Die Anforderungen an Aufsichtsräte von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen im Spannungsfeld vom AktG, KWG und VAG
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Table Of Contents
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- § 1 Einführung
- I. Einführung und Aktualität des Themas
- 1. Einleitung
- 2. Vorgehen und Methodik der Arbeit
- a) Gang der Untersuchung
- b) Untersuchungsgegenstand und grundlegende Begrifflichkeiten
- II. Aufgaben des Aufsichtsrats und Überblick über dessen Tätigkeit
- 1. Veränderung in der Betrachtung über die Arbeit des Aufsichtsrats
- a) Überblick über die Pflichten des Aufsichtsrats
- aa) Die Funktion des Aufsichtsrats als Überwachungsorgan
- bb) Die Personalkompetenz des Aufsichtsrats
- cc) Zustimmungsvorbehalte
- dd) Pflichten des Aufsichtsrats gegenüber den Gesellschaftern
- b) Die Sorgfaltspflicht von Aufsichtsräten
- 2. Zunehmende Professionalisierung der Tätigkeit des Kontrollorgans
- a) Ansätze zur Professionalisierung der Arbeit des Aufsichtsrats auf organisatorischer Ebene
- b) Professionalisierung im Rahmen persönlicher Anforderungen
- aa) Gesteigerte Fachkenntnis des Aufsichtsorgans und dessen Mitgliedern
- bb) Regelung der Zugehörigkeitsdauer und zeitlicher Verfügbarkeit von Aufsichtsräten
- cc) Anforderungen an die Geschlechterverteilung im Aufsichtsorgan
- 3. Haftungsfragen
- a) Allgemeine Vorschriften
- b) Das gesteigerte Haftungsrisiko für Aufsichtsräte
- c) Weitere haftungsrechtliche Problemstellungen
- 4. Besonderheiten des „Two-Tier“ Board Systems
- § 2 Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder im Aktiengesetz (AktG)
- I. Einführung
- 1. Einführender Überblick der Normen §§ 100, 105 AktG
- 2. Hintergrund und Entstehungsgeschichte der §§ 100, 105 AktG
- II. Persönliche Anforderungen aus §§ 100, 105 AktG
- 1. Sachkunde
- a) Allgemeine Anforderungen
- b) Höherer Sorgfaltsmaßstab bei gesteigerter Sachkunde?
- 2. Sektorenkenntnis
- a) Anforderungsrahmen der Norm
- b) Umfang des Adressatenkreises
- 3. Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern nach dem AktG
- a) Unabhängigkeit im AktG
- b) Rechtspolitische Bewertung der neueren Entwicklungen hinsichtlich der Unabhängigkeit
- aa) Bewertung der Abkehr vom Unabhängigkeitserfordenis nach § 100 Abs. 5 AktG a.F.
- (1) Kritik an der ursprünglichen Regelung
- (2) Aspekte für den Verzicht eines Unabhängigkeitserfordernisses
- (3) Stellungnahme
- bb) Die Abhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds aufgrund Beziehung zum Mehrheitsaktionär
- III. Inhabilitätsgründe
- 1. Die Beschränkung und Privilegierung von Aufsichtsratsmandaten nach § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, S. 2 AktG
- a) Hintergrund der Begrenzung nach § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AktG
- b) Das Konzernprivileg nach § 100 Abs. 2 S. 2 AktG
- c) Einbeziehung ausländischer Aufsichtsratsmandate
- d) Herabsetzung der Höchstgrenze nach § 100 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 AktG
- aa) Streitstand
- bb) Stellungnahme
- e) Änderung der Höchstzahl an anzurechnenden Sitzen nach dem Konzernprivileg
- 2. Verstoß gegen das „natürliche Organgefälle“ gemäß § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AktG
- 3. Verbot der Überkreuzverflechtung nach § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AktG
- 4. Karenzzeit bei Wechsel von Vorstand in den Aufsichtsrat gemäß § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG
- a) Sinn und Zweck der Regelung
- b) Notwendigkeit einer Karenzzeit gemäß § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG
- aa) Kritik an der Regelung
- bb) Stellungnahme
- 5. Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und Aufsichtsrat nach § 105 AktG
- 6. Anerkennung weiterer ungeschriebener Ausschlussgründe
- IV. Zusammenfassung
- § 3 Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder im Kreditwesengesetz (KWG)
- I. Hintergrund, Entstehungsgeschichte und neuere Entwicklungen der §§ 25d, 36 KWG
- 1. Regulierungsnotwendigkeit im Bankensektor
- 2. Zielsetzung des KWG
- 3. Jüngste Entwicklung und steigender internationaler Einfluss
- 4. Kritik an der zunehmenden Regelungsdichte
- II. Besondere Pflichten für Aufsichtsräte aus dem KWG
- III. Die Bedeutung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- IV. Individuelle Qualifikationsanforderungen für Aufsichtsräte von Kreditinstituten
- 1. Sachkunde
- a) Grundsätzliche Voraussetzungen
- b) Variabler Maßstab der Sachkunde
- c) Inhaltliche Weiterentwicklung der Sachkunde zur fachlichen Eignung?
- 2. Zuverlässigkeit
- 3. Zeitliche Verfügbarkeit
- V. Die Inkompatibilität und Mandatsbeschränkung im KWG
- 1. Inkompatibilität
- 2. Mandatsbeschränkung
- a) Höchstgrenzen
- aa) Beschränkung der Mandatszahl nach § 25d Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KWG
- (1) Allgemeine Anforderungen
- (2) Die Auslegung des Geschäftsleiterbegriffs im Sinne des § 25d Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KWG
- bb) Die Höchstgrenze von Aufsichtsratsmandaten nach § 25d Abs. 3 S. 1 Nr. 4 KWG
- cc) Besonderheiten bei der Berechnung der Mandatsobergrenzen
- b) Das Institutsprivileg nach § 25d Abs. 3 S. 3 KWG
- aa) Allgemeine Vorgaben
- bb) Zulässigkeit einer Überkreuz-Herunterrechnung
- c) Kritik an den Höchstgrenzen
- VI. Zusammenfassung
- § 4 Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- I. Hintergrund und Entstehungsgeschichte des VAG
- 1. Historischer Überblick
- 2. Regulierungsbedürftigkeit der Versicherungsbranche
- 3. Zielsetzung des VAG
- 4. Entwicklung und internationaler Einfluss des VAG
- II. Der Spartentrennungsgrundsatz im VAG
- 1. Die Besonderheit der Spartentrennung im Versicherungssektor
- 2. Bedeutsamkeit für Aufsichtsräte von Versicherungsunternehmen
- III. Spezielle Rechte und Pflichten für Aufsichtsräte von Versicherungsunternehmen
- IV. Die Aufsicht der BaFin über Aufsichtsräte von Versicherungsunternehmen
- V. Individuelle Qualifikationsanforderungen an Aufsichtsratsmitglieder
- 1. Fachliche Qualifikationsvoraussetzungen nach § 24 Abs. 1 VAG
- a) Zuordnung des Adressatenkreises
- aa) Der Aufsichtsrat als Leitungsorgan
- bb) Die terminologische Einordnung der „Schlüsselfunktion“ und der „Schlüsselaufgabe“
- (1) Auslegung nach dem Wortlaut der Richtlinie
- (2) Auslegung nach Sinn und Zweck
- cc) Der Aufsichtsrat als Schlüsselfunktion
- (1) Abschließendes Verständnis der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben?
- (a) Die Bedeutsamkeit der Hervorhebung „anderer“ Schlüsselfunktionen
- (b) Die Berücksichtigung des Aufsichtsorgans in Art. 246 Abs. 1 d der Solvency-II Richtlinie
- (c) Rechtsstaatliche Bedenken bei weiter Auslegung des Schlüsselfunktionsbegriffs
- (2) Stellungnahme
- (a) Sinn und Zweck der Richtlinienvorgabe
- (b) Aspekt der Vollharmonisierung
- b) Fachliche Eignung
- aa) Vorgaben aus § 24 Abs. 1 S. 1 VAG
- bb) Sachkundeanforderung nach § 7a Abs. 4 S. 1 VAG a.F.
