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Anwaltliche Werbung mit Mediator und Mediation

von Claus-Henrik Horn (Autor:in)
©2006 Dissertation XXXIV, 122 Seiten

Zusammenfassung

Der Autor beleuchtet umfassend die anwaltlichen Werbemöglichkeiten mit Mediator und Mediation. Die Grundsätze der Mediation werden vorangestellt. Er ermittelt fünf Fähigkeiten, in denen der Rechtsanwalt qualifiziert sein muss, um sich gemäß § 7a BORA als Mediator bezeichnen zu dürfen. Dazu begründet er die angezweifelte Verfassungsmäßigkeit des § 7a BORA und stellt Ausbildungsordnungen aus dem In- und Ausland dar. Es werden Möglichkeiten des Nachweises auch für den Fall entwickelt, dass die Aneignung der Qualifikation im Selbststudium erfolgt ist. Sodann schildert er die Optionen der Verwendung des Begriffs Mediation anhand des neuen § 7 BORA, wonach qualifizierende Zusätze wie Schwerpunkt und Spezialist zulässig sind. Letztlich werden drohende Sanktionen bei Pflichtverstößen dargestellt.

Details

Seiten
XXXIV, 122
Jahr
2006
ISBN (Paperback)
9783631555736
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Rechtsanwalt Werbung Mediation Wettbewerbsrecht Ausbildung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2006. XXXIV, 122 S.

Biographische Angaben

Claus-Henrik Horn (Autor:in)

Der Autor: Claus-Henrik Horn wurde 1975 in Steinfurt geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück absolvierte er sein Referendariat am Landgericht Mönchengladbach. Seit 2004 ist er als Rechtsanwalt in Düsseldorf in den Bereichen Erbrecht, Wirtschaftsrecht und Mediation tätig. Daneben publiziert er juristische Fachaufsätze.

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Titel: Anwaltliche Werbung mit Mediator und Mediation