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Ungeschriebene strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrechte im Bereich der Rechtsberatung?

Eine Betrachtung aus Sicht des Mandanten von Rechtsanwalt, Zeugenbeistand und Strafverteidiger

von Jens Bosbach (Autor:in)
©2009 Dissertation XVI, 300 Seiten

Zusammenfassung

Die Arbeit wurde mit dem Hochschulpreis der Rechtsanwaltskammer München an der Universität Passau ausgezeichnet.
Anhand dreier exemplarischer Fälle aus dem Bereich der Strafverteidigung beleuchtet der Verfasser die Frage, ob in bestimmten Situationen Schweigerechte von Zeugen im Strafprozess existieren, die weder in der StPO noch in Nebengesetzen normiert sind. Hierbei geht er auf Zeugen ein, die entweder über die Inhalte mit ihren ehemaligen Strafverteidigern oder über die Gesprächsinhalte mit ihren Rechtsanwälten bzw. sogenannten Zeugenbeiständen berichten sollen. In der Ausarbeitung werden die Lösungen auf Grundlage der existenten Ansätze in Rechtsprechung und Literatur entwickelt. Abgelehnt wird in diesem Rahmen die unmittelbare Anwendung des Verfassungsrechts. Vielmehr wird eine Lösung im einfachgesetzlichen Bereich gesucht (§ 68 a StPO). Letzteres auch, wenn sich z.B. der Strafverteidiger strafbar gemacht haben soll.

Details

Seiten
XVI, 300
Jahr
2009
ISBN (Paperback)
9783631588161
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zeugnisverweigerungsrecht Deutschland Rechtsberatung verfassungsunmittelbare Schweigerechte einfachgesetzlich verfassungsrechtlich Zeugnisbeistand
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2009. XVI, 300 S.

Biographische Angaben

Jens Bosbach (Autor:in)

Der Autor: Jens Bosbach, geboren 1974 in Köln, absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften in Köln, Lausanne, Bonn und München. Das Erste und Zweite juristische Staatsexamen legte er in Bayern jeweils mit Prädikatsnote ab. 2007/2008 promovierte er an der Universität Passau. Seit 2004 arbeitet er als Rechtsanwalt und ist seit 2007 auch Fachanwalt für Strafrecht.

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Titel: Ungeschriebene strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrechte im Bereich der Rechtsberatung?