Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt als nationale Anknüpfungsmerkmale der Besteuerung
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
a.A. andere(r) Ansicht
a.a.O. am angegebenen Ort
Abs. Absatz
Abschn. Abschnitt
Abth. Abtheilung
a.E. am Ende
AEAO Anwendungserlass zur Abgabenordnung
a.F. alte(r) Fassung
Alt. Alternative
amtl. amtlich(e)
Anm. Anmerkung
AO Abgabenordnung
AO-StB AO-Steuerberater (Zeitschrift)
AöR Archiv für öffentliches Recht (Zeitschrift)
Art. Artikel
AStG Außensteuergesetz
Aufl. Auflage
BAO Bundesabgabenordnung
BeckOK Beck Online Kommentar
Beschl. Beschluss
BewG Bewertungsgesetz
BB Betriebsberater (Zeitschrift)
Bd., Bde. Band, Bände
BFH Bundesfinanzhof
BFHE Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
BFH/NV Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl Bundesgesetzblatt
BMF Bundesministerium der Finanzen
BMG Bundesmeldegesetz
BR Bundesrat
BR-Drucks. Bundesrat-Drucksache
bspw. beispielsweise
BStBl Bundessteuerblatt
BT-Drucks. Bundestag-Drucksache
Buchst. Buchstabe
BVerfG Bundesverfassungsgericht
BVerfGE Amtliche Sammlung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGK Kammerentscheidung des BVerfG
BVerwG Bundesverwaltungsgericht
BVerwGE Amtliche Sammlung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts
BW Baden-Württemberg
bzgl. bezüglich
DB Der Betrieb (Zeitschrift)
DBA Doppelbesteuerungsabkommen
DBG Bundesgesetz über die direkte Steuer
dens. denselben
ders. derselbe
d.h. das heißt
diesbzgl. diesbezüglich
Drucks. Drucksache
DStJG Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft (Tagungsbände)
DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
DStRE Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst
DStZ Deutsche Steuer-Zeitung (Zeitschrift)
DVR Deutsche Verkehrsteuer-Rundschau (Zeitschrift) ebda. ebenda
EFG Entscheidungen der Finanzgerichte (Zeitschrift)
Entsch. Entscheidung
entspr. entsprechend
ErbSt Erbschaftsteuer
ErbStG Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz
ErgLiefer. Ergänzungslieferung
ESt Einkommensteuer
EStG Einkommensteuergesetz
EU Europäische Union
EuG Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
EuGH Europäischer Gerichtshof
FA Finanzamt
FG Finanzgericht
FGO Finanzgerichtsordnung
FR FinanzRundschau (Zeitschrift)
FS Festschrift
GG Grundgesetz
ggf. gegebenenfalls
GO Gemeindeordnung
grds. grundsätzlich
GrS Großer Senat
Hdb. Handbuch
HFR Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung
H/H/R Herrmann/ Heuer/ Raupach, EStG/ KStG Kommentar
H/H/Sp Hübschmann/ Hepp/ Spitaler, AO/ FGO Kommentar
Hs. Halbsatz
HStR Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland
i.d.F. in der Fassung
i.d.R. in der Regel
i.d.S. in dem (diesem) Sinne
insb. insbesondere
i.S.d. im Sinne des/ der
IStR Internationales Steuerrecht (Zeitschrift)
i.S.v. im Sinne von
i.Ü. im Übrigen
i.V.m. in Verbindung mit
IWB Internationale Wirtschafts-Briefe
JA Juristische Arbeitsblätter (Zeitschrift)
Jura Juristische Ausbildung (Zeitschrift)
JuS Juristische Schulung (Zeitschrift)
JZ Juristenzeitung (Zeitschrift)
KAG Kommunalabgabengesetz
Kammerbeschl. Kammerbeschluss
Kl. Kläger
Klin. Klägerin
K/S/M Kirchhof/ Söhn/ Mellinghoff, EStG Kommentar
KSt Körperschaftsteuer
Liefer. Lieferung
MA Musterabkommen
m.V.a. mit Verweis auf
m.w.N. mit weiteren Nachweisen
Nds. Niedersachen
←16 | 17→ n.F. neue(r) Fassung
NJW Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)
Nr. Nummer
NV nicht veröffentlicht
NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (Zeitschrift)
NZB Nichtzulassungsbeschwerde
OECD Organization for Economic Cooperation and Development
OECD-MA OECD-Musterabkommen
ÖStZ Österreichische Steuerzeitung
PIStB Praxis Internationale Steuerberatung
RAO Reichsabgabenordnung
RESt Reichseinkommensteuergesetz
RFH Reichsfinanzhof
RFHE Sammlung der Entscheidungen des Reichsfinanzhofs
RGBl Reichsgesetzblatt
Rh.-Pf. Rheinland-Pfalz
RIW/AWD Recht der internationalen Wirtschaft/ Außenwirtschaftsdienst (Zeitschrift)
Rn. Randnummer
Rspr. Rechtsprechung
RStBl Reichssteuerblatt
Rz. Randziffer
S. Seite
SchenkSt Schenkungsteuer
Schl.-Holst. Schleswig-Holstein
StÄndG Steueränderungsgesetz
StAnpG Steueranpassungsgesetz
Stbg. Die Steuerberatung (Zeitschrift)
StbJb Steuerberater-Jahrbuch
StGB Strafgesetzbuch
StIGH Ständiger Internationaler Gerichtshof
Stpfl. Steuerpflichtige(r)
str. strittig
st. Rspr. ständige Rechtsprechung
StuW Steuern und Wirtschaft (Zeitschrift)
SWI Steuer & Wirtschaft International (Zeitschrift)
Tz. Textziffer
u. und
u.a. unter anderem
u.U. unter Umständen
v. von
vs. versus
VStG Vermögensteuergesetz
VwGH (österreichische) Verwaltungsgerichtshof
ZaöRV Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (Zeitschrift)
ZBR Zeitschrift für Beamtenrecht (Zeitschrift)
Ziff. Ziffer
ZwSt Zweitwohnungsteuer
ZwStS Zweitwohnungsteuersatzung (Stadt München)
ZwWStS Zweitwohnungssteuersatzung (Stadt Nürnberg)
A. Einleitung
Das Verständnis des inländischen Wohnsitzes als nationales Anknüpfungsmerkmal der Besteuerung ist fortdauernder Gegenstand kontroverser Diskussionen. Dies liegt nicht nur daran, dass die hohe Steuerbelastung in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten immer mehr Steuerpflichtige dazu verleitet, die Besteuerung ihres Einkommens und Vermögens durch Wohnsitzverlagerung ins niedrig besteuernde Ausland zu verschieben. Aktualität gewinnt die Diskussion vielmehr auch vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen Globalisierung. In deren Folge sind viele Lebenswege nicht mehr nur auf das Heimatland beschränkt, sondern erstrecken sich auch auf das Ausland. Fraglich ist, ob es in derartigen Fällen unmittelbar zur Aufgabe des inländischen Wohnsitzes kommt oder ob dieser beibehalten und daneben womöglich noch eine weitere Ansässigkeit im Ausland begründet wird. Maßgeblich hierfür ist, unter welchen Voraussetzungen der inländische Wohnsitz begründet, beibehalten und steuerwirksam aufgegeben wird.
Bis heute scheinen die Grundsätze, ob jemand einen steuerlichen Wohnsitz im Inland unterhält oder diesen zwischenzeitlich aufgegeben hat, nicht hinreichend geklärt. Schon Enno Becker äußerte 1939, dass „die Erfassung des steuerrechtlichen Wohnsitzbegriffs (…) wirklich nicht einfach (ist)“1. Hieran scheint sich bis heute nichts geändert zu haben. Vielmehr besteht in diesem Kontext eine Flut an Einzelfallrechtsprechung, die seit jeher Zweifel an einer konsistenten Auslegungspraxis des steuerlichen Wohnsitzbegriffs schürt. Von Seiten der Literatur wird dabei immer wieder Kritik an einer ergebnisorientierten Auslegungspraxis laut, die im Einzelfall weniger den durch den Wohnsitz vermittelten tatsächlichen Inlandsbezug der natürlichen Person, als vielmehr Fiskalinteressen im Blick hat. Seitdem auch die Ansprüche auf Kindergeld an den steuerlichen Wohnsitzbegriff geknüpft sind, hat sich diese Kritik noch weiter intensiviert. Zweifel herrschen jedoch nicht nur hinsichtlich der Auslegungspraxis des steuerlichen Wohnsitzbegriffs. Mittlerweile besteht nicht einmal mehr dahingehend Gewissheit, dass der inländische Wohnsitz gegenwärtiger Dreh- und Angelpunkt zur Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht natürlicher Personen ist. Ebenso wenig, dass sich die Frage der unbeschränkten Steuerpflicht natürlicher Personen allein nach innerstaatlichem Recht und nicht nach Abkommensrecht richtet. Jüngst ←20 | 21→erregte diesbezüglich eine Entscheidung des FG Baden-Württemberg Aufmerksamkeit. Das Gericht nahm hierin trotz Innehabens eines inländischen Wohnsitzes des Klägers dessen beschränkte Steuerpflicht an.2 In der Sache ging es um einen seit 2002 in Rumänien wohnhaften Kläger, der daneben in einem seiner inländischen Vermietungsobjekte eine eigene Wohnung unterhielt. Ab Veranlagungszeitraum 2003 gab der Kläger jeweils eine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige ab. Hierin erklärte er mitunter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verschiedener inländischer Immobilien, wobei er für einzelne Vermietungsobjekte langjährige Verluste geltend machte. Streitbefangen war, inwieweit bezüglich einiger leerstehender Immobilien eine Einkünfteerzielungsabsicht vorlag. Im Rahmen der Urteilsfindung wurde hierbei zunächst zur Abgrenzung der unbeschränkten von der beschränkten Steuerpflicht Stellung genommen. Nach Ansicht des Gerichts ist der Kläger trotz Wohnsitzes im Inland lediglich beschränkt steuerpflichtig, da er über einen weiteren Wohnsitz in Rumänien verfügt, der seinen Lebensmittelpunkt darstellt. Daher gelte er nach Art. 4 Abs. 2 Buchst. a DBA-Rumänien als in Rumänien ansässig und sei folglich nicht im Inland unbeschränkt steuerpflichtig. Der BFH hat auf Rechtsmittel der Verwaltung die Revision zur Rechtsfrage zugelassen, ob „ein inländischer Wohnsitz auch dann zur unbeschränkten Steuerpflicht (führt), wenn auch im Ausland ein Wohnsitz unterhalten wird und sich dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet“3 . Eine Entscheidung steht bis dato allerdings noch aus.4
←21 | 22→Gerade die Entscheidung des FG Baden-Württemberg dürfte die bis heute vorherrschenden Zweifel auf dem Gebiet des steuerlichen Wohnsitzes noch zusätzlich genährt haben. Die Verunsicherung überrascht, zumal das Verständnis des inländischen Wohnsitzes als nationales Anknüpfungsmerkmal der unbeschränkten Steuerpflicht über die Jahrzehnte hinweg gewachsen ist. Als Reaktion auf das völkerrechtlich und staatstheoretisch etablierte genuine link-Erfordernis, das den Steuerzugriff an das Vorliegen eines nationalen Anknüpfungsmerkmals zwischen Steuerhoheit und Steuersubjekt knüpft, hat es schon früh Einzug in die nationale Steuerrechtsordnung gefunden. Angesichts der Flut an Einzelfallrechtsprechung fragt sich allerdings, ob auch die Finanzgerichtsbarkeit ein derart tradiertes Verständnis vom steuerlichen Wohnsitz zugrunde legt; also das genuine link-Erfordernis im Rahmen ihrer Auslegungspraxis ebenfalls ausreichend berücksichtigt.
Details
- Seiten
- 272
- Erscheinungsjahr
- 2020
- ISBN (PDF)
- 9783631837870
- ISBN (ePUB)
- 9783631837887
- ISBN (MOBI)
- 9783631837894
- ISBN (Hardcover)
- 9783631835692
- DOI
- 10.3726/b17697
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2020 (Dezember)
- Schlagworte
- Steuerhoheit (un-)beschränkte Steuerpflicht Territorialitätsprinzip Genuine link Wohnsitzbegriff
- Erschienen
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 272 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG