Privatisierung und Diversifizierung im Strafvollzug
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 1.1 Überblick
- 1.2 Zur Situation im heutigen Strafvollzug
- 1.2.1 Ziel des Vollzugs
- 1.2.2 Gründe der Einführung privatisierter Justizvollzugsanstalten
- 1.2.2.1 Anstaltsüberbelegungen
- 1.2.2.2 Reduzierung der Vollzugskosten
- 1.2.2.3 Trend zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben
- 1.2.2.4 Internationale Entwicklung der Privatisierung im Strafvollzug
- 1.3 Aufbau der Arbeit
- 2 Grenzen der Privatisierung der Justizvollzugsanstalten
- 2.1 Grundlage der Diskussion um die Privatisierung
- 2.1.1 Privatisierung der Staatsaufgaben
- 2.1.1.1 Staatsaufgabenbegriff
- 2.1.1.2 Rückzug des Staats
- 2.1.1.3 Strafvollzug als Staatsaufgabe
- 2.1.1.4 Funktion des Strafvollzugs
- 2.1.2 Diskussion um die Privatisierung
- 2.1.2.1 Zum Begriff der Privatisierung
- 2.1.2.2 Grundmotive der Privatisierungsdiskussion
- 2.1.2.2.1 Ökonomische Grundmotive (Die wirtschaftlichen Aspekte)
- 2.1.2.2.2 Politische Grundmotive (Die politischen Aspekte)
- 2.1.2.2.2.1 Wettbewerbspolitische Sicht
- 2.1.2.2.2.2 Gesellschaftspolitische Sicht
- 2.1.2.2.2.3 Sozialpolitische Sicht
- 2.1.2.2.3 Rechtliche Grundmotive (Die rechtlichen Aspekte)
- 2.1.2.3 Zusammenfassung
- 2.1.3 Formen der Privatisierung
- 2.1.3.1 Materielle Privatisierung (Aufgabenprivatisierung)
- 2.1.3.2 Formelle Privatisierung (Organisationsprivatisierung)
- 2.1.3.3 Funktionale Privatisierung
- 2.1.3.4 Vermögensprivatisierung
- 2.1.4 Anwendbarkeit der Privatisierungserscheinungen in denJustizvollzugsanstalten
- 2.2 Verfassungsrechtliche Grenzen für die Privatisierung
- 2.2.1 Rechtsstaatsprinzip
- 2.2.1.1 Klassische Konstruktion des Rechtsstaats
- 2.2.1.2 Rechtsstaatsprinzip und Privatisierung
- 2.2.2 Sozialstaatsprinzip
- 2.2.2.1 Definition der Sozialstaatsprinzip
- 2.2.2.2 Sozialstaatsprinzip und Privatisierung
- 2.2.3 Demokratieprinzip
- 2.2.3.1 Definition des Demokratieprinzips
- 2.2.3.2 Demokratieprinzip und Privatisierung
- 2.2.4 Art. 33 Abs. 4 GG als Grenze der Privatisierung
- 2.2.4.1 Funktionsvorbehalt der hoheitsrechtlichen Befugnisse
- 2.2.4.1.1 Hoheitsrechtliche Befugnisse
- 2.2.4.1.2 Anwendungsbereich der hoheitsrechtlichen Befugnisse
- 2.2.4.1.3 Ausnahmetatbestände der hoheitsrechtlichen Befugnisse
- 2.2.4.2 Verbindlichkeit des Art. 33. Abs. 4 GG
- 2.2.4.3 Beamtenvorbehalt im Strafvollzug
- 2.2.4.3.1 Hoheitsrechtliche Befugnisse im Strafvollzug
- 2.2.4.3.2 Behandlungsvollzug als hoheitsrechtliche Befugnis
- 2.2.4.3.3 Einsatz des privaten Personals anstelle der Beamten
- 2.2.4.4 Zugelassene Ausnahmen
- 2.2.4.4.1 Zulässigkeit der Ausnahmen
- 2.2.4.4.1.1 Eine quantitative Komponente
- 2.2.4.4.1.2 Ein quantitatives Übergewicht und der Verhältnismäßigkeitgrundsatz
- 2.2.4.4.2 Zulässigkeit privater Strafvollzugsanstalten
- 2.2.5 Zusammenfassung
- 3 Vergleich und Analyse der privaten Justizvollzugsanstalten
- 3.1 Geschichte des Strafvollzugs
- 3.1.1 Entstehung und Entwicklung des Strafvollzugssystems
- 3.1.1.1 Geburt des Gefängnisses
- 3.1.1.2 Reform und Entwicklung des Strafvollzugssystems
- 3.1.1.3 Gefängnis als totale Institution
- 3.1.2 Geschichte der privaten Beteiligung am Strafvollzug
- 3.1.2.1 USA
- 3.1.2.1.1 Vor dem 20. Jahrhundert
- 3.1.2.1.2 Ab dem 20. Jahrhundert
- 3.1.2.2 Europa
- 3.1.3 Zusammenfassung
- 3.2 Privatisierung der Justizvollzugsanstalt in den USA
- 3.2.1 Entstehung neuer privater Justizvollzugsanstalten
- 3.2.1.1 Historische Entwicklung der Privatisierung der Justizvollzugsanstalten
- 3.2.1.2 Modelle privater Justizvollzugsanstalten
- 3.2.1.2.1 Lease-Purchase-Modell
- 3.2.1.2.2 Management- Modell
- 3.2.1.2.3 Take-over-Modell
- 3.2.2 Besonderheit privater US-amerikanischer Justizvollzugsanstalten
- 3.2.2.1 Eigenschaft des Rechts
- 3.2.2.2 Auswahl der privaten Unternehmen
- 3.2.2.3 Aufsicht des Staats
- 3.2.3 Zum Stand des Betriebs privater Justizvollzugsanstalten
- 3.2.3.1 Kapazität der privaten Justizvollzugsanstalten
- 3.2.3.2 Private Unternehmen
- 3.3 Großbritannien
- 3.3.1 Einführung privatisierter Justizvollzugsanstalten
- 3.3.1.1 Erster Schritt
- 3.3.1.2 Zweiter Schritt
- 3.3.1.3 Dritter Schritt
- 3.3.2 Eigenschaft privater britischen Justizvollzugsanstalten
- 3.3.2.1 Änderung der gesetzlichen Grundlage
- 3.3.2.2 Aufsicht privater Justizvollzugsanstalten
- 3.3.3 Zum Stand der privaten Justizvollzugsanstalten
- 3.4 Australien
- 3.4.1 Entwicklung privater Justizvollzugsanstalten in Australien
- 3.4.1.1 Beförderung für die Privatisierung
- 3.4.1.2 Historische Überblick über die Entwicklung privater Justizvollzugsanstalten
- 3.4.2 Überblick über die Bundesländer
- 3.4.2.1 Queensland
- 3.4.2.1.1 Entwicklung der privaten Justizvollzugsanstalten
- 3.4.2.1.2 Gründe für eine private Justizvollzugsanstalt
- 3.4.2.1.3 Zum Stand der Privatisierung der Justizvollzugsanstalt
- 3.4.2.2 New South Wales
- 3.4.2.3 Victoria
- 3.4.2.4 South Australia
- 3.4.2.5 Western Australia
- 3.5 Privatisierung der Justizvollzugsanstalt in Deutschland
- 3.5.1 Tendenz der gegenwärtigen Kriminalpolitik beim Strafvollzug
- 3.5.1.1 Restorative Justice im Strafvollzug
- 3.5.1.2 Ökonomische Kriminalpolitik
- 3.5.1.3 Privatisierung in der Strafrechtspflege als neue Kriminalpolitik
- 3.5.1.4 Teilprivatisierung durch Public-Private-Partnership (PPP)
- 3.5.1.4.1 Public-Private-Partnership als Teilprivatisierung
- 3.5.1.4.2 Privatisierung in Bundesländern durch PPP
- 3.5.1.4.3 Ein Projekt zur Teilprivatisierung der Justizvollzugsanstalt
- 3.5.2 Das hessische Modellprojekt
- 3.5.2.1 Hintergründe und Ziele
- 3.5.2.2 Privatisierbarer Aufgabenbereich
- 3.5.2.2.1 Hausmanagement
- 3.5.2.2.2 Versorgungsmanagement
- 3.5.2.2.3 Betreuungsmanagement
- 3.5.2.2.4 Bewachung und Kontrolle
- 3.5.2.2.5 Behandlungsmanagement
- 3.5.2.3 Besonderheiten aus der JVA Hünfeld
- 3.5.2.3.1 Auswahl des Standortes und der Bau der JVA in Hünfeld
- 3.5.2.3.2 Aufnahme und Belegung der Gefangenen in der Anstalt
- 3.5.2.3.2.1 Umfang der Aufnahme
- 3.5.2.3.2.2 Belegung der Gefangenen
- 3.5.2.3.3 Personal
- 3.5.2.3.4 Zusammenarbeit
- 3.5.2.4 Ergebnis des Hünfelder Konzeptes
- 3.5.3 Zum Stand der Privatisierung der Justizvollzugsanstalt in den anderen Bundesländern
- 3.6 Zusammenfassung
- 4 Die Rolle der Religion im Strafvollzug
- 4.1 Verhältnis zwischen der Kirche und dem Strafvollzug
- 4.1.1 Strafverständnis zwischen der Kirche und dem Staat
- 4.1.2 Kirchliche Strafvollzugspraxis im Mittelalter
- 4.1.3 Kirchlicher Dienst in der Neuzeit
- 4.2 Dienst der Kirche für die Gefangenen im Strafvollzug
- 4.2.1 Gründe des Diensts der Kirche im Strafvollzug
- 4.2.1.1 Grundgesetz
- 4.2.1.2 Strafvollzugsgesetz
- 4.2.1.2.1 Religiöse Betreuung durch einen Seelsorger
- 4.2.1.2.2 Religiöse Veranstaltung
- 4.2.1.3 Mission der Kirche für die Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt
- 4.2.2 Das christliche Wirken im Strafvollzug
- 4.2.2.1 Gottesdienst
- 4.2.2.2 Seelsorge
- 4.2.2.3 Sonstige Tätigkeiten
- 4.2.3 Neue christliche Wirkung mit der Kriminalpolitik
- 4.2.3.1 Wiederherstellung des Rechtsfriedens als Kriminalpolitik
- 4.2.3.2 Begriff der Wiedergutmachung
- 4.2.3.3 Bewertung der Wiedergutmachung in der Praxis beim Strafvollzug
- 4.2.3.4 Wiedergutmachung durch Privat
- 4.2.4 Einfluss der Religion auf die Kriminalität
- 4.2.4.1 Religion für kriminales Verhalten
- 4.2.4.2 Religion und Restorative Justice
- 4.2.4.3 Religiöse Programme im Strafvollzug
- 4.2.4.4 Wirkung der christlichen Religion im Strafvollzug
- 4.3 Zusammenfassung
- 5 Christlich organisiertes Programm in privaten Justizvollzugsanstalten
- 5.1 Verhältnis zwischen „faith based“-Programm und Restorativ Justice
- 5.2 Association for the Protection and Assistance to the Convicted (APAC)
- 5.2.1 1. Entwicklung von APAC
- 5.2.1.1 Philosophie des APAC-Programms
- 5.2.1.2 Prinzip von APAC
- 5.2.1.2.1 Vermittlung menschlicher Werte
- 5.2.1.2.2 Evangelisationsarbeit
- 5.2.1.2.3 Soziale Wiedergutmachung
- 5.2.1.2.3.1 Wiedergutmachung der Beziehung zwischen den Mitgefangenen
- 5.2.1.2.3.2 Wiedergutmachung der Beziehung mit der Familie
- 5.2.1.2.3.3 Wiedergutmachung der Gesellschaft
- 5.2.1.2.3.4 Wiedergutmachung der Gerechtigkeit
- 5.2.2 Organisatorische Elemente
- 5.2.2.1 Erziehung durch Ehrenamtliche
- 5.2.2.2 Arbeit
- 5.2.2.3 Ausbildung
- 5.2.2.4 Nachsorge
- 5.2.3 Humaita-Justizvollzugsanstalt
- 5.2.3.1 Phasen des Programms in Humaita-Anstalt
- 5.2.3.1.1 Erste Phase
- 5.2.3.1.2 Zweite Phase
- 5.2.3.1.3 Dritte Phase
- 5.2.3.1.4 Vierte Phase
- 5.2.3.2 Ergebnis
- 5.2.4 Zusammenfassung
- 5.3 InnerChange Freedom Initiative (IFI)
- 5.3.1 Entwicklung
- 5.3.1.1 Ziel des Programms
- 5.3.1.2 Elemente des Programms
- 5.3.1.3 Ein transformatives Modell
- 5.3.2 Verlauf des Programms
- 5.3.2.1 Erste Phase
- 5.3.2.2 Zweite Phase
- 5.3.2.3 Dritte Phase (Abschluss des Programms)
- 5.3.3 Veränderungsprogramm: seelische Veränderung
- 5.3.3.1 Die seelischen Veränderung hinsichtlich der Rehabilitation
- 5.3.3.2 Fünf Themen der seelischen Veränderung
- 5.3.3.2.1 Thema 1: „Ich bin nicht mehr der, der ich einmal war.“
- 5.3.3.2.2 Thema 2: Seelisches Wachstum
- 5.3.3.2.3 Thema 3: Gott gegen die Prisonisierung
- 5.3.3.2.4 Thema 4: Eine positive Sicht auf das Leben
- 5.3.3.2.5 Thema 5: Die Notwendigkeit, der Gesellschaft etwas zurückzugeben
- 5.3.4 Wirkung des IFI-Programms
- 5.3.4.1 Ergebnis des Programms in Texas
- 5.3.4.2 Beziehung zwischen Staat und IFI
- 5.3.5 Zusammenfassung
- 5.4 The Transition of Prisoners (TOP)
- 5.4.1 Ziel
- 5.4.2 Wichtigste Elemente
- 6 Die Einführung der christlich-privaten Justizvollzugsanstalt in Südkorea
- 6.1 Hintergründe der Privatisierung der Justizvollzugsanstalt
- 6.1.1 Gegenwart des Strafvollzugs in Südkorea
- 6.1.2 Entstehung der christlich-privaten Justizvollzugsanstalt
- 6.2 Analyse über das Gesetz zur privaten Justizvollzugsanstalt
- 6.2.1 Entwicklung des Gesetzes zur privaten Justizvollzugsanstalt
- 6.2.2 Juristische Vollzugsperson
- 6.2.3 Privatisierbare Vollzugsaufgaben und Behandlung der Gefangenen
- 6.2.4 Personal
- 6.2.5 Unterstützung und Aufsicht durch den Staat
- 6.3 Christlich-private Justizvollzugsanstalt
- 6.3.1 Aspekte der christlich-privaten Justizvollzugsanstalt
- 6.3.1.1 Straftheoretische Aspekte
- 6.3.1.2 Missionarische Aspekte
- 6.3.1.3 Gesellschaftliche Aspekte
- 6.3.2 Christian Correction for Reconciliation(CCR)
- 6.3.2.1 Ziel des Programms
- 6.3.2.2 Aufgaben des Programms
- 6.3.2.2.1 Evangelisation
- 6.3.2.2.2 Wiederherstellung der Familienbeziehung
- 6.3.2.2.3 Wiedergutmachung zwischen Tätern, Opfern und Gesellschaft
- 6.3.2.2.4 Alternative für das staatliche Strafvollzugssystem
- 6.3.2.3 Rehabilitationsprogramme
- 6.3.2.3.1 Glaubenstraining
- 6.3.2.3.2 ALPHA- Kurs
- 6.3.2.3.3 „Innere Heilung“-Programm
- 6.3.2.3.4 Selbsthilfegruppeprogramm
- 6.3.2.3.5 Mentoring
- 6.3.2.4 Zusammenarbeit des ehrenamtlichen Personals
- 6.3.2.4.1 Funktion des ehrenamtlichen Personals
- 6.3.2.4.2 Bereich der Aufgaben der ehrenamtlichen Mitarbeiter
- 6.3.2.4.3 Ausbildung des ehrenamtlichen Personals
- 6.3.2.5 Nachsorge
- 6.4 Modellprojekt zur christlich- privaten Justizvollzugsanstalt
- 6.4.1 Auswahl der Teilnehmer
- 6.4.2 Rolle des Personals
- 6.4.2.1 Ehrenamtliches Personal
- 6.4.2.2 Privates Personal
- 6.4.2.3 Ergebnis des Modellprojektes
- 6.5 Zusammenfassung
- 7 Schlussbetrachtung
- Abkürzungsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Zeitschriftenkürzel:
- Deutsche und englische Literatur
- Koreanische Literatur
- Internetquellen
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Zugl.: Frankfurt (Main), Univ., Diss., 2011
D 30
ISSN 0531-7312
ISBN 978-3-631-61604-8 (Print)
E-ISBN 978-3-653-04254-2 (E-Book)
DOI 10.3726/978-3-653-04254-2
© Peter Lang GmbH
Internationaler Verlag der Wissenschaften
Frankfurt am Main 2014
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Autorenangaben
Eun Meeh Cho studierte Rechtswissenschaften an der Chongju Universität (Südkorea) und schloss dort ebenfalls ihre Promotion ab. Seit 2011 arbeitet sie in einer privaten Justizvollzugsanstalt.
Über das Buch
Zur Entschärfung bedrängender Vollzugsproblematik wird in der Gegenwart neben den Alternativen zur Freiheitsstrafe zunehmend auf die Privatisierung der Justizvollzugsanstalt verwiesen. Auf internationaler Ebene nimmt man die Entwicklung der Privatisierung des Strafvollzugs längst ernst: Inzwischen sind in den USA, England, Neuseeland, Australien, zwei Provinzen in Kanada, Südafrika, Chile und Japan private oder teilprivatisierte Justizvollzugsanstalten in Betrieb. In Südkorea und Brasilien haben die Regierungen Verträge mit den religiösen Gemeinschaften über den Betrieb von Justizvollzugsanstalten abgeschlossen. Diese Arbeit befasst sich mit dem Ziel des Vollzugs in privaten Justizvollzugsanstalten.
Zitierfähigkeit des eBooks
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Vorwort
Die vorliegende Arbeit wurde im Februar 2011 abgeschlossen und von der Juristischen Fakultät der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main als Dissertationsschrift angenommen.
Ich kann mir mein Studium in Deutschland ohne die Unterstützung vieler Personen kaum vorstellen. Ein besonderer Dank gilt meinem Doktorvater Herrn Prof. Dr. Cornelius Prittwitz, für die Betreuung dieser Arbeit. Ohne seine Anregungen und seine herzliche Unterstützung hätte ich das Doktorstudium in Deutschland nicht vollbringen können. Ich danke auch Herrn Prof. Dr. Dirk Fabricius für die Erstellung des Zweigutachtens.
Mein Dank gilt ferner meinen Freuden und Mitarbeitern der Weinstockgemeinde.
Von ganzem Herzen danken möchte ich auch meiner Familie für die unermüdliche Unterstützung während des Studiums und des Promotionsverfahrens. Ohne sie wäre dieser Weg so nicht möglich gewesen.
Ohne das Dasein vieler Menschen kann ich mir mein Leben in Deutschland kaum vorstellen. Mit ihrer Unterstützung konnte ich Kraft für das Leben in Deutschland gewinnen. Vor allem danke ich Deutschland, dessen Erziehungssystem hauptsächlich mein Studium in Deutschland ermöglicht hat.
Man kann ernsthaft darüber nachdenken, welche Rolle das Gefängnis in der heutigen modernen Gesellschaft spielt. Dabei lässt sich feststellen, dass das Gefängnis eher einer Ansammlung von Straftätern als einer Institution gleicht, in der die Insassen zu einem Leben in Freiheit befähigt bzw. resozialisiert werden. Das wirft die Frage auf, ob das Ziel des Strafvollzugs, nämlich die Resozialisierung, in einer Justizvollzugsanstalt überhaupt verwirklicht werden kann. Das Ziel des Vollzugs liegt einerseits im Interesse des Gefangenen und andererseits im der Gesellschaft, die Allgemeinheit vor den Straftätern zu schützen und die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (§ 2 StVollzG).1 Auch in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes wird deutlich, dass die Resozialisierung oder Sozialisation als herausragendes Ziel der Freiheitsstrafe des Strafvollzugs angesehen wird.2
„Dem Gefangenen sollen Fähigkeit und Wille zu verantwortlicher Lebensführung vermittelt werden, er soll es lernen, sich unter den Bedingungen einer freien Gesellschaft ohne Rechtsbruch zu behaupten, ihre Chance wahrzunehmen und ihre Risiken zu bestehen“.3
Die Justizvollzugsanstalt ist eine kleine Gesellschaft, mit der ein Sich-Aneignen der Werte jener Kultur wie in einer normalen Gesellschaft verbunden ist. Durch die Justizvollzugsanstalt werden die Chancen einer sozialen Wiedereingliederung der Gefangenen verbessert. Die Fähigkeit und der Wille zu verantwortlicher Lebensführung sollen den Gefangenen während des Aufenthalts in der Anstalt vermittelt werden. Auch sind den Gefangenen jene Bedingungen zu bieten, unter denen sie ihre Lebenstüchtigkeit entfalten und festigen können.
Aber in den heutigen Justizvollzugsanstalten werden mehr Gefangene untergebracht, als Platz ist. Die Mängel des heutigen Strafvollzugs ergeben sich nicht nur, aber auch zu einem beachtlichen Teil aus der hohen und weiter steigenden Gefangenenzahl. ← 19 | 20 → Viele der Haftanstalten sind nach einem deutlichen Anstieg der Belegungsquote in den zurückliegenden Jahren chronisch überbelegt. Die Überbelegung ist keineswegs wegen zu knapper Vollzugskapazität hinzunehmen und kann nicht nur mit dem Vollzugsziel, sondern auch mit dem grundgesetzlich verankerten Recht des Gefangenen auf die Achtung seiner Menschenwürde4 und dem Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung kollidieren.5 Die Straftäter kommen mit ungünstiger Sozialprognose in den Vollzug und die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls sehr hoch ist.
Allgemein lässt sich als Gemeinsamkeit erkennen, dass unter der „Privatisierung“ eine Verlagerung staatlicher Aufgabenerfüllung in den Bereich des Privatrechts verstanden wird, der sich ausschließlich nach den Regeln des öffentlichen Rechts richtet. Also umschreibt dieser vielgebrauchte Begriff eine Bewegung weg vom Staat hin zum Privaten. Die Privatisierung wird meistens als eine Übernahme öffentlicher Aufgaben durch private Unternehmen verstanden. Die verschiedenen ideologischen Ansätze, die hinter der Forderung nach der Privatisierung stehen, lassen sich vereinfacht zwei Hauptrichtungen zuordnen, nämlich einerseits einer ökonomisch und andererseits einer partizipatorisch orientierten Richtung. Dieser Privatisierungsweg der Justizvollzugsanstalten kann durch viele Gefangenenhilfsinitiativen zunehmend Verbreitung finden und ist ein Wandel für Innovation und Veränderung im Strafvollzug.
In jüngster Zeit wird in vielen Ländern über die Privatisierung der Justizvollzugsanstalten diskutiert, z. B. existiert in den USA, in Australien und in Großbritannien im Bereich des Strafvollzugs eine Reihe stationärer Einrichtungen, die durch private Unternehmen betrieben werden.6 In diesen Staaten haben sich mittlerweile schon große Unternehmen entwickelt, die sich auf die Errichtung und den Betrieb der Justizvollzugsanstalten spezialisiert haben. Über die Privatisierung des Strafvollzugs in Deutschland wird immer noch diskutiert. Einen möglichen Teilbetrieb durch private Betreiber hält man in den engen Grenzen für zulässig, hinsichtlich einer tatsächlichen Umsetzung herrscht bisher allerdings noch Zurückhaltung. Durch eine mögliche Privatisierung der Justizvollzugsanstalten könnten die öffentlichen Haushalte entlastet werden, und es könnten innovative Ansätze im Strafvollzug praktiziert werden. Darüber ← 20 | 21 → hinaus könnte die Resozialisierung der Strafgefangenen durch die Privatisierung mehr Erfolg bringen.
Die Privatisierung der Justizvollzugsanstalten bietet sich als Thema dieser Arbeit an, weil auf diesem Gebiet erste Ansätze für Privatisierungsmaßnahmen vorhanden sind. In dieser Arbeit soll ein Modell für ein neues Strafvollzugsystem der privaten Justizvollzugsanstalt mit einem christlichen Programm und dabei einer Möglichkeit zur Besserung der Resozialisierung der Strafgefangenen vorgestellt werden.
Details
- Seiten
- 186
- Erscheinungsjahr
- 2014
- ISBN (Paperback)
- 9783631616048
- ISBN (PDF)
- 9783653042542
- ISBN (MOBI)
- 9783653999396
- ISBN (ePUB)
- 9783653999402
- DOI
- 10.3726/978-3-653-04254-2
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2014 (Juli)
- Schlagworte
- Strafvollzugspolitik Resozialisierung (jur) Rolle der Justizvollzugsanstalt Privatisierung (jur)
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. 186 S., 3 Tab., 2 Graf.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG