Gewerbe- und Berufsrecht im Spannungsfeld zum Insolvenzverfahren
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Einleitung Das Gewerbe- und Berufsrecht im Konflikt zur Zielsetzung des Insolvenzverfahrens
- A. Problemstellung
- B. Gang der Untersuchung
- Erster Teil Die Insolvenz des Gewerbetreibenden
- A. Die Untersagung des Gewerbes aufgrund ungeordneter Vermögensverhältnisse
- I. § 35 Abs. 1 GewO als zentrale Untersagungsnorm
- 1. Anwendungsbereich der Vorschrift
- 2. Tatbestandsvoraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO
- a) Ausübung eines Gewerbes
- b) Unzuverlässigkeit
- aa) Unbestimmter Rechtsbegriff
- bb) Wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit
- c) Verantwortlicher
- aa) Personengesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
- bb) Juristische Personen
- d) Rechtsgütergefährdung
- e) Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit
- II. Zwischenergebnis
- B. Gesetzlich angeordneter Vorrang des Insolvenzrechts durch § 12 GewO
- I. Erforderlichkeit des § 12 GewO
- 1. Spannungsfeld zwischen Insolvenz- und Gewerberecht
- 2. Alternative Möglichkeiten zur Fortführung des Gewerbebetriebs
- a) Austausch von Organmitgliedern einer juristischen Person
- b) Ausscheiden insolventer Gesellschafter einer Personengesellschaft
- c) Fortführung des Gewerbebetriebs durch den Insolvenzverwalter als Stellvertreter des Gewerbetreibenden gem. § 35 Abs. 2 GewO
- aa) Der Insolvenzverwalter als Stellvertreter gem. § 45 GewO
- (1) Rechtsstellung des Insolvenzverwalters
- (2) Relevanz der Insolvenzverwaltertheorien für Stellvertreterbestellung
- bb) Gewähr ordnungsgemäßer Betriebsführung
- cc) Probleme
- (1) Fehlendes Antragsrecht des Insolvenzverwalters
- (2) Fehlende Qualifikation des Insolvenzverwalters
- (3) Erteilung der Stellvertretererlaubnis steht im Ermessen der Behörde
- dd) Zwischenergebnis
- 3. Ergebnis und Begründung des Gesetzgebers zu § 12 GewO
- II. Anwendungsbereich der Vorschrift
- 1. Persönlicher Anwendungsbereich
- a) Vertretungsorgane juristischer Personen
- aa) Systematik des § 35 Abs. 7a GewO
- bb) Anwendbarkeit des § 12 Satz 1 GewO
- b) Personengesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit
- aa) Insolvenz eines geschäftsführenden Gesellschafters
- (1) Ausscheiden aus der Gesellschaft gemäß den gesetzlichen Vorschriften
- (2) Abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag
- bb) Insolvenz der Gesellschaft
- (1) Problem: Auseinanderfallen von insolvenzrechtlicher und gewerberechtlicher Verantwortlichkeit
- (2) Anwendbarkeit des § 12 GewO
- (a) Gesellschaftsrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters
- (b) Kompensation der Unzuverlässigkeitsgründe in der Person der Gesellschafter
- (c) Insolvenzrechtliches Interesse
- cc) Ergebnis
- c) Keine Anwendbarkeit auf Spezialunternehmen (Banken und Versicherungen)
- 2. Sachlicher Anwendungsbereich
- III. Voraussetzungen des § 12 Satz 1 GewO
- 1. Zeitlicher Rahmen des § 12 Satz 1 GewO
- a) Die in § 12 Satz 1 GewO ausdrücklich benannten Zeiträume
- aa) Während eines Insolvenzverfahrens
- (1) Sicherungsmechanismen
- (2) Beginn und Ende der Sperrwirkung
- bb) Während der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO
- (1) Kompensation der Risiken durch die unterschiedlichen Sicherungsmaßnahmen
- (a) Bewertung der einzelnen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf ihre Risikokompensation
- (b) Teleologische Reduktion des § 12 Satz 1 GewO
- (2) Verpflichtung des Insolvenzgerichts zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen
- cc) Während der Überwachung eines Insolvenzplans
- (1) Befugnisse des Insolvenzverwalters bei der Überwachung
- (2) Schutzfunktion und Schutzbedürfnis
- (3) Änderung des § 12 Satz 1 GewO
- (4) Ausnahme beim Wiederaufleben der Forderungen gem. § 255 InsO
- (5) Zwischenergebnis
- dd) Ergebnis
- b) Die nicht in § 12 Satz 1 GewO benannten Zeiträume
- aa) Restschuldbefreiungsverfahren
- (1) Exkurs: Restschuldbefreiungsverfahren
- (2) Auswirkungen auf das gewerberechtliche Verfahren
- bb) Treuhandperiode
- (1) Exkurs: Treuhandperiode
- (2) Auswirkungen auf das gewerberechtliche Verfahren
- (a) Insolvenzrechtliche Beurteilung
- (b) Gewerberechtliche Beurteilung
- (3) Ergebnis
- cc) Eigenverwaltung
- (1) Exkurs: Eigenverwaltung
- (2) Auswirkungen auf das gewerberechtliche Verfahren
- dd) Schutzschirmverfahren
- ee) Ergebnis
- 2. Ungeordnete Vermögensverhältnisse
- a) Anwendbarkeit auf andere Unzuverlässigkeitsgründe
- b) Steuerschulden und Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
- 3. Im Zeitpunkt des Insolvenzverfahrens ausgeübtes Gewerbe
- a) Anwendbarkeit des § 12 Satz 1 GewO auf den Neubeginn oder die Wiederaufnahme eines Gewerbes
- aa) Gesetzesbegründung und h.M.
- bb) Erweiterung des § 12 Satz 1 GewO durch § 295 Abs. 2 InsO?
- b) Ergebnis
- IV. Die Neuregelung des § 12 Satz 2 GewO
- 1. Hintergrund der Neuregelung
- a) Exkurs: Negativerklärung des Insolvenzverwalters nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO
- aa) Rechtsnatur der Erklärung
- bb) Voraussetzungen
- cc) Ausgestaltung der Erklärung
- dd) Wirkung der Erklärung
- b) Streitstand vor Einführung des § 12 Satz 2 GewO
- 2. Bewertung der Neuregelung
- 3. Nach der Negativerklärung entstandene Untersagungsgründe
- V. Auswirkungen des § 12 Satz 1 GewO auf die unterschiedlichen Stadien des Untersagungsverfahrens
- 1. Vor einem Insolvenzverfahren bestandskräftige Untersagungsverfügungen
- a) Auswirkungen des § 12 Satz 1 GewO auf Vollstreckungshandlungen
- b) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 2015
- c) Zwischenergebnis
- d) Stellungnahme und Bewertung
- aa) Wiedergestattungsantrag nach § 35 Abs. 6 Satz 1 GewO
- (1) Lösung des BVerwG
- (2) Kritik
- bb) Verbot von Vollstreckungsmaßnahmen
- (1) Wiedergestattungsantrag nach § 35 Abs. 6 GewO
- (2) Widerruf der Untersagungsverfügung nach § 49 VwVfG
- e) Ergebnis
- 2. Eingeleitete, aber noch nicht abgeschlossene Verfahren
- 3. Gewerbeuntersagung, Rücknahme oder Widerruf einer Zulassung während der in § 12 Satz 1 GewO benannten Zeiträume
- VI. Prozessuale Rechtsfolgen
- 1. Aussetzung des Verfahrens nach § 240 ZPO, § 173 VwGO
- a) Begriff der Insolvenzmasse nach § 35 InsO
- b) Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung
- c) Stellungnahme
- 2. Aufhebung der Untersagungsverfügung durch das Verwaltungsgericht
- a) Auswirkungen des § 12 GewO auf den Verwaltungsprozess