- cc) Festhalten an bisher geltenden fachlichen Anforderungen
- (1) Stellungnahme
- (2) Problematik im Zusammenhang mit dem Proportionalitätsgrundsatz
- 2. Zuverlässigkeit
- VI. Inkompatibilität und Mandatsobergrenze nach dem VAG
- 1. Inkompatibilität
- 2. Mandatsbeschränkung
- 3. Privilegierung von Versicherungs- und Unternehmensgruppen
- VII. Zusammenfassung
- § 5 Die aufsichtsrechtliche Einflussnahme im Rahmen der Anforderungen an Aufsichtsräte von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen
- I. Schnittstellen von Aufsichts- und allgemeinem Aktienrecht
- 1. Das Verhältnis von Gesellschafts- und Aufsichtsrecht im Lichte der Kollisionsgrundsätze
- a) Lex superior derogat legi inferiori
- b) Lex posterior derogat legi priori
- c) Lex specialis derogat legi generali
- 2. Parallele Geltung von Aufsichts- und Aktienrecht
- a) Rechtsfolgendivergenz bei Normierung gleicher Sachverhalte
- b) Die Einheitlichkeit des Rechts
- 3. Ausstrahlungswirkung zwischen Aufsichtsrecht und allgemeinem Gesellschaftsrecht
- a) Begriffliche Bestimmung der Ausstrahlung
- aa) Versuch einer Definition
- (1) Bedeutungsgehalt
- (2) Verfassungsrechtliche Aspekte
- bb) Ausstrahlungsfähigkeit mittelbarer Rechtssätze
- (1) Ablehnung des Ausstrahlungspotentials mittelbarer Rechtssätze
- (2) Stellungnahme
- b) Methodische Anknüpfungspunkte der Ausstrahlung
- aa) Übertragung von Wertungsaspekten durch Analogie
- (1) Allgemeine Voraussetzungen
- (2) Die Rechtsfigur der Gesamtanalogie
- bb) Gewohnheitsrecht
- cc) Ausstrahlung durch allgemeine Auslegungsgrundsätze
- (1) Systematische Auslegung
- (2) Teleologische Auslegung
- c) Abweichende Bedeutsamkeit der einzelnen Regelungssätze
- aa) Verbindliches Recht
- bb) Mittelbares Recht
- (1) Die Bedeutung des Soft-Law
- (2) Die Rundschreiben der BaFin
- (3) DCGK
- (4) Richtlinien und Empfehlungen der europäischen Aufsichtsbehörden
- cc) Prinzipienbasierte Regelungsansätze
- 4. Zusammenfassung
- II. Spannungsfelder des Aufsichtsrechts im Tätigkeitsbereich von Aufsichtsräten
- 1. Risikoüberwachung
- a) Bedeutsamkeit der Risikoüberwachung für die Pflichtenerfüllung des Aufsichtsrats
- b) Allgemein einheitliches Verständnis der gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Risikoüberwachung?
- aa) Streitstand
- bb) Stellungnahme
- c) Gelten gleiche Anforderungen an die Risikoüberwachung auf aktien- und aufsichtsrechtlicher Ebene in einem Kreditinstitut oder einem Versicherungsunternehmen?
- d) Ausstrahlung aufsichtsrechtlicher Anforderungen im Risikomanagement auf die allgemeine aktienrechtliche Regelung
- aa) Auslegung nach Wortlaut
- bb) Systematische Anknüpfungspunkte
- cc) Teleologische Auslegung
- (1) Gesamtintention des Gesetzgebers
- (2) Stellungnahme
- (a) Kritik an einer einheitlichen Betrachtungsweise
- (b) Anwendung bei vergleichbaren Sachverhalten
- e) Übertragbarkeit von Anforderungen des Risikomanagements im KWG und VAG zueinander
- aa) Relevanz der Frage für die Aufsichtsratstätigkeit
- (1) Gleichwertige Normierung in KWG und VAG
- (2) Bedeutung im Rahmen der Sachkundeanforderung
- bb) Grundvoraussetzungen eines einheitlich aufsichtsrechtlichen Risikoüberwachungsstandards
- (1) Vorliegen einer einheitlichen Zielstruktur
- (2) Transmissionspunkte
- 2. Notwendigkeit der Etablierung eines internen Kommunikationssystems
- a) Aktuelle Rechtslage
- aa) Aktienrechtliche Perspektive
- bb) Vorgaben aus dem Aufsichtsrecht nach KWG
- cc) Berücksichtigung der Problematik im VAG
- (1) Fehlende Normierung eines internen Auskunftsrechts
- (2) Stellungnahme
- b) Ausstrahlungswirkung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben?
- 3. Zusammenfassung
- III. Problemstellungen bei persönlichen Anforderungen für Aufsichtsräte nach AktG, KWG und VAG
- 1. Einheitliche Anforderungen an die fachliche Kenntnis
- a) Kriseninduzierte Angleichung der Vorgaben für die Kredit- und Versicherungsbranche
- b) § 100 Abs. 5 AktG als Indiz für die Angleichung von Aktien- und Aufsichtsrecht
- 2. Die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die Unabhängigkeit von Aufsichtsräten im Spannungsverhältnis
- a) Relevanz der Fragestellung
- b) Die Begriffseinordnung der Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und des Interessenkonflikts im Spannungsfeld
- aa) Die Bedeutsamkeit des gewerberechtlichen Charakters des Zuverlässigkeitsbegriffs
- bb) Begriffliche Zuordnung durch übereinstimmende Verknüpfungen
- cc) Zuordnung durch Auslegung der einzelnen Rechtsbegriffe
- (1) Zuordnung nach Wortlaut
- (2) Systematische Auslegung
- c) Wechselwirkung der Unabhängigkeitsanforderungen verschiedener Rechtssätze
- aa) Rückgriff auf allgemeine methodische Grundsätze hinsichtlich der aktien- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben
- bb) Das Verhältnis des Zuverlässigkeitserfordenisses aus § 25d KWG und § 24 VAG
- (1) Gemeinschaftsrechtliche Intention
- (2) Systematische Auslegung
- (3) Sinn und Zweck der Normen
- d) Inhaltliche Fragestellungen hinsichtlich des Zuverlässigkeitsbegriffs im Spannungsfeld
- aa) Berücksichtigung mittelbarer Rechtssätze im Rahmen der Auslegung des Zuverlässigkeitsbegriffs aus KWG und VAG
- bb) Annahme der Unzuverlässigkeit aus KWG und VAG durch das Verhältnis zum Mehrheitsaktionär
- 3. Divergenz der Mandatsbeschränkungen von Aufsichtsräten
- a) Bestimmung der Mandatsobergrenze
- aa) Verhältnis der aufsichtsrechtlichen Mandatsobergrenzen zu den allgemeinen aktienrechtlichen Vorgaben
- (1) Keine Derogation nach dem lex specialis Grundsatz
- (2) Aufsichtsrechtliche Privilegierungen als Indiz für Derogation?
- (3) Parallele Geltung trotz Rechtsfolgendivergenz
- bb) Gegenseitige Beziehung der Höchstbegrenzung von Aufsichtsratsmandaten aus KWG und VAG
- cc) Regelungsvorrang der Mandatsobergrenzen aus dem KWG für CRR-Institute von erheblicher Bedeutung
- (1) Verhältnis zwischen § 25d Abs. 3 und Abs. 3a KWG im Spannungsfeld
- (2) Berücksichtigung von Geschäftsleitermandaten im Fall des § 25d Abs. 3 oder Abs. 3a KWG
- b) Wechselwirkung der allgemein aktienrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Privilegierungen
- aa) Das Spannungsfeld der Privilegierungen aus AktG, KWG und VAG
- bb) Anpassung der aufsichtsrechtlichen Mandatsobergrenzen an die allgemein aktienrechtlichen Vorgaben
- (1) Zielsetzungen der Privilegierungen
- (2) Rückgriff auf die Zwei-Schranken-Theorie
- cc) Vertikale Erweiterung der KWG-Privilegierung
- (1) Analoge Anwendung des § 25d Abs. 3 S. 3 Nr. 1 KWG auf Mandate in branchenfremden Unternehmen
- (a) Divergierender Adressatenkreis der aufsichtsrechtlichen Regelungen
- (b) Strengere Regulierung im Aufsichtsrecht
- (2) Teleologische Aspekte
- c) Übertragbarkeit der Doppelanrechnung nach § 100 Abs. 2 S. 3 AktG auf die aufsichtsrechtlichen Vorgaben
- 4. Zusammenfassung
- § 6 Fazit
- I. Zusammenfassung und Ausblick
- II. Ergebnisse und Zusammenfassung in 24 Thesen
- Literaturverzeichnis
Niklas Wiechmann
Die Anforderungen an Aufsichtsräte von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen im Spannungsfeld vom AktG, KWG und VAG

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Zugl.: Freiburg (Breisgau), Univ., Diss., 2018
D 25
ISSN 0941-147X
ISBN 978-3-631-77567-7 (Print)
E-ISBN 978-3-631-78050-3 (E-Book)
E-ISBN 978-3-631-78051-0 (ePUB)
E-ISBN 978-3-631-78052-7 (MOBI)
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Diese Publikation wurde begutachtet.
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Autorenangaben
Niklas Wiechmann studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität München und der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster. Die Promotion erfolgte am Institut für Bürgerliches-, Handels- und Wirtschaftsrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Über das Buch
Die derzeitigen Anforderungen an Aufsichtsräte von Banken und Versicherungen sind vielfältig ausgestaltet. Angetrieben von dem Gedanken, dass eine Professionalisierung der Aufsichtsratstätigkeit ein Mittel sei, um weitere Wirtschaftskrisen zu verhindern, sind Aufsichtsräte nach dem AktG, KWG und VAG einer steigenden Regulierung unterworfen. Zunehmende Bedeutung gewinnt die europäische Gesetzgebung, welche unter anderem dem soft-law Regulierungsansatz folgt. Der Autor untersucht in diesem Buch die Wechselwirkung von öffentlich aufsichtsrechtlicher und privatrechtlicher Corporate Governance im Spannungsfeld. Dabei geht er auf die rechtsmethodische Figur der „Ausstrahlungswirkung“ sowie auf die fachlichen Anforderungen und die Mandats-obergrenze für Aufsichtsräte ein.
I. Einführung und Aktualität des Themas
Am 17. Juni 2016 trat das Abschlussprüfungsreformgesetz (AreG1) in Kraft. Es beinhaltet durch die Neugestaltung des § 100 Abs. 5 AktG zweierlei bedeutsame Änderungen für Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften, Kreditinstituten und Versicherungen. Einerseits werden Neuerungen hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen etabliert. Andererseits richtet sich nun die allgemein aktienrechtliche Regelung an Aufsichtsräte von Unternehmen von öffentlichem Interesse2. Hierzu zählen Aktiengesellschaften, sowie bestimmte Kreditinstitute und Versicherungen. Der breite Adressatenkreis verdeutlicht, dass sich vergleichbare Fragen durch Überlagerung von öffentlichrechtlicher Regulierung3 in allen Teilbereichen stellen. Das AReG ist Resultat der Annahme, dass ein Versagen der Aufsichtsratsarbeit mit ursächlich für die Entstehung der Finanzkrise gewesen sei4. Es steht pars pro toto für eine bemerkenswerte Regelungsdichte, die sich ← 23 | 24 → insbesondere durch Anforderungen an Aufsichtsräte aus dem Aktienrecht, Kredit- und Versicherungsaufsichtsrecht auszeichnet5. Durch ein fein verästeltes Netz an Regulierungen und eine effektive Finanzaufsicht6 sollen Risiken zukünftig möglichst eingedämmt werden7. Der für die Finanzwirtschaft typische8 kriseninduzierte Regulierungsansatz birgt dabei regelmäßig die Problematik, dass durch den zumeist hastigen und zeitversetzen Erlass von Gesetzen Spannungsfelder entstehen9. Diese werden dabei oftmals, trotz der Gesamtheit des Regulierungsumfelds, nicht – zumindest nicht in vollem Ausmaß – erkannt10. Die Anforderungen, die an Aufsichtsräte aus AktG, KWG, VAG und einer Vielzahl von nationalen und supranationalen Leitlinien und Kodizes gestellt werden, bilden hierbei keine Ausnahme. Überschneidungen und Wertungswidersprüche sind der status quo. Die Aufsichtsräte sehen sich damit branchenübergreifend konfrontiert. Dies führt zu daraus resultierenden Fragestellungen, welche Anforderungen für Aufsichtsräte von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen gelten.
Die neuen Gesetzesänderungen geben zu erkennen, dass diese Frage nicht an Aktualität verloren hat11. Alle Entwicklungen um das Organ Aufsichtsrat und ← 24 | 25 → dessen Mitglieder sind ausnahmslos historisch bedingt12. Die Arbeit soll daher branchenübergreifend die aktien- und aufsichtsrechtlichen13 Entwicklungen der letzten Jahre als Anlass nehmen, den verschiedenen Anforderungen im umfassenden Regelungsfeld Aufmerksamkeit zu schenken. Die nicht miteinander abgestimmten Regulierungen14 im regelungsübergreifenden Blickfeld eröffnen eine Vielzahl an ungeklärten Fragestellungen15. Diese können Erkenntnisse für die Corporate Governance16 von Aktiengesellschaften, Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen bieten.
2. Vorgehen und Methodik der Arbeit
Angesichts der unabgestimmten Regelungsinhalte zwischen dem Gesellschafts- und dem Aufsichtsrecht wird eine deduktive Vorgehensweise verfolgt. Zunächst erfolgt eine Darstellung der aktuellen aktien- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an branchenzugehörige Aufsichtsräte. Anknüpfend ist festzustellen, welche Entwicklung diese Anforderungen durchlaufen haben, sowie welche Zielsetzung und Problemfelder sich bereits innerhalb der Regulierungsfelder von Aktien- und Aufsichtsrecht ergeben. Sodann gilt es, diese ← 25 | 26 → Punkte im regelungsfeldübergreifenden Kontext zu betrachten. Einführend sollen jüngste Entwicklungen der Anforderungen an Aufsichtsräte – insbesondere unter dem Schlagwort der Professionalisierung – betrachtet werden (§ 1). Besteht ein Überblick über das Anforderungsprofil von Aufsichtsräten aus AktG, (§ 2), KWG (§ 3) und VAG (§ 4), ist anknüpfend ein übergreifender Blick auf die Berührungspunkte der Regelungsmassen zu legen (§ 5). Dabei ist zu untersuchen, ob in methodischer Hinsicht verschiedene Regelungen Einfluss aufeinander ausüben, wie Spannungsfelder entstehen und inwieweit daraus allgemeine Rückschlüsse zu ziehen sind. Anknüpfend gilt es die Spannungsfelder, die sich durch die Anforderungen an Aufsichtsräte ergeben, zu lösen. Darauffolgend kann ein Fazit gezogen werden (§ 6). Die Feststellung einer langfristig abschließenden Lösung ist kaum möglich. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Regulierungswelle bisweilen noch im Fluss ist. Zudem ist im Blickfeld der Angleichung von europäischem und nationalem Aufsichtsrecht die Entwicklung einer differenzierten und abgestimmten Regelungssystematik nicht vollendet17. Daher strebt die Untersuchung eine Skizzierung und Beantwortung bislang ungeklärter Fragen des status quo an, um mit den Ergebnissen einen unterstützenden Beitrag zur Bewältigung zukünftiger, noch nicht abzusehender, Fragestellungen zu leisten.
b) Untersuchungsgegenstand und grundlegende Begrifflichkeiten
Angesichts der Vielzahl von nicht aufeinander abgestimmten Regelungen ist es notwendig, den Untersuchungsgegendstand einzugrenzen. Daher werden nur Aufsichtsräte berücksichtigt, die bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, den sogenannten PIE zu bilden sind18. Welche Unternehmen berücksichtigt werden, ist in Art. 1 Nr. 2 lit. f) der EU Richtlinie 2014/56/EU definiert19. Der PIE Begriff der Richtlinie 2006/43/EG Abs. 2 Nr. 13 beinhaltet börsennotierte20 Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere zum Handel für einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats zugelassen sind. Zweitens sind nunmehr auch ← 26 | 27 → Kreditinstitute21 und Versicherungsunternehmen22 eingeschlossen. Drittens können Unternehmen PIE darstellen, wenn sie vom Mitgliedstaat als Unternehmen von öffentlichem Interesse bestimmt sind. § 100 Abs. 5 AktG knüpft seit Änderung durch das AReG nun auch an den Adressatenkreis der Unternehmen von öffentlichem Interesse im Rahmen der Abschlussprüferrichtlinie an23. Abweichend von der Abschlussprüferrichtlinie werden nach § 100 Abs. 5 AktG auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen berücksichtigt24. Der bearbeitende Untersuchungsgegenstand soll sich jedoch nur auf kapitalmarktorientierte Unternehmen beschränken und entspricht somit dem Verständnis der EU-Abschlussprüferrichtlinie. Zudem sind nur privatrechtliche Unternehmen berücksichtigt. Anstalten öffentlichen Rechts werden nicht in die Untersuchung einbezogen. Weiterhin ist im Rahmen einer funktionalen Betrachtung der Unternehmensgegenstand und nicht die Rechtsform Anknüpfungspunkt.
Hinsichtlich des Charakters der zu untersuchenden Normen ist zwischen Gesellschaftsrecht und Aufsichtsrecht zu differenzieren25. Der Begriff des Aufsichtsrechts ist formal weit zu verstehen und umfasst die spezifischen Regelungen für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen. Er beinhaltet einerseits die branchenspezifische Rechtssetzung auf europäischer und nationaler Ebene. Andererseits ist die Beaufsichtigung und Durchsetzung des Willens des ← 27 | 28 → Gesetzgebers26, auch durch die Finanzaufsicht27, gemeint. Das Gesellschaftsrecht wird branchenunabhängig als die Gesamtheit der Normen für Gesellschaften unabhängig von ihrer Rechtsform verstanden. Der Untersuchungsgegenstand beschränkt sich auf Aktiengesellschaften, insoweit werden regelmäßig selbige für diesen Begriff stehen. Ist von Aufsichtsräten die Rede, sind hiermit die Verwaltungs- und Aufsichtsorgane28 von PIE’s gemeint. Dabei wird zwischen dem Organ selbst und seinen Mitgliedern differenziert.
II. Aufgaben des Aufsichtsrats und Überblick über dessen Tätigkeit
1. Veränderung in der Betrachtung über die Arbeit des Aufsichtsrats
Details
- Pages
- 258
- Publication Year
- 2019
- ISBN (Hardcover)
- 9783631775677
- ISBN (PDF)
- 9783631780503
- ISBN (ePUB)
- 9783631780510
- ISBN (MOBI)
- 9783631780527
- DOI
- 10.3726/b15225
- Language
- German
- Publication date
- 2019 (October)
- Keywords
- Corporate Governance Aktienrecht Aufsichtsrecht Ausstrahlung Professionalisierung
- Published
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019. 258 S.
- Product Safety
- Peter Lang Group AG