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Humanität als Argument in der Geschichte des Strafvollzugs

1776–1871

von Marie Céline Weisser (Autor:in)
©2026 Dissertation XXIV, 426 Seiten

Zusammenfassung

Als sich im 18. Jahrhundert die Freiheitsstrafe zunehmend anstelle der bis dato angewandten Leibes- und Lebensstrafen etablierte, zeigte sich ein grundlegendes Problem: Es fehlten die nötigen Kapazitäten und Strukturen, um diese neue Form der Strafe sinnvoll umzusetzen. Dadurch bestanden massive Missstände in Form von Überfüllung, Willkür und fehlender Trennung nach Alter oder Delikt, sodass menschenunwürdige Zustände im Widerspruch zu den humanitären Ideen der Aufklärung herrschten. Erste Forderungen nach einer grundlegenden Reform des Strafvollzugs wurden laut. Der Begriff der Humanität tauchte in den dazugehörigen historischen Diskursen immer wieder als Argument auf. Aber ging es den Reformern und Diskursteilnehmern dabei wirklich um menschenwürdige Haftbedingungen, oder wurde Humanität vielmehr als Deckmantel genutzt, um andere, etwa wirtschaftliche oder disziplinarische Ziele zu rechtfertigen?

Inhaltsverzeichnis

  • Umschlag
  • Schmutztitel
  • Europäische Hochschulschriften Recht
  • Titelseite
  • Copyright-Seite
  • Widmung
  • Epigraph
  • Inhaltsübersicht
  • Danksagung
  • Vorwort
  • A. Problemstellung und Ziel der Untersuchung
  • B. Eingrenzung des Themas
  • C. Forschungsstand
  • Kapitel 1 Humanität
  • A. Humanität als Kernelement des Humanismus
  • I. Entwicklung des Humanismus
  • II. Renaissance-Humanismus
  • 1. Niederlande
  • 2. England
  • 3. Deutschland
  • 4. Der Humanismus im Recht
  • III. Neuhumanismus
  • B. Aufklärung und Humanität
  • C. Humanität
  • Kapitel 2 Die Straftheorien
  • A. Die absoluten Straftheorien
  • I. Kant
  • II. Hegel
  • B. Die relativen Straftheorien
  • I. Feuerbach
  • II. Spezialpräventionstheorie
  • Kapitel 3 Der Weg zur Freiheitsstrafe
  • A. Strafe bis ins 18. Jahrhundert
  • B. Hintergrund der Reformbestrebungen
  • C. Reformdiskurs der verschiedenen universitären Fakultäten
  • Kapitel 4 Der religiös-philanthropische Ansatz als Ausgangspunkt der Reformen (John Howard)
  • A. Zur Person (1726–1790)
  • B. Zustand in den Gefängnissen
  • I. The State of the Prisons (1777/1784)
  • II. Verbesserungsvorschläge
  • III. Einteilung in Schlüsselaspekte
  • C. Howard und die Humanität
  • Kapitel 5 Die erste Reformwelle als Resultat von Howards Arbeit (ab 1777)
  • A. England
  • I. Zustand in den Gefängnissen
  • II. Entwicklungen und Auswirkungen von Howards Arbeit
  • B. Deutschland
  • I. Allgemeiner Zustand der deutschen Gefängnisse
  • 1. Howards Bericht
  • 2. Heinrich Balthasar Wagnitz (1755–1838)
  • II. Preußen
  • 1. Preußens Strafanstalten
  • a) Howards Berichte
  • b) Wagnitz’ Berichte
  • 2. Entwicklungen und Auswirkungen von Howards Arbeit
  • a) Das Allgemeine Landrecht
  • b) Plan zur Verbesserung des Briegischen Zuchthauses
  • c) Generalplan
  • III. Baden
  • 1. Howards Berichte aus dem Maison de Force (Mannheim)
  • 2. Zucht- und Arbeitshaus in Bruchsal
  • 3. Entwicklungen und Auswirkungen von Howards Arbeit
  • C. Nordamerika
  • I. Benjamin Rush – Essays
  • II. Society for Alleviating the Miseries of Public Prisons
  • III. An Act to Reform the Penal Laws of the State
  • D. Zwischenfazit
  • Kapitel 6 Der Beginn der zweiten Reformwelle (1818–1871) – Das Mittel zur Disziplinierung: Solitary System oder Silent System?
  • A. Eastern State Penitentiary und das Pennsylvania System (Solitary System)
  • I. Gesetz zur Reform des Strafrechts – An Act to Reform the Penal Laws (1829)
  • II. Bericht der Gefängnisinspektoren – Second Annual Report (1830)
  • III. Aufzeichnungen des Gefängnisdirektors – Warden’s Daily Journal (1833)
  • IV. Bestrafung und Behandlung der Gefangenen in der Praxis
  • 1. Untersuchungen gegen den Direktor Samuel R. Wood u. a. (1834/1835)
  • 2. Der Todesfall Matthias Maccumsey (1833)
  • V. Charles Dickens Bericht nach seinem Besuch des Eastern State Penitentiary (1842)
  • VI. Kurzer Überblick über die weitere Entwicklung des Systems bis 1913
  • B. Auburn Prison und das Silent System (New York)
  • I. Struktur der Anstalt – Gershom Powers Bericht (1828)
  • II. Untersuchung der Gefängnisse in Auburn und Mount Pleasant (Sing-Sing)
  • 1. Assembly Documents (1833)
  • 2. Senate Documents (1840)
  • 3. Der Todesfall Von Eck (1839)
  • 4. Act for the better regulation of the state prisons – Gesetz vom 20. Mai 1840
  • III. Körperliche Züchtigung als Mittel der Bestrafung – Punishment Reports
  • C. Systemstreit
  • D. Humanität
  • Kapitel 7 Die amerikanischen Systeme als Grundlage für das englische Progressivsystem?
  • A. Entwicklungen und das Petonville Gefängnis (London)
  • B. Humanität
  • Kapitel 8 Die religiös-philanthropische Bewegung stößt auf ihre Widersacher die Rechtswissenschaftler (1820–1871)
  • A. Preußen und das Zellengefängnis Moabit (Berlin)
  • I. Entwicklungen
  • 1. Rheinisch-Westfälische Gefängnisgesellschaft
  • 2. Rawiczer Reglement (1835)
  • a) Entstehung
  • b) Inhalt des Reglements
  • c) Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Reglements
  • 3. Die gescheiterte Einführung der Einzelhaft und der Bau der Strafanstalt Berlin Moabit
  • 4. Johann Hinrich Wicherns und die Einführung der Einzelhaft in Preußen
  • 5. Durchführung der Einzelhaft unter Wichern
  • 6. Denkschrift über die Einzelhaft (1861)
  • a) Inhalt
  • b) Rechtliche Bedenken an der Denkschrift und der „Broschürenkrieg“
  • II. Humanität
  • B. Baden und das Männerzuchthaus Bruchsal
  • I. Entwicklungen
  • 1. Strafvollzugsregelung (1821)
  • 2. 114. Sitzung der 2. Kammer – Oktober 1831
  • 3. Bau des Bruchsaler Männerzuchthauses (1841–1848)
  • II. Unterstützer der Einzelhaft Carl August Diez – Direktor der Medizin und Vorstand der Strafanstalt zu Bruchsal
  • III. Das Männerzuchthaus Bruchsal
  • 1. Das Gesetz über die Einzelhaft von 1845
  • a) Motive für die Einführung des Einzelhaftsystems
  • b) Inhalt
  • c) Bewertung
  • 2. Bericht (1855) von Julius August Füesslin zur Behandlung der Gefangenen
  • a) Anstaltspersonal
  • b) Hausordnung für das neue Männerzuchthaus Bruchsal (1847)
  • c) Besuche und Kontakt nach außen
  • d) Geisteskrankheiten
  • e) Berücksichtigung des psychischen und körperlichen Zustandes der Gefangenen
  • 3. Stimmen der Gefangenen
  • a) Wiedergabe von Schriften der Gefangenen durch den Direktor Füesslin
  • b) Gefangene melden sich direkt zu Wort
  • aa) Theodor Mögling
  • bb) Otto von Corvin
  • cc) Georg Friedrich Schlatter
  • IV. Weitere Entwicklungen
  • V. Humanität
  • Kapitel 9 Gefängniskongress in Frankfurt am Main und die Humanität
  • Kapitel 10 Fazit
  • A. Humanität als entscheidendes Argument
  • B. Lehre vom besonderen Gewaltverhältnis als Entrechtung der Gefangenen?
  • C. Auswirkung auf den heutigen Strafvollzug
  • I. USA
  • II. Deutschland
  • D. Schluss
  • Literaturverzeichnis
  • Quellen
  • Sekundärliteratur
  • Index

Europäische Hochschulschriften Recht

European University Studies in Law

Publications Universitaires Européennes de Droit

Band/Volume 6867

Meinen Eltern

In the great prison where I was then incarcerated, I was merely the figure and the letter of a little cell in a long gallery. One of a thousand lifeless numbers, as of a thousand lifeless lives.

Inhaltsverzeichnis

  1. Danksagung

  2. Vorwort

    1. A. Problemstellung und Ziel der Untersuchung

    2. B. Eingrenzung des Themas

    3. C. Forschungsstand

  3. Kapitel 1 Humanität

    1. A. Humanität als Kernelement des Humanismus

      1. I. Entwicklung des Humanismus

      2. II. Renaissance-Humanismus

        1. 1. Niederlande

        2. 2. England

        3. 3. Deutschland

        4. 4. Der Humanismus im Recht

      3. III. Neuhumanismus

    2. B. Aufklärung und Humanität

    3. C. Humanität

  4. Kapitel 2 Die Straftheorien

    1. A. Die absoluten Straftheorien

      1. I. Kant

      2. II. Hegel

    2. B. Die relativen Straftheorien

      1. I. Feuerbach

      2. II. Spezialpräventionstheorie

  5. Kapitel 3 Der Weg zur Freiheitsstrafe

    1. A. Strafe bis ins 18. Jahrhundert

    2. B. Hintergrund der Reformbestrebungen

    3. C. Reformdiskurs der verschiedenen universitären Fakultäten

  6. Kapitel 4 Der religiös-philanthropische Ansatz als Ausgangspunkt der Reformen (John Howard)

    1. A. Zur Person (1726–1790)

    2. B. Zustand in den Gefängnissen

      1. I. The State of the Prisons (1777/1784)

      2. II. Verbesserungsvorschläge

      3. III. Einteilung in Schlüsselaspekte

    3. C. Howard und die Humanität

  7. Kapitel 5 Die erste Reformwelle als Resultat von Howards Arbeit (ab 1777)

    1. A. England

      1. I. Zustand in den Gefängnissen

      2. II. Entwicklungen und Auswirkungen von Howards Arbeit

    2. B. Deutschland

      1. I. Allgemeiner Zustand der deutschen Gefängnisse

        1. 1. Howards Bericht

        2. 2. Heinrich Balthasar Wagnitz (1755–1838)

      2. II. Preußen

        1. 1. Preußens Strafanstalten

          1. a) Howards Berichte

          2. b) Wagnitz’ Berichte

        2. 2. Entwicklungen und Auswirkungen von Howards Arbeit

          1. a) Das Allgemeine Landrecht

          2. b) Plan zur Verbesserung des Briegischen Zuchthauses

          3. c) Generalplan

      3. III. Baden

        1. 1. Howards Berichte aus dem Maison de Force (Mannheim)

        2. 2. Zucht- und Arbeitshaus in Bruchsal

        3. 3. Entwicklungen und Auswirkungen von Howards Arbeit

    3. C. Nordamerika

      1. I. Benjamin Rush – Essays

      2. II. Society for Alleviating the Miseries of Public Prisons

      3. III. An Act to Reform the Penal Laws of the State

    4. D. Zwischenfazit

  8. Kapitel 6 Der Beginn der zweiten Reformwelle (1818–1871) – Das Mittel zur Disziplinierung: Solitary System oder Silent System?

    1. A. Eastern State Penitentiary und das Pennsylvania System (Solitary System)

      1. I. Gesetz zur Reform des Strafrechts – An Act to Reform the Penal Laws (1829)

      2. II. Bericht der Gefängnisinspektoren – Second Annual Report (1830)

      3. III. Aufzeichnungen des Gefängnisdirektors – Warden’s Daily Journal (1833)

      4. IV. Bestrafung und Behandlung der Gefangenen in der Praxis

        1. 1. Untersuchungen gegen den Direktor Samuel R. Wood u. a. (1834/1835)

        2. 2. Der Todesfall Matthias Maccumsey (1833)

      5. V. Charles Dickens Bericht nach seinem Besuch des Eastern State Penitentiary (1842)

      6. VI. Kurzer Überblick über die weitere Entwicklung des Systems bis 1913

    2. B. Auburn Prison und das Silent System (New York)

      1. I. Struktur der Anstalt – Gershom Powers Bericht (1828)

      2. II. Untersuchung der Gefängnisse in Auburn und Mount Pleasant (Sing-Sing)

        1. 1. Assembly Documents (1833)

        2. 2. Senate Documents (1840)

        3. 3. Der Todesfall Von Eck (1839)

        4. 4. Act for the better regulation of the state prisons – Gesetz vom 20. Mai 1840

      3. III. Körperliche Züchtigung als Mittel der Bestrafung – Punishment Reports

    3. C. Systemstreit

    4. D. Humanität

  9. Kapitel 7 Die amerikanischen Systeme als Grundlage für das englische Progressivsystem?

    1. A. Entwicklungen und das Petonville Gefängnis (London)

    2. B. Humanität

  10. Kapitel 8 Die religiös-philanthropische Bewegung stößt auf ihre Widersacher die Rechtswissenschaftler (1820–1871)

    1. A. Preußen und das Zellengefängnis Moabit (Berlin)

      1. I. Entwicklungen

        1. 1. Rheinisch-Westfälische Gefängnisgesellschaft

        2. 2. Rawiczer Reglement (1835)

          1. a) Entstehung

          2. b) Inhalt des Reglements

          3. c) Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Reglements

        3. 3. Die gescheiterte Einführung der Einzelhaft und der Bau der Strafanstalt Berlin Moabit

        4. 4. Johann Hinrich Wicherns und die Einführung der Einzelhaft in Preußen

        5. 5. Durchführung der Einzelhaft unter Wichern

        6. 6. Denkschrift über die Einzelhaft (1861)

          1. a) Inhalt

          2. b) Rechtliche Bedenken an der Denkschrift und der „Broschürenkrieg“

    2. II. Humanität

      1. B. Baden und das Männerzuchthaus Bruchsal

        1. I. Entwicklungen

          1. 1. Strafvollzugsregelung (1821)

          2. 2. 114. Sitzung der 2. Kammer – Oktober 1831

          3. 3. Bau des Bruchsaler Männerzuchthauses (1841–1848)

        2. II. Unterstützer der Einzelhaft Carl August Diez – Direktor der Medizin und Vorstand der Strafanstalt zu Bruchsal

        3. III. Das Männerzuchthaus Bruchsal

          1. 1. Das Gesetz über die Einzelhaft von 1845

            1. a) Motive für die Einführung des Einzelhaftsystems

            2. b) Inhalt

            3. c) Bewertung

          2. 2. Bericht (1855) von Julius August Füesslin zur Behandlung der Gefangenen

            1. a) Anstaltspersonal

            2. b) Hausordnung für das neue Männerzuchthaus Bruchsal (1847)

            3. c) Besuche und Kontakt nach außen

            4. d) Geisteskrankheiten

            5. e) Berücksichtigung des psychischen und körperlichen Zustandes der Gefangenen

          3. 3. Stimmen der Gefangenen

            1. a) Wiedergabe von Schriften der Gefangenen durch den Direktor Füesslin

            2. b) Gefangene melden sich direkt zu Wort

              1. aa) Theodor Mögling

              2. bb) Otto von Corvin

              3. cc) Georg Friedrich Schlatter

      2. IV. Weitere Entwicklungen

      3. V. Humanität

  11. Kapitel 9 Gefängniskongress in Frankfurt am Main und die Humanität

  12. Kapitel 10 Fazit

    1. A. Humanität als entscheidendes Argument

    2. B. Lehre vom besonderen Gewaltverhältnis als Entrechtung der Gefangenen?

    3. C. Auswirkung auf den heutigen Strafvollzug

      1. I. USA

      2. II. Deutschland

    4. D. Schluss

  13. Literaturverzeichnis

  14. Quellen

  15. Sekundärliteratur

  16. Index

Danksagung

Zunächst danke ich meinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr. David von Mayenburg, auf dessen Anregung und ausdrücklichen Vorschlag ich überhaupt den Entschluss zur Promotion fasste. Indem er mir damit den Weg zu dieser Arbeit eröffnete, legte er den Grundstein für Ihre Entstehung. Er unterstützte mich maßgeblich bei der Themenfindung, stand mir bei der Beschaffung von Literatur und beim Erhalt der Hackman Research Residency unterstützend zur Seite und war stets für Rückfragen erreichbar. Für sein Vertrauen und die gewährte wissenschaftliche Freiheit im Schaffensprozess danke ich ihm herzlich.

Mein ganz besonderer Dank gilt meinem Ehemann, der mich nicht nur ermutigte, dieses Projekt mit Mut und Entschlossenheit in Angriff zu nehmen, sondern mich während des gesamten Weges mit unerschütterlicher Unterstützung und liebevoller Geduld begleitete. Stundenlang diskutierte er mit mir über einzelne Abschnitte, nahm mit kritischer Vehemenz grammatikalische Korrekturen vor und stand mir in allen Momenten, in Zeiten des Zweifelns wie in Phasen des Fortschritts, verlässlich zur Seite. Durch seine Liebe, seine Hingabe und sein stetiges Mitwirken schenkte er mir die Kraft, dieses Vorhaben zu vollenden.

Nicht zuletzt gilt mein tief empfundener Dank meiner Familie und meinen Freunden. Sie haben mich in allen Phasen dieser Arbeit mit Geduld, Verständnis und Zuspruch begleitet und mir stets den nötigen Rückhalt gegeben. Vor allem meinem Vater bin ich in besonderer Weise verpflichtet: Er hat diese Arbeit nicht nur beinahe häufiger gelesen als ich selbst, sondern sich auch in neue geistige Welten vertieft, Bücher wie etwa von Foucault erworben und mit mir darüber diskutiert, um meinen Weg zu begleiten. Meiner Mutter gilt mein innigster Dank für ihre unerschütterliche emotionale Unterstützung und dafür, dass sie mir in allen Momenten dieser oft herausfordernden Zeit verlässlich und liebevoll zur Seite stand. Ihnen beiden ist diese Arbeit in tiefer Dankbarkeit und Liebe gewidmet.

Vorwort

Nach dem heutigen Verständnis der westlichen Welt ist die Gefängnisstrafe untrennbar mit der Bestrafung von Verbrechern verknüpft und als strengstes vom Staat anzuwendendes Mittel anerkannt. Die Freiheitsstrafe stellt dabei einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und Grundrechte eines Straftäters dar. Gleichwohl sind Strafanstalten in unserer Gesellschaft sozial akzeptiert und werden von dem Großteil der Bevölkerung als notwendig und teils sogar unabdingbar angesehen. Dabei ist die Verhängung von Freiheitsstrafen ein insbesondere von juristischen Laien schnell gefordertes Mittel, um einen begangenen Verstoß gegen die gesellschaftliche Normen zu ahnden.

Während die Forderung nach Bestrafung von Rechtsbrüchigen und der damit einhergehenden Vergeltung bis weit in die Vergangenheit zurückverfolgt werden kann,1 ist das Einsperren von Tätern in Form der modernen Freiheitsstrafe, wie wir sie heute kennen, eine vergleichsweise junge Entwicklung.2 Bediente man sich noch im 16. Jahrhundert vorrangig Leibes- und Lebensstrafen, so begann man zu dieser Zeit festzustellen, dass die rohe Gewalt dieser Strafe die Sicherheit in der stetig anwachsenden Bevölkerung nicht gewährleisten konnte und wandte sich von dieser, allein vom Sühnegedanken getragenen Art der Bestrafung, langsam ab.3 Vor allem durch die rasant ansteigende Zahl von Bettlern und Vagabunden sollten diese durch die Unterbringung in Zuchthäusern zu brauchbaren Mitgliedern der Gesellschaft werden.4 Die dahinterstehende erste Bestrebung nach Besserung wurde jedoch durch wirtschaftliche Erwägungen im Rahmen des merkantilistischen Zeitalters schnell wieder verdrängt.5 Die Arbeitsleistungen der Gefangenen und die daraus zu erzielenden Erlöse rückten bereits im 17. Jahrhundert zunehmend in den Fokus und hatten eine beginnende Privatisierung der Strafanstalten zur Folge.6 Die aus der Kommerzialisierung resultierenden Missstände, die bis hin zur „Verwahrlosung“7 reichten, führten unter anderem durch den Einfluss der aufklärerischen Bestrebungen ab dem späten 18. Jahrhundert, die von Beccaria mitgeprägt wurden, zur Forderung nach Neuerungen des Strafvollzugs.8

Der Engländer John Howard machte erstmalig mit seinen Berichten in The State of the Prisons9 auf die Zustände in den Gefängnissen in ganz Europa aufmerksam,10 und kann dabei als Schlüsselfigur der damaligen philanthropisch-religiösen Bewegung angesehen werden, die das Ziel einer Humanisierung des Strafvollzuges verfolgte.11

Die sodann einsetzende erste Reformwelle fokussierte sich zu Beginn insbesondere auf die äußeren Haftbedingungen in Form von Ernährung, Schlafsituation, körperlicher Gesundheit oder Hygiene in den Anstalten. Zusätzlich gewann mit der Spezialpräventionstheorie Ende des 18. Jahrhunderts die Besserung der Gefangenen als Strafzweck erneut an Bedeutung, nunmehr aber unter dem Aspekt der Humanität.12 Die als notwendig erachtete Umerziehung13 der Gefangenen wurde in der zweiten Reformwelle mit Blick auf die inneren Haftbedingungen und deren Umsetzung durch Religion, Arbeit und Disziplin diskutiert.

