Die Unvereinbarkeit nicht-rückholbarer Endlagerung radioaktiver Abfälle mit dem Grundgesetz
Am Beispiel von Schacht Konrad
©2002
Dissertation
132 Seiten
Zusammenfassung
Die von der Bundesregierung favorisierte nicht-rückholbare Endlagerung radioaktiver Abfälle ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Dementsprechend ist auch die vorgesehene Genehmigung des Endlagerprojektes Schacht Konrad ohne Rechtsgrundlage. Dieses wird anhand der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Wesentlichkeitstheorie, des Art. 20 a Grundgesetz und atomrechtlicher Bestimmungen nachgewiesen. Für die Interpretation der Umwelt-Staatszielbestimmung (Art. 20 a GG) wird die Diskussion in der praktischen Philosophie über den Verantwortungsbegriff fruchtbar gemacht.
Details
- Seiten
- 132
- Erscheinungsjahr
- 2002
- ISBN (Paperback)
- 9783631387269
- Sprache
- Deutsch
- Schlagworte
- Zwischenlager Atomabfall Abfall
- Erschienen
- Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. 132 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG