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Die prozessualen Schranken der Formfreiheit

Beweismittel und Beweiskraft im EG-Schuldvertragsübereinkommen in deutsch-französischen Vertragsfällen

von Nicolas Blanchard (Autor:in)
©2005 Dissertation 158 Seiten

Zusammenfassung

Die Arbeit behandelt die prozessualen Schranken der Formfreiheit im internationalen Vertrags- und Prozessrecht. Folge solcher prozessualen Schranken ist, dass Formfreiheit häufig verfahrensrechtlich durchbrochen wird: Ein Vertrag, der den Formvorschriften nicht nachkommt, ist nicht unwirksam, sondern wird vielmehr auf prozessrechtliche Probleme der Durchsetzbarkeit stoßen. Ein typisches Beispiel stellt Art. 1341 des französischen Code civil dar, der als Beispielsnorm im Mittelpunkt der Arbeit steht. Vergleichbare Normen findet man im angelsächsischen und italienischen Rechtskreis. Solche Vorschriften haben überdies eine doppelte Wirkungsweise, da sie auf die Zulässigkeit sowohl der Beweismittel als auch der Gegenbeweise ausstrahlen. Die Frage der Qualifikation der prozessualen Schranke von Formvorschriften, welche als ein Musterbeispiel für die Durchbrechung des starren Prinzips der lex fori gilt, berührt auch die dogmatischen Fundamente der Qualifikationsmethode selbst. Einen Lösungsansatz für dieses international-privatrechtliche Problem bietet auf dem Feld des Schuldvertragsrechts Art. 14 Abs. II des römischen «Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht» bzw. Art. 32 Abs. III Satz 2 EGBGB.

Details

Seiten
158
Jahr
2005
ISBN (Paperback)
9783631389287
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Formvorschrift Qualifikation (Internationales Privatrecht) Zivilprozess Beweismittel Europäisches Schuldvertragsübereinkommen Internationales Privatrecht Kollisionsrecht Prozessrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. 157 S.

Biographische Angaben

Nicolas Blanchard (Autor:in)

Der Autor: Nicolas Blanchard studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Bielefeld, Lausanne, Straßburg und Heidelberg. Nach seinem ersten Staatsexamen in Heidelberg war er zunächst juristischer Assistent an der Ecole Polytechnique in Paris, bevor er als Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck- Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg tätig war. In Hamburg legte er sein zweites Staatsexamen ab. Der Autor promovierte an der Universität Heidelberg.

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Titel: Die prozessualen Schranken der Formfreiheit