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Die Beteiligung des Deutschen Bundestages an der Sekundärrechtsetzung der Europäischen Union

Der Beitrag der Fachausschüsse am Beispiel der Tätigkeit des Rechtsausschusses in der 15. Legislaturperiode

von Clarissa Freundorfer (Autor:in)
©2008 Dissertation 248 Seiten

Zusammenfassung

Art. 23 Abs. 2 und 3 Grundgesetz verpflichten die Bundesregierung, den Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union zu informieren. Daneben beinhaltet er das Recht des Bundestages, Stellungnahmen zu Rechtsetzungsakten der Europäischen Union abzugeben. Der Bundestag behandelt die ihm zugeleiteten EU-Vorlagen in den verschiedenen Fachausschüssen und nicht etwa nur im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Diese Arbeit untersucht beispielhaft die Mitwirkung des Rechtsausschusses bei der europäischen Rechtsetzung. Betrachtet wird die Tätigkeit in der 15. Legislaturperiode. Anhand der ausgewerteten Bundestagsdrucksachen und Ausschussprotokolle wird nachvollzogen, wie effektiv der Ausschuss an der europäischen Rechtsetzung mitwirkt.

Details

Seiten
248
Jahr
2008
ISBN (Paperback)
9783631575024
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische Union Rechtsetzung Bundestag Rechtsausschuss Beteiligung EU Deutschland
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. 248 S., zahlr. Tab.

Biographische Angaben

Clarissa Freundorfer (Autor:in)

Die Autorin: Clarissa Freundorfer, geboren 1976 in München; 1996-2002 Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und Lund (Schweden); 2002-2004 Referendariat in Augsburg; Zweites Staatsexamen 2004; seit 2005 Rechtsanwältin in einer wirtschaftsberatenden Sozietät in München; Abschluss der Promotion 2007.

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Titel: Die Beteiligung des Deutschen Bundestages an der Sekundärrechtsetzung der Europäischen Union