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Steuerrecht und Korruption

Die steuerrechtliche Berücksichtigung national und international gezahlter Schmiergelder

von Nicolas Günzler (Autor:in)
©1999 Dissertation XXXIII, 178 Seiten

Zusammenfassung

Die Arbeit befaßt sich mit der Mobilisierung des Steuerrechts als wirksame Waffe im Kampf gegen die Korruption. Mit der auf nach dem 31.12.1998 geleistete Zuwendungen anwendbaren Neuregelung des 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG greift das Abzugsverbot für Schmiergeld bereits dann, wenn diese Zuwendung eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht. Nach der bisherigen Regelung dieser Vorschrift durften Bestechungsgelder nur in dem Fall nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Zuwendende oder der Empfänger wegen dieser Zuwendung rechtskräftig nach einem Strafgesetz verurteilt wurde. Dieser minimalistischen Lösung durch das Jahressteuergesetz 1996 stellt der Autor eine Versagung des Betriebsausgabenabzugs durch die Generalklausel des 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG gegenüber, aus der sich bereits de lege lata ein umfassendes Verbot des Abzugs von Schmiergeldzahlungen ergibt. Danach sind diese Aufwendungen als unangemessene Betriebsausgaben anzusehen, weil sie einem einheitsorientierten Fremdvergleich, der sich durch eine an der Einheit der Rechtsordnung orientierte normative Anreicherung auszeichnet, nicht standhalten. Die rechtspolitischen Insuffizienzen des 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1996 können so überwunden werden. Zuletzt entspricht die vorgenommene Wertung der Angemessenheit in weiten Teilen auch der des Steuergesetzgebers, der diese der Neuregelung des 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG im Ergebnis zugrundegelegt hat.

Details

Seiten
XXXIII, 178
Jahr
1999
ISBN (Paperback)
9783631354773
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Wien, 1999. XXXIII, 178 S.

Biographische Angaben

Nicolas Günzler (Autor:in)

Der Autor: Nicolas Alexander Günzler, geboren 1969 in Wetzlar, studierte nach dem Abitur von 1990 an Rechtswissenschaften in Würzburg und Gießen. 1994 erstes juristisches Staatsexamen. 1995 bis 1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Steuerrecht der Universität Frankfurt am Main. Danach Eintritt in das Referendariat am Landgericht Mainz. 1999 Promotion an der Universität Frankfurt am Main.

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Titel: Steuerrecht und Korruption