- b) Verschiebung des maßgeblichen Zeitpunktes für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung
- aa) Maßgeblicher Zeitpunkt i.S.d. § 35 GewO
- bb) Anderer Beurteilungszeitpunkt durch § 12 GewO
- cc) Stellungnahme
- 3. Ergebnis
- C. Ergebnisse des ersten Teils
- Zweiter Teil Die Insolvenz des Freiberuflers
- A. Berufsrechtliche Auswirkungen im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- I. Widerruf der Zulassung bzw. Bestellung des Rechtsanwalts und des Steuerberaters
- 1. Vermögensverfall
- 2. Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden/Auftraggeber
- a) Drohende Zwangsvollstreckung in Mandantengelder
- b) Veruntreuung von Mandantengeldern durch den Berufsträger
- c) Keine befreiende Zahlung von Honoraren an den insolventen Berufsträger
- d) Treuwidriges Verhalten und Annahme überfordernder Mandate
- 3. Verfahren
- a) Rechtsanwälte
- b) Steuerberater
- 4. Rechtsfolgen des Widerrufs
- II. Amtsenthebung des Notars
- 1. Voraussetzungen einer Amtsenthebung nach § 50 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 8 BNotO
- a) Tatbestandsvoraussetzungen des § 50 Abs. 1 Nr. 8 Alt. 1 und 2 BNotO
- aa) Wirtschaftliche Verhältnisse (Alt. 1) und Art der Wirtschaftsführung (Alt. 2)
- bb) Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden
- b) Tatbestandsvoraussetzungen des § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO
- 2. Das Verhältnis zwischen § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO und § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO im Insolvenzverfahren
- 3. Verfahren
- a) Abschaffung des Vorschaltverfahrens durch Änderung des Verfahrensrechts
- b) Vorläufige Amtsenthebung nach § 54 BNotO
- 4. Rechtsfolgen der Amtsenthebung
- III. Widerruf der Bestellung des Wirtschaftsprüfers
- 1. Änderung durch das Berufsaufsichtsreformgesetz
- 2. Der neue Entlastungsbeweis gem. § 20 Abs. 4 Satz 4 WPO
- 3. Dritter i.S.d. § 20 Abs. 4 Satz 4 WPO
- 4. Verfahren
- 5. Rechtsfolgen des Widerrufs
- IV. Löschung des Architekten aus der Architektenliste
- 1. Voraussetzungen
- 2. Verfahren
- 3. Rechtsfolgen einer Löschung aus der Architektenliste
- V. Widerruf der Approbation und kassenärztlichen Zulassung des Arztes
- VI. Zusammenfassung
- B. Konflikt zwischen Insolvenzrecht und Berufsrechten
- C. Fortführung der Praxis durch den Insolvenzverwalter oder einen Vertreter
- I. Fortführung der Praxis durch den Insolvenzverwalter
- 1. Fachliche Qualifikation
- 2. Einverständnis der Mandanten/Auftraggeber
- 3. Pflichtenkollision
- 4. Zwischenergebnis
- II. Durch einen qualifizierten Vertreter
- III. Ergebnis
- D. Möglichkeiten zur Fortführung der beruflichen Tätigkeit nach Maßgabe der berufsrechtlichen Bestimmungen
- I. Möglichkeiten zur Vermeidung berufsrechtlicher Konsequenzen
- 1. Für Rechtsanwälte und Steuerberater
- a) Beseitigung des Vermögensverfalls
- aa) Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- bb) Im Rahmen der Restschuldbefreiung
- (1) Antrag auf Restschuldbefreiung
- (2) Ankündigung der Restschuldbefreiung
- (a) Ankündigung der Restschuldbefreiung nach § 291 InsO a.F.
- (b) Ankündigung der Restschuldbefreiung nach § 287a InsO n.F.
- (c) Stellungnahme
- (aa) Entscheidung nach § 291 InsO a.F.
- (bb) Entscheidung nach § 287a InsO n.F.
