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Rechtsnachfolge in die Kommanditistenhaftung

Zur Rechtsnachfolge in die unbeschränkte Kommanditistenhaftung aufgrund rechtsgeschäftlicher Übertragung von Kommanditanteilen

von Christina Eschenfelder (Autor:in)
©2016 Dissertation 146 Seiten

Zusammenfassung

Das Buch widmet sich dem Haftungsrisiko des Erwerbers eines Kommanditanteils, wenn der Veräußerer für bestimmte Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbegrenzt, wie ein persönlich haftender Gesellschafter, haftet. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, ob den Erwerber eines Kommanditanteils aufgrund der Rechtsnachfolge in die Rechtsstellung, die der Veräußerer bis zur Übertragung in Bezug auf den Kommanditanteil innehatte, auch die persönliche und ggf. unbeschränkte Haftung des Veräußerers trifft, obgleich eine derartige Haftung des Erwerbers gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • § 1 Einleitung
  • I. Einführung
  • II. Fragestellung
  • III. Gang der Untersuchung
  • § 2 Haftungsstrukturen im Personengesellschaftsrecht
  • I. Schuld und Haftung der Personenhandelsgesellschaft
  • 1. Rechtsfähigkeit und Schuld der Personenhandelsgesellschaft
  • 2. Die Haftung der Personenhandelsgesellschaft
  • II. Schuld und Haftung der Gesellschafter
  • 1. Ausgestaltung der Gesellschafterhaftung
  • a. Persönliche, unbeschränkte und unmittelbare persönliche Gesellschafterhaftung
  • b. Gesamtschuldnerische Haftung
  • 2. Sonderfall: Kommanditistenhaftung
  • a. Grundzüge der Kommanditistenhaftung
  • aa) Grundsatz der beschränkten Haftung
  • (1) Haftsumme
  • (2) Pflichteinlage
  • bb) Ausschluss und Wiederaufleben der persönlichen Haftung
  • (1) Ausschluss der persönlichen Haftung
  • (2) Wiederaufleben der persönlichen Haftung
  • b. Struktur der Kommanditistenhaftung
  • c. Unbeschränkte persönliche Kommanditistenhaftung
  • aa) Haftung vor Eintragung
  • bb) Haftung nach Umwandlung der Beteiligung
  • cc) Dauer der unbeschränkten Haftung
  • d. Unbeschränkte „Innenhaftung“ des Kommanditisten
  • 3. Haftung im Sinne von § 128 HGB
  • a. Der Haftungsbegriff allgemein
  • b. Der Haftungsbegriff im Sinne von § 128 HGB
  • aa) Haftungstheorie und Erfüllungstheorie
  • bb) Haftung im Sinne einer Schuld
  • cc) Verhältnis zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterschuld
  • c. Zwischenergebnis
  • § 3 Haftung und Gesellschafterwechsel
  • I. Einführung
  • II. Kombinierter Ein- und Austritt
  • 1. Rechtliche Konstruktion
  • 2. Rechtsfolgen des Gesellschafterwechsels für das Innenverhältnis
  • 3. Gesellschafterhaftung beim kombinierten Ein- und Austritt
  • a. Haftung des ausscheidenden Gesellschafters
  • aa) Nachhaftung des Kommanditisten
  • bb) Nachhaftung unbeschränkt haftender Kommanditisten
  • b. Haftung des eintretenden Gesellschafters
  • 4. Eintragung in das Handelsregister
  • III. Übertragung des Gesellschaftsanteils
  • 1. Zulässigkeit der Anteilsübertragung
  • 2. Rechtliche Gestaltung der Anteilsübertragung
  • a. Voraussetzungen der Anteilsübertragung
  • b. Rechtsnatur der Anteilsübertragung
  • aa) Zur Rechtsnatur der Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft
  • (1) Meinungsstand in der Literatur
  • (i) Mitgliedschaft als Rechtsverhältnis bzw. als Stellung im Rechtsverhältnis
  • (ii) Mitgliedschaft als subjektives Recht
  • (iii) Mitgliedschaft als Rechtsgegenstand
  • (iv) Stellungnahme
  • (2) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
  • bb) Zur Rechtsnatur der Anteilsübertragung
  • (1) Übertragung als subjektives Recht
  • (2) Übertragung des Rechtsverhältnisses bzw. der Stellung im Rechtsverhältnis
  • (i) Verfügung über das Rechtsverhältnis bzw. die Stellung im Rechtsverhältnis
  • (ii) Übertragung durch rein schuldrechtlich wirkende Vertragsübernahme
  • (3) Stellungnahme
  • 3. Rechtsfolgen der Anteilsübertragung
  • a. Gegenstand der Rechtsnachfolge
  • aa) Das mitgliedschaftliche Rechtsverhältnis
  • bb) Mitgliedschaftliche Rechte und Pflichten
  • (1) Verwaltungsrechte und -pflichten
  • (2) Vermögensrechte und -pflichten
  • (3) Drittansprüche
  • b. Übergehende Rechte und Pflichten
  • aa) Verwaltungsrechte und -pflichten
  • bb) Vermögensrechte und -pflichten
  • (1) Freie Übertragbarkeit von Sozialverbindlichkeiten
  • (2) Freie Übertragbarkeit von Sozialansprüchen
  • (3) Stellungnahme zur Übertragung von Sozialansprüchen
  • (i) Schuldübernahme
  • (ii) Schuldbeitritt
  • (iii) Originäre Entstehung von Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft
  • cc) Höchstpersönliche Rechte und Pflichten
  • c. Zusammenfassung
  • IV. Gesellschafterhaftung bei der Anteilsübertragung
  • 1. Anwendbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen
  • a. Anwendung der Bestimmungen zur Publizität des Gesellschafterkreises
  • b. Anwendung gesetzlicher Haftungsbestimmungen
  • aa) Generelle Anwendbarkeit
  • bb) Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters
  • cc) Haftung des Kommanditisten
  • (1) Heranziehung von Grundsätzen der Rechtsnachfolge
  • (2) Haftung bei Fehlen eines Rechtsnachfolgevermerks
  • 2. Zusammenfassung
  • 3. Die Frage nach dem Übergang der unbeschränkten Kommanditistenhaftung
  • § 4 Rechtsnachfolge in die Haftung des Veräußerers
  • I. Meinungsbild zur Rechtsnachfolge in die Haftung
  • II. Stellungnahme
  • III. Untersuchung des Übergangs der Gesellschafterhaftung durch Anteilsübertragung
  • 1. Haftung als höchstpersönliche Leistungspflicht
  • 2. Haftung als mitgliedschaftliche Pflicht
  • a. Meinungsstand
  • b. Stellungnahme
  • aa) Verbindung zwischen Haftung und Mitgliedschaft
  • bb) Grundlage der Gesellschafterhaftung
  • cc) Selbständige Übertragbarkeit der Haftung
  • 3. Ergebnis der Untersuchung
  • IV. Unbeschränkte Haftung des Erwerbers aus besonderen Verpflichtungsgründen
  • 1. Schuldübernahme und Schuldbeitritt
  • a. Schuldübernahme
  • b. Schuldbeitritt
  • c. Zwischenergebnis
  • 2. Unbeschränkte Haftung infolge des Erwerbs der Gesellschafterstellung
  • 3. Unbeschränkte „Innenhaftung“ infolge des Erwerbs der Gesellschafterstellung
  • § 5 Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
  • Literaturverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1  Einleitung

I.  Einführung

Wer als Einzelperson oder in Gemeinschaft mit anderen Geschäfte betreibt, haftet nach allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts für die daraus entstehenden Verpflichtungen persönlich mit seinem ganzen Vermögen, solange mit dem Vertragspartner keine individuelle Haftungsbeschränkung vereinbart wird oder keine gesetzlich geregelten Ausnahmen bestehen.1 Die bedeutsamste gesetzliche Ausnahme von dem Grundsatz unbeschränkter persönlicher Haftung gilt für die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften. Im Personengesellschaftsrecht findet sich mit den §§ 171 ff. HGB allein eine gesetzliche Ausnahme zugunsten der Kommanditisten.

Dass die Beschränkung der persönlichen Haftung auch für die Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften von besonderer Bedeutung ist, zeigt sich sowohl in dem Anstieg der Anzahl der Kommanditgesellschaften im Vergleich zu der offener Handelsgesellschaften als auch in der generell wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung der Kommanditgesellschaft:

Im Jahre 1990 standen 24.959 offenen Handelsgesellschaften 106.560 Kommanditgesellschaften gegenüber. Bis zum Jahr 2007 stieg die Zahl der Kommanditgesellschaften auf 182.949, während die Zahl der offenen Handelsgesellschaften auf 24.229 leicht zurückging. Auffällig ist, dass die Zunahme bei den Kommanditgesellschaften fast ausschließlich auf die Gründung von GmbH & Co. KGs zurückzuführen ist. Während die Zahl der GmbH & Co. KGs 1990 noch bei 62.909 lag, waren es 2007 bereits 152.227.2

Der gleiche Trend zeigt sich bei der Entwicklung der steuerbaren Umsätze, die in zunehmendem Maße von Gesellschaften erwirtschaftet werden, deren Gesellschafter gar nicht oder nur beschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.3 ← 1 | 2 →

Die besondere Attraktivität der GmbH & Co. KG dürfte auf den Umstand zurückzuführen sein, dass bei dieser Gesellschaftsform in der Regel keine natürliche Person, sondern allein eine GmbH als Komplementärin persönlich haftet, während die Haftung der übrigen Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern, entsprechend der Regelung des § 161 HGB, „auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (…)“.

Obgleich der Wortlaut des § 161 HGB die Annahme einer generell gültigen betragsmäßigen Beschränkung der Kommanditistenhaftung nahelegt, sind Sachverhalte denkbar, in denen Kommanditisten für bestimmte Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbegrenzt wie persönlich haftende Gesellschafter haften. Derart risikoträchtige Haftungssituationen ergeben sich etwa dann, wenn eine Kommanditgesellschaft ihre Geschäftstätigkeit mit Zustimmung der Kommanditisten bereits vor ihrer Eintragung in das Handelsregister aufnimmt (§ 176 Abs. 1 Satz 1 HGB) oder wenn ein neu in die Gesellschaft eintretender Kommanditist noch nicht als solcher in das Handelsregister eingetragen ist (§ 176 Abs. 2 HGB). In beiden Fällen haften die betroffenen Kommanditisten für die bis zur Eintragung begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich gleich einem persönlich haftenden Gesellschafter.

Ähnlich ist die Haftungssituation, wenn die Beteiligung eines Gesellschafters an einer offenen Handelsgesellschaft oder eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer Kommanditgesellschaft in eine Kommanditbeteiligung umgewandelt wird. Nach Umwandlung der Beteiligung haftet der betroffene (Neu-) Kommanditist in beiden Konstellationen gemäß § 128 HGB für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten unbeschränkt fort, wenngleich, wie im Falle eines ausgeschiedenen Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft, gemäß § 160 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 HGB zeitlich begrenzt.

Details

Seiten
146
Jahr
2016
ISBN (ePUB)
9783631692578
ISBN (PDF)
9783653066722
ISBN (MOBI)
9783631692585
ISBN (Hardcover)
9783631671894
DOI
10.3726/978-3-653-06672-2
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (August)
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. XIV, 146 S.

Biographische Angaben

Christina Eschenfelder (Autor:in)

Christina Eschenfelder studierte Rechtswissenschaften in Würzburg, Genf und Heidelberg. Sie ist Partnerin einer überregionalen Wirtschaftskanzlei und schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht tätig.

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Titel: Rechtsnachfolge in die Kommanditistenhaftung
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