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Die Stiftung

Jahreshefte zum Stiftungswesen – 14. Jahrgang 2020

von Bernd Andrick (Band-Herausgeber:in) Matthias Gantenbrink (Band-Herausgeber:in) Axel Janitzki (Band-Herausgeber:in) Karlheinz Muscheler (Band-Herausgeber:in) Markus Schewe (Band-Herausgeber:in) Sebastian Trappe (Band-Herausgeber:in) Katharina Uffmann (Band-Herausgeber:in) Sebastian Unger (Band-Herausgeber:in)
©2021 Sammelband 124 Seiten
Reihe: Die Stiftung, Band 14

Zusammenfassung

Der Verein „Fundare e.V., Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens" hat sich zum Ziel gesetzt, zu einer aufblühenden Stiftungskultur in Deutschland beizutragen. Dazu sollen insbesondere die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen des Stiftens erforscht werden. Der Erfüllung dieser Aufgabe dient die Zeitschrift Die Stiftung – Jahreshefte zum Stiftungswesen. Sie beinhaltet in ihrer vierzehnten Ausgabe die Vorträge, die auf dem von Fundare e.V. veranstalteten 14. Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universität Bochum unter dem Globalthema „Stiftung und Aufsicht" gehalten wurden. Darüber hinaus haben noch weitere Beiträge Aufnahme gefunden. Es werden nicht nur eingehend zivilrechtliche, sondern auch verwaltungs- und steuerrechtliche Problematiken des Stiftungsrechts beleuchtet, wobei die aktuellen Themen im Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht nicht vernachlässigt werden.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhalt
  • Stiftungsengagement in der Universität: Prof. Dr. Dr. Helmut J. Schmidt
  • Die Stiftungsaufsicht im Lichte der Stiftungsrechtsreform: Prof. Dr. Joachim Suerbaum
  • (K)ein nicht ganz gewöhnlicher Fall aus der Praxis einer Stiftungsbehörde: Ulrich Krämer
  • Kapitalerhalt und Wiederauffüllung des Stiftungsvermögens: Dr. Daniel J. Fischer
  • Die unselbständige Stiftung von Todes wegen: Dr. Cathrin Krämer
  • Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht: Prof. Dr. Roman Seer
  • Formanforderungen an ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden mit Grundstücksübertragungsversprechen zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts – Anmerkung zu OLG Köln, Beschl. v. 05.08.2019, 2 Wx 220/19, ZEV 2019, 729: Dr. Sebastian Trappe
  • 15 Jahre „Fundare e.V. – Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens“: Axel Janitzki

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Prof. Dr. Dr. Helmut J. Schmidt*

Stiftungsengagement in der Universität

Sehr geehrte Frau Uffmann,

sehr geehrter Herr Muscheler,

sehr geehrter Herr Unger,

sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich sehr, heute im Rahmen des 14. Stiftungsrechtstages zum Thema ‚Stiftungsengagement in der Universität‘ vortragen zu dürfen und danke Ihnen herzlich für die Einladung. Die Stiftung für die TU Kaiserslautern, über die ich sprechen werde, feiert in diesem Jahr ihr 14-jähriges Bestehen. Dieser Zeitraum fällt nicht nur mit der überwiegenden Zeit meiner Präsidentschaft zusammen. Vielmehr hat die Stiftung seit ihrer Gründung sehr viel Positives und Zukunftsweisendes für die Entwicklung der Universität gebracht, darunter auch einiges, das zum Zeitpunkt der Gründung noch gar nicht absehbar war.

Meine Damen und Herren,

„Edel sei der Mensch, hilfreich und gut“ – Sie alle kennen das berühmte Zitat von Johann Wolfgang von Goethe. Der von Goethe verwendete Konjunktiv zeigt, dass hier kein paradiesischer Ist-Zustand beschrieben wird. Vielmehr handelt es sich um einen Appell, den wir in unserem täglichen Tun und Handeln mit Leben erfüllen müssen. Genau das tun Stiftungen: Sie geben dem allgemeinen Anliegen der Philanthropie, der ‚Menschenfreundschaft‘, ein ganz konkretes Gesicht. Stifter sein heißt, Geld ohne Gegenleistung fließen zu lassen. Nicht ‚do ut des‘ –ich gebe, damit du gibst –, sondern selbstlos ideelle Zwecke unterstützen. Mit einer Stiftung soll ein Anliegen gefördert werden, das der Gründerin/ dem Gründer oder den GründerInnen in besonderer Weise am Herzen liegt. Stifter möchten etwas bewegen, verändern oder fördern, was sie für wichtig halten. Hier paaren sich also Uneigennützigkeit und Selbstlosigkeit mit konkreten Wertvorstellungen und Zielen.

So war es auch im Jahr 2006, dem Gründungsjahr der Stiftung für die TU Kaiserslautern. Vor 2006 hatten sich bereits verschiedene private Stiftungen zugunsten der TU gegründet. Darüber hinaus wurde jedoch eine eigene ←9 | 10→Stiftungsgründung ins Auge gefasst. Einen der wichtigen Anstöße dazu lieferte übrigens Professor Bernd Andrick, der bereits 1999 einen eindrucksvollen Vortrag zum Thema Bürgerstiftung vor unserem Hochschulkuratorium hielt. Etwa zur gleichen Zeit signalisierte die Rheinland-Pfalz Bank Interesse an der Unterstützung einer Stiftungsgründung. Insgesamt fanden sich damals neun Gründungsstifter zusammen: Unternehmen, Privatpersonen und der Freundeskreis der TU Kaiserslautern. Sie stifteten ein Gründungskapital in Höhe von 185.000 Euro. In einem feierlichen Festakt wurde im Juli 2006 die Stiftung für die TU Kaiserslautern errichtet. Sie wurde als Bürgerstiftung angelegt und ist eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Ich selbst wurde erster Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung. Es folgte die Bestellung des ersten Vorstands der Stiftung: Herr Dipl.-Ing. Ulrich Putsch und Frau Dr. Annette Mechel, die bis heute engagiertes Vorstandsmitglied ist und übrigens heute auch an dieser Veranstaltung teilnimmt. Sitz der Stiftung ist die Villa Denis in Diemerstein.

In der Satzungs-Präambel heißt es: „Als einzige technische Universität in Rheinland-Pfalz fühlt sich die TU Kaiserslautern verpflichtet, Forschung, Lehre und Studium auf hohem Qualitätsstandard zu ermöglichen. Die Stiftung für die TU Kaiserslautern eröffnet der Universität die Möglichkeit und Chance, unabhängig von öffentlichen Budgets zum Wohle der Hochschule Ideen zu entwickeln und zu verwirklichen sowie neue und zukunftsorientierte Initiativen zu ergreifen und umzusetzen.“

Damit komme ich zum ersten großen Meilenstein der Stiftung, nämlich dem Kauf der Villa Denis zur Nutzung als Tagungs- und Begegnungsstätte der TU Kaiserslautern und einer dazugehörenden Burgruine sowie 2,5 ha Wald in Diemerstein, rund 20 km von der TU Kaiserslautern entfernt. Der Name der Villa geht zurück auf Paul Camille von Denis, der Ende des 18. Jahrhunderts in Frankreich geboren wurde und durch seine hervorragenden Ingenieursleistungen und politischen Aktivitäten bekannt wurde. Er erbaute 1835 die erste Eisenbahnstrecke Deutschlands, nämlich die zwischen Nürnberg und Fürth. Darüber hinaus war er Bauinspektor in Kaiserslautern. 1865 verkaufte von Denis die Villa an die Familie Ladenburg, die entscheidenden Anteil an der Entwicklung der BASF hatte, sich für die Zulassung von Frauen an die Universitäten einsetzte und kulturell mit Komponisten und Dichtern ihrer Zeit verkehrte. 1925 ging die Villa schließlich in den Besitz des Vereins Evangelische Heime über, der sie 2001 an eine Privatperson verkaufte.

Die Villa Denis mit der Burg Diemerstein war und ist ein großartiges Projekt der Stiftung,

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weil sie durch ihre Lage und Anbindung zur TU überzeugt – nicht zu nah, und nicht zu weit, mitten in der Natur des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen und trotzdem nicht abgelegen,

weil sie beim Kauf in einem hervorragenden Zustand war und sofort als Tagungs-, Begegnungs- und ‚Festakt-Ort‘ genutzt werden konnte,

Details

Seiten
124
Jahr
2021
ISBN (PDF)
9783631847541
ISBN (ePUB)
9783631847558
ISBN (MOBI)
9783631847565
ISBN (Paperback)
9783631844793
DOI
10.3726/b18050
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (März)
Schlagworte
Stiftungsrecht Stiftungswesen Stiftungsaufsicht Steuerrecht Gemeinnützigkeitsrecht Stiftungsreform
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 124 S.

Biographische Angaben

Bernd Andrick (Band-Herausgeber:in) Matthias Gantenbrink (Band-Herausgeber:in) Axel Janitzki (Band-Herausgeber:in) Karlheinz Muscheler (Band-Herausgeber:in) Markus Schewe (Band-Herausgeber:in) Sebastian Trappe (Band-Herausgeber:in) Katharina Uffmann (Band-Herausgeber:in) Sebastian Unger (Band-Herausgeber:in)

Die Herausgeber bilden den Vorstand von Fundare e.V.: Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Andrick ist Vorsitzender Richter am VG a.D. Dr. Matthias Gantenbrink ist Syndikusrechtsanwalt in Bochum. Axel Janitzki ist Rechtsanwalt und Notar in Bochum. Prof. Dr. Karlheinz Muscheler war Inhaber eines zivilrechtlichen Lehrstuhls an der Ruhr-Universität Bochum und ist seit 2019 emeritiert. Dr. Markus Schewe ist Rechtsanwalt und Notar in Essen. Dr. Sebastian Trappe ist Regierungsrat bei der Finanzverwaltung NRW. Prof. Dr. Katharina Uffmann ist Inhaberin eines zivilrechtlichen Lehrstuhls an der Ruhr-Universität Bochum. Prof. Dr. Sebastian Unger ist Inhaber eines öffentlich-rechtlichen Lehrstuhls an der Ruhr-Universität Bochum.

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