Die Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses
Die Stellung der gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gemäß §§ 9, 10 KSchG im System des Kündigungsschutzrechts
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Charlotte Sander
Zweiter Teil: Grundprinzipien der Beendigung von Dauerschuldverhältnissen
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Vertragliche Schuldverhältnisse lassen sich nach mehreren Kriterien unterscheiden und einteilen. Im Folgenden sollen insbesondere die Schuldverhältnisse näher betrachtet werden, die sich nicht lediglich in dem einmaligen, zumeist zweiseitig verpflichtenden Austausch von Leistungen erschöpfen. Ein typisches Beispiel für einen solchen punktuellen, hier zu vernachlässigenden Austauschvertrag ist der Barkauf.13 Neben punktuellen Austauschverträgen, stehen solche Austauschverträge, denen ein gewisses Zeitmoment innewohnt, da sich die Abwicklung über einen längeren Zeitraum erstreckt und somit Verpflichtung und Erfüllung zeitlich auseinanderfallen. Vorliegend soll jedoch auch nicht die Auseinandersetzung mit solchen Schuldverhältnissen mit einer singulären Austauschpflicht, selbst wenn diesen ein gewisses Zeitmoment innewohnt, im Vordergrund stehen, sondern vielmehr vertragliche Schuldverhältnisse näher betrachtet werden, die auf einen länger andauernden oder wiederholten Leistungsaustausch gerichtet sind, wobei die Leistungsverpflichtung nicht von vorneherein feststeht und auch nicht auf eine bestimmte Gesamtsumme begrenzt ist und kein Gesamtleistungsinteresse besteht.14 Solche Schuldverhältnisse werden als Dauerschuldverhältnisse bezeichnet.15
Als Grundlage für die folgenden Erörterungen dient das Arbeitsverhältnis, also ein privatrechtliches Dauerschuldverhältnis,16 das als Dienstverhältnis i.S.d. §§ 611 ff. BGB ausgestaltet sein und die Leistung unselbstständiger Dienste zum Gegenstand haben muss. Das Arbeitsrecht ist dabei als Teil des Bürgerlichen Rechts zu begreifen17 und nicht als eigenständiges, von den zivilrechtlichen Prinzipien losgelöstes Rechtsgebiet mit eigenen Normen, Grundsätzen und Auslegungsregeln anzusehen.18 Das Arbeitsrecht folgt als Regelungsmaterie den bürgerlich-rechtlichen ← 9 | 10 → Grundsätzen, Auslegungsmaximen und Wertentscheidungen, die durch die...
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