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Die Haftung von Gesellschaften, Vorständen und Aufsichtsräten im Zusammenhang mit der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

von Arne Vogel (Autor:in)
©2011 Dissertation XXII, 246 Seiten

Zusammenfassung

Gemäß § 161 AktG müssen Vorstände und Aufsichtsräte kapitalmarktnutzender Gesellschaften jährlich eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgeben. Ob und wie sie und die Gesellschaften bei Verstößen gegen diese Pflicht haften ist jedoch nicht geregelt. Dies herauszuarbeiten war Ziel dieser Arbeit. Nach der Untersuchung steht fest, dass sowohl Gesellschaften als auch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder theoretisch für Fehler im Zusammenhang mit der Entsprechenserklärung haften können. Ansprüche durchzusetzen dürfte jedoch in der Praxis insbesondere auf Grund erheblicher Beweisschwierigkeiten kaum möglich sein. Um das Vertrauen in den deutschen Kapitalmarkt weiter zu stärken, enthält die Arbeit daher einen Vorschlag zur gesetzlichen Regelung der Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Entsprechenserklärung.

Details

Seiten
XXII, 246
Jahr
2011
ISBN (Paperback)
9783631606001
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verfassungsmäßigkeit Anspruchsdurchsetzung Vorsatz Grobe Fahrlässigkeit
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2011. XXII, 246 S.

Biographische Angaben

Arne Vogel (Autor:in)

Arne Vogel wurde 1975 in Kiel geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Kiel und Thessaloniki war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Kiel tätig. Seit 2008 arbeitet er als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht und Unternehmenstransaktionen in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Hamburg.

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Titel: Die Haftung von Gesellschaften, Vorständen und Aufsichtsräten im Zusammenhang mit der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG