Preissetzungsalgorithmen im deutschen und europäischen Kartellrecht
Digitale Formen horizontaler Kollusion
Summary
Excerpt
Table Of Contents
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Inhaltsverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- Vorwort und Danksagungen
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- I. Digitalisierung und die Rolle von Algorithmen
- II. Algorithmen als neue Form der Kommunikation
- III. Kartellrechtliche Fragestellungen rund um Preissetzungsalgorithmen und Themeneingrenzung
- IV. Gang der Untersuchung
- Kapitel A) Preissetzungsalgorithmen – Definition und Praxisrelevanz
- I. Der Begriff des Algorithmus
- 1) Entstehungsgeschichte des Begriffs des Algorithmus
- 2) Definitionsfindung des Begriffs des Algorithmus
- a) Bitcom e.V. und Deutsches Forschungsinstitut für Künstliche Intelligenz
- b) Definitionen der Rechtswissenschaft
- aa) OECD
- bb) Bundeskartellamt und Autorité de la Concurrence
- cc) Competition and Markets Authority
- dd) Monopolkommision
- c) Mathematische und informatische Definitionen
- aa) Markov und Nagorny
- bb) Knuth
- cc) Stone
- dd) Barth
- ee) Alsuwaiyel
- ff) Lang
- gg) Gumm und Sommer
- hh) Sedgewick und Wayne
- ii) Berman und Paul
- d) Gesellschaftstheoretische Definition von Hill
- e) Stellungnahme zu den derzeit verwendeten Definitionen
- II. Definition eines Preissetzungsalgorithmus
- 1) Abgrenzung zum Begriff der Preisalgorithmen
- 2) Tagle Galindo
- 3) Competition Markets Authority
- 4) OECD
- 5) Richter/Niggemann
- 6) Becka
- 7) Stellungnahme zu den derzeit verwendeten Definitionen
- III. Verschiedene Arten von Preissetzungsalgorithmen
- 1) Unterscheidung nach Zielsetzung
- a) Repricing
- b) Reguläre Bestpreisbestimmung
- aa) Funktionsweise
- bb) Beispiel
- c) Markdown Pricing
- aa) Funktionsweise
- bb) Beispiel
- d) Personalisiertes Pricing und Couponing
- aa) Ökonomische Grundlagen von Preisindividualisierungen
- bb) Couponing
- 2) Fähigkeit zum selbstständigen Lernen
- a) Nicht selbstlernende Algorithmen
- b) Selbstlernende Algorithmen
- aa) Machine Learning
- aaa) Überwachtes Lernen
- bbb) Unüberwachtes Lernen
- ccc) Verstärkendes Lernen
- ddd) Q-Learning und SARSA als besondere Arten des verstärkenden Lernens
- α) Q-Learning
- β) SARSA
- γ) Anwendungsfelder
- bb) Deep Learning und Neuronale Netze
- 3) Menschliche Interpretierbarkeit
- a) Interpretierbare Algorithmen – „whitebox“-Algorithmen
- b) Nicht interpretierbare Algorithmen – „blackbox“-Algorithmen
- IV. Praktische Bedeutung von Preissetzungsalgorithmen
- 1) Regular Pricing und Repricing
- a) Online Handelsplattformen und E-Commerce
- b) Maßgeblich vom Regular Pricing geprägte Industriezweige
- aa) Verkehrs- und Hotelbranche
- bb) Tankstellen
- cc) Offline-Einzelhandel
- 2) Markdown Pricing
- 3) Personalisiertes Pricing
- a) Preisindividualisierungen beim Couponing
- b) Zurückhaltung der Händler bei Preisindividualisierungen
- aa) Qualität der Algorithmen
- bb) Preisidentität
- cc) Ablehnung durch Kunden und Verbraucher
- dd) Technische Umgehungsmöglichkeiten
- ee) Rechtliche Risiken
- ff) Ergebnis
- V. Zusammenfassung
- Kapitel B) Ökonomische Grundlagen preisalgorithmischer Kollusion
- I. Der Begriff der preisalgorithmischen Kollusion
- II. Preissetzung als ökonomisches Problem und Aufgabe von Preissetzungsalgorithmen
- 1) Ökonomische Ziele des Einsatzes von Preissetzungsalgorithmen
- a) Gewinnmaximierung durch Ermittlung des bestmöglichen Preises jeder Transaktion
- b) Lager- und Logistikoptimierung
- c) Digitalisierung, Sammlung und Nutzung von Preisdaten
- 2) Ökonomische Risiken des Einsatzes von Preissetzungsalgorithmen
- 3) Marktstrukturbezogene Unterschiede in der (algorithmischen) Preissetzung
- a) Vollkommene Wettbewerbsmärkte
- b) Monopol
- c) Oligopol
- III. Marktbedingungen, die Formen preisalgorithmischer Kollusion ermöglichen
- 1) Oligopolistische Marktstrukturen
- 2) Hohe Markttransparenz
- 3) Markteintrittsbarrieren
- 4) Ähnliche Anbieter homogener Produkte, sonstige Faktoren
- 5) Ergebnis
- IV. Kollusionsfördernde Arten von Algorithmen
- 1) Repricing
- 2) Regular Dynamic Pricing – reguläre Bestpreisbestimmung
- 3) Markdown Pricing
- 4) Personalisiertes Pricing
- V. Zusammenfassung
- Kapitel C) Kartellrechtliche Analyse bisheriger und möglicher künftiger Koordinationen im Zusammenhang mit Preissetzungsalgorithmen
- I. Tatbestand des Kartellverbots gemäß § 1 GWB und Art. 101 Abs. 1 AEUV
- 1) Unternehmensbegriff
- 2) Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung, Beschluss und abgestimmte Verhaltensweise
- a) Vereinbarungen und Beschlüsse
- b) Aufeinander abgestimmte Verhaltensweise
- 3) Wettbewerbsbeschränkung
- a) Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung
- b) Bewirkte Wettbewerbsbeschränkung
- II. Tatbestand des Missbrauchsverbots gemäß §§ 18, 19 GWB bzw. Art. 102 AEUV
- III. Verschiedene Konstellationen
- 1) Einsatz von Preissetzungsalgorithmen zur Kontrolle und Umsetzung von wettbewerbswidrigen Absprachen (Messenger-Szenario)
- a) Darstellung des Szenarios
- b) US-Posterkartell - Topkins und Aston Entscheidung
- aa) Sachverhalt
- bb) Verfahrensablauf
- cc) Verstoß gegen section 1 Sherman Act
- dd) Rolle der Preissetzungsalgorithmen im Topkins and Aston Fall
- c) UK-Posterkartell - GB eye und Trod Limited Entscheidung
- aa) Sachverhalt
- bb) Verstoß gegen UK Antitrust Recht
- cc) Rolle der Preissetzungsalgorithmen im GB eye und Trod Limited Fall
- d) Rechtslage unter deutschem bzw. europäischem Kartellverbot
- aa) Vereinbarungen zwischen Unternehmen
- bb) Wettbewerbsbeschränkung
- cc) Rechtliche Bewertung des betrachteten Szenarios
- e) Zusammenfassende Erkenntnisse
- 2) Einsatz von Repricing Algorithmen auf einer Plattform, insbesondere Amazon Marketplace
- a) Darstellung des Szenarios
- b) Rolle der Preissetzungsalgorithmen
- c) Rechtslage unter deutschem bzw. europäischem Kartellverbot
- d) Mögliche Lösungsansätze zur Verhinderung von wettbewerbsschädigendem Repricing
- e) Möglicher Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch den Plattformbetreiber Amazon
- f) Zusammenfassende Erkenntnisse
- 3) Einsatz von Algorithmen desselben Anbieters durch mehrere Wettbewerber (digitales Hub-and-Spoke-Szenario)
- a) Einheitliche Nutzung eines Preissetzungsalgorithmus auf einer Plattform
- aa) Darstellung des Szenarios
- bb) Eturas Entscheidung
- aaa) Sachverhalt
- bbb) Rechtliche Ausführungen des EuGH
- ccc) Rolle der Preissetzungsalgorithmen im Eturas Fall
- ddd) Rechtliche Schlussfolgerungen des Eturas Urteils für den Einsatz von Preissetzungsalgorithmen
- cc) Der Ageras Fall
- aaa) Sachverhalt
- bbb) Rechtliche Ausführungen der dänischen Wettbewerbsbehörde
- ccc) Rolle der Preissetzungsalgorithmen im Ageras Fall
- ddd) Rechtliche Schlussfolgerungen der Ageras Entscheidung
- dd) Der US Uber Fall
- aaa) Sachverhalt
- bbb) Verfahrensablauf
- ccc) Rechtliche Ausführungen des District Court for the Southern District of New York
- α) Horizontale Preisabsprache der Uber Fahrer untereinander
- β) Vertikale Koordination von Uber mit den einzelnen Fahrern
- ddd) Rolle der Preissetzungsalgorithmen im Uber Fall
- eee) Rechtliche Schlussfolgerungen für den Einsatz von Preissetzungsalgorithmen
- ee) Entscheidungen des EuGH zu Uber
- ff) Die indische Ola und Uber Entscheidung
- aaa) Sachverhalt
- bbb) Verfahrensablauf
- ccc) Rechtliche Ausführungen der indischen Wettbewerbsbehörde
- ddd) Rolle der Preissetzungsalgorithmen im Ola/Uber Fall
- eee) Rechtliche Schlussfolgerungen des indischen Uber/Ola Falls für den Einsatz von Preissetzungsalgorithmen
- gg) Luxemburgische Webtaxi Entscheidung
- aaa) Sachverhalt
- bbb) Verfahrensablauf
- ccc) Rechtliche Ausführungen der Conseil de la Concurrence Luxemburg
- α) Anwendbares Recht
- β) Marktabgrenzung
- γ) Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
- δ) Individualausnahme
- αα) Effizienzgewinne
- ββ) Angemessene Beteiligung der Verbraucher an den Effizienzgewinnen
- γγ) Unerlässlichkeit der Abstimmung zur Erreichung der Effizienzgewinne
- δδ) Verbleibender Wettbewerb auf dem relevanten Markt
- εε) Ergebnis
- ddd) Rolle der Preissetzungsalgorithmen im vorliegenden Fall
- eee) Rechtliche Schlussfolgerungen für den Einsatz von Preissetzungsalgorithmen
- α) Horizontale Preisabsprache durch bewusste Nutzung des identischen Preissetzungsalgorithmus
- β) Voraussetzungen einer Individualfreistellung für die Nutzung eines einheitlichen Preissetzungsalgorithmus auf einer Plattform
- αα) Ökonomische Effizienzvorteile
- ββ) Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten im Rahmen einer Individualfreistellung
- ααα) Berücksichtigung von wettbewerbsfremden Erwägungen i.R.d. Art. 101 Abs. 3 AEUV
- βββ) Tatbestandliches Einfallstor für Umweltschutzaspekte i.R.d. Art. 101 AEUV
- γγγ) Bedeutung bzw. Gewichtung der zu berücksichtigenden Umweltschutzaspekte
- αααα) Praxis der Kommission
- ββββ) Ansichten im Schrifttum
- γγγγ) Stellungnahme
- δδδ) Berücksichtigung von wettbewerbsfremden Erwägungen i.R.d. Art. 4 loi rélative à la concurrence sowie § 2 GWB
- γγ) Unerlässlichkeit der Preiskoordination zur Erreichung der Effizienzvorteile
- δδ) Angemessene Verbraucherbeteiligung
- γ) Stellungnahme und Zusammenfassung der Erkenntnisse
- hh) Bewertung des Geschäftsmodells Uber als mögliches Hub-and-Spoke Kartell unter deutschem bzw. europäischem Kartellrecht
- aaa) Uber als Gesamtunternehmen?
- α) Entscheidung des EuGH zu Uber Spain
- β) Nationale arbeitsrechtliche Rechtsprechung im europäischen Ausland
- γ) Arbeitsrechtliche Beurteilung nach deutschem Recht
- δ) Neudefinition des Unternehmensbegriffs bei Plattformmärkten?
- ε) Bestehende kartellrechtliche Beurteilungskriterien
- ζ) Änderung durch Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbständigen
- η) Ergebnis
- bbb) Wettbewerbswidrige Absprache bzw. abgestimmte Verhaltensweise der Uber Fahrer durch zentrale Preisfestsetzung Ubers
- α) Vertikale Wettbewerbsbeschränkung
- β) Horizontale Wettbewerbsbeschränkung in Form eines Hub-and-Spoke Kartells
- αα) Horizontale Wirkung durch vertikale Preisabsprachen
- ββ) Fühlungnahme zwischen den Uber Fahrern als Wettbewerber
- ααα) Horizontale Abstimmung durch vertragliche Vereinbarung mit Uber
- βββ) Horizontale Abstimmung durch sachgedankliches Mitbewusstsein beim Abschluss der Vertikalverträge
- ccc) Bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung
- ddd) Zwischenergebnis
- eee) Einzelfreistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV bzw. § 2 GWB unter Berücksichtigung und Analyse der Webtaxi Entscheidung
- α) Effizienzvorteile
- β) Unerlässlichkeit der Preiskoordination
- αα) Klassisches Bieterverfahren
- ββ) Anpassung des Preises in Stufen ausgehend vom Preissetzungsalgorithmus
- γγ) Anpassung des algorithmischen Preises nach Qualitäts-Kriterien
- δδ) Geschäftsmodell von Uber in der Schweiz
- εε) Zwischenergebnis
- fff) Ergebnis
- ii) Zusammenfassende Erkenntnisse
- b) Nutzung von Preissetzungsalgorithmen eines Drittanbieters durch mehrere Wettbewerber außerhalb einer Plattform
- aa) Darstellung des Szenarios
- bb) Der Austausch preissetzungsrelevanter Daten als abgestimmte Verhaltensweise i.S.d. Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB
- aaa) Airline Tariff Publishing Company Entscheidung
- α) Sachverhalt
- β) Verfahrensablauf
- γ) Verstoß gegen section 1 Sherman Act
- δ) Rolle der Preissetzungsalgorithmen
- ε) Rechtslage unter deutschem bzw. europäischem Kartellverbot
- αα) Unternehmenseigenschaft der Wettbewerber
- ββ) Abgestimmte und wettbewerbswidrige Verhaltensweise gem. Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB
- bbb) Rechtsprechung des EuGH zum Informationsaustausch von für die Preissetzung relevanten Daten
- α) John Deere Entscheidung
- β) Thyssen Stahl Entscheidung
- γ) Anic Partecipazioni Entscheidung
- δ) Asnef-Equifax Entscheidung
- ε) T-Mobile Netherlands Entscheidung
- ζ) Dole Food Entscheidung
- ccc) Kriterien zur Abgrenzung eines zulässigen Informationsaustausches von einer wettbewerbswidrigen Abstimmung
- α) Bezugszeitpunkt der Preisdaten
- β) Qualität und Öffentlichkeit der Daten
- γ) Art der Datenspeicherung und Umfang des Datenzugriffs
- δ) Häufigkeit und Öffentlichkeit des Austauschvorgangs
- ε) Subjektive Kriterien
- ζ) Marktstrukturen auf dem relevanten Markt
- ddd) Zusammenfassende Erkenntnisse
- c) Nutzung von Preissetzungsalgorithmen zur bewussten Preisangleichung
- 4) Einsatz autonom kollusiver Preissetzungsalgorithmen
- a) Möglichkeit einer tacit collusion?
- aa) Beschreibung einer preissetzungsalgorithmischen tacit collusion
- bb) Argumente für die Möglichkeit einer tacit collusion
- cc) Argumente gegen die Möglichkeit einer tacit collusion
- dd) Stellungnahme
- b) Kartellrechtliche Anknüpfungsmöglichkeiten hinsichtlich preissetzungsalgorithmischer tacit collusion
- aa) Tacit collusion unter Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB
- bb) Ansätze zur Lösung des Problems der preisalgorithmischen tacit collusion
- aaa) Tacit collusion als klassische Wettbewerbsabsprache
- bbb) Neuer Absprachenbegriff für Algorithmen
- ccc) Beurteilung der Wettbewerbswidrigkeit anhand von Plus-Faktoren
- ddd) Beweislastumkehr bei tacit collusion
- α) Beweislastumkehr für selbstlernende Algorithmen
- β) Kritik gegen Beweislastumkehr
- γ) Beschränkte Beweislastumkehr bereits de lege lata
- eee) Compliance by Design
- fff) Grundsatz der Systemkritikalität - Vorschlag der Datenethikkommission und die neue EU KI-VO
- ggg) Markttransparenzstelle für durch Preissetzungsalgorithmen dominierte Märkte
- hhh) Regulierung über andere wettbewerbsrechtliche Vorschriften wie das UWG
- iii) Algorithmic Consumer
- cc) Tacit collusion unter Art. 102 AEUV bzw. §§ 18 ff. GWB
- dd) Wettbewerbsverbessernde Maßnahmen nach Sektoruntersuchung gem. § 32 f Abs. 1, 3 GWB
- c) Zusammenfassende Erkenntnisse bezüglich des Szenarios der autonom kollusiven Preissetzungsalgorithmen
- aa) Beschränkten Anwendungsbereich des Missbrauchsverbots und des § 32 f Abs. 1,3 GWB nutzen
- bb) Keine flächendeckende, technische ex-ante Regulierung von Preissetzungsalgorithmen
- cc) Kombination aus Theorie der „Plus-Faktoren“ de lege lata sowie künftig zu schaffender Beweislastumkehr
- 5) Erkenntnisse des bisherigen Einsatzes von Preissetzungsalgorithmen unter deutschem und europäischem Recht
- Kapitel D) Durchsetzung von behördlichen und privatrechtlichen Maßnahmen bei horizontalen Preiskollusionen durch den Einsatz von Preissetzungsalgorithmen
- I. Interpretierbarkeit und Lernfähigkeit als maßgebliche Abgrenzungskriterien
- II. Nicht selbstlernende, interpretierbare Algorithmen zur algorithmisch-basierten Preissetzung
- III. Selbstlernende, nicht interpretierbare Algorithmen zur algorithmisch-determinierten Preissetzung
- 1) Abstellungsverfügung und Unterlassungsansprüche
- 2) Bußgelder und private Schadenersatzklagen
- a) Kartellrechtliche Haftung des den Preissetzungsalgorithmus verwendenden Unternehmens
- aa) Autonome Preissetzung des Algorithmus als Verhalten des Unternehmens
- bb) Gefährdungshaftung der Benutzer de lege lata
- aaa) Gefährdungshaftungen de lege lata als Risikoverteilung für Schäden aus schuldlosen Handlungen
- bbb) Rechtslage bei selbstlernenden, nicht interpretierbaren Preissetzungsalgorithmen
- α) Deliktsrechtliche Anknüpfung
- β) Lauterkeitsrechtliche Anknüpfung
- γ) Anknüpfung an immaterialgüterrechtliche Störerhaftung
- δ) Kartellrechtliche Gefährdungshaftung für Preissetzungsalgorithmen im Wege behördlicher und richterlicher Rechtsfortbildung?
- cc) Ausgestaltung einer kartellrechtlichen Gefährdungshaftung durch eine Beweislastumkehr für selbständig-lernende, nicht interpretierbare Preissetzungsalgorithmen de lege ferenda
- aaa) Gesetzesvorschlag
- α) Regelungsort
- β) Wortlaut der Neuregelung
- γ) Autonome algorithmische Systeme
- δ) Wettbewerbswidriges Preisniveaus
- ε) Erheblichkeit
- ζ) Exkulpationsmöglichkeiten
- η) Beweislastumkehr und Gefährdungshaftung zugunsten der Wettbewerbsbehörden
- θ) Zusammenfassung
- bbb) Konflikt zu Geschäftsgeheimnissen der Algorithmenanbieter und -verwender
- ccc) Praktische Umsetzung durch spezialisierte Markttransparenzstelle der Wettbewerbsbehörden
- dd) Zurechenbarkeit von Verstößen durch Drittanbieter-Algorithmen
- ee) Zwischenergebnis
- b) Kartellrechtliche Haftung eines dritten Dienstleisters als Programmierer bzw. Entwickler des Algorithmus
- aa) Kartellrechtliche Haftung von nicht unmittelbar am Kartell beteiligten Algorithmenanbietern
- aaa) Rechtsprechung des EuGH zur Haftung von Kartellgehilfen (AC-Treuhand II)
- bbb) Übertragbarkeit der Kriterien auf Algorithmenanbieter von selbstlernender, nicht interpretierbarer Preissetzungssoftware
- ccc) Zwischenergebnis
- bb) Kartellschadenersatzrechtliche Haftung von Dienstleistern für selbstlernende Preissetzungssoftware
- aaa) Haftung im Außenverhältnis gegenüber Kartellgeschädigten
- bbb) Haftung im Innenverhältnis im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleiches
- ccc) Zwischenergebnis
- c) Schaffung einer elektronischen Person für Preissetzungsalgorithmen
- 3) Ergebnis
- Zusammenfassung und Ausblick
- Literaturverzeichnis
- Stichwortverzeichnis
- Reihenübersicht
Patrick Zobel
Preissetzungsalgorithmen im deutschen und europäischen Kartellrecht Digitale Formen horizontaler Kollusion
Berlin - Bruxelles - Chennai - Lausanne - New York - Oxford
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche N.ationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Zugl.: Leipzig, Univ., Diss., 2024
D 15
ISSN 2363-684X
ISBN 978-3-631-92670-3 (Print)
E-ISBN 978-3-631-92681-9 (E-PDF)
E-ISBN 978-3-631-92682-6 (E-PUB)
DOI 10.3726/b22353
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Diese Publikation wurde begutachtet.
Autorenangaben
Patrick Zobel studierte Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig und absolvierte sein Rechtsreferendariat in Leipzig und Dublin. Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens war er zunächst als Rechtsanwalt und als Wissenschaftlicher Mitarbeiter sowie Doktorand an der Universität Leipzig tätig, ehe er ins sächsische Notariatswesen wechselte.
Über das Buch
Algorithmen beeinflussen inzwischen nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens. Davon umfasst ist im Besonderen die unternehmerische Preissetzung, die sowohl im Online- als auch im Offline-Geschäft zunehmend algorithmisch organisiert wird. Preissetzungsalgorithmen bieten den Unternehmen neue Möglichkeiten der Datensammlung und -auswertung, ermöglichen aber auch einen umfassenden Austausch von Preisdaten mit Wettbewerbern. Diese digitalen Preissetzungssysteme können im Hinblick auf das deutsche und europäische Kartellrecht problematisch sein. In Betracht kommt ein Verstoß gegen das Kartellverbot, wobei unklar ist, ob dieses in der geltenden Form ausreicht, um mit diesen digitalen Formen horizontaler Kollusion angemessen umzugehen. Diese Arbeit beleuchtet die Problematik ausführlich und bewertet verschiedene Konstellationen unter Berücksichtigung von internationalen wettbewerbsbehördlichen und gerichtlichen Entscheidungen.
Zitierfähigkeit des eBooks
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Details
- Pages
- 380
- Publication Year
- 2025
- ISBN (PDF)
- 9783631926819
- ISBN (ePUB)
- 9783631926826
- ISBN (Hardcover)
- 9783631926703
- DOI
- 10.3726/b22353
- Language
- German
- Publication date
- 2024 (December)
- Keywords
- Kartellrecht Algorithmen Preissetzung Digitalisierung Kartellverbot Preissetzungsalgorithmen Haftung Programmierer Umweltschutz Künstliche Intelligenz Uber Plattform Amazon Wettbewerb Blackbox Markdowns Repricing Automatisierung
- Published
- Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2025., 380 S., 3 s/w Abb.
- Product Safety
- Peter Lang Group AG