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Patente in der materiellen Fusionskontrolle

von Dominik Rock (Autor:in)
©2022 Dissertation 214 Seiten

Zusammenfassung

Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, wie Patente, denen erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zukommen kann, in der kartellrechtlichen Fusionskontrolle bestmöglich berücksichtigt werden können, wenn an einem Unternehmenszusammenschluss beteiligte Unternehmen über Patente verfügen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • A. Einleitung
  • B. Berücksichtigung von Patenten in der materiellen Fusionskontrolle
  • I. Marktabgrenzung
  • 1. Sachliche Marktabgrenzung bei Zusammenschlüssen mit Patentbezug
  • a. Technologie- bzw. Lizenzmärkte
  • aa. Technologie- bzw. Lizenzmarkt bei Lizenzverweigerung
  • bb. Technologie- bzw. Lizenzmarkt bei Abweichen von Angebot und Nachfrage
  • cc. Besonderheiten mangels Existenz von Substituten
  • b. Produktmärkte
  • aa. Produktmärkte im Patentkontext
  • (1) Bedeutung von Patenten für die Nachfragesubstituierbarkeit
  • (2) Bedeutung von Patenten für die Angebotssubstituierbarkeit
  • (a) Schutzgegenstand bezieht sich nicht auf einen Marktstandard
  • (b) Schutzgegenstand bezieht sich auf einen Marktstandard
  • (c) Zwischenergebnis
  • bb. Verhältnis von Produkt- und Technologie- bzw. Lizenzmärkten
  • cc. Innovationsgetriebene Produktmärkte
  • 2. Räumliche Marktabgrenzung bei Zusammenschlüssen mit Patentbezug
  • a. Räumliche Abgrenzung von Technologie- bzw. Lizenzmärkten
  • b. Räumliche Abgrenzung von Produktmärkten
  • 3. Zeitliche Marktabgrenzung bei Zusammenschlüssen mit Patentbezug
  • II. Wettbewerbliche Würdigung von Zusammenschlüssen mit Patentbezug
  • 1. Erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs (Eingreifkriterium)
  • 2. Erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs bei Zusammenschlüssen mit Patentbezug
  • a. Nichtkoordinierte Effekte
  • aa. Vertikale Effekte
  • bb. Konglomerate Effekte
  • cc. Horizontale Effekte
  • b. Koordinierte Effekte
  • 3. Strukturbezogene Berücksichtigung von Patenten in der Fusionskontrolle zur Feststellung nichtkoordinierter Effekte
  • a. Bedeutung von Patenten für die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung
  • aa. Patentbedingte Marktbeherrschung
  • (1) Beherrschung des Technologie- bzw. Lizenzmarktes
  • (a) „Normale Patente“ (Non-SEP)
  • (b) Standardessentielle Patente (SEP)
  • (aa) Regelmäßige Marktbeherrschung von SEP-Inhabern
  • (bb) Marktbeherrschung von SEP-Inhabern nur unter zusätzlichen Voraussetzungen
  • (cc) Stellungnahme
  • (2) Beherrschung von Produktmärkten
  • bb. Patente als wettbewerbliche Machtfaktoren nach Maßgabe der Horizontalleitlinien
  • (1) Patente als Marktzutrittsschranken
  • (a) Einordnung patentbedingter Schrankenwirkung
  • (b) Zutrittsbeschränkung durch mehrere Patente in einer Hand
  • (c) Zwischenergebnis
  • (2) Patentbedingte Wachstumshindernisse für Wettbewerber bzw. patentbedingte Vorteile gegenüber Wettbewerbern
  • (a) Wachstumshindernisse für Wettbewerber bzw. Wettbewerbsvorteile für die neue Einheit aufgrund einer strategischen Patentverwendung
  • (b) Wettbewerbsvorteile für die neue Einheit durch den Zugang zu patentgeschützten Technologien
  • (c) Weitere Wettbewerbsvorteile für die neue Einheit bei Zusammenschlüssen mit Patentbezug
  • b. Ergebnis
  • 4. Wirkungsbezogene Berücksichtigung von Patenten in der Fusionskontrolle zur Feststellung nichtkoordinierter Effekte
  • a. Patentgestützte Abschottungspraktiken
  • aa. Patentgestützte Abschottungspraktiken in Bezug auf nachgelagerte Märkte
  • (1) Abschottung in Bezug auf nachgelagerte Märkte durch Vereitelung des Technologiezugangs
  • (2) Abschottung in Bezug auf nachgelagerte Märkte durch Benachteiligung von Wettbewerbern
  • (a) Benachteiligung von Wettbewerbern durch Forderung unangemessener Lizenzgebühren
  • (b) Benachteiligung von Wettbewerbern durch Erzwingung von Kreuzlizenzen
  • (c) Benachteiligung von Wettbewerbern durch Patentverletzungsklagen
  • (d) Benachteiligung von Wettbewerbern durch Unterdrückung wettbewerbsfähiger Produkte
  • (3) Abschottung in Bezug auf nachgelagerte Märkte durch Übertragung von Marktmacht
  • bb. Patentgestützte Abschottungspraktiken in Bezug auf andere als nachgelagerte Märkte
  • cc. Zwischenergebnis
  • b. Der wirkungsbezogene Ansatz der Nichthorizontalleitlinien zur Feststellung nichtkoordinierter Effekte in Form von patentbedingten Abschottungseffekten
  • aa. Patentbedingte Fähigkeit zur Abschottung („Ability“)
  • (1) Patentgeschützte Technologien als wichtige Einsatzmittel
  • (a) Patentgeschützte Technologien als Einsatzmittel
  • (b) Wichtigkeit patentgeschützter Technologien
  • (aa) SEP als Grundlage einer Abschottung
  • (bb) Zwischenergebnis
  • (2) Erhebliche Marktmacht auf mindestens einem Markt
  • (3) Ergebnis
  • bb. Anreiz der neuen Einheit zur Abschottung („Incentive“)
  • (1) Bestimmung von Abschottungsanreizen im Allgemeinen
  • (2) Bestimmung von Abschottungsanreizen im Patentkontext
  • (a) Aussicht auf Gewinn als zentraler Faktor für einen Abschottungsanreiz
  • (b) Anreizbestimmung nach möglichen Abschottungspraktiken
  • (aa) Anreiz zur Abschottung durch Verweigerung von Lizenzen
  • (bb) Anreiz zur Abschottung durch Erhöhung der Lizenzgebühren
  • (cc) Anreiz zur Abschottung durch Erzwingung von Kreuzlizenzen
  • (dd) Anreiz zur Abschottung durch Patentverletzungsklagen
  • (ee) Anreiz zur Abschottung durch gebundene oder gekoppelte Lizenzierung
  • (ff) Zwischenergebnis
  • (c) Weitere Argumente für einen Abschottungsanreiz im Patentkontext
  • (d) Weitere Argumente gegen einen Abschottungsanreiz im Patentkontext
  • (3) Ergebnis
  • cc. Gesamtauswirkungen auf den Wettbewerb („Impact“)
  • (1) Auswirkungen auf aktuelle Wettbewerber
  • (2) Auswirkungen auf potenzielle Wettbewerber
  • (3) Auswirkungen auf den Innovationswettbewerb
  • (4) Erheblichkeit einer Wettbewerbsbehinderung
  • dd. Ergebnis
  • 5. Zusammenfassung der Ergebnisse zur Feststellung nichtkoordinierter Effekte bei Zusammenschlüssen mit Patentbezug
  • 6. Koordinierte Effekte
  • a. Bedeutung von Patenten für das Vorliegen der Voraussetzungen für koordinierte Effekte
  • aa. Bedeutung von Patenten für koordinierungsgeneigte Marktbedingungen sowie für wechselwirksame Faktoren
  • (1) Koordinierungsgeneigte Marktbedingungen und Patente
  • (a) Marktstabilität
  • (b) Produkthomogenität
  • (c) Unternehmenssymmetrie
  • (d) Zwischenergebnis
  • (2) Wechselwirksame Faktoren und Patente
  • bb. Überwachung von Abweichungen, Transparenz und Patente
  • cc. Abschreckungsmechanismen und Patente als Abschreckungsmittel
  • dd. Reaktionen von Außenstehenden
  • (1) Aktueller Wettbewerb und Patente
  • (2) Potenzieller Wettbewerb und Patente
  • b. Zusammenfassung der Ergebnisse zur Feststellung koordinierter Effekte bei Zusammenschlüssen mit Patentbezug
  • 7. Ausgleichsfaktoren
  • a. Nachfragemacht der Abnehmer
  • b. Potenzieller Wettbewerb
  • c. Effizienzgewinne
  • aa. Mögliche Effizienzvorteile bei Zusammenschlüssen mit Patentbezug
  • bb. Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Effizienzen
  • (1) Weitergabe der Vorteile an die Verbraucher
  • (a) Bedeutungsgehalt der Voraussetzung
  • (b) Kritik mit Blick auf Zusammenschlüsse mit Patentbezug
  • (aa) Zeitnaher Eintritt von Vorteilen für die Verbraucher
  • (bb) Eintritt von Effizienzvorteilen auf dem betroffenen Markt
  • (cc) Wahrscheinlichkeit der Weitergabe der Vorteile an die Verbraucher
  • (2) Fusionsspezifische Effizienzvorteile
  • (a) Bedeutungsgehalt der Voraussetzung
  • (b) Kritik mit Blick auf Zusammenschlüsse mit Patentbezug
  • (3) Nachprüfbarkeit
  • (a) Bedeutungsgehalt der Voraussetzung
  • (b) Kritik mit Blick auf Zusammenschlüsse mit Patentbezug
  • (4) Zwischenergebnis
  • cc. Bewertung der Berücksichtigungsfähigkeit patentbedingter Effizienzvorteile
  • d. Weitere Ausgleichsfaktoren
  • III. Überprüfung von Nebenabreden
  • IV. Abhilfemaßnahmen in Form von Zusagen
  • 1. Mögliche Zusagen im Zusammenhang mit Patenten
  • a. Veräußerungszusagen
  • b. Nichterwerbszusagen („Carve-out Remedies“)
  • c. Lizenzierungszusagen
  • aa. Abhilfe durch Lizenzierungszusagen
  • bb. Bedenken gegenüber Lizenzierungszusagen
  • cc. Zwischenergebnis
  • d. Verhaltenszusagen
  • aa. Akzeptanz von Verhaltenszusagen
  • bb. Bewertung der Akzeptanz von Verhaltenszusagen mit Blick auf Zusammenschlüsse mit Patentbezug
  • e. Zusagenpakete und „Specially-tailored Remedies“
  • 2. Ergebnis
  • C. Gesamtergebnis der Untersuchung
  • D. Ausblick und abschließende Empfehlung
  • Literaturverzeichnis

←16 | 17→

Abkürzungsverzeichnis

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Aufl.

Auflage

Az.

Aktenzeichen

BB

Betriebs-Berater

BDI

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

BGH

Bundesgerichtshof

BKartA

Bundeskartellamt

CJE

Canadian Journal of Economics

CLR

Competition Law Review

CMLR

Common Market Law Review

CPIAC

CPI Antitrust Chronicle

CR

Computer und Recht

DIHK

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

DOJ

U.S. Department of Justice

ECJ

European Competition Journal

ECLR

European Competition Law Review

EPA

Europäisches Patentamt

EPÜ

Europäisches Patentübereinkommen

ETSI

European Telecommunications Standards Institute

EU

Europäische Union

EuG

Gericht der Europäischen Union

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Union

EuZW

Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

EWS

Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht

F&E

Forschung und Entwicklung

FKVO

Fusionskontrollverordnung 139/2004

Fn.

Fußnote

FRAND

Fair, Reasonable and Non-Discriminatory

FS

Festschrift

FTC

Federal Trade Commission

GRUR

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

GRUR Int.

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht International

GVO

Gruppenfreistellungsverordnung

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen←17 | 18→

Harv. L. Rev.

Harvard Law Review

HHI

Herfindahl-Hirschman-Index

JCLE

Journal of Competition Law & Economics

JURA

Juristische Ausbildung

JZ

JuristenZeitung

KOMM.

Europäische Kommission

LG

Landgericht

MPEG LA

MPEG Licensing Administration

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NJOZ

Neue Juristische Online-Zeitschrift

NZKart

Neue Zeitschrift für Kartellrecht

OLG

Oberlandesgericht

OSS

Open-Source-Software

PatG

Patentgesetz

RIW

Recht der Internationalen Wirtschaft

Rn.

Randnummer

Rs.

Rechtssache

SEP

Standardessentielles Patent

SSO

Standardsetzungsorganisation

SSNIP

Small but significant and non-transitory increase in price

SSRN

Social Science Research Network

TB

Tagungsband

TQJE

The Quarterly Journal of Economics

TRANDJE

The RAND Journal of Economics

TT

Technologietransfer

Tz.

Textzeile

UrhG

Urheberrechtsgesetz

WRP

Wettbewerb in Recht und Praxis

WuW

Wirtschaft und Wettbewerb

Yale J. o. Reg.

Yale Journal on Regulation

ZWeR

Zeitschrift für Wettbewerbsrecht

Für weitere Abkürzungen: Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 9. Aufl., Berlin 2018.

←18 | 19→

A. Einleitung

In einer zunehmend technologisch geprägten Welt, mit der nicht zuletzt auch die fortschreitende Digitalisierung zusammenhängt, verfügen mehr Unternehmen denn je über technische Schutzrechte in Form von Patenten. Daher spielen Patente heutzutage auch bei vielen Unternehmenszusammenschlüssen eine Rolle. So können alle an einem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen über Patente verfügen, was auf einen Zusammenschluss zwischen besonders innovativen Unternehmen hindeuten kann.1 Bisweilen werden Unternehmen von anderen Unternehmen aber auch gerade übernommen, um auf diese Weise an (bestimmte oder möglichst viele) Patente zu gelangen. Ein prominentes Beispiel für eine solche Zusammenschlusskonstellation liefert der Zusammenschlussfall Google/Motorola Mobility. Zentrale Motivation für die Übernahme von Motorola Mobility war laut Google nämlich gerade, dadurch Zugang zu dem Patentportfolio des Unternehmens zu erhalten.2

Für einen Patenterwerb durch einen Zusammenschluss mit einem Unternehmen, das über Patente verfügt, kann es vielfältige Gründe geben, darunter strategische, technologische, innovations- und/oder vermögensbezogene Gesichtspunkte, da Patente auch erheblichen Einfluss auf den Wert eines Unternehmens haben können. In der Fusionskontrolle kommt es indes entscheidend darauf an, wie sich ein solcher Zusammenschluss auf den Wettbewerb auswirkt, wenn die formellen Aufgreifkriterien3 der Fusionskontrolle erfüllt werden.4 Denn ist der Anwendungsbereich der Fusionskontrolle eröffnet, muss von der zuständigen Wettbewerbsbehörde geprüft werden, ob wirksamer Wettbewerb durch den in Rede stehenden Zusammenschluss erheblich behindert würde oder nicht. Dies kann wiederum maßgeblich von den Patenten abhängen, die zum Umfang einer solchen Transaktion gehören, da technischen Schutzrechten hohe wettbewerbliche Bedeutung innewohnen kann, nicht zuletzt in innovationsgeprägten ←19 | 20→Bereichen.5 So kann es sich insbesondere verhalten, wenn Patente bedeutende technische Erfindungen schützen6, denen gerade in einem innovativen Umfeld erhebliche Relevanz zukommen kann.7 Besonders standardessentiellen Patenten (SEP), also gegenüber einer Standardsetzungsorganisation8 (SSO) freiwillig für standardessentiell deklarierten Patenten,9 kommt regelmäßig hohe wettbewerbliche Bedeutung zu.10 Auch die sog. „Patentkriege“ unter den Smartphoneherstellern auf den Märkten für Smartphones und Tablets wurden insbesondere auf der Grundlage von SEP ausgetragen.11

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Vor diesem Hintergrund müssen Patente, nicht zuletzt SEP, in der materiellen Fusionskontrolle zutreffend gewürdigt werden, wenn sie zum Umfang eines Zusammenschlussvorhabens gehören. Denn nur durch eine fundierte Aussage darüber, wie sich ein derartiger Zusammenschluss auch und gerade aufgrund der Patente wahrscheinlich auf den Wettbewerb auswirkt, kann der Wettbewerb in solchen Fällen umfassend geschützt und gleichzeitig verhindert werden, dass die beteiligten Unternehmen durch inhaltlich unzutreffende Fusionskontrollentscheidungen zu Unrecht belastet werden. Eine sachgerechte Berücksichtigung von Patenten in der materiellen Fusionskontrolle ist auch angezeigt, weil den Schutzrechten nicht selten erhebliche Bedeutung für Innovation zukommt. Denn Innovation gewinnt als Faktor in der Fusionskontrolle erheblich an Bedeutung.12 Vor allem die Auswirkungen von Zusammenschlüssen auf den Innovationswettbewerb stehen zunehmend im Fokus der kartellbehördlichen Überprüfung von Zusammenschlüssen.13

Unter Berücksichtigung der bisherigen Würdigung von Patenten in der Fusionskontrollpraxis, soll ausgehend davon, wie sich Zusammenschlüsse mit Patentbezug aufgrund der Patente auf den Wettbewerb auswirken können, erforscht werden, wie Patente in der materiellen Fusionskontrolle am besten, d.h. erschöpfend und sachgerecht, gewürdigt werden können.

Hierzu muss, da sich die Darstellung im Wesentlichen daran orientiert, wie die Europäische Kommission14 bei der Überprüfung von Zusammenschlüssen vorgeht und daher vor allem an ihren Leitlinien zur Bewertung von Zusammenschlüssen15, zunächst der Frage nachgegangen werden, ob bei Zusammenschlüssen ←21 | 22→mit Patentbezug, wie bei anderen Zusammenschlüssen, überhaupt eine Marktabgrenzung16 vorzunehmen ist. In diesem Fall muss beleuchtet werden, wie die Marktabgrenzung bei solchen Zusammenschlüssen zu erfolgen hat und welche Märkte im Patentkontext als relevante Märkte in Betracht kommen (Gliederungspunkt: B.I.). Weiter muss untersucht werden, wie und wann sich Patente im Rahmen von Zusammenschlüssen negativ auf den Wettbewerb auswirken können und in welcher Situation davon hinreichend wahrscheinlich auszugehen ist (Gliederungspunkt: B.II.). In diesem Zusammenhang soll es insbesondere auch darauf ankommen, wie sich Zusammenschlüsse mit Patentbezug, gerade aufgrund der Patente, auf innovationsgetriebenen Wettbewerb auswirken können, besonders wenn die relevanten Märkte zuvor als Märkte mit hoher Innovationsrate identifiziert werden konnten. Anschließend gilt es außerdem zu klären, ob Zusammenschlüsse mit Patentbezug auch zu berücksichtigungsfähigen Effizienzvorteilen führen können (Gliederungspunkt: B.II.7.c.). Sodann soll noch auf mögliche Nebenabreden im Zusammenhang mit Zusammenschlüssen mit Patentbezug eingegangen werden und untersucht werden, ob auf der Grundlage von Patenten geeignete Zusagen gemacht werden können, um – falls nötig – Abhilfe zu schaffen und die Untersagung eines problematischen Zusammenschlussvorhabens auf diese Weise abzuwenden (Gliederungspunkte: B.III. und B.IV.). Schließlich soll das Gesamtergebnis der Untersuchung dargelegt und ein Ausblick hinsichtlich einer möglichen Bedeutung von technischen Schutzrechten im Rahmen künftiger Zusammenschlüsse sowie eine abschließende Empfehlung bezüglich der Berücksichtigung von Patenten in der Fusionskontrolle gegeben werden (Gliederungspunkte: C. und D.).


1 Vgl. KOMM. 11.4.2018, M.8084 Rn. 277, 1110, 1155 und 1177 – Bayer/Monsanto.

2 Vgl. KOMM. 13.2.2012, M.6381 Tz. 118 – Google/Motorola Mobility; 4.12.2013, M.7047 Tz. 198 – Microsoft/Nokia.

Details

Seiten
214
Jahr
2022
ISBN (PDF)
9783631870761
ISBN (ePUB)
9783631870778
ISBN (Paperback)
9783631855744
DOI
10.3726/b19253
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (November)
Schlagworte
Patente Fusionskontrolle SEP Innovation Innovationswettbewerb Innovationseffizienz Patentanalyse Lizenzierungszusagen Technologiemärkte Verhaltenszusagen
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2022. 214 pp.

Biographische Angaben

Dominik Rock (Autor:in)

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Titel: Patente in der materiellen Fusionskontrolle
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