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Der Unilateral Contract

Eine rechtsvergleichende Untersuchung zwischen dem englischen und US-amerikanischen Recht und dem deutschen Recht

von Cornelia Wendel (Autor:in)
©2005 Dissertation XXX, 274 Seiten

Zusammenfassung

Der Unilateral Contract ist ein spezielles Rechtsinstitut des englischen und US-amerikanischen Rechts: Er ist ein zweiseitiger Vertrag über einen Leistungsaustausch, bei dem sich nur eine der Parteien zur Leistung verpflichtet. Damit scheint er weder in die vertragsrechtliche Dogmatik noch in den Rechtsalltag zu passen. Für tot erklären oder in ein Kuriositätenkabinett verweisen lässt er sich – trotz entsprechender Versuche der Rechtswissenschaft – jedoch nicht. Der Unilateral Contract ermöglicht einen interessanten Blick in die historische Werkstatt des Common Law und dessen vertragsrechtliche Besonderheiten, die bis heute fortwirken. So erschließt sich auch, warum es ein dem Unilateral Contract unmittelbar entsprechendes Rechtsinstitut im deutschen Recht nicht gibt. Bei der Lösung praktischer Fälle kommen beide Rechtssysteme aber auf unterschiedlichen Wegen letztlich doch zu ganz ähnlichen Ergebnissen.

Details

Seiten
XXX, 274
Jahr
2005
ISBN (Paperback)
9783631536360
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Vertrag Leistung (Recht) Common law Mittelalter Vertragsrecht Risikoverteilung USA Rechtsvergleich England
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. XXX, 274 S.

Biographische Angaben

Cornelia Wendel (Autor:in)

Die Autorin: Cornelia Wendel, geboren 1968 in Darmstadt. 1987 bis 1993 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau, dem King’s College in London und der Universität Frankfurt am Main. Referendariat am Landgericht Passau, seit 1998 Rechtsanwältin in Düsseldorf.

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Titel: Der Unilateral Contract