Tripartismus im europäischen Arbeitsrecht
Eine rechtliche Untersuchung dreiseitiger Regelungen und Entscheidungsprozesse zwischen Sozialpartnern und Europäischer Gemeinschaft unter Einbeziehung vergleichbarer Mechanismen in den Mitgliedstaaten
©2006
Dissertation
292 Seiten
Zusammenfassung
Nicht nur in der nationalen, sondern auch in der europäischen Arbeits- und Wirtschaftspolitik sind Mechanismen dreiseitiger Zusammenarbeit zwischen Arbeitsgeber-, Arbeitnehmervertretern und Staat etabliert. So gibt es im Arbeitsrecht der Europäischen Gemeinschaft eine Reihe von Regelungen, die ein tripartistisches Zusammenwirken von Arbeitnehmer-, Arbeitgebervertretern und Gemeinschaft in einer in ihrer Intensität den Mitgliedstaaten fremden Art begründen. Im EG-Vertrag selbst enthält der in Art. 138f. normierte Soziale Dialog Elemente dreiseitiger Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und der Gemeinschaft; durch Ratsbeschlüsse wurden außerdem dreiseitig besetzte Beratungsgremien eingerichtet. Aufgrund des hohen Grades ihrer Institutionalisierung begegnet gerade die europäische Ausgestaltung tripartistischer Zusammenarbeit legitimatorischen Bedenken, namentlich hinsichtlich der Berücksichtigung des Demokratieprinzips.
Details
- Seiten
- 292
- Jahr
- 2006
- ISBN (Paperback)
- 9783899756128
- Sprache
- Deutsch
- Schlagworte
- Demokratieprinzip Europarecht Sozialer Dialog Tarifautonomie Sozialpartner
- Erschienen
- München, 2006. 292 S.