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ZPO-Reform 2002: Stärkung der ersten Instanz?

Eine Untersuchung zu §§ 139 und 278 ZPO n.F.

von Anika Bahlmann (Autor:in)
©2006 Dissertation XL, 216 Seiten

Zusammenfassung

Am 01.01.2002 ist das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses in Kraft getreten und hat grundlegende Änderungen der Zivilprozessordnung herbeigeführt. Mit der Reform sollte der Zivilprozess bürgernäher, effizienter und transparenter werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das Rechtsmittelrecht stark verändert. Gleichzeitig sollte die erste Instanz durch eine Erweiterung richterlicher Hinweispflichten und die Einführung einer obligatorischen Güteverhandlung gestärkt werden. Diese Arbeit geht der Frage nach, ob eine nachhaltige Stärkung der ersten Instanz eingetreten ist: Sind die Pflichten des Gerichts im Bereich der materiellen Prozessleitung tatsächlich erweitert worden und wie effektiv ist die neue Güteverhandlung?

Details

Seiten
XL, 216
Jahr
2006
ISBN (Paperback)
9783631547731
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Prozessleitung Zivilprozess Richterliche Aufklärungspflicht Richterliche Hinweispflicht Güteverhandlung Rechtsmittelrecht Deutschland Zivilprozessordnung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2006. XL, 216 S.

Biographische Angaben

Anika Bahlmann (Autor:in)

Die Autorin: Anika Bahlmann, geboren 1977 in Hamburg; 1996 bis 2002 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln; 2002 bis 2003 Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei einer internationalen Anwaltssozietät in Köln; 2003 bis 2004 Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln; Promotion 2002 bis 2005 an der Universität zu Köln; seit Oktober 2003 Referendarin am Landgericht Köln.

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Titel: ZPO-Reform 2002: Stärkung der ersten Instanz?