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Der ehrbare Kaufmann im deutschen Recht

Untersuchungen zu Herkunft und Bedeutung des Begriffs „ehrbarer Kaufmann“ sowie zum Einfluss der Ehre auf das Wirken des Kaufmanns bei besonderer Betrachtung der Entwicklung der Ehrenstrafe

von Marija-Jennifer Milinovic (Autor:in)
©2019 Dissertation 340 Seiten
Reihe: Rechtshistorische Reihe, Band 479

Zusammenfassung

Der Band sucht den ehrbaren Kaufmann im deutschen Recht und möchte damit die bisherigen Forschungen zu diesem Thema im Bereich Compliance und Corporate Social Responsibility (CSR) um eine rechtshistorische Betrachtung ergänzen. Beleuchtet werden nicht nur die einstigen Ehrengerichte der Industrie- und Handelskammern und der Börse, sondern auch die Entwicklung der Ehrenstrafe. Die Rechtsfolge dieser Strafe war die Ehrlosigkeit, die Einfluss auf das Wirken des Kaufmanns nehmen konnte. Die Untersuchung zeigt, dass über 2000 Jahre hinweg es hauptsächlich drei Tatbestände waren, die die Ehrenstrafe nach sich zogen, nämlich Meineid, Bankrott und Kuppelei. Die Autorin kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass ein Kaufmann, der log oder bankrott war, zumindest kein ehrbarer Kaufmann sein konnte.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Herausgeberangaben
  • Ãœber das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsübersicht
  • Übersichtenverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Kapitel 1: Einleitung
  • A. Themenanlass und Forschungsstand
  • B. Begriffsbestimmung
  • I. Kaufmann
  • II. Ehrbarkeit und Ehre
  • C. Gang der Darstellung
  • Kapitel 2: Der ehrbare Kaufmann im Industrie- und Handelskammergesetz
  • A. Die Industrie- und Handelskammer
  • I. Entstehung der Industrie- und Handelskammern
  • II. Entstehung des IHK-Gesetzes
  • B. Kaufmännische Ehrengerichte
  • I. Erste Anregungen für die Errichtung von Ehrengerichten
  • II. Ehrengerichte der Börse
  • III. Ehrengerichte verschiedener Handelskammern
  • IV. Ehrengerichte auf Reichsebene ab 1937
  • V. Ehrengerichte nach 1945
  • C. Zwischenergebnis
  • Kapitel 3: Der ordentliche Kaufmann im HGB
  • A. Die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, § 347 HGB
  • I. Sorgfaltsmaßstab
  • II. Entstehungsgeschichte
  • B. Die Berufsauffassung eines ordentlichen Kaufmanns, § 90 HGB
  • C. Zwischenergebnis
  • Kapitel 4: Die Buchführungspflicht von Kaufleuten
  • A. Einführung der Buchführungspflicht in Frankreich
  • B. Einführung der Buchführungspflicht in Deutschland
  • Kapitel 5: Einfluss der bürgerlichen Ehre auf den Kaufmann
  • A. Die bürgerlichen Ehrenrechte im Strafrecht und ihr Einfluss auf den Kaufmann
  • I. Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte als Ehrenstrafe
  • II. Ursprung und Entwicklungslinie der Ehrenstrafe
  • III. Einfluss der Ehrenstrafe auf den Kaufmann während der Entwicklungslinie
  • IV. Bewertung der bürgerlichen Ehrenrechte im Strafrecht und ihr Einfluss auf den Kaufmann
  • B. Die bürgerliche Ehre im Privatrecht und ihr Einfluss auf den Kaufmann
  • C. Ergebnis zum Einfluss der bürgerlichen Ehre auf den Kaufmann
  • D. Gegenwärtige Bestimmungen
  • I. Gewerbeordnung
  • II. Strafrechtliches Berufsverbot, § 70 StGB
  • III. Zulassung zum Börsenbesuch
  • IV. Inhabilitätsvorschriften
  • V. Bewertung der gegenwärtigen Rechtslage
  • Kapitel 6: Zusammenfassung
  • Anhang: Beispielsammlung für ein Einschreiten des Ehrengerichts der Börse*
  • Quellenverzeichnis
  • Unveröffentlichte Quellen
  • I. Deutsche Nationalbibliothek
  • II. Wirtschaftsarchiv Baden-Württemberg
  • Veröffentlichte Quellen
  • I. Gesetze und Verordnungen (chronologisch)
  • II. Gesetzgebungsmaterialien (chronologisch)
  • III. Parlamentarische Sitzungsprotokolle (chronologisch)
  • IV. Sonstiges
  • Literaturverzeichnis

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Kapitel 1: Einleitung

A. Themenanlass und Forschungsstand

Die vorliegende Arbeit widmet sich der Untersuchung des ehrbaren Kaufmanns1 im deutschen Recht. Sie geht der Frage nach, an welchen Stellen das deutsche Recht vom ehrbaren Kaufmann spricht und was unter einem ehrbaren Kaufmann aus juristischer Sicht zu verstehen ist. In das Blickfeld rücken dabei die Vorstellungen des Gesetzgebers und der Wirtschaft.

Anlass zu dieser Fragestellung gab ein im Jahr 2003 erfolgter Aufruf zur „Rückkehr zum Leitbild des ehrbaren Kaufmanns“2 und die seither geführte Diskussion um den ehrbaren Kaufmann.3 Diese Diskussion bewegt sich vornehmlich ←17 | 18→im wirtschaftlichen Bereich, dort überwiegend im Rahmen der Corporate Social Responsibility (CSR),4 und wird derzeit befördert durch die Wirtschafts- und Finanzkrise seit 2008.

Eine juristische Auseinandersetzung mit dem Thema fehlt bislang. Allerdings erfolgte bereits eine rechtswissenschaftliche Annährung an den ehrbaren Kaufmann an der Schnittstelle zur Compliance-Diskussion.5 Aus diesem Bereich stammt auch ein aktuelles Bild des ehrbaren Kaufmanns. Danach verhandelt er fair, ist anständig, ehrlich und verlässlich und trägt Verantwortung.6

Daneben näherte sich eine Projektgruppe der Industrie- und Handelskammer Berlin im Mai 2009 empirisch dem ehrbaren Kaufmann.7 Sie wandte sich mit zwei Fragen an die Wirtschaftsjunioren.8 Die eine Frage ermittelte die Bekanntheit des Begriffs eines ehrbaren Kaufmanns, mit dem Ergebnis, dass über 90 Prozent der Befragten den Begriff kannten. Die zweite Frage lautete nach den Eigenschaften eines ehrbaren Kaufmanns, wobei verschiedene Attribute den ←18 | 19→Befragten zur Auswahl gestellt wurden. Am häufigsten wurden Verlässlichkeit, Ehrlichkeit und Verantwortungsbewusstsein gegenüber den eigenen Mitarbeitern und Kunden angegeben.9

Ein Ende der gegenwärtigen Diskussion ist nicht zu erwarten, sondern vielmehr eine weitere Zunahme, da der „ehrbare Kaufmann“ Einzug in verschiedene Institutionen und Vereine gehalten hat.

Der Bundesverband der deutschen Versicherungskaufleute e. V. (BVK) initiierte für seine Branche das Projekt „Ehrbarer Kaufmann“, das zur Gründung des Vereins der ehrbaren Versicherungskaufleute (VEVK) am 9. Oktober 2012 im Hamburg führte.10 Der Verein erarbeitete für seinen Geschäftsbereich die zehn Tugenden eines „Ehrbaren Kaufmanns“. Dieser

ist sich seiner politischen und sozialen Verantwortung bewusst,

nimmt seine sozialpolitische Aufgabe aktiv und verantwortlich an,

bekennt sich zu ethischem Handeln,

handelt nachhaltig,

steht für Identifikation und bürgerschaftliches Engagement,

verpflichtet sich dem Interesse seines Kunden,

versteht Vertrauen als Grundlage seines Handelns,

setzt seine Wertestandards und sein Handeln ständig einer kritischen Selbstreflexion aus,

erfüllt hohe Standards im Umgang mit seinen Mitarbeitern,

steht für Qualifikation und Kompetenz.

Der Verein, dem alle Versicherungsvermittler und -Vermittlerinnen durch Antrag beitreten können, sieht als Aufnahmevoraussetzung die Beibringung von zwei Bürgen, die Vorlage eines Führungszeugnisses und die Unterwerfung unter die Schiedsgerichtsbarkeit der Handelskammer Hamburg vor.11

Auch der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI), der sich bereits seit 1879 für die Wirtschaftsförderung in Berlin einsetzt, stellte nun „Leitsätze des ehrbaren Wirtschaftshandelns“ auf,12 adressierte diese an die Führungskräfte und betonte dabei ihre verantwortungsvolle Rolle. Die Leitsätze haben den „Ehrbaren Kaufmann“ zum Inhalt: Der „Ehrbare Kaufmann“

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richtet sein Wirtschaften auf Dauer aus,

richtet sein Handeln an Tugenden aus, die langfristiges Vertrauen schaffen,

achtet die Rechte und die Würde seiner Mitarbeiter und behandelt sie fair und menschlich,

verhält sich redlich im Geschäftsverkehr mit Kunden und Lieferanten,

wahrt die Interessen der Eigentümer,

verhält sich fair gegenüber seinen Wettbewerbern,

unterstützt das Gemeinwohl in der Gesellschaft,

bedient berechtigte Interessen der Öffentlichkeit nach Information,

fördert die Weiterentwicklung unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung durch sein gutes Vorbild,

beachtet das Prinzip der ökologischen Nachhaltigkeit.

Details

Seiten
340
Jahr
2019
ISBN (PDF)
9783631772386
ISBN (ePUB)
9783631772393
ISBN (MOBI)
9783631772409
ISBN (Hardcover)
9783631764510
DOI
10.3726/b14845
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (März)
Schlagworte
Strafrecht Compliance Rechtsgeschichte Wirtschaftsrecht Industrie- und Handelskammer Ehrengericht
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019. 334 S., 1 s/w Abb.

Biographische Angaben

Marija-Jennifer Milinovic (Autor:in)

Marija-Jennifer Milinovic studierte Rechtswissenschaften und promovierte an der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen. Sie war als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Dozentin an verschiedenen Hochschulen tätig und verantwortet derzeit den Bereich Recht & Compliance einer Bank.

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