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Die Vereinbarkeit der Rechtsverordnungsermächtigungen des Bundes zur Durchführung von EG-Rechtsakten und völkerrechtlichen Verträgen auf dem Gebiet des Umweltschutzes mit Artikel 80 I S. 2 Grundgesetz

von Dominik Brand (Autor:in)
©2001 Dissertation 318 Seiten

Zusammenfassung

Werden verbindliche EG-Rechtsakte im Sinne von Artikel 249 I-III EGV erlassen, ist die Bundesrepublik Deutschland zu ihrer Durchführung verpflichtet; gleiches gilt für völkerrechtliche Verträge, die die Bundesrepublik abschließt. In der Regel ist zur Durchführung die Schaffung nationalen Rechts erforderlich. Da hierbei zugleich Fristen eingehalten werden müssen, hat der Gesetzgeber insbesondere im Bereich des Umweltrechts die Durchführung von EG-Rechtsakten und völkerrechtlichen Verträgen in Form von Rechtsverordnungsermächtigungen nach Artikel 80 I GG weitgehend dem schnelleren Verordnungsgeber übertragen.
Der Autor sichtet und ordnet die Vielzahl der im Bereich des Umweltrechts vorhandenen Durchführungszwecken dienenden Rechtsverordnungsermächtigungen und überprüft sie im Anschluß auf ihre Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot des Artikel 80 I S. 2 GG; hierbei stellt er die Ermächtigung des § 149 eines Professorenentwurfs zu einem Allgemeinen Teil eines Umweltgesetzbuches wegen ihrer spezifischen Ermächtigungstechnik in den Mittelpunkt. Im Vorfeld dieser Prüfung geht die Arbeit der bisher streitig diskutierten und nur in Ansätzen beantworteten Frage nach, ob der Umstand, daß der Inhalt der Durchführungsregelungen naturgemäß im Zeichen der jeweils durchzuführenden EG-Rechtsakte bzw. völkerrechtlichen Verträge steht, die von Artikel 80 I S. 2 GG aufgestellten Anforderungen an Ermächtigungen zu Durchführungsrechtsverordnungen einschränkt.

Details

Seiten
318
Jahr
2001
ISBN (Paperback)
9783631371909
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2000. 317 S.

Biographische Angaben

Dominik Brand (Autor:in)

Der Autor: Dominik Brand wurde 1972 in Salzkotten geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld und legte die erste juristische Staatsprüfung im Dezember 1996 vor dem OLG Hamm ab. Von April 1997 bis Mai 1999 arbeitete er an seiner Dissertation. Seit August 1999 befindet er sich beim Kammergericht Berlin im Vorbereitungsdienst für das Assessorexamen.

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Titel: Die Vereinbarkeit der Rechtsverordnungsermächtigungen des Bundes zur Durchführung von EG-Rechtsakten und völkerrechtlichen Verträgen auf dem Gebiet des Umweltschutzes mit Artikel 80 I S. 2 Grundgesetz