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Die Abgrenzungen von Märkten und die kartellrechtliche Unzulässigkeit multilateraler Interbankenentgelte in offenen Kreditkartensystemen

von Falko Maurer (Autor:in)
©2019 Dissertation 640 Seiten

Zusammenfassung

Das Kreditkartengeschäft hat aufgrund der Bargeldersatzfunktion der Kreditkarte in den letzten Jahrzehnten eine wirtschaftlich herausragende Stellung als Zahlungsmittel erlangt.
Insbesondere in Bezug auf (offene) Vier-Parteien-Systeme bestehen diverse kartellrechtliche Fragestellungen, denen sich die vorliegende Arbeit widmet.
Die Ausarbeitung ist in zwei (Haupt-)Abschnitte untergliedert: Während im Rahmen des ersten Abschnitts eine umfassende sachliche Marktabgrenzung erfolgt, hat der zweite Abschnitt die in den offenen Kreditkartensystemen besonders bedeutsamen multilateralen Interbankenentgelte zum Gegenstand. Innerhalb beider Abschnitte wird bewusst auf eine in erster Linie deskriptive Schilderung und bloße Darstellung des aktuellen Status quo verzichtet. Vielmehr erfolgt erstmals eine Untersuchung der jeweiligen Sichtweisen und Argumente anhand der konkreten kartellrechtlichen Prüfungspunkte.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Vorwort der Reihenherausgeber
  • Abstract:
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einführung
  • Abschnitt 1. Sachliche Marktabgrenzung in der Kreditkartenbranche
  • Titel 1. Grundlagen
  • Untertitel 1. Das vertragliche Beziehungsgeflecht im Kreditkartengeschäft
  • Kapitel 1. Begriffsklärung
  • Kapitel 2. Das Dreiecksverhältnis als Grundkonstellation des Kreditkartengeschäfts
  • Unterkapitel 1. Überblick: Die Vertragsbeziehungen im Kreditkartengeschäft
  • Unterkapitel 2. Das Deckungsverhältnis
  • Unterkapitel 3. Das Vollzugsverhältnis
  • Unterkapitel 4. Das Valutaverhältnis
  • Kapitel 3. Der Aufbau eines Vier-Parteien-Systems
  • Kapitel 4. Der Ablauf einer Zahlungstransaktion mittels Kreditkarte in einem Vier-Parteien-Kreditkartensystem
  • Kapitel 5. Zusammenfassung
  • Untertitel 2. Grundlagen: Die sachliche Marktabgrenzung
  • Titel 2. Existenz eines einheitlichen Marktes, der sämtliche innerhalb eines Kreditkartensystems erbrachten Leistungen umfasst?
  • Untertitel 1. Die Anbieter- und Nachfragestruktur
  • Untertitel 2. Die Produktmerkmale
  • Untertitel 3. Zwischenergebnis
  • Titel 3. Die nachgelagerte Ebene
  • Untertitel 1. Existenz eines einheitlichen Marktes in Bezug auf den nachgelagerten Bereich?
  • Kapitel 1. Die Produktmerkmale
  • Kapitel 2. Die Anbieterstruktur
  • Kapitel 3. Die Entgeltstrukturen
  • Kapitel 4. (Vorläufiges) Zwischenergebnis
  • Kapitel 5. Ergebniskorrektur aufgrund der zweiseitigen Marktstruktur?
  • Unterkapitel 1. Die Ökonomie von Zahlungskartensystemen: Das Wesen zweiseitiger Märkte
  • § 1. Die „Zwei Seiten“: Existenz von unterschiedlichen Nutzer- bzw. Teilnehmergruppen
  • § 2. Interaktionen, Nachfrageinterdependenzen und Externalitäten
  • I. Unerlässlichkeit von Issuing und Acquiring
  • II. Netzwerkeffekte
  • § 3. Existenz eines Intermediärs
  • Unterkapitel 2. Bedeutung der Theorie der zweiseitigen Märkte im Rahmen der Marktabgrenzung
  • Unterkapitel 3. Zwischenergebnis
  • Kapitel 6. (Zwischen-)Ergebnis
  • Untertitel 2. Präzisierung: Die Processing-Dienstleistungen
  • Kapitel 1. Begriffsklärung
  • Kapitel 2. Zur Frage der Marktzugehörigkeit von Processing-Dienstleistungen
  • Unterkapitel 1. Differenzierung nach der Art des Processing: Issuing-Processing versus Acquiring-Processing
  • § 1. Leistungsmerkmale
  • § 2. Anbieter- und Nachfragestruktur
  • § 3. (Vorläufiges) Zwischenergebnis
  • § 4. Ergebniskorrektur aufgrund der zweiseitigen Marktstruktur?
  • § 5. Zwischenergebnis
  • Unterkapitel 2. Processing-Dienstleistungen als Bestandteil des Issuing- bzw. Acquiring-Bereichs
  • Kapitel 3. Zwischenergebnis
  • Untertitel 3. Der Issuing-Bereich
  • Kapitel 1. Funktionsspezifische Abgrenzung
  • Unterkapitel 1. Überblick: Die Funktionen einer Kreditkarte
  • § 1. Die Kreditkarte als Universalzahlungsmittel und die Bargeldersatzfunktion
  • § 2. Die Bargeldservice- bzw. Geldabhebungsfunktion
  • § 3. Kredit- bzw. Stundungsfunktion
  • I. Charge cards
  • II. Credit cards
  • § 4. Sonstige Funktionen bzw. Leistungen
  • § 5. Zusammenfassung
  • Unterkapitel 2. Grundlegende Erwägungen: Zulässigkeit einer funktionsspezifischen Abgrenzung im Allgemeinen?
  • § 1. Erste Erwägungen zu den Besonderheiten von Kreditkarten sowie der Bedeutung der Kreditkarten-Funktionen im Rahmen der Marktabgrenzung
  • § 2. Konstellationen, denen vergleichbare bzw. zumindest ähnliche Problemstellungen zugrunde liegen
  • I. „Dual-use“-Produkte
  • II. Produktkopplungen
  • § 3. Zwischenergebnis
  • § 4. Auswirkungen dieser Erkenntnisse
  • Unterkapitel 3. Schritt 1: Die Kreditkarte als einheitliches Produkt?
  • § 1. Die Zusatzleistungen
  • § 2. Stundungs- und Kreditfunktion
  • I. Die Stundungsfunktion
  • II. Die Kreditfunktion
  • § 3. Die Geldabhebungsfunktion
  • I. Tendenzen in der Entscheidungspraxis
  • II. Zuwider der Argumentation, dass eine Kreditkarte regelmäßig eine Geldabhebungsfunktion aufweist und aus diesem Grunde ein einheitliches Produkt gegeben sei
  • III. Anbieter- und Nachfragestruktur
  • IV. Die Preisstrukturen
  • V. Implementierung von Verbesserungen
  • VI. Vermarktung der Kreditkarten
  • VII. Die Kreditkarte als Zahlungskarte
  • VIII. Zwischenergebnis
  • § 4. Zwischenergebnis
  • Unterkapitel 4. Schritt 2: Substituierbarkeit („im engeren Sinne“)
  • § 1. Substitutionsbeziehungen hinsichtlich der Kreditfunktion
  • § 2. Substitutionsbeziehungen hinsichtlich der Assistance-Leistungen
  • § 3. Substituierbarkeit von Geldabhebungsfunktion und Zahlungsfunktion der Kreditkarte?
  • I. Nachfragesubstituierbarkeit
  • 1. Zahlung mittels Bargeld versus Zahlung via Kreditkarte
  • 2. Das Konzept der (Kreuz-)Preiselastizität
  • 3. Zwischenergebnis
  • II. Angebotssubstituierbarkeit: Die Umstellungsflexibilität der Anbieter
  • § 4. Zwischenergebnis
  • Unterkapitel 5. Ergebnis
  • Kapitel 2. Marktabgrenzung in Bezug auf den Bereich des PoS-Einsatzes
  • Unterkapitel 1. (Weitere) Auswirkungen der Absatzbereichsbezogenheit von Kreditkarten auf die Marktabgrenzung: Eine einsatzbereichsorientierte Abgrenzung innerhalb des Issuing-PoS-Bereichs?
  • § 1. Einleitende Erwägungen
  • § 2. Ein absatzbereichsbezogener Ansatz
  • § 3. (Zwischen-)Fazit
  • § 4. Stellungnahme hinsichtlich der Sichtweise Oechslers
  • § 5. Eigene Beurteilung und weitere Erwägungen zur Bedeutung der Absatzmarktbezogenheit
  • § 6. Zwischenergebnis
  • Unterkapitel 2. „Zahlungsmittel“
  • § 1. Zahlung mittels der verschiedenen „Kreditkartenarten“
  • I. Firmenkreditkarten versus Verbraucherkreditkarten
  • 1. Einleitende Anmerkungen
  • 2. Nachfragesubstituierbarkeit
  • 3. Angebotssubstituierbarkeit: Die Umstellungsflexibilität der Anbieter
  • 4. Zwischenergebnis
  • II. Charge cards versus credit cards
  • III. Co-branded cards
  • 1. Einleitung
  • 2. Marktabgrenzung
  • 3. Zwischenergebnis
  • IV. Luxuskarten
  • 1. Einleitende Erwägungen
  • 2. Methodischer Ansatz: Die Behandlung von Luxusgütern im Kartellrecht
  • 3. Die Indizwirkung des Preises
  • 4. Eigene Würdigung und weiterführende Erwägungen
  • 5. Zwischenergebnis
  • V. Prepaid-Kreditkarten
  • VI. (Zwischen-)Ergebnis
  • § 2. Sonstige „Zahlungsmittel“
  • I. Bargeld
  • II. Schecks
  • III. Überweisungen
  • IV. (Reine) Bankkarten
  • V. Guthabenkarten
  • VI. (Händler-)Kundenkarten
  • VII. Kundenkreditkarten
  • 1. Begriff
  • 2. Zugehörigkeit zu einem einheitlichen Markt?
  • 3. (Zwischen-)Ergebnis
  • VIII. Debitkarten
  • 1. Nachfragesubstituierbarkeit
  • 2. Angebotssubstituierbarkeit: Die Umstellungsflexibilität der Anbieter
  • 3. (Zwischen-)Ergebnis
  • IX. Zwischenergebnis: „Sonstige Zahlungsmittel“
  • § 3. Zwischenergebnis: „Zahlungsmittel“
  • Unterkapitel 3. Ergebnis in Bezug auf den Bereich des Einsatzes der Kreditkarte als Zahlungsmittel
  • 1. Absatzmarktbezogenheit
  • 2. Die verschiedenen „Kreditkartenarten“
  • 3. Sonstige „Zahlungsmittel“
  • Kapitel 3. Marktabgrenzung in Bezug auf den Bereich des Einsatzes der Kreditkarte zur Geldabhebung
  • Unterkapitel 1. Abhebung am Schalter versus Abhebung am Geldautomaten
  • Unterkapitel 2. Nähere Betrachtung des Bargeldbezugs am Automaten
  • § 1. Differenzierung zwischen Abhebungen an institutseigenen und institutsfremden Automaten
  • § 2. Differenzierung zwischen Abhebungen im Inland und im Ausland?
  • § 3. Zwischenergebnis
  • § 4. Bargeldbezugsmöglichkeiten mittels der verschiedenen „Kreditkartenarten“
  • I. Firmen- vs. Verbraucherkreditkarten
  • II. Weitere Abgrenzung bezüglich Abhebungen mittels Verbraucherkarten
  • 1. Einheitlicher Markt hinsichtlich Abhebungen via charge cards, credit cards, co-branded cards und Luxuskarten?
  • 2. Bargeldabhebungen mittels Prepaid-Kreditkarten
  • III. Zwischenergebnis
  • § 5. Sonstige „Bargeldbezugsmöglichkeiten“
  • I. Auszahlungen am Point of Sale
  • II. Zusendung von Bargeld via Post
  • III. Schecks
  • IV. Überweisungen
  • V. Kundenkarten und Kundenkreditkarten
  • VI. Guthabenkarten
  • VII. Debitkarten und Bankkarten
  • 1. Nachfragesubstituierbarkeit
  • 2. Angebotssubstituierbarkeit: Die Umstellungsflexibilität der Anbieter
  • 3. (Zwischen-)Ergebnis
  • VIII. Zwischenergebnis: Sonstige „Bargeldbezugsmöglichkeiten“
  • § 6. Zwischenergebnis
  • Unterkapitel 3. Nähere Betrachtung des Bargeldbezugs am Bankschalter
  • § 1. Differenzierung zwischen Abhebungen an institutseigenen und institutsfremden Schalter
  • § 2. Differenzierung zwischen Kreditkartenabhebungen an institutseigenen Schaltern im Inland und im Ausland?
  • § 3. Bargeldbezugsmöglichkeiten mittels der verschiedenen „Kreditkartenarten“
  • § 4. Sonstige „Bargeldbezugsmöglichkeiten“
  • § 5. Zwischenergebnis
  • Unterkapitel 4. Ergebnis in Bezug auf den Bereich des Einsatzes der Kreditkarte zur Geldabhebung
  • Kapitel 4. Kreditgewährung („Echte“ Kreditfunktion)
  • Kapitel 5. Zusatzleistungen
  • Kapitel 6. Ergebnis hinsichtlich des Issuing-Bereichs
  • 1. Funktionsspezifische Marktabgrenzung
  • 2. Der Kreditkarten-Emissions-Zahlungsfunktions-Markt
  • a) Die Absatzmarktbezogenheit
  • b) Die verschiedenen „Kreditkartenarten“
  • c) Sonstige „Zahlungsmittel“
  • 3. Die Kreditkarten-Emissions-Geldabhebungsfunktions-Märkte
  • 4. Kreditgewährung („Echte“ Kreditfunktion)
  • Untertitel 4. Der Acquiring-Bereich
  • Kapitel 1. Einleitende Erwägungen: Die maßgebliche Marktgegenseite
  • Kapitel 2. Funktionsspezifische Abgrenzung
  • Kapitel 3. Auswirkungen der Absatzmarktbezogenheit von Kreditkarten auf die Marktabgrenzung: Eine absatzbereichsorientierte Abgrenzung hinsichtlich des Acquiring?
  • Unterkapitel 1. Einleitende Erwägungen
  • Unterkapitel 2. Abstrakte Betrachtung: Kartellrechtliche Zulässigkeit einer „Zusammenfassung“ verschiedener Produkte
  • Unterkapitel 3. Konkrete Betrachtung: Absatzbereichsorientierte Abgrenzung in Bezug auf Acquiring-Dienstleistungen?
  • § 1. Nachfrageseitige Substituierbarkeit
  • § 2. Angebotsseitige Substituierbarkeit
  • Unterkapitel 4. Zwischenergebnis
  • Kapitel 4. „Zahlungsmittel“
  • Unterkapitel 1. Die verschiedenen „Kreditkartenarten“
  • Unterkapitel 2. „Card-not-present“-Transaktionen
  • § 1. Situation im Falle der Existenz einer akquisitionsvertraglichen Regelung
  • § 2. Situation im Falle des Fehlens einer akquisitionsvertraglichen Regelung
  • I. E-Commerce
  • II. Mail- und Telefonorder-Verfahren
  • § 3. Zwischenergebnis
  • Unterkapitel 3. Zwischenergebnis
  • Unterkapitel 4. Sonstige „Zahlungsmittel“
  • § 1. Bargeld
  • I. Nachfragesubstituierbarkeit
  • 1. Die Kostenstrukturen sowie Sicherheitsaspekte
  • 2. Die Höhe der getätigten Umsätze
  • 3. Das Konzept der (Kreuz-)Preiselastizität
  • 4. Ergebnis von Händlerbefragungen
  • 5. Zwischenergebnis
  • II. Angebotssubstituierbarkeit: Die Umstellungsflexibilität der Anbieter
  • III. Zwischenergebnis
  • § 2. Schecks
  • § 3. Überweisungen
  • § 4. (Reine) Bankkarten und Kundenkarten
  • § 5. Wertkarten
  • § 6. Kundenkreditkarten
  • I. Zur Anbieterstruktur
  • II. Zahlungsfunktion, Einsatzbereich und Anzahl der Karteninhaber
  • III. Das Konzept der (Kreuz-)Preiselastizität
  • IV. Akzeptanz beider Kartenarten
  • V. Zwischenergebnis
  • § 7. Debitkarten
  • I. Nachfragesubstituierbarkeit
  • 1. Struktur der Zahlungskartensysteme
  • 2. Einsatzbereich
  • 3. Auswirkungen der Stundungsfunktion bei Kreditkarten
  • 4. Die „Zahlungsgarantie“
  • 5. Höhe der getätigten Umsätze
  • 6. Die Kostenstrukturen
  • 7. Das Konzept der (Kreuz-)Preiselastizität
  • 8. Akzeptanz beider Kartenarten
  • 9. Zwischenergebnis
  • II. Angebotssubstituierbarkeit: Die Umstellungsflexibilität der Anbieter
  • III. Zwischenergebnis
  • § 8. Zwischenergebnis
  • Unterkapitel 5. Zwischenergebnis
  • Kapitel 5. Ergebnis hinsichtlich des Acquiring-Bereichs
  • 1. Vertragsunternehmen als Marktgegenseite
  • 2. Funktionsspezifische Marktabgrenzung
  • 3. Einsatzbereichsspezifische Marktabgrenzung
  • 4. Die verschiedenen Kreditkartenarten
  • 5. „Card-not-present“-Transaktionen
  • 6. Sonstige „Zahlungsmittel“
  • Untertitel 5. Ergebnis und Zusammenfassung hinsichtlich der nachgelagerten Ebene
  • 1. Kein einheitlicher Markt in Bezug auf den nachgelagerten Bereich
  • 2. Processing-Dienstleistungen als Bestandteil des Emissions- und/oder Akquisitions-Bereichs
  • 3. Der Issuing-Bereich
  • a) Funktionsspezifische Marktabgrenzung
  • b) Einsatz der Kreditkarte als Zahlungsmittel
  • aa) Absatzmarktbezogenheit
  • bb) Die verschiedenen „Kreditkartenarten“
  • cc) Sonstige „Zahlungsmittel“
  • c) Einsatz der Kreditkarte zur Geldabhebung
  • d) Kreditfunktion
  • e) Zusatzleistungen
  • 4. Acquiring-Bereich
  • a) Vertragsunternehmen als Marktgegenseite
  • b) Funktionsspezifische Marktabgrenzung
  • c) Einsatzbereichsspezifische Marktabgrenzung
  • d) Die verschiedenen Kreditkartenarten
  • e) „Card-not-present“-Transaktionen
  • f) Sonstige „Zahlungsmittel“
  • Titel 4. Die vorgelagerte Ebene
  • Untertitel 1. Tätigkeitsspektrum einer Kreditkartenorganisation
  • Untertitel 2. Vergabe von Issuing-Lizenzen versus Vergabe von Acquiring-Lizenzen
  • Untertitel 3. Zwischenergebnis
  • Titel 5. Die intermediäre Ebene: Netzbetriebs- und Processing-Dienstleistungen
  • Untertitel 1. Netzbetriebs- und Processing-Dienstleistungen als Bestandteile eines einheitlichen Marktes?
  • Kapitel 1. Nachfragesubstituierbarkeit
  • Kapitel 2. Angebotssubstituierbarkeit: Die Umstellungsflexibilität der Anbieter
  • Kapitel 3. Zwischenergebnis
  • Untertitel 2. Netzbetriebs-Dienstleistungen
  • Kapitel 1. Zugehörigkeit der Terminalbereitstellung zum sachlich relevanten Netzbetriebs-Markt
  • Kapitel 2. Netzbetriebs-Dienstleistungen bezüglich Debitkarten als Bestandteil des sachlich relevanten Netzbetriebs-Marktes
  • Kapitel 3. (Zwischen-)Ergebnis
  • Untertitel 3. Processing-Bereich
  • Untertitel 4. Zwischenergebnis zu Netzbetriebs- und Processing-Dienstleistungen
  • Titel 6. Ergebnis der sachlichen Marktabgrenzung
  • A. Die Grundlagen des Kreditkartengeschäfts
  • B. Kein einheitlicher Markt hinsichtlich sämtlicher, innerhalb eines Zahlungssystems erbrachter Leistungen
  • C. Die nachgelagerte Ebene
  • I. Kein einheitlicher Markt in Bezug auf den nachgelagerten Bereich
  • II. Processing-Dienstleistungen als Bestandteil des Emissions- und/oder Akquisitions-Bereichs
  • III. Der Issuing-Bereich
  • 1. Funktionsspezifische Marktabgrenzung
  • 2. Der Kreditkarten-Emissions-Zahlungsfunktions-Markt
  • a) Die Absatzbereichsbezogenheit
  • b) Die verschiedenen „Kreditkartenarten“
  • c) Sonstige „Zahlungsmittel“
  • 3. Der Kreditkarten-Emissions-Geldabhebungsfunktions-Markt
  • a) Abhebungen am Automaten
  • b) Abhebungen am Schalter
  • IV. Der Acquiring-Bereich
  • 1. Die Vertragsunternehmen als maßgebliche Marktgegenseite
  • 2. Funktionsspezifische Marktabgrenzung
  • 3. Einsatzbereichsspezifische Marktabgrenzung
  • 4. Die verschiedenen Kreditkartenarten
  • 5. „Card-not-present“-Transaktionen
  • 6. Sonstige „Zahlungsmittel“
  • D. Die vorgelagerte Ebene
  • E. Die Netzbetriebs- und Processing-Dienstleistungen
  • I. Die Netzbetriebs-Dienstleistungen
  • II. Der Processing-Bereich
  • Abschnitt 2. Kartellrechtliche (Un-)Zulässigkeit von multilateralen Interbankenentgelten in Kreditkartensystemen
  • Titel 1. Interbankenentgelte: Begriff und Arten
  • Untertitel 1. Begriffsklärung
  • Untertitel 2. Die verschiedenen Arten von Interbankenentgelten
  • Kapitel 1. Unterscheidung nach der Art der Festsetzung der Interbankenentgelte
  • Unterkapitel 1. Multilaterale Festsetzung
  • Unterkapitel 2. Bilaterale Festsetzung
  • Unterkapitel 3. Unilaterale Festsetzung
  • Kapitel 2. Weitere Differenzierungen hinsichtlich (multilateraler) Interbankenentgelte
  • Kapitel 3. Das Verhältnis der unterschiedlichen IC Fee-Arten zueinander
  • Kapitel 4. Zusammenfassung
  • 1. Die verschiedenen Arten von Interbankenentgelten
  • 2. Das Verhältnis der verschiedenen Arten der Interbankenentgelte
  • Titel 2. Überblick: Die bisherige Regulierungspraxis sowie sonstige Maßnahmen bezüglich multilateraler Interbankenentgelte
  • Untertitel 1. Kartellrechtliche Verfahren auf europäischer Ebene
  • Kapitel 1. Die Visa International II-Entscheidung
  • Kapitel 2. Das MasterCard-Verfahren
  • Kapitel 3. Die Einleitung des Visa-Verfahrens im Jahre 2008
  • Untertitel 2. Einzelstaatliche Verfahren
  • Kapitel 1. Australien
  • Kapitel 2. Großbritannien
  • Unterkapitel 1. Die Entscheidung des Office of Fair Trading vom 06. September 2005
  • Unterkapitel 2. Die Entscheidung des Competition Appeal Tribunal vom 10. Juli 2006
  • Kapitel 3. Schweiz
  • Unterkapitel 1. Die Verfügung der Schweizerischen Wettbewerbskommission vom 05. Dezember 2005 und die EVR I
  • Unterkapitel 2. Die Verfügung der Schweizerischen Wettbewerbskommission vom 25. Januar 2010 und die EVR II
  • Unterkapitel 3. Die Verfügung der Schweizerischen Wettbewerbskommission vom 01. Dezember 2014 und die EVR III
  • Untertitel 3. Die Sektorenuntersuchung des Retail-Bankgeschäfts – Abschlussbericht der Europäischen Kommission vom 31. Januar 2007
  • Untertitel 4. Die Verordnung (EU) 2015/751 vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge
  • Untertitel 5. Zusammenfassung
  • 1. Verhaltensabstimmung
  • 2. Wettbewerbsbeschränkung
  • 3. Freistellung
  • Titel 3. Die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 101 Abs. 1 AEUV
  • Untertitel 1. Verhaltensabstimmung im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV
  • Kapitel 1. Die intraregionalen MIF in den Kreditkartensystemen von MasterCard und Visa
  • Unterkapitel 1. Die intraregionalen MIF im Kreditkartensystem von MasterCard
  • Unterkapitel 2. Die intraregionalen MIF im Kreditkartensystem von Visa
  • Kapitel 2. Die interregionalen MIF
  • Kapitel 3. Die inländischen MIF
  • Kapitel 4. Gemeinsame Festlegung der multilateralen Interbankenentgelte durch die Kreditkartenorganisationen Visa und MasterCard?
  • Kapitel 5. Zusammenfassung
  • 1. Die intraregionalen MIF
  • 2. Die interregionalen MIF
  • 3. Die inländischen MIF
  • 4. Keine systemübergreifende Verhaltensabstimmung
  • Untertitel 2. Vorliegen einer Wettbewerbsbeschränkung
  • Kapitel 1. Der Acquiring-Bereich
  • Unterkapitel 1. Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung
  • § 1. Die quantitativen Untersuchungen der Kommission
  • I. Die erste quantitative Analyse: Beeinflussung der MSC durch die MIF
  • II. Die zweite quantitative Analyse: Vergleich der Höhe der Händlergebühren bei großen und kleinen Händlern
  • III. Zwischenergebnis und Bewertung der Ergebnisse der Untersuchungen
  • § 2. Die Ausgestaltung der MIF als Fallback Fee
  • § 3. Die MIF als Referenzwert
  • I. Auswirkungen auf die Festlegungen sonstiger MIF-Sätze
  • II. Auswirkungen hinsichtlich der Vereinbarung bilateraler Interbankenentgelte
  • III. Zwischenergebnis
  • § 4. Die Auswirkungen der Hierarchieebenen der diversen Interbankenentgeltsätze auf das grenzüberschreitende Acquiring
  • I. Festlegung der DMIF unterhalb des Niveaus der intraregionalen MIF
  • II. Festlegung der DMIF oberhalb des Niveaus der intraregionalen MIF
  • III. Die strukturellen Verflechtungen
  • IV. Zwischenergebnis
  • § 5. Zwischenergebnis
  • Unterkapitel 2. Bezwecken einer Wettbewerbsbeschränkung
  • Unterkapitel 3. Zwischenergebnis
  • Kapitel 2. Der Issuing-Bereich
  • Unterkapitel 1. Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung
  • § 1. Die multilateralen Interbankenentgelte als Einnahmequelle der Issuer
  • § 2. Beeinflussung der Jahresgebühren durch die multilateralen Interbankenentgelte
  • § 3. Beeinflussung der Ausgestaltung der Anreizsysteme sowie des Emissionsverhaltens durch die multilateralen Interbankenentgelte
  • Unterkapitel 2. Bezwecken einer Wettbewerbsbeschränkung
  • Unterkapitel 3. Zwischenergebnis
  • Kapitel 3. Hinreichender Einfluss der Marktkräfte?
  • Unterkapitel 1. Der nachgelagerte Bereich
  • § 1. Issuer und Acquirer
  • I. Die MIF als Einnahmeposten der Emittenten
  • II. Die Sicht der Acquirer
  • § 2. Gegendruck der Vertragsunternehmen?
  • I. (Teilweise) Ausschaltung der Möglichkeit von Preisverhandlungen
  • II. (Möglichkeit zur) Erhebung von Preisaufschlägen?
  • III. Zwischenergebnis
  • § 3. Gegendruck der Karteninhaber?
  • § 4. Zwischenergebnis
  • Unterkapitel 2. Der vorgelagerte Bereich
  • § 1. Die Auswirkungen der MIF auf das Verhältnis zwischen den Kreditkartensystemen von Visa und MasterCard
  • I. Die MIF als Wettbewerbsfaktor auf der vorgelagerten Ebene
  • II. Die Entwicklung der Höhe der intraregionalen MIF
  • III. Die strukturellen Verflechtungen zwischen Visa und MasterCard
  • § 2. Drei-Parteien-Systeme als disziplinierende Kraft?
  • § 3. Die Auswirkungen der MIF auf das Verhältnis zwischen Vier-Parteien-Systemen und Drei-Parteien-Systeme
  • § 4. Zwischenergebnis
  • Unterkapitel 3. Zwischenergebnis
  • 1. Der nachgelagerte Bereich
  • 2. Der vorgelagerte Bereich
  • Kapitel 4. Zwischenergebnis
  • Untertitel 3. Teleologische Reduktion des Tatbestandes
  • Kapitel 1. Prüfungsmaßstab: Systemnotwendige Nebenabreden in der bisherigen Regulierungspraxis
  • Kapitel 2. Die seitens der Kommission betrachteten „Referenz“-Systeme
  • Unterkapitel 1. Die Referenzsysteme
  • § 1. Das Dankort-System (Dänemark)
  • § 2. Das Pankkikortti-System (Finnland)
  • § 3. Das Bancomat-System (Luxemburg)
  • § 4. Das PIN-System (Niederlande)
  • § 5. Das BankAxept-System (Norwegen)
  • Unterkapitel 2. Die Schlussfolgerungen der Kommission
  • Unterkapitel 3. Überprüfung der Schlussfolgerungen der Kommission: Vergleichbarkeit der Referenzsysteme?
  • § 1. Die spezifischen Besonderheiten der einzelnen Referenzsysteme
  • I. Zur Vergleichbarkeit des Dankort-Systems
  • II. Zur Vergleichbarkeit des Pankkikortti Systems
  • III. Zur Vergleichbarkeit des Bancomat-Systems
  • IV. Zur Vergleichbarkeit des PIN-Systems
  • V. Zur Vergleichbarkeit des BAX-Systems
  • VI. Zwischenergebnis
  • § 2. Der Betrieb der Referenzsysteme unter Geltung einer Zero-MIF
  • § 3. Die Systemstruktur der Referenzsysteme: Offene oder geschlossene Systeme?
  • § 4. Die Referenzsysteme als nationale Systeme
  • § 5. Die Referenzsysteme als Debitkartensysteme
  • Unterkapitel 4. Zwischenergebnis
  • Kapitel 3. Die HACR und die Möglichkeit einer einseitigen Kostenauferlegung
  • Kapitel 4. Das Todesspiralenargument
  • Unterkapitel 1. Die Äußerungen der Kreditkartenorganisationen
  • Unterkapitel 2. Nähere Überprüfung des Todesspiralenarguments
  • § 1. These 1: Keine hinreichenden Einnahmen der Issuer
  • § 2. These 2: Die Nachfrage im Emissionsbereich würde auf ein unzureichendes Niveau absinken
  • § 3. These 3: Die Issuer würden das System verlassen
  • Unterkapitel 3. Zwischenergebnis
  • Kapitel 5. Möglichkeit einer isolierten Aufhebung der MIF
  • Kapitel 6. Zwischenergebnis
  • 1. Die Existenz der Referenzsysteme
  • 2. Kein Erfordernis einer MIF aufgrund der HACR
  • 3. Das Todesspiralenargument
  • 4. (Tatsächliche) Möglichkeit einer isolierten Aufhebung der MIF-Bestimmungen
  • Untertitel 4. Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung
  • Untertitel 5. Zwischenstaatlichkeitsklausel
  • Kapitel 1. Die intraregionalen MIF
  • Kapitel 2. Die interregionalen MIF
  • Kapitel 3. Die inländischen MIF
  • Kapitel 4. Zwischenergebnis
  • Untertitel 6. Ergebnis zu Art. 101 Abs. 1 AEUV
  • I. Vorliegen einer Verhaltensabstimmung
  • II. Vorliegen einer Wettbewerbsbeschränkung
  • 1. Der Acquiring-Bereich
  • 2. Der Issuing-Bereich
  • 3. Kein hinreichender Wettbewerbsdruck
  • III. Keine teleologische Reduktion des Tatbestandes
  • IV. Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung
  • V. Zwischenstaatlichkeitsklausel
  • Titel 4. Die Freistellungsvoraussetzungen (Art. 101 Abs. 3 AEUV)
  • Untertitel 1. Effizienzgewinne
  • Kapitel 1. Theorie 1: Die Joint Production-Sichtweise
  • Kapitel 2. Theorie 2: Die MIF als (transaktionsvolumenabhängige) Entgelte
  • Kapitel 3. Theorie 3: Die netzwerkorientierte Sichtweise
  • Unterkapitel 1. Ungleichgewicht der Nachfrage der Karteninhaber und der Nachfrage der Händler
  • § 1. Das sog. „Henne-und-Ei-Problem“
  • § 2. Das Todesspiralen-Argument
  • § 3. Optimierung des System-Outputs
  • § 4. Zwischenergebnis
  • Unterkapitel 2. Ungleichgewicht der Kosten
  • § 1. Die Issuer als Träger der höchsten Kostenbelastung
  • § 2. Issuing-Dienstleistungen als Leistungen zu Gunsten der Vertragsunternehmen?
  • § 3. Vorteil einer Kostenzuteilung?
  • § 4. Die MIF beeinflussen die Preisstruktur, nicht hingegen das Preisniveau
  • I. Verhältnis MIF – MSC
  • II. Verhältnis MIF – Karteninhabergebühren
  • § 5. Zwischenergebnis
  • Unterkapitel 3. Die (weiteren) behaupteten (Folge-)Vorteile der Optimierung des System-Outputs
  • § 1. Zahlungsgarantie, zinsfreie Finanzierungszeit und Verbesserung der Sicherheit
  • § 2. Umsatzzuwachs bei den Händlern und Verbesserung von deren Cashflow
  • § 4. Die Zuverlässigkeit des Systems
  • § 5. Zunahme von Innovationen
  • § 6. Kostenersparnisse aufgrund von Skalenerträgen
  • § 7. Zwischenergebnis
  • Unterkapitel 4. Zwischenergebnis
  • Kapitel 4. Vorliegen sonstiger Effizienzgewinne
  • Unterkapitel 1. Vorteile gegenüber einer bilateralen Festsetzung
  • Unterkapitel 2. Der sog. „Krieg gegen Bargeld“ („War on Cash“)
  • Unterkapitel 3. Zwischenergebnis
  • Kapitel 5. Zwischenergebnis
  • 1. Die Joint Production-Sichtweise
  • 2. Die dienstleistungsorientierte Sichtweise
  • 3. Die netzwerkorientierte Sichtweise
  • 4. Sonstige Effizienzgewinne
  • Untertitel 2. Angemessene Beteiligung der Verbraucher
  • Kapitel 1. Die Karteninhaber und die Vertragsunternehmen
  • Kapitel 2. Die Abnehmer der Vertragsunternehmen im Absatzbereich
  • Kapitel 3. Zwischenergebnis
  • 1. Die Vertragsunternehmen
  • 2. Die Karteninhaber
  • 3. Die Abnehmer der Vertragsunternehmen im Absatzbereich
  • Untertitel 3. Unerlässlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung
  • Kapitel 1. Einführung einer MIF von Null
  • Kapitel 2. Aufrechterhaltung der MIF unter Abschaffung der Ausgestaltung als Fallback Fee
  • Kapitel 3. Abschaffung der MIF und Durchführung bilateraler Verhandlungen
  • Kapitel 4. Einseitige Festlegung der Gebühren durch die Issuer
  • Kapitel 5. Veränderung der Gebührenstruktur im vorgelagerten Bereich
  • Kapitel 6. Einschaltung eines „Interchange-Händlers“
  • Kapitel 7. Erhebung (zusätzlicher) Gebühren von den Karteninhabern
  • Kapitel 8. Zwischenergebnis
  • Untertitel 4. Keine Eröffnung einer Möglichkeit zur Ausschaltung des Wettbewerbs für einen wesentlichen Teil der betreffenden Waren
  • Kapitel 1. Der nachgelagerte Bereich
  • Unterkapitel 1. Der Acquiring-Bereich
  • Unterkapitel 2. Der Issuing-Bereich
  • Unterkapitel 3. Zwischenergebnis
  • Kapitel 2. Der Interchange-Bereich
  • Kapitel 3. Der vorgelagerte Bereich
  • Kapitel 4. Zwischenergebnis
  • Untertitel 5. Ergebnis zu Art. 101 Abs. 3 AEUV
  • I. Effizienzgewinne
  • 1. Theorie 1: Die Joint Production-Sichtweise
  • 2. Theorie 2: Die MIF als (transaktionsvolumenabhängige) Entgelte
  • 3. Theorie 3: Die netzwerkorientierte Sichtweise
  • 4. Vorliegen sonstiger Effizienzgewinne
  • II. Angemessene Beteiligung der Verbraucher
  • III. Unerlässlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung
  • IV. Keine Eröffnung einer Möglichkeit zur Ausschaltung des Wettbewerbs für einen wesentlichen Teil der betreffenden Waren
  • Titel 5. Ergebnis: Die kartellrechtliche Unzulässigkeit von multilateralen Interbankenentgelten
  • A. Interbankenentgelte: Begriff und Arten
  • B. Die bisherige Regulierungspraxis sowie sonstige Maßnahmen bezüglich multilateraler Interbankenentgelte
  • C. Die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 101 Abs. 1 AEUV
  • I. Vorliegen einer Verhaltensabstimmung
  • II. Vorliegen einer Wettbewerbsbeschränkung
  • 1. Der Acquiring-Bereich
  • 2. Der Issuing-Bereich
  • 3. Kein hinreichender Gegendruck
  • III. Keine teleologische Reduktion des Tatbestandes
  • IV. Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung
  • V. Zwischenstaatlichkeitsklausel
  • D. Die Freistellungsvoraussetzungen des Art. 101 Abs. 3 AEUV
  • I. Effizienzgewinne
  • 1. Theorie 1: Die Joint Production-Sichtweise
  • 2. Theorie 2: Die MIF als (transaktionsvolumenabhängige) Entgelte
  • 3. Theorie 3: Die netzwerkorientierte Sichtweise
  • 4. Vorliegen sonstiger Effizienzgewinne
  • II. Angemessene Beteiligung der Verbraucher
  • 1. Die Karteninhaber und die Vertragsunternehmen
  • 2. Die Abnehmer der Vertragsunternehmen im Absatzbereich
  • III. Unerlässlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung
  • 1. Einführung einer MIF von Null
  • 2. Aufrechterhaltung der MIF unter Abschaffung der Ausgestaltung als Fallback Fee
  • 3. Abschaffung der MIF und Durchführung bilateraler Verhandlungen
  • 4. Einseitige Festlegung der Gebühren durch die Issuer
  • 5. Veränderung der Gebührenstruktur im vorgelagerten Bereich
  • 6. Einschaltung eines „Interchange-Händlers“
  • 7. Erhebung (zusätzlicher) Gebühren von den Karteninhabern
  • 8. Rückschlüsse betreffend die derzeitige Methodik zur Regulierung der Höhe der MIF
  • IV. Keine Eröffnung einer Möglichkeit zur Ausschaltung des Wettbewerbs für einen wesentlichen Teil der betreffenden Waren
  • Abschnitt 3. Gesamtergebnis und Fazit
  • Fazit zu Abschnitt 1: Die sachliche Marktabgrenzung
  • A. Die einzelnen Märkte
  • B. Ergebnisse und Konkretisierung der Märkte
  • I. Kein einheitlicher Markt hinsichtlich sämtlicher, innerhalb eines Zahlungssystems erbrachter Leistungen
  • II. Die nachgelagerte Ebene
  • 1. Kein einheitlicher Markt in Bezug auf den nachgelagerten Bereich
  • 2. Processing-Dienstleistungen als Bestandteil des Emissions- und/oder Acquiring-Bereichs
  • 3. Der Issuing-Bereich
  • a) Funktionsspezifische Marktabgrenzung
  • b) Der Verbraucher-Kreditkarten-Emissions-Zahlungsfunktions-Markt
  • aa) Die Absatzbereichsbezogenheit
  • bb) Einsatzbereichsspezifische Marktabgrenzung
  • cc) Die verschiedenen „Kreditkartenarten“
  • dd) Sonstige „Zahlungsmittel“
  • c) Der Verbraucher-Kreditkarten-Emissions-Geldabhebungsfunktions-Markt
  • aa) Abhebungen am Automaten
  • bb) Abhebungen am Schalter
  • 4. Der Acquiring-Bereich
  • a) Die Vertragsunternehmen als maßgebliche Marktgegenseite
  • b) Funktionsspezifische Marktabgrenzung
  • c) Einsatzbereichsspezifische Marktabgrenzung
  • d) Die verschiedenen Kreditkartenarten
  • e) Sonstige „Zahlungsmittel“
  • III. Die vorgelagerte Ebene
  • IV. Die intermediäre Ebene
  • 1. Die Netzbetriebs-Dienstleistungen
  • 2. Der Processing-Bereich
  • Fazit zu Abschnitt 2: Die kartellrechtliche Unzulässigkeit von multilateralen Interbankenentgelten
  • A. Interbankenentgelte: Begriff und Arten
  • B. Die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 101 Abs. 1 AEUV
  • I. Vorliegen einer Verhaltensabstimmung
  • II. Vorliegen einer Wettbewerbsbeschränkung
  • 1. Der Acquiring-Bereich
  • 2. Der Issuing-Bereich
  • 3. Kein hinreichender Gegendruck
  • III. Keine teleologische Reduktion des Tatbestandes
  • IV. Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung
  • V. Zwischenstaatlichkeitsklausel
  • C. Die Freistellungsvoraussetzungen des Art. 101 Abs. 3 AEUV
  • I. Effizienzgewinne
  • 1. Theorie 1: Die Joint Production-Sichtweise
  • 2. Theorie 2: Die MIF als (transaktionsvolumenabhängige) Entgelte
  • 3. Theorie 3: Die netzwerkorientierte Sichtweise
  • 4. Vorliegen sonstiger Effizienzgewinne
  • II. Angemessene Beteiligung der Verbraucher
  • 1. Die Vertragsunternehmen und die Karteninhaber
  • 2. Die Abnehmer der Vertragsunternehmen im Absatzbereich
  • III. Unerlässlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung
  • IV. Keine Eröffnung einer Möglichkeit zur Ausschaltung des Wettbewerbs für einen wesentlichen Teil der betreffenden Waren
  • Literaturverzeichnis

Einführung

Das Kreditkartengeschäft hat aufgrund der Bargeldersatzfunktion der Kreditkarte in den letzten Jahrzehnten eine wirtschaftlich herausragende Stellung als Zahlungsmittel erlangt. Die Kreditkarte revolutionierte das Zahlungsverfahren und ist in der heutigen Zeit kaum noch aus der Welt des modernen Zahlungsverkehrs wegzudenken. Das Kreditkartengeschäft geht mit einer Vielzahl rechtlicher Fragestellungen einher und bedingt eine Fülle von kartellrechtlichen Problemen. Wie andere Gebilde der privatrechtsautonomen Schöpfung, der gesetzlich nicht en détail geregelten Innominatverträge, unterliegt das Kreditkartengeschäft den Vorgaben und den Anforderungen des Wettbewerbsrechts. Die Entwicklung wie auch die Ausgestaltung von Kreditkartensystemen und die Assimilation der Systeme an die sich ändernden Gegebenheiten des Alltags bilden einen nimmer währenden Prozess. Eine kontinuierliche Evolution. Der stete Wandel eines beinahe allgegenwärtigen Systems. Metamorphose des Bekannten hin zur Spezifikation. Drei oder vier Parteien? Gleichsam mehr als dies! Ein System im permanenten Fluss der Zeit.

Die Strukturen assimilierten sich und in der Gegenwart steht ein Konstrukt, das sich von den Ursprüngen des eigenen Seins weit entfernt hat. Seit langer Zeit existiert nicht mehr bloß das Drei-Parteien-Kreditkartensystem. Die Branche hat sich gewandelt, verändert und ist gewachsen. Nicht nur die Umsätze und die Emissionszahlen sind gestiegen. Ein einzelnes Kreditkartensystem besteht zumeist längst nicht mehr aus drei oder vier Parteien. Die Spezialisierung gewann und gewinnt auch hier unablässig an Relevanz. Die allgemein in der wirtschaftlichen Welt zu verzeichnende Tendenz hin zum Outsourcing interner Vorgänge, dem Bestreben Kosten einzusparen, mitunter auch der Externalisierung von Kosten sowie die Inanspruchnahme der Leistungen von Drittanbietern akzentuierten sich in einer Zunahme der Anzahl der Akteure. Zurzeit agieren ohne Weiteres mehr als sieben Teilnehmer – wohlgemerkt im Zuge eines einzelnen Zahlungsvorgangs. Der Begriff des Teilnehmers ist insofern rein funktional zu verstehen. Jede einzelne dieser Teilnehmerpositionen und -funktionen kann freilich von einer Vielzahl von Markt- bzw. Marktsegmentteilnehmern besetzt werden; es bestehen mannigfaltige Ausgestaltungsimponderabilien – letztlich offenbart sich eine schier grenzenlose Anzahl an möglichen Varianten.1 Jene Zunahme der Anzahl an beteiligten Unternehmen und der anzutreffende Konzentrationsgrad bieten ein verstärktes Potential zur Zusammenarbeit. In Anbetracht dessen verwundert es kaum, dass einige ←53 | 54→der in den Kreditkartensystemen anzutreffenden Bestimmungen verstärkt in den Fokus der Wettbewerbshüter gerückt sind.

Diesen kartellrechtlichen Bedenken widmet sich die vorliegende Arbeit. Der Fokus liegt auf den Vier-Parteien-Systemen. Oftmals werden zwar Drei-Parteien-Systeme in den Mittelpunkt der – und zwar auch der kartellrechtlichen – Betrachtung gestellt. Diese Systeme mögen zwar den Grundstein zum Verständnis von (Kredit-)Kartensystemen legen. Dennoch entspricht eine solche – mitunter wohl auch historisch bedingte – Herangehensweise nicht mehr den vorherrschend in der Praxis anzutreffenden Verhältnissen. Dies gilt insbesondere in Anbetracht der außerordentlichen Expansion der Vier-Parteien-Kreditkarten-Systeme sowohl in Bezug auf die Emissionszahlen als auch im Hinblick auf die Transaktionsvolumina, sofern man diese im Verhältnis zu jenen der Drei-Parteien-Systeme besieht. So handelt es sich bei mehr als 90 % der im EWR emittierten Kreditkarten um solche der Vier-Parteien-Systeme von Visa und MasterCard.

Die vorliegende Ausarbeitung ist in zwei (Haupt-)Abschnitte untergliedert: Während im Rahmen des ersten Abschnitts eine umfassende sachliche Marktabgrenzung erfolgt, hat der zweite Abschnitt die in den offenen Kreditkartensystemen besonders bedeutsamen (multilateralen) Interbankenentgelte zum Gegenstand. Innerhalb beider Abschnitte wird bewusst auf eine in erster Linie deskriptive Schilderung und bloße Darstellung des aktuellen Status quo verzichtet. Vielmehr erfolgt eine Untersuchung der jeweiligen Sichtweisen und Argumente anhand der konkreten kartellrechtlichen Prüfungspunkte – gerade dies fehlt gegenwärtig.

