Die internationale Zuständigkeit der englischen Zivilgerichte
Im Spannungsverhältnis von Common Law und Europarecht
©2004
Thesis
XL,
196 Pages
Series:
Schriften zum Internationalen und vergleichenden Privatrecht, Volume 6
Summary
Ein englisches Gericht ist nach dem Common Law grundsätzlich immer zuständig, sobald dem Beklagten eine Klageschrift überreicht werden kann. Bei schwachem Inlandsbezug kann das Gericht das Verfahren aber nach der sogenannten forum non conveniens-Doktrin aussetzen. Mit Einführung europäischer Zuständigkeitsregeln im Vereinigten Königreich sind hier sehr verschiedene Rechtstraditionen aufeinandergetroffen und haben ein Spannungsfeld erzeugt. Der Autor skizziert die Entwicklung des englischen Zuständigkeitsrechts und der forum non conveniens-Doktrin. Er widmet sich dann der Frage, ob englische Gerichte auch im Anwendungsbereich der europäischen Zuständigkeitsregeln an ihrem Ermessen zur Verfahrensaussetzung festhalten können und kommt zu dem Ergebnis, daß dies in bestimmten Fällen unverzichtbar ist.
Details
- Pages
- XL, 196
- Publication Year
- 2004
- ISBN (Softcover)
- 9783631525173
- Language
- German
- Keywords
- England Internationale Zuständigkeit Europäische Union Internationales Zivilverfahrensrecht Zuständigkeit Common Law Forum non conveniens-Doktrin
- Published
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. XL, 196 S.
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