- (cc) Vergleich und Bewertung
- (d) Ergebnis
- (3) Erteilung der Restschuldbefreiung
- cc) Durch einen Insolvenzplan
- (1) Exkurs: Ablauf des Insolvenzplanverfahrens
- (2) Anknüpfungspunkte für die Widerlegung des Vermögensverfalls
- (a) Beauftragung des Insolvenzverwalters mit Ausarbeitung des Insolvenzplans
- (b) Annahme des Insolvenzplans und Bestätigung durch das Insolvenzgericht
- ee) Im Rahmen der Eigenverwaltung
- ff) Infolge einer Negativerklärung nach § 35 Abs. 2 InsO
- gg) Zwischenergebnis
- b) Ausschluss der Gefährdung der Rechtsuchenden/Auftraggeber
- aa) Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- (1) Schutzfunktion des Insolvenzrechts
- (a) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger
- (b) Veruntreuung von Mandantengeldern
- (c) Treuwidriges Verhalten und Übernahme überfordernder Mandate
- (d) Nichtbefreiende Zahlung von Honoraren
- (2) Zwischenergebnis
- bb) Durch Einrichtung eines Anderkontos
- cc) Durch Beschränkung auf Mandate, die nicht mit dem Empfang von Geldern verbunden sind
- dd) Durch die Aufnahme eines Anstellungsverhältnisses
- (1) Aufgabe der eigenen Praxis und Aufnahme einer Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt/Steuerberater
- (2) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 2004 und weitere Entwicklung der Rechtsprechung
- (a) Sachverhalt
- (b) Voraussetzungen für die Annahme einer Ausnahme
- (aa) Subjektive Voraussetzungen
- (bb) Objektive Voraussetzungen
- (c) Vereinbarkeit mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts
- (d) Kritik
- ee) Zwischenergebnis
- c) Zusammenfassung
- 2. Notare
- 3. Wirtschaftsprüfer
- 4. Architekten
- 5. Vergleich der Rechts- und Gefährdungslage
- 6. Zwischenergebnis
- II. Maßgeblicher Zeitpunkt
- 1. Rechtsanwälte
- a) Ursprüngliche Rechtslage
- b) Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung bei Rechtsanwälten durch Änderung des Verfahrensrechts
- c) Ergebnis
- 2. Steuerberater
- 3. Notare
- 4. Wirtschaftsprüfer
- 5. Architekten
- 6. Zwischenergebnis
- 7. Prozessökonomische Bewertung
- III. Umsetzbarkeit der anerkannten Möglichkeiten in der Praxis
- 1. Ankündigung der Restschuldbefreiung
- 2. Insolvenzplan
- 3. Anstellungsverhältnis
- 4. Zwischenergebnis
- IV. Letzter Ausweg: Negativerklärung nach § 35 Abs. 2 InsO
- V. Ergebnis
- E. Ergebnisse des zweiten Teils
- Dritter Teil Anwendbarkeit des § 12 GewO auf die Berufsgruppe der Freiberufler
- A. Direkte Anwendung
- I. Annäherung der Freiberufler an das Gewerbe
- 1. Begriff des Freien Berufs
- 2. Abgrenzung von Freiberuflern gegenüber Gewerbetreibenden
- II. Ausnahme: gewerbsmäßige Tätigkeit des Freiberuflers
- III. Ergebnis
- B. Analoge Anwendung
- I. Gesetzeslücke
- 1. „Unvollständigkeit“ der Berufsordnungen
- 2. „Planwidrigkeit“ der Lücke
- II. Ergebnis
- C. Ergebnisse des dritten Teils
- Vierter Teil Verfassungsrechtliche Bewertung der geltenden Rechtslage bei Freiberuflern und Vorschlag zur Harmonisierung von Insolvenz- und Berufsrecht
- A. Berufsfreiheit Art. 12 Abs. 1 GG
- I. Schutzbereich
- II. Eingriff durch die Widerrufsvorschriften der Berufsordnungen
- III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- 1. Beeinträchtigungsstufe
- 2. Verhältnismäßigkeit
- a) Vermögensverfall
- b) Zwischenergebnis
- c) Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- aa) Geeignetheit und Erforderlichkeit des Eingriffs
- bb) Angemessenheit des Eingriffs
- cc) Angemessenheit des Eingriffs bei Architekten
- IV. Zwischenergebnis
- V. Eingriff durch die Rechtsprechung zum maßgeblichen Zeitpunkt
- B. Eigentumsgarantie Art. 14 Abs. 1 GG
- I. Freiberufler
- 1. Schutzbereich
- 2. Eingriff
- 3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- 4. Zwischenergebnis
- II. Insolvenzgläubiger
- C. Allgemeiner Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1 GG
- I. Ungleichbehandlung von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Architekten gegenüber Ärzten
- 1. Ungleichbehandlung
- 2. Gleicher Verantwortungsbereich
- 3. Benachteiligung
- 4. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- a) Sachlicher Grund für Ungleichbehandlung
- aa) Vergleich des Gefährdungspotenzials
- bb) Vermögensbetreuungsfunktion als sachlicher Grund
- 5. Ergebnis
- II. Ungleichbehandlung der Freiberufler gegenüber Rechtsdienstleistenden nach dem RDG
- 1. Ungleichbehandlung
- 2. Gleicher Verantwortungsbereich
- 3. Benachteiligung
- 4. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- III. Zwischenergebnis
- IV. Ungleichbehandlung von Freiberuflern gegenüber Gewerbetreibenden
- 1. Ungleichbehandlung
- 2. Gleicher Verantwortungsbereich
- 3. Benachteiligung
- 4. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- a) Begründung von Literatur und Rechtsprechung
- b) Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2002
- c) Eigene Bewertung
- aa) Vergleich der Gefährdungssituation
- (1) Nichtbefreiende Zahlung von Honoraren
- (2) Veruntreuung von Geldern
- (3) Treuwidriges Verhalten und Annahme überfordernder Aufträge
- (4) Beeinflussung durch Dritte
- bb) Zwischenergebnis
- cc) Die Vertrauensstellung des Freiberuflers
- (1) Die besondere Vertrauensbeziehung zwischen Freiberufler und Auftraggeber
- (2) Auswirkungen der besonderen Vertrauensbeziehung auf die Gefährdungssituation
- dd) Noch einmal: vergleichbare Kompensation der Gefährdung durch das Insolvenzrecht
- d) Ergebnis
- D. Konsequenz eines Verstoßes gegen die Grundrechte
- I. Gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung
- II. Verfassungskonforme Änderung der Widerrufsvorschriften
- E. Ergebnisse des vierten Teils
- Fünfter Teil Gesamtergebnis
- A. Bewertung des § 12 GewO
- B. Plädoyer für eine Änderung der Rechtslage bei Freiberuflern
- Literaturverzeichnis
- Entscheidungsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Einleitung Das Gewerbe- und Berufsrecht im Konflikt zur Zielsetzung des Insolvenzverfahrens
Erster Teil Die Insolvenz des Gewerbetreibenden
A. Die Untersagung des Gewerbes aufgrund ungeordneter Vermögensverhältnisse
I. § 35 Abs. 1 GewO als zentrale Untersagungsnorm
1. Anwendungsbereich der Vorschrift
2. Tatbestandsvoraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO
aa) Unbestimmter Rechtsbegriff
bb) Wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit
aa) Personengesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
e) Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit
B. Gesetzlich angeordneter Vorrang des Insolvenzrechts durch § 12 GewO
I. Erforderlichkeit des § 12 GewO
1. Spannungsfeld zwischen Insolvenz- und Gewerberecht
2. Alternative Möglichkeiten zur Fortführung des Gewerbebetriebs
a) Austausch von Organmitgliedern einer juristischen Person
b) Ausscheiden insolventer Gesellschafter einer Personengesellschaft
aa) Der Insolvenzverwalter als Stellvertreter gem. § 45 GewO
(1) Rechtsstellung des Insolvenzverwalters
(2) Relevanz der Insolvenzverwaltertheorien für Stellvertreterbestellung
bb) Gewähr ordnungsgemäßer Betriebsführung
(1) Fehlendes Antragsrecht des Insolvenzverwalters
(2) Fehlende Qualifikation des Insolvenzverwalters
(3) Erteilung der Stellvertretererlaubnis steht im Ermessen der Behörde
3. Ergebnis und Begründung des Gesetzgebers zu § 12 GewO
II. Anwendungsbereich der Vorschrift
1. Persönlicher Anwendungsbereich
a) Vertretungsorgane juristischer Personen
aa) Systematik des § 35 Abs. 7a GewO
bb) Anwendbarkeit des § 12 Satz 1 GewO
b) Personengesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit
aa) Insolvenz eines geschäftsführenden Gesellschafters
(1) Ausscheiden aus der Gesellschaft gemäß den gesetzlichen Vorschriften
(2) Abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag
bb) Insolvenz der Gesellschaft
(1) Problem: Auseinanderfallen von insolvenzrechtlicher und gewerberechtlicher Verantwortlichkeit
(2) Anwendbarkeit des § 12 GewO
(a) Gesellschaftsrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters
(b) Kompensation der Unzuverlässigkeitsgründe in der Person der Gesellschafter
(c) Insolvenzrechtliches Interesse
c) Keine Anwendbarkeit auf Spezialunternehmen (Banken und Versicherungen)
2. Sachlicher Anwendungsbereich
III. Voraussetzungen des § 12 Satz 1 GewO
1. Zeitlicher Rahmen des § 12 Satz 1 GewO
a) Die in § 12 Satz 1 GewO ausdrücklich benannten Zeiträume
aa) Während eines Insolvenzverfahrens
(2) Beginn und Ende der Sperrwirkung
bb) Während der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO
(1) Kompensation der Risiken durch die unterschiedlichen Sicherungsmaßnahmen
(a) Bewertung der einzelnen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf ihre Risikokompensation
(b) Teleologische Reduktion des § 12 Satz 1 GewO
(2) Verpflichtung des Insolvenzgerichts zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen
cc) Während der Überwachung eines Insolvenzplans
(1) Befugnisse des Insolvenzverwalters bei der Überwachung
(2) Schutzfunktion und Schutzbedürfnis
(3) Änderung des § 12 Satz 1 GewO
(4) Ausnahme beim Wiederaufleben der Forderungen gem. § 255 InsO
b) Die nicht in § 12 Satz 1 GewO benannten Zeiträume
aa) Restschuldbefreiungsverfahren
(1) Exkurs: Restschuldbefreiungsverfahren
(2) Auswirkungen auf das gewerberechtliche Verfahren
(2) Auswirkungen auf das gewerberechtliche Verfahren
(a) Insolvenzrechtliche Beurteilung
(b) Gewerberechtliche Beurteilung
(2) Auswirkungen auf das gewerberechtliche Verfahren
2. Ungeordnete Vermögensverhältnisse
a) Anwendbarkeit auf andere Unzuverlässigkeitsgründe
b) Steuerschulden und Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
3. Im Zeitpunkt des Insolvenzverfahrens ausgeübtes Gewerbe
a) Anwendbarkeit des § 12 Satz 1 GewO auf den Neubeginn oder die Wiederaufnahme eines Gewerbes
aa) Gesetzesbegründung und h.M.
bb) Erweiterung des § 12 Satz 1 GewO durch § 295 Abs. 2 InsO?
IV. Die Neuregelung des § 12 Satz 2 GewO
1. Hintergrund der Neuregelung
a) Exkurs: Negativerklärung des Insolvenzverwalters nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO
cc) Ausgestaltung der Erklärung
b) Streitstand vor Einführung des § 12 Satz 2 GewO
3. Nach der Negativerklärung entstandene Untersagungsgründe
V. Auswirkungen des § 12 Satz 1 GewO auf die unterschiedlichen Stadien des Untersagungsverfahrens
1. Vor einem Insolvenzverfahren bestandskräftige Untersagungsverfügungen
a) Auswirkungen des § 12 Satz 1 GewO auf Vollstreckungshandlungen
b) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 2015
d) Stellungnahme und Bewertung
aa) Wiedergestattungsantrag nach § 35 Abs. 6 Satz 1 GewO
bb) Verbot von Vollstreckungsmaßnahmen
(1) Wiedergestattungsantrag nach § 35 Abs. 6 GewO
(2) Widerruf der Untersagungsverfügung nach § 49 VwVfG
2. Eingeleitete, aber noch nicht abgeschlossene Verfahren
1. Aussetzung des Verfahrens nach § 240 ZPO, § 173 VwGO
a) Begriff der Insolvenzmasse nach § 35 InsO
b) Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung
2. Aufhebung der Untersagungsverfügung durch das Verwaltungsgericht
a) Auswirkungen des § 12 GewO auf den Verwaltungsprozess
aa) Maßgeblicher Zeitpunkt i.S.d. § 35 GewO
bb) Anderer Beurteilungszeitpunkt durch § 12 GewO
C. Ergebnisse des ersten Teils
Zweiter Teil Die Insolvenz des Freiberuflers
A. Berufsrechtliche Auswirkungen im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
I. Widerruf der Zulassung bzw. Bestellung des Rechtsanwalts und des Steuerberaters
2. Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden/Auftraggeber
a) Drohende Zwangsvollstreckung in Mandantengelder
b) Veruntreuung von Mandantengeldern durch den Berufsträger
c) Keine befreiende Zahlung von Honoraren an den insolventen Berufsträger
d) Treuwidriges Verhalten und Annahme überfordernder Mandate
1. Voraussetzungen einer Amtsenthebung nach § 50 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 8 BNotO
a) Tatbestandsvoraussetzungen des § 50 Abs. 1 Nr. 8 Alt. 1 und 2 BNotO
aa) Wirtschaftliche Verhältnisse (Alt. 1) und Art der Wirtschaftsführung (Alt. 2)
bb) Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden
b) Tatbestandsvoraussetzungen des § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO
2. Das Verhältnis zwischen § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO und § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO im Insolvenzverfahren
a) Abschaffung des Vorschaltverfahrens durch Änderung des Verfahrensrechts
b) Vorläufige Amtsenthebung nach § 54 BNotO
4. Rechtsfolgen der Amtsenthebung
III. Widerruf der Bestellung des Wirtschaftsprüfers
1. Änderung durch das Berufsaufsichtsreformgesetz
2. Der neue Entlastungsbeweis gem. § 20 Abs. 4 Satz 4 WPO
3. Dritter i.S.d. § 20 Abs. 4 Satz 4 WPO
IV. Löschung des Architekten aus der Architektenliste
3. Rechtsfolgen einer Löschung aus der Architektenliste
V. Widerruf der Approbation und kassenärztlichen Zulassung des Arztes
B. Konflikt zwischen Insolvenzrecht und Berufsrechten
C. Fortführung der Praxis durch den Insolvenzverwalter oder einen Vertreter
I. Fortführung der Praxis durch den Insolvenzverwalter
2. Einverständnis der Mandanten/Auftraggeber
II. Durch einen qualifizierten Vertreter
I. Möglichkeiten zur Vermeidung berufsrechtlicher Konsequenzen
Details
- Seiten
- XXVIII, 295
- Erscheinungsjahr
- 2016
- ISBN (ePUB)
- 9783631704387
- ISBN (MOBI)
- 9783631704394
- ISBN (PDF)
- 9783653069082
- ISBN (Hardcover)
- 9783631672907
- DOI
- 10.3726/978-3-653-06908-2
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2016 (Dezember)
- Schlagworte
- Zulassungswiderruf Insolvenzverfahren Gewerbeuntersagung Insolvenzverfahren Insolvenz Freiberufler Insolvenz Gewerbetreibende Verfassungswidrigkeit Zulassungswiderruf Vermögensverfall Insolvenzverfahren
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. XXVIII, 295 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG