Der Schutz der Ehewohnung im Erbrecht
Ein Plädoyer für die Stärkung der Rechtsstellung des überlebenden Ehegatten
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Abdeckung
- Vortitel
- Titelblatt
- Copyright-Seite
- Widmung
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Kapitel 1 Einleitung und Problemstellung
- A. Déjà-vu? – Alte Debatten in neuem Licht
- B. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
- I. Gesellschaftspolitische Entwicklungen
- II. Empirie des Erbrechts
- III. Betroffene Erbschaften
- IV. Sozioökonomische Stellung der Witwe
- C. Zum Gang und Ziel der Untersuchung
- D. Aktueller Forschungsstand
- Kapitel 2 Erbrechtliche und verfassungsrechtliche Grundlagen
- A. Das Erbrecht im Spiegel familienrechtlicher Statusverhältnisse
- I. Verfassungsrechtlicher Überblick – Gesetzliche Erbfolge
- II. Das gesetzliche Ehegatten- und Verwandtenerbrecht
- 1. Familiäre Solidarität
- 2. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten
- 3. Das Verhältnis von gesetzlichem Verwandten- und Ehegattenerbrecht
- III. Pflichtteilsrecht des Ehegatten und naher Verwandter
- 1. Verfassungsrechtliche Herleitung
- 2. Funktion des Pflichtteilsrechts
- IV. Stärkung der Rechtsposition des überlebenden Ehegatten
- V. Zusammenfassung
- B. Verfassungsrechtlicher Schutz der Ehewohnung
- I. Ehewohnung als räumlich-gegenständlicher Bereich der Ehe
- II. Ehewohnung als Teil der räumlichen Privatsphäre
- III. Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK
- IV. Zusammenfassung
- Kapitel 3 Der Schutz der Ehewohnung durch Gesetz und Rechtsprechung de lege lata
- A. Familienrecht
- I. Das Recht auf häusliche Gemeinschaft
- 1. Begründung
- 2. Gebrauchsüberlassungsanspruch
- II. Familienrechtliche Begriffsbestimmung
- III. Der Schutz der Ehewohnung als räumlich-gegenständlicher Bereich der Ehe
- 1. Deliktsrecht
- 2. Familienrecht
- IV. Güterrecht
- 1. Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft
- 2. Deutsch-französischer Wahlgüterstand
- V. Trennungs- und Scheidungsfolgenrecht
- 1. Überblick
- 2. Behandlung der Ehewohnung anlässlich der Trennung nach § 1361b BGB
- a) Normzweck
- b) Regelungsgehalt
- 3. Behandlung der Ehewohnung anlässlich der Scheidung nach § 1568a BGB
- a) Normzweck
- b) Regelungsgehalt im Überblick
- c) Tatbestandsvoraussetzungen bei dinglicher Berechtigung des verpflichteten Ehegatten
- d) Tatbestandsvoraussetzungen bei Miteigentum der Ehegatten oder Mietwohnung
- e) Rechtsfolgen
- VI. Schutz der Ehewohnung im Fall der beantragten Teilungsversteigerung
- 1. Schutz der Ehewohnung vor rechtskräftiger Auflösung der Ehe
- a) Ungestörte Ehe
- b) Getrenntlebende Ehegatten
- aa) Materiell-rechtliche Einwendungen, §§ 1353 Abs. 1 S. 2, 242, 1365 BGB
- bb) Schutz- und Unterlassungsanordnung nach § 1361b Abs. 3 S. 1 BGB
- cc) Zeitweilige Verfahrenseinstellung und Vollstreckungsschutz
- 2. Schutz der Ehewohnung nach rechtskräftiger Auflösung der Ehe
- a) Materiell-rechtliche Einwendung
- b) Zeitweilige Verfahrenseinstellung und Vollstreckungsschutz
- c) Zugewinngemeinschaft: Zuweisungsverfahren nach § 1383 BGB
- B. Mietrecht
- I. Aufnahme des Ehegatten in die Mietwohnung
- II. Kündigung des Mietverhältnisses
- 1. Beide Ehegatten als Mietvertragspartei
- 2. Ein Ehegatten als Mietvertragspartei
- III. Eintritts- bzw. Fortführungsrecht bei Tod eines Ehegatten
- 1. Regelungsgehalt der §§ 563, 563a BGB
- 2. Normzweck
- 3. Ausnahme vom Grundsatz der Universalsukzession
- 4. Unentziehbarkeit des mietrechtlichen Eintritts- bzw. Fortführungsrechts
- 5. Hausgemeinschaft trotz dauerhafter Abwesenheit aus zwingenden Gründen
- C. Erbrecht
- I. Dreißigster, § 1969 BGB
- 1. Normzweck
- 2. Anspruchsgegner
- 3. Anspruchsberechtigte Personen
- 4. Rechtsfolge
- II. Voraus, § 1932 BGB
- 1. Normzweck
- 2. Regelungsgehalt
- D. Steuerrecht
- E. Sozialrecht
- F. Zusammenfassung
- Kapitel 4 Besitzschutzansprüche in Ansehung der Ehewohnung
- A. Vererblichkeit des Besitzes nach § 857 BGB
- I. Normzweck
- II. Regelungsgehalt von § 857 BGB
- 1. Unmittelbarer Besitz
- 2. Mittelbarer Besitz
- 3. Rechtsfolgen
- III. Abgrenzung zum Erbschaftsbesitz
- B. Fallgruppen des Erbenbesitzes in Ansehung der Ehewohnung
- I. Besitzverhältnisse an der Ehewohnung vor dem Erbfall
- II. Erblasser als Mieter der Ehewohnung
- III. Eigentum des Erblassers an der Ehewohnung
- 1. Anwendbarkeit von § 857 BGB
- 2. Überlebender Ehegatte als Miterbe
- 3. Überlebender Ehegatte ohne Erbenstellung
- 4. Überlebender Ehegatte als Alleinerbe
- C. Besitzschutzansprüche des (Mit-)Erben
- I. Der Schutz von (Erben-)Besitz im Allgemeinen
- 1. Sinn und Zweck des Besitzschutzes
- 2. Besonderheiten des Besitzschutzes bei Erbenbesitz
- 3. Voraussetzungen des § 861 BGB im Allgemeinen
- II. Anspruch des (Mit-)Erben wegen Besitzentziehung an der Ehewohnung
- 1. Besitzentziehung
- 2. Verbotene Eigenmacht
- III. Zwischenergebnis
- IV. Rechtsprechungsbeispiele
- 1. AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 18.03.2020 – 531 C 352/19
- 2. OLG Celle, Urteil vom 12.7.1949 – 4 U 24/47
- V. Anspruchsinhalt und Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB
- 1. Anspruchsinhalt nach § 861 Abs. 1 BGB
- 2. Eingriff in die räumliche Privatsphäre des Ehegatten
- 3. Kein einmaliges oder mehrfaches Betretungsrecht an der Ehewohnung
- VI. Zusammenfassung
- D. Das Verhältnis des Dreißigsten gem. § 1969 BGB zum Besitzschutz
- I. Einführung
- II. Auslegung von § 1969 BGB
- 1. Historische Auslegung
- 2. Grammatikalische Auslegung
- 3. Normzweck
- III. Praktischer Anwendungsbereich
- IV. Fazit
- E. (Allein-)Gebrauchsrecht des überlebenden Ehegatten an der Ehewohnung
- I. Ausgangssituation
- II. Einschränkung des Anwendungsbereichs von § 857 BGB
- 1. Wertende Einschränkung aufgrund der §§ 563, 563a, 1969 BGB
- 2. Fehlende Disponibilität von § 857 BGB
- 3. Das testamentarisch zugewendete Wohnungsrechtsvermächtnis
- 4. Zwischenergebnis
- III. Petitorische Einwendung gem. § 863 BGB
- F. Verfahrensrechtliche Bezüge
- I. Einstweiliges Rechtsschutzverfahren
- II. Gesonderte Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes
- 1. Indizierter Verfügungsgrund bei verbotener Eigenmacht
- 2. Rückausnahme
- III. Fazit
- G. Zusammenfassung
- Kapitel 5 (Weiter-)Nutzung und Überlassung der Ehewohnung im Erbrecht
