Die Mitwirkung des Testamentsvollstreckers an GmbH-Gesellschafterbeschlüssen
Eine Untersuchung anhand des Verbots unentgeltlicher Verfügungen gemäß § 2205 Satz 3 BGB unter Berücksichtigung des Beschlussmängelrechts
©2022
Dissertation
216 Seiten
Reihe:
Zivilrechtliche Schriften, Band 83
Zusammenfassung
Wer als Testamentsvollstrecker nachlassgegenständliche GmbH-Geschäftsanteile verwaltet, kann grundsätzlich auch im Zuge dessen an Gesellschafterbeschlüssen mitwirken. Dann aber besteht mitunter die Gefahr, dass er die Grenze seiner Verfügungsbefugnis, welche § 2205 Satz 3 BGB zieht, überschreitet. In dieser Arbeit werden die Voraussetzungen untersucht, unter denen dies der Fall ist, sowie die daraus resultierenden Rechtsfolgen. Beleuchtet werden zudem die Mitwirkungen an bestimmten Gesellschafterbeschlüssen wie zum Beispiel im Falle der Veräußerung des gesamten Gesellschaftsvermögens, der Einziehung, der Satzungsänderung oder dem Abschluss eines Unternehmensvertrages. Schließlich soll der geneigte Leser erfahren, durch wen, wie und wann ein durch § 2205 Satz 3 BGB evozierter Beschlussmangel prozessual geltend gemacht werden kann.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Kapitel 1. Grundlagen
- A. Die Testamentsvollstreckung
- I. Wesen und Wirkung der Testamentsvollstreckung
- II. Die rechtliche Stellung des Testamentsvollstreckers
- III. Die limitierte Kontrolle über den Testamentsvollstrecker
- 1. Aufsicht über den Testamentsvollstrecker nur durch den Erben
- 2. Kein Weisungsrecht, kein prinzipielles Zustimmungsbedürfnis
- 3. Die Kontrollrechte des Erben
- a) Informationsrechte
- b) Ordnungsgemäße Verwaltung
- c) Sekundärrechte
- 4. Verschärfung der Kontrolle nur teilweise möglich
- IV. Haupterscheinungsformen der Testamentsvollstreckung
- 1. Abwicklungsvollstreckung
- 2. Verwaltungsvollstreckung
- 3. Sonstige Erscheinungsformen
- V. Motive des Erblassers für die Anordnung der Testamentsvollstreckung
- B. Die Verwaltung von GmbH-Geschäftsanteilen
- I. Die Pflicht und die Befugnis zur Verwaltung
- 1. Der GmbH-Geschäftsanteil als Gegenstand der Verwaltung
- 2. Verwaltungsbefugnis im Rahmen der Abwicklungs- und der Verwaltungsvollstreckung
- II. Umfang, Inhalt und Beginn der allgemeinen Verwaltungsbefugnis
- 1. Die Verwaltung der Mitgliedschaft
- 2. Die Mitgliedschaftsrechte
- a) Die Vermögensrechte
- b) Die Verwaltungsrechte
- 3. Die Mitgliedschaftspflichten
- a) Vermögenspflichten
- b) Verwaltungspflichten
- III. Besondere Ausprägungen der Verwaltungsbefugnis
- 1. Die Verfügungsbefugnis
- 2. Die Verpflichtungsbefugnis
- 3. Die Prozessführungsbefugnis
- C. § 2205 Satz 3 BGB als Schranke der Verfügungsbefugnis
- I. Das Wesen der Schranke des § 2205 Satz 3 BGB
- II. § 2205 Satz 3 BGB im System der erbrechtlichen Schranken
- 1. Die Schranke aus § 2206 Abs. 1 Satz 2 BGB
- 2. Die Schranke aus § 2206 Abs. 1 Satz 1 BGB
- 3. Die Schranke des § 2216 Abs. 1 BGB
- 4. Die Schranke des Missbrauchs der Testamentsvollstreckerbefugnis
- III. § 2205 Satz 3 BGB versus Kernbereichsschranke
- 1. Ansicht pro Geltung der Kernbereichsschranke
- 2. Ansicht contra Geltung einer Kernbereichsschranke
- 3. Relevanz des Meinungsstreites
- 4. Stellungnahme
- 5. Ergebnis
- D. Zusammenfassung
- Kapitel 2. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 2205 Satz 3 BGB
- A. Überblick
- B. Die Verfügung des Testamentsvollstreckers
- I. Der Verfügungsbegriff
- II. Die Mitgliedschaft als Verfügungsobjekt
- 1. Mitgliedschaft als taugliches Verfügungsobjekt
- 2. Bedeutung und Umfang der Mitgliedschaft als Rechtsverhältnis
- 3. Keine Verfügung über einzelne Mitgliedschaftsrechte
- III. Die Einwirkung auf die Mitgliedschaft
- 1. Die Übertragung der Mitgliedschaft
- 2. Die Belastung der Mitgliedschaft
- 3. Die Aufhebung der Mitgliedschaft
- 4. Die Änderung des Inhalts der Mitgliedschaft
- a) Rechtsänderung
- b) Rechtsminderung keine notwendige Voraussetzung
- c) Daher auch „Eingriff“ keine Voraussetzung für Verfügung
- d) Jede inhaltliche Änderung des Gesellschaftsvertrags ist Inhaltsänderung der Mitgliedschaft
- e) Keine teleologische Reduzierung des Verfügungsbegriffs
- f) Maßstab des § 2205 Satz 3 BGB auch bei Begründung oder Erweiterung von mitgliedschaftlichen Pflichten
- (1) Problemstellung
- (2) Herrschende Meinung wendet Maßstab der §§ 2206, 2207 BGB an
- (3) Mindermeinung wendet Maßstab des § 2205 Satz 3 BGB an
- (4) Stellungnahme
- (5) Ergebnis
- g) Einwirkung auch bei Veränderungen im Bestand der Mitgesellschafter
- IV. Durch Rechtsgeschäft
- 1. Das Rechtsgeschäft
- 2. Die Stimmabgabe als Verfügungsgeschäft
- a) Problemstellung
- b) Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur
- (1) Lehre von der gänzlichen Negation der Verfügungsqualität
- (2) Lehre von der Verfügungsqualität des Gesellschafterbeschlusses
- (3) Ansichten zur Qualifizierung der Stimmabgabe als Verfügung
- aa) Ausgangspunkt: Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6. Oktober 1980
- bb) Lehre von der kausalen Stimmabgabe
- c) Stellungnahme
- (1) Eine Verfügung liegt vor
- (2) Gesellschafterbeschluss kann kein Verfügungsgeschäft sein
- (3) Nur die Stimmabgabe kann als Verfügungsgeschäft qualifiziert werden
- (4) Auf Kausalität kommt es nicht an
- (5) Ausreichend, wenn Stimmabgabe auf Herbeiführung eines verfügungsrelevanten Gesellschafterbeschlusses gerichtet ist
- d) Fazit und eigene Ansicht
- 3. Die Zustimmung des Testamentsvollstreckers als Verfügungsgeschäft
- 4. Das Verhältnis zwischen Stimmabgabe und Zustimmung
- 5. Ergebnis
- V. Unmittelbarkeit
- VI. Verfügung des Testamentsvollstreckers
- C. Die Unentgeltlichkeit
- I. Definition und allgemeine Anforderungen an die Entgeltlichkeit
- II. Schematische Grundsätze für die Beurteilung der Unentgeltlichkeit
- 1. Objektive Unentgeltlichkeit
- a) Wertminderung des Nachlasses: keine Entgeltlichkeit bei fehlender Erfüllbarkeit aus dem Nachlassvermögen
- (1) Exkurs: Das sogenannte Verbot der persönlichen Verpflichtung gemäß §§ 2206, 2207 BGB
- (2) Gesichtspunkt der Erfüllbarkeit aus dem Nachlassvermögen ist auch § 2205 Satz 3 BGB immanent
- (3) Fehlende Erfüllbarkeit von mitgliedschaftlichen Pflichten
- aa) Fehlende Erfüllbarkeit aus Nachlassvermögen bei Verwaltungspflichten
- bb) Fehlende Erfüllbarkeit aus Nachlassvermögen bei Vermögenspflichten
- (4) Als Gesichtspunkt der Entgeltlichkeit zu berücksichtigen
- (5) Ergebnis
- b) Unmittelbarkeit der Wertminderung
- c) Vermögensvorteil
- d) Ausgleich der Wertminderung durch den Vermögensvorteil
- (1) Austauschverhältnis
- (2) Kein Austauschverhältnis
- (3) Kombination von Austausch- und Nicht-Austauschverhältnissen
- 2. Subjektive Unentgeltlichkeit
- a) Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung
- b) Das Ermessen
- c) Die Grenzen des Ermessens
- d) Nicht justiziabler Ermessensspielraum bei unternehmerischen Entscheidungen
- (1) Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes im Nachlassverfahren
- (2) Übertragbarkeit der Grundsätze der Gerichtsentscheidung auf § 2205 Satz 3 BGB
- (3) Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit
- e) Ergebnis
- III. Besonderheiten bei der Mitwirkung an Gesellschafterbeschlüssen
- 1. In der Regel keine Unentgeltlichkeit bei gleichmäßiger Belastung aller Gesellschafter?
- a) Bejahende Ansicht der herrschenden Meinung
- b) Kritik
- (1) Keine zwangsläufige Werterhaltung oder -Steigerung
- (2) Zweifel an einer realitätsbezogenen Typik
- (3) Keine Beseitigung der Rechtsunsicherheit
- c) Fazit und eigene Ansicht
- 2. Keine Unentgeltlichkeit bei Stimmpflicht / Zustimmungspflicht aus dem Gesellschaftsverhältnis oder Stimmbindungsvertrag
- D. Keine Ausnahme wegen sittlicher Pflicht oder wegen Anstands
- E. Rechtsfolgen für Stimmabgabe und Zustimmung
- I. Grundsatz: Unwirksamkeit der Stimmabgabe und/oder der Zustimmung
- II. Einwilligung durch den Gesellschafter-Erben
- 1. Einwilligungsfähigkeit bei einseitigen Verfügungen
- 2. Erteilung der Einwilligung
- 3. Kein Formerfordernis für die Wirksamkeit der Einwilligung
- 4. Zurückweisung der Stimmabgabe ohne Vorlage der Einwilligungsurkunde
- 5. Widerruf der Einwilligung
- III. Keine Einwilligung durch den Gesellschafter-Erben
- 1. Anspruch auf Einwilligung analog §§ 2206 Abs. 2, 2120 BGB?
- 2. Keine schwebende Unwirksamkeit
- 3. Grundsätzlich Nichtigkeit
- 4. Voraussetzungen für Genehmigungsfähigkeit
- a) Eine Ansicht: Kenntnis von der Nichtberechtigung generell erforderlich
- b) Andere Ansicht: Kenntnis von der Nichtberechtigung nur bei Einverständnis zwingend
- c) Stellungnahme und Ergebnis
- 5. Genehmigung durch Gesellschafter-Erben
- 6. Aufforderung zur Genehmigung
- 7. Widerruf bis Genehmigung
- F. Zusammenfassung
- Kapitel 3. Unentgeltliche Verfügungen durch Mitwirkung an GmbH-Gesellschafterbeschlüssen
- A. Veräußerung des gesamten Gesellschaftsvermögens
- I. Einführung
- II. Keine unentgeltliche Verfügung
- 1. Keine Verfügung
- a) Einwirkung auf die Mitgliedschaft
- b) Keine unmittelbare Einwirkung auf die Mitgliedschaft
- 2. Keine Unentgeltlichkeit
- 3. Zwischenergebnis
- III. Analoge Anwendung von § 2205 Satz 3 BGB?
- 1. Planwidrige Regelungslücke
- a) Regelungslücke
- b) Planwidrigkeit
- (1) Regelungsplan
- (2) Planwidrige Unvollständigkeit
- 2. Vergleichbare Interessenlage
- a) Exkurs: Mittelbare Einwirkung als Verfügung gemäß § 185 BGB
- b) Interessen des Erben und des Testators
- c) Interesse des Erblassers auf Rücksicht auf die Vertrauensstellung
- d) Interesse des Rechtsverkehrs
- e) Abwägung
- 3. Ergebnis
- IV. Keine andere Bewertung bei aufschiebender Bedingung
- V. Ergebnis
- B. Einziehung
- I. Einführung
- II. Verfügung des Testamentsvollstreckers
- III. Unentgeltlichkeit
- 1. Keine abweichende Satzungsklausel
- 2. Konkretisierende oder abweichende Satzungsklausel
- a) Zweck der Abfindungsklausel ist Streitvermeidung über Bewertungsmethoden
- b) Zweck der Abfindungsklausel ist Vereinfachung und Beschleunigung
- c) Zweck der Abfindungsklausel ist das wirtschaftliche Überleben des Unternehmens
- IV. Ergebnis
- C. Satzungsänderungen
- I. Verfügung
- 1. Unmittelbare Einwirkung auf die Mitgliedschaft
- 2. Durch Rechtsgeschäft
- 3. Eintragungserfordernis steht Unmittelbarkeit nicht entgegen
- 4. Zwischenergebnis
- II. Unentgeltlichkeit
- 1. Wertminderung des Nachlasses
- 2. Unmittelbare Wertminderung
- a) Formale Beeinträchtigungen der Mitgliedschaft
- (1) Beeinträchtigung bei Umgestaltung von Mitgliedschaftsrechten
- (2) Beeinträchtigung bei Umgestaltung von Mitgliedschaftspflichten
- b) Materielle Beeinträchtigungen der Mitgliedschaft
- (1) Keine oder nur mittelbare Beeinträchtigungen
- (2) Unmittelbare materielle Beeinträchtigung
- 3. Vermögensvorteil und Ausgleich
- III. Ergebnis
- D. Kapitalerhöhung
- I. Kapitalerhöhungsbeschluss
- 1. Erhöhung des satzungsmäßigen Stammkapitals gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG
- a) Verfügung
- b) Unentgeltlichkeit
- c) Ergebnis
- 2. Ausfallhaftung grundsätzlich nur im Innenverhältnis zu berücksichtigen
- a) Risiko der kollektiven Ausfallhaftung gemäß § 24 GmbHG
- b) Beschränkung der Rechtsmacht des Testamentsvollstreckers gemäß § 2205 Satz 3 BGB?
- (1) Herrschende Meinung: Maßstab des §§ 2206, 2207 BGB
- (2) Andere Ansicht: Maßstab des § 2205 Satz 3 BGB
- (3) Stellungnahme
- c) Ergebnis
- 3. Festsetzung eines Aufgeldes
- 4. Ausschluss des Bezugsrechts des Gesellschafter-Erben
- a) Verfügung
- b) Unentgeltlichkeit
- (1) Barkapitalerhöhung
- (2) Sachkapitalerhöhung
- c) Ergebnis
- 5. Zulassung Dritter
- 6. Ergebnis
- II. Übernahme der Geschäftsanteile bei effektiver Kapitalerhöhung
- 1. Die Abgabe der Übernahmeerklärung durch den Testamentsvollstrecker
- a) Argumente für die Anwendbarkeit des § 2205 Satz 3 BGB
- b) Argumente für die Anwendbarkeit der §§ 2206, 2207 BGB
- c) Ergebnis
- 2. Mitwirkung bei der Annahme der Übernahmeerklärung von Dritten
- 3. Ergebnis
- III. Ergebnis
- E. Umwandlung
- I. Überblick
- II. Stimmabgabe durch den Testamentsvollstrecker
- 1. Verfügung
- 2. Unentgeltlichkeit
- a) Objektive Unentgeltlichkeit
- (1) Wertvergleich
- (2) Entgeltlichkeit im Übrigen
- b) Subjektive Entgeltlichkeit
- 3. Ergebnis
- III. Zustimmung durch den Testamentsvollstrecker
- 1. Zustimmung gemäß § 193 Abs. 2 UmwG im Falle der Vinkulierung
- 2. Zustimmung gemäß § 241 Abs. 2 UmwG im Falle des Untergangs von bestimmten Minderheits- und Sonderrechten
- 3. Zustimmung analog § 35 BGB im Falle der Beeinträchtigung sonstiger Sonderrechte
- 4. Zustimmung gemäß § 241 Abs. 3 UmwG im Falle des Untergangs von Nebenleistungspflichten
- IV. Ergebnis
- F. Unternehmensvertrag
- I. Überblick über Unternehmensverträge gemäß § 291 AktG
- a) Gewinnabführungsvertrag
- b) Der Beherrschungsvertrag
- II. Zustimmungsbeschluss auf Ebene der Unter- und/oder Obergesellschaft
- III. Voraussetzungen des § 2205 Satz 3 BGB
- 1. Zustimmungsbeschluss auf Ebene der Untergesellschaft
- a) Verfügung
- (1) Einwirkung auf die Mitgliedschaft durch Inhaltsänderung
- (2) Verfügungsgeschäft
- (3) Unmittelbarkeit
- b) Unentgeltlichkeit
- (1) Unmittelbare Wertminderung für den Nachlass
- (2) Ausgleich durch entsprechenden Vermögensvorteil für den Nachlass
- aa) Der Erbe hält zugleich eine (mittelbare) Beteiligung an der Obergesellschaft
- bb) Der Erbe hält keine Beteiligung an der Obergesellschaft
- c) Ergebnis
- 2. Zustimmungsbeschluss auf Ebene der Obergesellschaft
- IV. Ergebnis
- G. Vinkulierung
- I. Überblick
- II. Verfügung
- III. Unentgeltlichkeit
- 1. Unmittelbare Wertminderung für den Nachlass
- 2. Vermögensvorteil für den Nachlass
- 3. Ausgleich
- IV. Ergebnis
- H. Zusammenfassung
- Kapitel 4. Aus § 2205 Satz 3 BGB resultierende Beschlussmängel und ihre prozessuale Geltendmachung
- A. Beschlussmängel bei Unwirksamkeit der Stimmabgabe
- I. Anfechtbarkeit und prozessuale Geltendmachung
- II. Ausschluss der Anfechtbarkeit durch nachträgliche Zustimmung
- III. Anfechtungsbefugnis
- 1. Anfechtungsbefugnis des Gesellschafter-Erben
- 2. Anfechtungsbefugnis des Testamentsvollstreckers aus § 245 Nr. 5 AktG analog?
- 3. Ergebnis
- IV. Klagefrist
- 1. Anfechtungsfrist
- 2. Klagefrist gemäß Umwandlungsgesetz
- B. Beschlussmängel bei Unwirksamkeit der Zustimmung
- I. Unwirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses
- II. Prozessuale Geltendmachung
- III. Heilung der Unwirksamkeit
- C. Zusammenfassung
- Kapitel 5. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen
- Literaturverzeichnis
- Reihenübersicht
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Abkürzungsverzeichnis
Details
- Seiten
- 216
- Erscheinungsjahr
- 2022
- ISBN (PDF)
- 9783631876084
- ISBN (ePUB)
- 9783631876091
- ISBN (MOBI)
- 9783631876107
- ISBN (Hardcover)
- 9783631873267
- DOI
- 10.3726/b19608
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2022 (April)
- Erschienen
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2022. 216 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG