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Massive Gefühls- und Verhaltensstörungen bei Jungen in freiheitsentziehenden Jugendhilfemaßnahmen nach § 1631 b BGB i.V. §§ 70 FGG

Theoretische Erklärungen, rechtliche Grundlagen und empirische Analyse

von Markus Enser (Autor:in)
©2007 Dissertation 226 Seiten

Zusammenfassung

Die ethisch-moralische Grundlage für die Erforschung der Ursachen von Gefühls- und Verhaltensstörungen ist die gesellschaftliche Verpflichtung zur möglichst optimalen Förderung jedes jungen Menschen, wie sie in unserer Verfassung und im SGB VIII verankert ist. In der quantitativen Aktenanalyse von 51 Jungen im Alter von 12 bis 16 Jahren in freiheitsentziehenden Jugendhilfemaßnahmen nach § 1631 BGB wird deutlich, dass Störungen im Familiensystem eine zentrale Rolle bei der Entwicklung von abweichendem Verhalten spielen. Zudem werden die engen Zusammenhänge zwischen Schulproblemen und Verhaltensstörungen aufgezeigt. Die empirisch fundierte Forschung nach Erklärungen für das abweichende Verhalten der Jugendlichen sowie deren exakte Diagnose stellen die Grundlage für gezielte pädagogisch-therapeutische Interventionen in der Jugendhilfe dar.

Details

Seiten
226
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631573228
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Jugendhilfe Jugendlicher Täter Gefühlsstörung Ätiologie Verhaltensstörung Heimerziehung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. 226 S., zahlr. Tab. und Graf.

Biographische Angaben

Markus Enser (Autor:in)

Der Autor: Markus Enser, geboren 1967; Doppelstudium und Abschluß der Studiengänge Diplom-Pädagogik (Universität) und Soziale Arbeit (Fachhochschule) an der Katholischen Universität Eichstätt; Leiter des Pädagogisch-Therapeutischen-Intensivbereichs (PTI), einer freiheitsentziehenden Jugendhilfeeinrichtung; Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität Passau; Lehrbeauftragter an der Katholischen Universität Eichstätt und der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg.

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Titel: Massive Gefühls- und Verhaltensstörungen bei Jungen in freiheitsentziehenden Jugendhilfemaßnahmen nach § 1631 b BGB i.V. §§ 70 FGG