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Das Verhältnis von Familiengericht und Jugendamt

Kooperation zum Wohle des Kindes?

von Anja Sommer (Autor:in)
©2012 Dissertation XXVIII, 416 Seiten

Zusammenfassung

Obwohl die Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und Jugendamt auf eine sehr lange Tradition zurückblickt, kommt es bis heute immer wieder zu Fehlabstimmungen und Konflikten, die nicht selten zu Kindeswohlgefährdungen führen. Ausgerechnet im hochsensiblen Bereich des Kindschaftsrechts überlässt der Gesetzgeber den oftmals schwierigen Abstimmungsbedarf zwischen Familien- und Sozialrecht, zwischen Familiengericht und Jugendamt nur allzu gern der Praxis und entzieht sich einer abschließenden, adäquaten und durchdachten Regelung. Immer wieder wird hier deutlich, dass sowohl der Rechtssuchende als auch die professionellen Akteure kaum in der Lage sind, dieses Dilemma zu bewältigen. Die Arbeit trägt zur Klärung der Problematik bei und arbeitet heraus, ob und wie diese Institutionen in kindschaftsrechtlichen Verfahren den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten und umsetzen. Die Verfasserin legt dar, dass de lege lata eine Lücke im Kindesschutz klafft und zeigt Möglichkeiten auf, welche Schritte de lege ferenda nötig sind, um diese Lücke zu schließen. Die Untersuchung richtet sich insofern an alle dem Kindesschutz verpflichteten Institutionen und Personen, die bereit und fähig sind, dieses schwierige Thema ohne Scheuklappen anzugehen.

Details

Seiten
XXVIII, 416
Erscheinungsjahr
2012
ISBN (PDF)
9783653013696
ISBN (Hardcover)
9783631636114
DOI
10.3726/978-3-653-01369-6
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2012 (Mai)
Schlagworte
Kinder- und Jugendhilferecht Kindeswohl Interdependenz Familienrecht Kindschaftsrecht Anordnungskompetenz
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2012. XXVIII, 416 S., 4 Tab.
Produktsicherheit
Peter Lang Group AG

Biographische Angaben

Anja Sommer (Autor:in)

Anja Sommer studierte von 2003 bis 2008 Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main. Im Anschluss widmete sie sich zunächst ihrer Doktorarbeit und arbeitete als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Kanzlei in Frankfurt sowie drei Monate in Südafrika. Seit Ende 2010 ist sie Referendarin am Landgericht Frankfurt.

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Titel: Das Verhältnis von Familiengericht und Jugendamt