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Die Schutzfähigkeit von Bearbeitungen gemeinfreier Werke der Ernsten Musik im europäischen Vergleich

von Günther Wallberg (Autor:in)
©2002 Dissertation XLII, 298 Seiten

Zusammenfassung

Musikbearbeitungen waren nicht nur in der Vergangenheit, sondern sind auch in der Gegenwart eine häufig zu beobachtende musikalische Ausdrucksform. Ist die nunmehr EU-weit geltende urheberrechtliche Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tode des Komponisten abgelaufen, kann jeder ein Musikwerk nach Belieben frei bearbeiten beziehungsweise verarbeiten. Vielfach lässt sich hierbei mit geringem schöpferischen Einsatz die «Zugkraft» des Originalwerks als Bearbeitung gewinnbringend vermarkten. Dies insbesondere aufgrund der niedrigen Anforderungen, die von der Rechtsprechung in den europäischen Ländern an die schöpferische Gestaltungshöhe gestellt werden. Das gemeinfreie Musikwerk wird wieder tantiemenpflichtig. Mit einer «chartgemäßen» Bearbeitung eines Werkes von Mozart lässt sich folglich wirtschaftlich erfolgreich arbeiten. Diese Praxis erregt den Unmut vieler. Die Schutzfähigkeit solcher Bearbeitungen soll rechtlich und kulturpolitisch für den europäischen Rechtsraum behandelt werden.

Details

Seiten
XLII, 298
Jahr
2002
ISBN (Paperback)
9783631392348
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zugkraft tantieme geistiges eigentum
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. XLII, 298 S.

Biographische Angaben

Günther Wallberg (Autor:in)

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Titel: Die Schutzfähigkeit von Bearbeitungen gemeinfreier Werke der Ernsten Musik im europäischen Vergleich