Die von John Howard angestoßenen Bestrebungen nach einem reformierten Strafvollzug14 hatten nicht nur Einfluss in Europa, sondern gelangten bis nach Nordamerika.15 Mit den dort entwickelten ersten Haftsystemen, dem Pennsylvania System (Solitary System) und dem Auburn System (Silent System) in New York, welche beide durch Elemente der Isolation geprägt waren,16 wollte man eben diese Besserung der Gefangenen sowie deren Disziplinierung erreichen. Über die Vereinbarkeit dieser Systeme mit der Humanität entbrannte in den folgenden Jahrzehnten ein Streit, welcher sich bis nach Europa ausbreitete und die weitere Gestaltung der Haftsysteme bis heute maßgeblich prägte.

A. Problemstellung und Ziel der Untersuchung

Charakteristisch für die Reformbemühungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts war die Diskussion über die Vereinbarkeit von isolatorischen Maßnahmen der Gefangenen mit dem stetig an Bedeutung gewinnenden humanitären Gedankengut.17

Gleichwohl ist die Frage, welche Rolle Humanität beziehungsweise humanistische Prinzipien als eigenständige Argumente in der Geschichte des Strafvollzuges während des Untersuchungszeitraums (1776–1871) spielten, bislang weitestgehend unerforscht. Bei dieser Fragestellung geht es nicht nur darum, ob die damaligen Reformer, Gesetzgeber oder Insassen in ihren Berichten und Forderungen bei der Reform des Strafvollzuges lediglich einen äußeren Bezug zu dem aufkeimenden humanistischen Gedankengut genommen haben, oder ob sich Spuren einer auf Humanität zielenden Intention auch in der Praxis fanden.

Kern der vorliegenden Arbeit ist infolgedessen die Prüfung der Hypothese, ob sich, ausgehend von Beccaria und Howard, sowohl die Theoretiker als auch die Gesetzgeber dieser Zeit bei der (Neu-)Gestaltung des Strafvollzuges vom Gedanken des Humanismus/der Humanität haben beeinflussen und leiten lassen.

Nach Klärung der Frage, was unter Humanität beziehungsweise Humanismus verstanden werden soll, wird zunächst herauszuarbeiten sein, in welchem Umfang der Begriff der Humanität oder die dahinterstehenden Gedanken als Argumente für die angestrebten Strafvollzugsreformen im Untersuchungszeitraum herangezogen wurden. Insoweit eine Argumentation mit der Humanität erfolgte, ist weiter die Funktion der jeweiligen Verwendung des Humanitätsbegriffs zu untersuchen.

Unabdingbar ist es in diesem Zusammenhang, die zeitgenössischen Primärquellen auszuwerten und hinsichtlich der genannten Aspekte zu interpretieren. Dabei kann die Analyse nicht nur auf eine Auswertung von rechts- und gefängniswissenschaftlichen Schriften sowie Archivgut zur Gesetzgebungsgeschichte beschränkt werden, sondern muss sich auch auf die alltäglichen und praktischen Auswirkungen beziehen, wozu insbesondere Berichte der damaligen Gefängnisbeamten und Insassen herangezogen werden, um ein möglichst umfassendes Bild zeichnen zu können.

B. Eingrenzung des Themas

Es handelt sich um ein sehr umfassendes Thema, sodass es nicht Ziel dieser Arbeit ist, sämtliche Entwicklungen in ganz Europa und Nordamerika zu untersuchen. Vielmehr wird sich diese auf einzelne Länder fokussieren, um die dortigen Entwicklungen im Detail beleuchten und sodann mit Blick auf die dieser Arbeit zugrundeliegenden These untersuchen zu können.


Nachdem am Ende des 18. Jahrhunderts von England richtungsweisende Impulse zur Reform des Gefängniswesens ausgegangen waren, folgten sodann die ersten beachtlichen praktischen Umsetzungen in Nordamerika. Die dort entstandenen Gefängnissysteme in Pennsylvania und New York waren die Grundlage für die weiteren Entwicklungen zunächst in England sowie auf deutschem Boden. Die Interdependenzen der jeweiligen Entwicklungen in den angelsächsischen und deutschen Staaten endeten dabei nicht nach der ersten Reformwelle, sondern wirkten bis zum Ende des langen 19. Jahrhunderts (1776–1918)18 stetig weiter. Für die Überprüfung der Frage, inwieweit die Humanität als Argument in der Geschichte des Strafvollzugs maßgeblich war, bieten sich in Folge der engen Verknüpfung der angelsächsischen (Nordamerika und England) und deutschen Entwicklungen eben diese Staaten als zu untersuchende Territorien an. Indem besonders prägende Strafanstalten auf deutschem Boden in Preußen (Berlin) und Baden (Bruchsal) zu finden sind, werden diese beiden Staaten ebenfalls Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit. Für eine möglichst anschauliche und konkrete Darstellung werden die jeweiligen Entwicklungen im Weiteren jeweils am Beispiel eines bekannten Gefängnisses in den untersuchten Territorien beleuchtet. Diese sind in Nordamerika das Eastern State Penitentiary (Philadelphia in Pennsylvania) und das Auburn Prison (Auburn in New York), in England das Petonville (London), in Preußen das Zellengefängnis Moabit (Berlin) und in Baden das Männerzuchthaus Bruchsal (Baden).

Der Untersuchungszeitraum fokussiert sich auf den ersten prägenden Abschnitt des langen 19. Jahrhunderts, der mit der ersten Deklaration der Menschenrechte 1776, beziehungsweise der Arbeit von John Howard 1777, beginnt und mit der deutschen Reichsgründung 1871 endet. Dabei bietet es sich an, die Untersuchung bereits 1871 zu beenden, indem mit der Reichsgründung eine neue Periode des Freiheitsentzuges begann.19 Zudem setzten sämtliche Entwicklungen dieser ersten Periode (1777–1871) die Grundlage für das von Franz von Liszt nur wenige Jahre später aufgestellte Marburger Programm20 durch das die Spezialprävention wieder in den Vordergrund gerückt wurde.21


Es handelt sich bei der vorliegenden Arbeit um eine rechtsgeschichtliche Arbeit, sodass der Schwerpunkt entsprechend auf den juristischen Aspekten liegt. Zur Einordnung der Begriffe Humanität/Humanismus wird auf philosophische Literatur zurückgegriffen, dabei wird sich die Arbeit auf insbesondere die für diese relevanten Grundbegriffe beschränken. Gleichwohl wird auf Basis der folgenden Untersuchungen festzustellen sein, ob im Rahmen der Reformen des Strafvollzuges im Untersuchungszeitraum ein spezifischer Humanismusbegriff entwickelt wurde, oder ein solcher festzustellen ist, der nicht mit dem der Philosophie übereinstimmt.

Die Auswirkungen der Haftbedingungen wurden im 19. Jahrhundert auch mit Blick auf die mentale Gesundheit der Gefangenen diskutiert. Indem mit der vorliegenden Arbeit aber vorrangig ein rechtshistorischer Blickwinkel gewährt werden soll, beschränken sich die Ausführungen zu den komplexen und nicht vereinheitlichten Entwicklungen der Psychologie und Psychiatrie im Untersuchungszeitraum auf die Grundzüge. Diese werden nur zur Einordnung der rechtshistorischen Entwicklungen und mit Blick auf den entstehenden medizinischen und naturwissenschaftlichen Diskurs herangezogen. Für einen detaillierten Überblick wird auf die entsprechende Literatur22 verwiesen, die hinsichtlich der Geschichte der Kriminalpsychologie inzwischen gut erforscht ist.23

Hinsichtlich der thematischen Eingrenzung wird aus Gründen der Kapazität der Fokus auf den Männerstrafvollzug gelegt und der Frauenstrafvollzug nicht näher untersucht, da sich diese zu dieser Zeit noch stark unterschieden.24

C. Forschungsstand

Die Strafvollzugsreformen während des Untersuchungszeitraums sind in rechtsgeschichtlicher Hinsicht bereits umfassend aufgearbeitet worden, sodass auf diese Literatur im Folgenden zurückgegriffen werden kann. Hierbei ist neben den Standardwerken25 unter anderem die Arbeit von Krause zu erwähnen, der einen Überblick über die Geschichte des Strafvollzuges – Von den Kerkern des Altertums bis zur Gegenwart26 gibt, sowie die umfassende Arbeit von Riemer, der mit seinem Werk Das Netzwerk der „Gefängnisfreunde“ zahlreiche Primärquellen aus dem 19. Jahrhundert zusammengetragen hat.27 Für den Zeitraum von 1775–1848 ist das Werk von Thomas Nutz hervorzuheben, der sich in seinem Werk Strafanstalt als Besserungsmaschine mit den Gefängnisreformen vor allem aus einem philosophischen Blickwinkel beschäftigt hat.28 Hinsichtlich der Entwicklung des Männerzuchthauses Bruchsal in Baden, kann die Arbeit von Freßle herausgestellt werden, der seine Dissertation29 dieser Anstalt gewidmet hat. Aufgrund der Ausführlichkeit dieser Arbeit wird auf diese hinsichtlich der Details der Entwicklung der Strafanstalt hingewiesen.

Im Gegensatz hierzu ist eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Strafrechtsreformen unter dem Aspekt der Humanität bislang nur in geringem Umfang erfolgt, weshalb keine komprimierte Sekundärliteratur zu diesem Thema herangezogen werden kann.

In zahlreichen strafrechtsgeschichtlichen Werken wird die Humanität oder der Humanismus nur in Grundzügen tangiert, ohne dabei näher beleuchtet oder hinterfragt zu werden. An dieser Stelle sind die Arbeiten von Rusche und Kirchheimer herauszustellen, die sich bereits mit der Beziehung von Sozialstruktur und Arbeitsmarkt mit dem Strafvollzug30 auseinandergesetzt hatten. Besonders soll zudem auf einen Aufsatz31 von Eberhard Schmidt, in dem er den Einfluss der Aufklärung auf die Entwicklung des Strafvollzugs untersucht hat, hingewiesen werden. Die Frage nach dem Einfluss der Humanität und des Humanismus wird von diesen Arbeiten allerdings nicht mit Blick auf die einzelnen Entwicklungen in den hier untersuchten Staaten aufgeschlüsselt, sondern vielmehr allgemein dargestellt. Dabei legen Rusche und Kirchheimer ihren Fokus auf die sozialen Strukturen, Schmidt hingegen auf die einzelnen Aufklärungsphilosophen und deren Bestrebungen.

Entsprechend hat diese Arbeit das Ziel, die hier bestehende Lücke hinsichtlich der Auswirkungen der Humanität/des Humanismus auf die Entwicklungen in den genannten Staaten zu füllen. Grundlage hierfür werden die zahlreichen Primärquellen32 sein, die aus dem untersuchten Zeitraum stammen. Die Auseinandersetzung mit diesen Quellen, die zumeist von Personen verfasst wurden, die unmittelbar mit den Reformbemühungen in Verbindung standen, oder sich zu dieser Zeit mit diesen auseinandersetzten, können Aufschluss über die hinter den Reformbemühungen stehenden Intentionen, in sowohl theoretischer als auch praktischer Hinsicht, geben. Unerlässlich ist es dabei den Begriff des Humanismus und der Humanität zu definieren und das Geschehen in die historische Entwicklung der Humanitätsbewegung als solche einzugliedern, sodass nicht nur rechtsgeschichtliche, sondern auch Literatur aus der Soziologie und Philosophie herangezogen werden muss.

Details

Seiten
XXIV, 426
Erscheinungsjahr
2026
ISBN (PDF)
9783631948316
ISBN (ePUB)
9783631948323
ISBN (Paperback)
9783631948132
DOI
10.3726/b23515
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2026 (September)
Schlagworte
Disziplinierung Panoptikum Schweigegebot Einzelhaft Isolationshaft Silent System Solitary System Zellengefängnis Moabit Männerzuchtanstalt Bruchsal Petonville Eastern-State Penitentiary Strafvollzug Humanität Spezialpräventionstheorie Resozialisierung Gefangenenarbeit
Erschienen
Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2026. xxiv, 426 S., 1 Tab.
Produktsicherheit
Peter Lang Group AG

Biographische Angaben

Marie Céline Weisser (Autor:in)

Marie Céline Weisser stammt aus dem Rhein-Main-Gebiet und studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, an der sie nach ihrem ersten Staatsexamen auch promovierte. Seit dem Abschluss des zweiten Staatsexamens lebt und arbeitet sie in Hessen.

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Titel: Humanität als Argument in der Geschichte des Strafvollzugs