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Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei neuen Formen der Leistungsvergütung

Zur Reichweite des § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG bei Einführung und Ausgestaltung von Zielvereinbarungen, Pensumentgelten, Gainsharing-Systemen und Qualifikationsentgelten

von Friederike Schang (Autor:in)
©2003 Dissertation XLVIII, 336 Seiten

Zusammenfassung

Grundlegende Veränderungen in den betrieblichen Produktions-, Organisations- und Arbeitsformen fordern zunehmend neue Formen der Leistungsvergütung, die sich von traditionellen Vergütungsformen zum Teil erheblich unterscheiden. Viele neue Entgeltsysteme werden dabei auf betrieblicher Ebene eingeführt und erprobt. Die vorliegende Untersuchung beschäftigt sich daher mit der Frage, wie der Rahmen der erzwingbaren Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG bei der Einführung und Ausgestaltung von Zielvereinbarungen, Pensum-, Standard- und Programmentgelten, Gainsharing-Systemen und Qualifikationsentgelten abzustecken ist. Als weiterer Aspekt wird untersucht, welche Gesichtspunkte für die Spruchtätigkeit der Einigungsstelle aufgrund der Besonderheiten der neuen Vergütungsformen relevant werden.

Details

Seiten
XLVIII, 336
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631399224
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gesetz Recht Justiz
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. XLVIII, 336 S.

Biographische Angaben

Friederike Schang (Autor:in)

Die Autorin: Friederike Schang wurde 1973 in Düsseldorf geboren; von 1992 bis 1993 Sprachstudium in Nantes/Frankreich, von 1994 bis 1996 Studium der Rechtswissenschaften in Münster, von 1996 bis 1999 in Köln; seit April 2001 Referendarin am Landgericht Düsseldorf; 2002 Promotion an der Universität zu Köln.

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Titel: Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei neuen Formen der Leistungsvergütung