- A. Die Ehewohnung im Nachlass: Alleineigentum des Erblassers, insbesondere Miterbenstellung des überlebenden Ehegatten
- I. Einführung
- II. Eigentumsverhältnisse an der Ehewohnung
- III. Besitzrechte vor Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- 1. Kein Besitzrecht an der Ehewohnung als überlebender Ehegatte
- 2. (Mit-)Besitzrecht an der Ehewohnung als Miterbe
- 3. Nutzungsbestimmungen
- a) Mehrheitsbeschluss i. S. d. §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 Abs. 1 S. 1 BGB
- aa) Vermietung oder Verleihung der Ehewohnung
- bb) Veräußerung der Ehewohnung
- b) Regelungsverlangen i. S. d. §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 Abs. 2 BGB
- aa) Neuregelungsverlangen über Nutzung der Ehewohnung
- bb) Nutzungsentgelt für den Alleingebrauch der Ehewohnung
- c) Bewertung der Rechtslage
- IV. Besitzrechte nach Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- 1. Die Erbauseinandersetzung nach den Regeln des BGB
- a) Allgemeines
- b) Die Teilungsversteigerung als vorbereitende Auseinandersetzungsmaßnahme
- 2. Die Ehewohnung im Erbauseinandersetzungsverfahren
- a) Ausgangssituation
- b) Verfahrenseinstellung und Vollstreckungsschutz
- c) Verfahrensbeitritt
- d) Materiell-rechtliche Einwendungen gegen die Teilungsversteigerung
- e) Insbesondere der Rechtsmissbrauchseinwand im Teilungsversteigerungsverfahren über die Ehewohnung
- aa) Im Allgemeinen
- bb) Rechtsprechung
- cc) Stellungnahme
- 3. Fazit
- V. Rechtslage bei Enterbung des überlebenden Ehegatten
- 1. Kein Besitzrecht an der Ehewohnung als überlebender Ehegatte
- 2. Kein Besitzrecht des überlebenden Ehegatten als Nichterbe
- 3. Ansprüche der Erben auf Räumung der Ehewohnung und Nutzungsersatz
- VI. Wertungswiderspruch zum Familienrecht
- B. Die Ehewohnung im Nachlass: Miteigentum der Ehegatten
- I. Ausgangssituation
- II. Miterbenstellung des überlebenden Ehegatten
- 1. Eigentumsverhältnisse an der Ehewohnung
- 2. Besitzrechte vor Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- a) (Mit-)Besitzrecht des überlebenden Ehegatten als Miteigentümer
- b) (Mit-)Besitzrecht des überlebenden Ehegatten als Miterbe
- c) Auf die Gemeinschaft anwendbare Vorschriften, Nutzungsbestimmung
- 3. Besitzrechte nach Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- a) Teilungsversteigerung nach dem kleinen und großen Antragsrecht
- b) Ausschluss der Aufhebung nach den §§ 749 Abs. 2, 751 BGB
- 4. Ergebnis
- III. Rechtslage bei Enterbung des überlebenden Ehegatten
- 1. Besitzrecht des überlebenden Ehegatten vor Auseinandersetzung
- 2. Rechtsstellung des überlebenden Ehegatten nach der Auseinandersetzung
- IV. Wertungswiderspruch zum Familienrecht
- C. Die gemietete Ehewohnung im Erbrecht
- D. Zusammenfassung
- Kapitel 6 Pflichtteilsansprüche im Spiegel des Ehewohnungsschutzes
- A. Alleinerbschaft des überlebenden Ehegatten
- I. Eigentums- und Vermögensverhältnisse
- II. Der Pflichtteilsanspruch aus § 2303 BGB
- 1. Ermittlung der Pflichtteilshöhe am Beispiel von Abkömmlingen
- 2. Geldanspruchsprinzip
- III. Stundungsvorschrift des § 2331a BGB
- 1. Das selbst bewohnte Familienhaus im Anwendungsbereich von § 2331a BGB
- 2. Rechtsfolgen
- 3. Kritische Würdigung
- a) Das Pflichtteilsrecht aus damaliger und heutiger Sicht
- b) Einführung eines Regelbeispiels für Ehegatten in § 2331a BGB
- c) Anordnung einer umfassenden Stundung bis zum Ableben des Ehegatten
- d) Verfahrensrecht
- 4. Zusammenfassung
- IV. Das Geldanspruchsprinzip
- V. Ergebnis
- B. Ehegatte als Pflichtteilsberechtigter
- I. Ordentlicher Pflichtteilsanspruch des Ehegatten
- II. Geldwerter Pflichtteilsanspruch
- III. Übereignungsanspruch kraft güterrechtlicher Lösung
- 1. Grobe Unbilligkeit
- 2. Zumutbarkeit
- 3. Anrechnung auf die Ausgleichsforderung
- C. Zusammenfassung
- Kapitel 7 Der Schutz der Ehewohnung im Erbrecht in Österreich und in der Schweiz
- A. Grundlagen
- B. Österreich
- I. Gesetzliches Vorausvermächtnis
- 1. Inhalt
- 2. Kritik
- II. Übergang des Miteigentumsanteils an der Ehewohnung auf den überlebenden Ehegatten
- 1. Inhalt
- 2. Kritik
- III. Mietrecht
- C. Schweiz
- I. Güterrecht
- 1. Auseinandersetzung im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung
- 2. Auseinandersetzung im Güterstand der Gütergemeinschaft
- II. Erbrechtliche Teilungsregelung
- III. Mietrecht
- D. Fazit
- Kapitel 8 Erbrechtliche Reformansätze
- A. Ausgangslage
- B. Festlegung des Regelungszwecks
- C. Begriffsbestimmung Ehewohnung
- D. Regelungsoptionen
- I. Übertragung von Eigentum an der Ehewohnung
- 1. Neuregelung betreffend die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- a) Teilungsaufschub, Auseinandersetzungsausschluss
- b) Gesetzliche Teilungsanordnung
- 2. Adjudikationsverfahren
- 3. Sonderrechtsnachfolge
- 4. Gegenständliche Erweiterung des Voraus
- 5. Grundlegende Kritik bei Übertragung von Eigentum
- II. Einräumung eines Nutzungsrechts an der Ehewohnung
- 1. Einführung
- 2. Gesetzliches Vermächtnis
- a) Rechtsnatur und anzuwendende Vorschriften
- b) Erbrechtliche Begründung des Nutzungsrechts
- E. Tatbestandsmerkmale eines Ehewohnungsvermächtnisses
- I. Persönlicher Anwendungsbereich
- 1. Gläubiger
- 2. Schuldner
- II. Eigentumsverhältnisse an der Ehewohnung
- 1. Obligatorische Nachlasszugehörigkeit
- 2. Ehewohnung als Nachlassgegenstand
- a) Eigentumsrechte
- b) Beschränkt dingliche Rechte
- c) Obligatorische Nutzungsrechte
- 3. Fazit
- III. Rechtsnatur des Nutzungsrechts
- 1. Vor- und Nachteile der dinglichen und obligatorischen Ausgestaltung
- 2. Bewertung
- 3. Art des dinglichen Nutzungsrechts
- a) Gesetzliches Nießbrauchrecht
- b) Gesetzliches Wohnungsrecht
- IV. Entgeltlichkeit der Nutzung
- 1. Vergleich zu anderen Vorschriften des Wohnraumschutzes im Erbrecht
- 2. Gesetzliche Kostenverteilung zwischen Eigentümer und Wohnberechtigtem
- 3. Nutzungsvergütung
- a) Meinungsbild im Schrifttum
- b) Stellungnahme
- 4. Umsetzung einer Nutzungsvergütung
- V. Wohnbedürfnis
- VI. Beschränkungen nach Größe, Art und Dauer
- 1. Qualitative Beschränkung
- 2. Nutzungsbeschränkung auf eigene Wohnzwecke
- 3. Beschränkung nach Ehedauer
- VII. Ausschlussfrist
- VIII. Wegfall des Nutzungsrechts
- 1. Tod des überlebenden Ehegatten
- 2. Wiederverheiratung
- 3. Vorzeitige Auflösbarkeit
- a) Einseitiger Verzicht
- b) Kündigung aus wichtigem Grund
- 4. Rückabwicklung
- IX. Standort der Regelung
- X. Reformvorschlag
- 1. Formulierungsvorschlag
- 2. Fallbeispiel
- F. Pflichtteilsrechtliche Dimension der vorgeschlagenen Neuregelung
- I. Disponibilität des Ehewohnungsvermächtnisses
- 1. Spannungsverhältnis zu anderen Schutzvorschriften
- a) Gebrauchsüberlassungsanspruch nach § 1969 BGB
- b) Hinterbliebenenversorgung und §§ 563, 563a BGB
- c) Ausnahmen vom Grundsatz der passiven Unvererblichkeit
- 2. Reichweite des zwingenden Angehörigenschutzes
- 3. Ermessensspielraum des Gesetzgebers
- 4. Familiäre Solidarität
- 5. Zwischenergebnis
- II. Pflichtteilsanspruch anderer gesetzlicher Erben
- III. Fallbeispiel
- G. Nachlassforderungen
- I. Belastungen der Ehewohnung
- II. Nachlassgläubiger
- III. Sicherung des Pflichtteils anderer Angehöriger
- H. Zusammenfassung
- Kapitel 9 Schlussbetrachtung
- I. Die Ehewohnung im Erbrecht de lege lata
- 1. Legitimierung des Schutzanliegens
- 2. Die Ehewohnung als rechtlich anerkanntes Schutzgut
- 3. Possessorischer Besitzschutz der Erben
- 4. Defizitäres gesetzliches Erbrecht
- 5. Stundung des Pflichtteilsanspruchs
- II. Reform
- 1. Reformimpuls
- 2. Internationaler Vergleich
- 3. Wertungsvergleich zum Familienrecht
- 4. Wertungsvergleich zum Mietrecht
- 5. Umsetzung des Reformanliegens
- 6. Disponibilität des gesetzlichen Vermächtnisses
- 7. Verbleibende Widersprüche
- 8. Aussicht
- III. Formulierungsvorschläge
- Literaturverzeichnis
Vorwort
Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2025 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main als Dissertation angenommen. Rechtsprechung, Aufsatz- und Kommentarliteratur wurden bis Juni 2025 berücksichtigt.
Mein besonderer Dank gilt meiner Doktormutter, Frau Prof. Dr. Marina Wellenhofer, die den Entstehungsprozess der Arbeit stets engagiert, konstruktiv und freundlich begleitet hat. Insbesondere möchte ich mich für die wertvolle Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an ihrem Lehrstuhl bedanken. Herrn Prof. Dr. von Wilmowsky danke ich für die rasche Erstellung des Zweitgutachtens und die darin enthaltenen Anregungen. Bei Herrn Prof. Dr. Cordes bedanke ich mich herzlich für die Übernahme des Vorsitzes der Prüfungskommission. Weiterhin gilt mein Dank Herrn Prof. Dr. Christoph Benicke, Frau Prof. Dr. Bettina Heiderhoff, Herrn Prof. Dr. Lipp, Frau Prof. Dr. Barbara Veit und meiner Doktormutter für die Aufnahme in diese Schriftenreihe.
Daneben bedanke ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen für die außerordentlich schöne Zeit am Lehrstuhl. Besonders hervorheben möchte ich dabei Dr. Sarah Glaab, Julia Lehnfeld, Alexa von Christen, Milena Wassermann und Phil Kievel, die mir während dieser Zeit wertvolle Unterstützung leisteten; besonders froh bin ich um die daraus entstandenen Freundschaften.
Darüber hinaus möchte ich den größten Dank an meinen Lebenspartner Simon Burgay und meine engsten Vertrauten Dr. Ketty Getachew, Dr. Anny Zheng, RAin Hannah Sara Mousa, Dr. Tjarda Tiedeken und Daniel Zühlke xxviaussprechen. Ohne sie wäre ich diese Reise wohl nie angetreten und hätte sie wohl nicht erfolgreich beendet.
Schließlich möchte ich mich bei meiner Familie und allen Freundinnen und Freunden bedanken, die stets unermüdlich hinter mir stehen. Besonders hervorheben möchte ich meine Schwestern, Loredana und Valentina. Ihnen ist diese Arbeit gewidmet.
Frankfurt am Main, im Dezember 2025
Giuliana Chiofalo
Kapitel 1 Einleitung und Problemstellung
A. Déjà-vu? – Alte Debatten in neuem Licht
„Ein spezielles Anliegen zugunsten des überlebenden Ehegatten müßte, wie uns scheinen will, bald seine Erledigung finden.“1
Mit dieser Zuversicht in die Reformbereitschaft des Gesetzgebers leitete Bosch bereits vor vierzig Jahren seine Ausführungen über das erbrechtliche Schutzanliegen des überlebenden Ehegatten ein, auch nach dem Tod seines Ehegatten in der gemeinsamen Ehewohnung dauerhaft verbleiben zu können. Steht die Ehewohnung im Mit- oder Alleineigentum des Erblassers,2 kann sich der überlebende Ehegatte nämlich nicht auf einen gesetzlichen Anspruch berufen, der ihm das Weiterbewohnen der Ehewohnung auf Dauer ermöglicht. Ein solcher Anspruch ist dem Erbrecht fremd.
Die Erörterungsbedürftigkeit dieser Forderung zeigt sich eindringlich anhand des materiellen Rechts, beispielsweise im Vergleich zu Ehegatten, die zur Miete wohnen. Die §§ 563, 563a BGB ordnen eine Sonderrechtsnachfolge an, die den Erhalt der angemieteten Familien- und Ehewohnung für Haushaltsmitglieder des Erblassers ermöglicht; die Schutzbestimmungen stehen nicht zur Disposition des Erblassers und entfalten damit absolute Wirkung. Härter hingegen geht das Gesetz mit Ehegatten um, die Allein- oder Miteigentümer der Ehewohnung sind. Einen vergleichbaren gesetzlichen Anspruch 2wie im Mietrecht gibt es nicht. Für den Weitergebrauch der Ehewohnung muss der überlebende Ehegatte eine Abrede mit den übrigen Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten treffen; er ist auf ihr Mitwirken und ihr Wohlwollen angewiesen, wenn der Erblasser keine Vorsorge getroffen hat. Dabei drängt sich die Frage auf, wieso am Erhalt des äußeren Lebensumfeldes ein größeres Interesse bestehen sollte, wenn die Ehegatten zur Miete gewohnt haben. Ein solches Schutzbedürfnis besteht vielmehr unabhängig von der rechtlichen Grundlage des Zusammenlebens der Ehegatten in der Ehewohnung.
Gleichwohl sind Reformen ausgeblieben, und so scheint es, dass die in den 1980er Jahren entwickelten Ideen für eine entsprechende Schutzbestimmung zugunsten des überlebenden Ehegatten in Vergessenheit geraten sind.3 Zumindest sind sie nur noch selten Inhalt eines rechtswissenschaftlichen oder -politischen Diskurses. Das erscheint verwunderlich, da der Schutzauftrag, die Ehewohnung für den überlebenden Ehegatten zu erhalten, unbestrittene Prämisse der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung war. Darüber hinaus häuften sich die Stimmen derer, die die aktuelle Rechtslage kritisierten und den Gesetzgeber in der Handlungspflicht sahen. Otte4 vermutet hinter dem Erliegen der Diskussion – dabei bezieht er sich auf eine Reform des Ehegattenerbrechts insgesamt – zwei maßgebliche Gründe: Zum einen fehle eine klare Vorstellung über Gründe und Richtung etwaiger Neuregelungen, zum anderen hätte die Debatte aufgezeigt, dass der große gesellschaftliche Wandel eine Reform des Erbrechts in eine bestimmte Richtung nicht zwingend gebiete.
Freilich ist das Erbrecht mit gewissen Beharrungstendenzen besetzt, das Reformbestrebungen begrenzt.5 Nicht nur wurde es ruhig um die Kritik am eingangs beschriebenen status quo und den damit einhergehenden Reformideen, vielmehr distanzierte sich die Fachliteratur sogar von dem Schutzanliegen. Bei der Beschlussfassung des 49. Deutschen Juristentages 1972 waren 3sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen darüber einig, dass das gesetzliche Erbrecht zugunsten des überlebenden Ehegatten kein Legalvermächtnis in Form eines Nutzungsrechts an der ehelichen Wohnung vorsehen solle.6 Auch die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des 68. Deutschen Juristentags 2010 votierten dafür, dass es keiner Sonderregelung für die selbstgenutzte Familienwohnung bedürfe.7 Die beiden Beschlüsse der Juristentage verwundern vor dem Hintergrund, dass eine Diskussion über den Schutz der Ehewohnung nicht stattgefunden hatte und dass den Sitzungsberichten tragfähige Argumente, die einer diesbezüglichen Reform entgegenstehen könnten, nicht zu entnehmen sind.8
Jedenfalls gibt auch das europäische Ausland Anlass dazu, den Blick auf den Schutz der Ehewohnung im Erbrecht zu richten. Denn viele europäische Rechtsordnungen kennen bereits einen ausdrücklichen Schutz der Ehewohnung im Erbrecht. Zu nennen sind die Schweiz, Österreich,9 Norwegen10 und Spanien11. Darüber hinaus sehen das belgische,12 das niederländische,13 das italienische,14 das französische15 und das englische16 Recht den Schutz der Ehewohnung im Erbrecht vor. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass 4das erbrechtliche Schutzanliegen kein Novum im europäischen Staatenvergleich darstellt. Gleichzeitig verdeutlichen die verschiedenen Lösungswege der Länder, dass es diverse Möglichkeiten zur Umsetzung des Schutzanliegens gibt. Dabei entsprechen die europäischen Staaten mit der Umsetzung von Schutzbestimmungen zur Ehewohnung einer Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats, Regelungen zur Weiternutzung der Ehewohnung für den überlebenden Ehegatten in angemessenen Fällen im nationalen Recht zu implementieren.17 Im Vergleich zur deutschen Rechtslage fällt jedenfalls auf, dass der Schutz der Ehewohnung im Erbrecht hier nur geringe Beachtung erfährt und hauptsächlich dem Familienrecht verantwortet ist.18 Das gibt Anlass zu Bedenken. Darüber hinaus sind gesellschaftspolitische Entwicklungen zu berücksichtigen, wie etwa die Wohnungsnot in Deutschland und die sozioökonomische Stellung der Witwe. Sie können wichtige Faktoren im Hinblick auf den Schutz der Ehewohnung im Erbrecht sein.
B. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
I. Gesellschaftspolitische Entwicklungen
Der Schutz der Ehewohnung im Erbrecht kann aus verschiedenen Gründen als hochaktuell bezeichnet werden. Zum einen unterliegt die deutsche Bevölkerung aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung einem demografischen Wandel hinsichtlich der Altersstruktur.19 Die Sicherung des Lebensstandards des überlebenden Ehegatten gewinnt dadurch immer mehr an Bedeutung, auch weil die Kinder im Zeitpunkt des Erbfalls schon deutlich älter und damit regelmäßig unabhängiger vom Elternhaus sind.20 5Zum anderen sinkt die Rentenhöhe bei steigenden Gesundheitskosten immer weiter, wodurch die Stärkung des Ehegattenerbrechts vor dem Hintergrund der Alterssicherung Bedeutung erlangt.21 Darüber hinaus ist das Schutzanliegen im Kontext der aktuellen Wohnungsnot in Deutschland zu sehen.22 Das Problem relativiert sich zwar in kleinstädtischen und ländlichen Regionen, da hier bezahlbarer Wohnraum eher zur Verfügung steht, aber potenziert sich in strukturstarken Metropolregionen mit weniger verfügbarem Wohnraum.23 Der Verlust der Ehewohnung im Alter bedeutet jedenfalls, dass anderer Wohnraum beschafft werden muss, was ggf. nur schwer möglich ist. Das macht den Schutz der Ehewohnung im Erbrecht zugleich zu einem existenziellen und sozialen Anliegen mit hoher gesellschaftspolitischer Relevanz.
II. Empirie des Erbrechts
Tatsachenforschung im Erbrecht gibt es kaum. Daher werden die fehlenden soziologischen und empirischen Erkenntnisse in diesem Bereich bemängelt.24 Eine eindeutige und belegbare Aussage dazu, ob, wie häufig und was testiert wird und was die Beweggründe für etwaiges Testierverhalten von Erblassern sind, ist nicht oder nur schwer zu finden. Insgesamt testieren Deutsche wohl selten.25 Das mag auch daran liegen, dass knapp die Hälfte der Bevölkerung wenig bis gar nichts zu vererben hat.26 Dennoch decken die bisherigen Tatsachenforschungen den Befund, dass Ehegatten, wenn sie testieren, einander besserstellen wollen als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht.27
Belegbar ist auch, dass sich die Familienstrukturen und das gesellschaftliche Verständnis von Ehe und Familie gewandelt haben, und dass mehr 6unverheiratete Paare, Patchworkfamilien und Zweitehen existieren.28 Welche Konsequenzen daraus für das Erbrecht zu ziehen sind, ist weiterhin offen.29 Jedenfalls sind vielschichtige und komplexe Familienstrukturen bei der Bewertung der Rechtslage nicht außer Acht zu lassen, um der dem Erbrecht zugrundeliegenden Rechtswirklichkeit gerecht zu werden.
III. Betroffene Erbschaften
Das Reformanliegen zum Schutz der Ehewohnung im Erbrecht berührt regelmäßig nur die obere Mittelschicht und die Oberschicht und ist damit nicht für alle Erbschaftsfälle relevant.30 Insbesondere gibt es für Mietwohnungen bereits gesetzliche Schutzbestimmungen. Laut dem Statistischen Bundesamt lebten im Jahr 2022 weiterhin knapp 58 % der Haushalte in Deutschland in Mietwohnungen, während 42 % der Haushalte in einer Wohnung lebten, deren Eigentümer sie waren.31 Damit dominieren zwar weiterhin Mietwohnungen den Haushaltstyp in Deutschland. Dennoch stellen Eigentümerhaushalte mit 42 % einen wesentlichen Anteil dar, der von dem erbrechtlichen Schutzanliegen potenziell betroffen sein könnte. Dabei sind Vermögenskonstellationen von Interesse, bei welchen das Alleineigentum oder ein Miteigentumsanteil an der Ehewohnung in den Nachlass fällt. Besonderes Augenmerk ist auf Erbschaften zu legen, die sich fast ausschließlich im Eigentum an der Ehewohnung erschöpfen und wo sonst nur wenig Bar- oder sonstiges Kapitalvermögen vorhanden ist. Hier besteht ein höheres Risiko für Streit zwischen den Nachlassbeteiligten, da nur „wenig“ zu holen bzw. das zu Holende im Eigentum gebunden ist. Gerade hier sind gesetzliche Schutzbestimmungen von Belang. Zwar setzen sich Erbschaften mit Immobilienvermögen in aller Regel auch aus Barvermögen zusammen, jedoch ist das Erbvolumen auch in diesen Fällen nicht sicher abzuschätzen, da steigende Alters- und Pflegekosten das Barvermögen schnell (und unvorhersehbar) aufzehren können.32
7IV. Sozioökonomische Stellung der Witwe
Schließlich ist das Reformanliegen vor allem für Frauen relevant: In der Mehrzahl aller Erbfälle unter verschiedengeschlechtlichen Ehegatten erben Ehefrauen. Das liegt daran, dass sie statistisch gesehen ein höheres Lebensalter erreichen und regelmäßig jünger als ihre Ehegatten sind.33
Details
- Seiten
- XXVI, 352
- Erscheinungsjahr
- 2026
- ISBN (PDF)
- 9783631949719
- ISBN (ePUB)
- 9783631949726
- ISBN (Hardcover)
- 9783631949610
- DOI
- 10.3726/b23600
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2026 (September)
- Schlagworte
- Mietrecht Familienrecht überlebender Ehegatte Ehewohnung Erbrecht
- Erschienen
- Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2026. xxvi, 352 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG