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Psychotherapie in der GKV zwischen alten Kontroversen und gesetzlicher Neuregelung

von Astrid Wallrabenstein (Band-Herausgeber:in)
©2015 Konferenzband 101 Seiten

Zusammenfassung

Der Sammelband des Instituts für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht (ineges) enthält Vortrags- und Diskussionsbeiträge zu den im aktuellen Koalitionsvertrag geplanten Reformen zum rechtlichen Rahmenwerk der Psychotherapie und der psychotherapeutischen Versorgung. Hintergrund ist das 1999 in Kraft getretene Psychotherapeutengesetz, welches mit dem Psychologischen Psychotherapeuten und dem Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten zwei neue akademische Heilberufe schuf, die erstmals auch an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen konnten. Experten aus Theorie und Praxis sowie aus Wissenschaft und Politik äußern sich im vorliegenden Buch zu aktuellen Fragen der psychotherapeutischen Versorgung und Vergütung, der Anerkennung von Behandlungsmethoden und der Gestaltung der Berufsausbildung.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • Alte Kontroversen und neue Herausforderungen einer gesetzlichen Neuregelung
  • Diskussionsbericht
  • Behandlungsmethoden in der Psychotherapie, Evaluation und Versorgungsrealität
  • Diskussionsbericht
  • Die ambulante Psychotherapie aus Sicht der Krankenkassen
  • Diskussionsbericht
  • Stand und Probleme bei der Aus- und Weiterbildung in der Psychotherapie
  • Reformbedarf und -optionen für die Aus- und Weiterbildung in der Psychotherapie
  • Diskussionsbericht
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Autorenverzeichnis

← 6 | 7 → Astrid Wallrabenstein

Einleitung

Der vorliegende Band dokumentiert ein Experiment in mehrfacher Hinsicht. Das Psychotherapeutengesetz ist nunmehr 15 Jahre in Kraft und für die neue Legislaturperiode hat der Koalitionsvertrag einige Reformen im Gegenstandsbereich dieses Gesetzes, aber auch darüber hinaus, zum rechtlichen Rahmenwerk der Psychotherapie und der psychotherapeutischen Versorgung angekündigt.1 Die Koalitionspartner greifen damit Anregungen aus der Praxis auf – ein üblicher Prozess. Seine nächsten Schritte werden vermutlich darin bestehen, dass sich im zuständigen Ministerium – konkret hier dem Bundesgesundheitsministerium – ein Fachreferat an die Entwicklung und spätere Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes macht, hierbei eventuell auch mehr oder weniger formalisierten Kontakt mit der Praxis hält. Nach Abstimmung eines solchen Entwurfs in der Bundesregierung, erreicht dieser dann den Bundestag und wird dort in den zuständigen Ausschüssen beraten – auch hier: konkret im Gesundheitsausschuss. Es ist nicht unüblich, dass dieser Ausschuss Sachverständige hinzuzieht und Stellungnahmen anfordert, womöglich auch eine öffentliche Anhörung durchführt. An dieser Stelle des Reformprozesses kann es neben der Erörterung mit Fachverbänden, ← 7 | 8 → Interessenvertretern und Experten auch zum Austausch mit rechtswissenschaftlicher Expertise kommen. Denn Rechtsetzung wirft ja immer auch rechtswissenschaftliche Fragen auf.

Das Experiment, das diesem Band zugrunde liegt, bestand darin, vor diesem erwartbaren Reformprozess Vertreter der psychotherapeutischen Fachexpertise und Rechtswissenschaft zusammen zu bringen und dadurch vor einem konkreten ministeriellen Gesetzentwurf Reformdesiderata und -optionen zu diskutieren. Dies bot eine Chance zum Austausch ohne die Verengung, die die ministerielle Erarbeitung eines Gesetzentwurfes zwangsläufig mit sich bringt. Notwendigerweise ist ein solcher Austausch also interdisziplinär – zwischen den Fachdisziplinen der Psychotherapie und der Rechtswissenschaft. Zugleich ist ein solcher Austausch auch notwendig für ein Zusammentreffen von Theorie und Praxis und schließlich auch von Wissenschaft und Politik.

Bei einem Experiment ist zuvor ungewiss, was dabei herauskommt. Aus diesem Grund ist an dieser Stelle den Referentinnen und Referenten aber auch den Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmern herzlich dafür zu danken, dass sie sich auf dieses Experiment eingelassen und ihm zum Erfolg verholfen haben. Die Referate haben aus unterschiedlichen Fachperspektiven und mit unterschiedlichem Fokus auf bestimmte Reformthemen das Feld aufbereitet.

Nach einem Rückblick über die Debatte um das Psychotherapeutengesetz und seine Reform umriss Martin Stellpflug die aktuellen Reformthemen. Sie liegen zunächst in ganz unterschiedlichen Bereichen: Es geht um die Aufgaben, die im System der Gesundheitsversorgung Psychotherapeutinnen und -therapeuten zugewiesen sind oder zugewiesen werden sollen. Es geht um die Vergütung, in Struktur und Umfang, für diese Tätigkeiten. Es geht um die Ausbildung, die zur Ausübung dieser Tätigkeiten und damit zur Wahrnehmung der zugewiesenen Aufgaben befähigen soll. Aber all diese Bereiche sind notwendig miteinander verknüpft; Änderungen an einem Gegenstand erzwingen zumindest ein Überdenken, wahrscheinlich auch Änderungen in allen anderen Bereichen. Aus (verwaltungs-)rechtswissenschaftlicher Perspektive geht es um die Regulierung eines gesamten Berufes.

Die beiden anschließenden Referate von Sabine Schäfer und Thomas Ballast beleuchteten die aktuelle Situation der psychotherapeutischen ← 8 | 9 → Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung einerseits aus der Sicht der Leistungserbringer, also der Psychotherapeutinnen und -therapeuten, und andererseits aus der Sicht der Kostenträger, also der Krankenkassen. Dadurch wurden verschiedene Defizite deutlich, die ihre Ursache etwa in der bisherigen Regulierung der Leistungsangebote (Stichwort: Richtlinien-Therapie) oder in den (Fehl-)Anreizen der Vergütungsstruktur haben. Erkennbar wurde hierbei die starke Steuerungskraft des Leistungserbringungssystems der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dadurch, dass im Leistungssystem abstrakt beschrieben sein muss, auf welche Leistungen die Krankenversicherten Ansprüche haben – und deshalb die Leistungserbringer vergütet werden –, wird die Berufsausübung und darüber hinaus das Berufsbild (oder die Berufsbilder) der Psychotherapeutinnen und -therapeuten geprägt. Anders ausgedrückt hat die Einbeziehung der Psychotherapie in den Leistungsumfang der GKV „ihren Preis“ bei der Entwicklung des Berufsstandes. Dass deshalb die Reformdiskussion, die formal die Richtliniengestaltung oder die Vergütungsstruktur betrifft, zugleich auch eine Selbstreflektion des Berufes ist, ist also nicht verwunderlich, sondern notwendig. Gerade aus diesem Grund ist die Verständigung zwischen Fachvertretern der Disziplin und den mit der Regulierung Befassten so wichtig.

Details

Seiten
101
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653055320
ISBN (ePUB)
9783653967104
ISBN (MOBI)
9783653967098
ISBN (Hardcover)
9783631662991
DOI
10.3726/978-3-653-05532-0
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (Mai)
Schlagworte
Psychotherapeutische Versorgung Psychotherapieausbildung Psychotherapieverfahren Direktausbildung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. 101 S., 11 s/w Abb., 2 Tab.

Biographische Angaben

Astrid Wallrabenstein (Band-Herausgeber:in)

Astrid Wallrabenstein ist Professorin für Öffentliches Recht und Direktorin des Instituts für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Zudem ist sie Mitglied des Sozialbeirats der Bundesregierung und Richterin am Hessischen Landessozialgericht.

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