien in jeweils einen Kandidaten ermöglichte plebiszitäre Entscheidung getroffen worden26. Das auf der Ebene der Wählerschaft abgegebene Vertrauensvotum ist daher nach Maßgabe der Zuteilungs- und Auszählungsverfahren für Elektoren hinreichende Bedingung zum Erwerb des höchsten wie auch des zweithöchsten Staatsamtes. Die öffentlich inszenierte Amtsübergabe mit dem nach Art. 2 Sec. 1 Abs. 8 US-Verf. vorgeschriebenen Amtseid schließt den Prozeß unter Bezugnahme auf die Verfassung ab. Lediglich im Falle einer vorzeitigen Vakanz im Vizepräsidentenamt haben sich gemäß dem 1967 in Kraft getretenen Amendment 25 Prozesse mit größerer Stufenzahl ergeben.
3.Konsenserteilungen
a) Konsens des Senats bei der Regierungsbildung
Die Nominierungsentscheidungen für die Judikative und die leitenden Positionen in der Exekutive des Bundes stehen formell dem Präsidenten zu. Unter den gouvernementalen Führungspositionen können jedoch nur die dem Präsidenten unmittelbar zugeordneten von diesem autonom bestimmt werden. Die in den Ressortführungen der einzelnen Departements tätigen administrativen Spitzenkräfte, darunter die Secretaries, unterliegen hingegen nach Maßgabe der jeweils geltenden Abgrenzung27 der Bestätigungsklausel des Artikels 2 Sec. 2 Abs. 2, 2. Teil US-Verf.:
Details
- Seiten
- 824
- Erscheinungsjahr
- 2015
- ISBN (PDF)
- 9783653028010
- ISBN (MOBI)
- 9783653998436
- ISBN (ePUB)
- 9783653998443
- ISBN (Hardcover)
- 9783631627839
- DOI
- 10.3726/978-3-653-02801-0
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2015 (März)
- Schlagworte
- Impeachment Watergate-Affäre RAF-Terrorismus Konstruktives Misstrauensvotum Vertrauensfrage
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. 824 S., 59 Tab.