Der erste Abschnitt ist einerseits als eigenständiger Bestandteil der vorliegenden Arbeit zu verstehen. Er enthält eine umfassende sachliche Marktabgrenzung. Die Kreditkartenbranche ist eine solche, die aufgrund ihrer organischen Struktur durch inhärente wechselseitige Impulse, durch Netzeffekte und den steten Wandel der Strukturen determiniert wird. Wenn eine umfassende Marktabgrenzung bereits in anderen Wirtschaftszweigen den Zugang zu einer kartellrechtlichen Auseinandersetzung liefert, so ist die Bedeutung der Bestimmung des sachlich relevanten Marktes gerade im vorliegenden Kontext aufgrund der innerhalb eines offenen Kreditkartensystems anzutreffenden Wechselwirkungen der einzelnen (Teil-)Bereiche und der hiermit einhergehenden Besonderheiten um ein Vielfaches größer. Die Marktabgrenzung bildet den Grundstein, die Basis und das Fundament für eine kartellrechtliche Überprüfung der Interbankenentgeltregelungen (wie auch sonstiger Regelungen) in der Kreditkartenbranche, bezüglich derer die Gesamtzusammenhänge, die Wirkungsmechanismen und die Vielzahl an Interessenströmungen innerhalb eines einzelnen Systems wie auch innerhalb der gesamten Branche zur Diskussion stehen.2 Insofern gehen die Erkenntnisse des Abschnitts zur Marktabgrenzung über die kartellrechtliche Problematik der (multilateralen) Interbankenentgelte hinaus. Dieser Abschnitt steht keineswegs im ←54 | 55→Schatten des zweiten Abschnitts; er erhebt bereits aus sich heraus den Anspruch, hinsichtlich weiterer kartellrechtlicher Fragestellungen in Bezug auf Kreditkartensysteme zu Rate gezogen und deren Untersuchung zugrunde gelegt zu werden.

Sowohl der vorgelagerte Bereich als auch der nachgelagerte Bereich, aber auch die Dienstleistungen weiterer Leistungserbringer werden untersucht. Einleitend werden das vertragliche Beziehungsgeflecht sowie der Ablauf einer Zahlungstransaktion mittels Kreditkarte dargestellt. Hinsichtlich des nachgelagerten Bereichs werden der Issuing- und der Acquiring-Bereich untersucht, und zwar insbesondere die beiden Hauptfunktionen von Kreditkarten (die Zahlungsfunktion und die Bargeldersatzfunktion). Des Weiteren wird der Frage nachgegangen, inwiefern Kreditkarten und sonstige Zahlungsmittel als substituierbar angesehen werden können. Abschließend werden der vorgelagerte Bereich wie auch die Netzbetriebs- und Processing-Dienstleistungen erörtert.

Im Zuge des zweiten Abschnitts werden die (multilateralen) Interbankenentgeltregelungen in den offenen Kreditkartensystemen am Maßstab des Kartellverbots des Art. 101 AEUV geprüft. Gemäß den Schätzungen der Europäischen Kommission belief sich das Gesamtaufkommen an Interbankenentgelten bei Zahlungskartentransaktionen in Europa im Jahre 2014 auf einen Betrag von mehr als neun Milliarden Euro.3 Die diesbezüglichen rechtswissenschaftlichen Publikationen lassen ←55 | 56→nichtsdestotrotz oftmals an Tiefgang vermissen; allenfalls ansatzweise werden die Auswirkungen multilateraler Interbankenentgelte im Gesamtsystem dargestellt und erörtert. Das Bedürfnis nach einer umfassenden kartellrechtlichen Überprüfung der (multilateralen) Interbankenentgelte ist auch keineswegs durch die jüngst in Kraft getretene Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge vom 29. April 20154 entfallen respektive obsolet geworden. Wenngleich diese Verordnung in den Mitgliedstaaten unmittelbare Geltung beansprucht, so handelt es sich doch zum einen um eine von politischen Motiven geprägte Rechtssetzung und zum anderen „lediglich“ um europäisches Sekundärrecht. Auch nach Inkrafttreten der Verordnung bleiben freilich die primärrechtlichen Wettbewerbsregelungen des AEUV von ausschlaggebendem Gewicht.

Nach einer Darstellung des Begriffs und der verschiedenen Arten von Interbankenentgelten sowie einem kursorischen Überblick über die derzeitige Regulierungspraxis werden jene Entgelte in diesem zweiten Abschnitt anhand der Voraussetzungen des Art. 101 AEUV geprüft. Im Rahmen der Prüfung, ob eine Wettbewerbsbeschränkung gegeben ist, werden die Auswirkungen der (multilateralen) Interbankenentgelte auf die einzelnen Bereiche eines offenen Kreditkartensystems einer eingehenden Betrachtung zugeführt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Prüfung der Freistellungsvoraussetzungen des Art. 101 Abs. 3 AEUV; unter anderem erfolgt in diesem Kontext eine dezidierte Auseinandersetzung mit den (wirtschaftswissenschaftlichen) Erklärungsmodellen zum Zweck und der Funktionsweise der multilateralen Interbankenentgelte.

Abschließend werden die einzelnen Ergebnisse dieser Arbeit zusammengefasst, das Fazit der Arbeit dargestellt und die bisherige Regulierungspraxis nochmals abschließend im Lichte dieser Erkenntnisse gewürdigt.

←56 | 57→

1 Diese Komplexität spiegelt sich mitunter auch in der Gliederungsstruktur dieser Arbeit wider. Aufgrund der tiefschichtigen Ausgestaltung eines Kreditkartensystems (und insbesondere der daraus resultierenden „Tiefe“ der Ausführungen in Abschnitt 1) wird in dieser Arbeit in Anlehnung an die Gliederungsstruktur des BGB grundsätzlich wie folgt gegliedert: Abschnitt - Titel - Untertitel - Kapitel - Unterkapitel - § - I. - 1. - a) - aa). In der vorliegenden Arbeit wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit grundsätzlich die männliche Form verwendet; sie bezieht sich auf Personen jedweden Geschlechts.

2 Mit Blick auf den zweiten Abschnitt ist weniger das Ergebnis des ersten Abschnitts von Bedeutung, sondern vielmehr das Verständnis der Wirkungszusammenhänge der einzelnen Ebenen innerhalb eines Kreditkartensystems, das der sachlichen Marktabgrenzung zugrunde liegt.

3 Vgl. Rat der EU, Pressemitteilung v. 20.04.2015, 185/15 – Wirtschaft und Finanzen, abrufbar unter: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/04/20-capping-fees-card-based-payments/; HDE, Stellungnahme v. 12.02.2014, Position zum Verordnungsentwurf, abrufbar unter: http://www.einzelhandel.de/index.php/zahlungssysteme/item/123669-position-zum-verordnungsentwurf-zur-regulierung-der-entgelte-im-kartenzahlungsverkehr. Die Statistiken der EZB für die letzten Jahre belegen einen konstanten Anstieg der Anzahl der Zahlungskartentransaktionen in der EU: So belief sich die Anzahl der in der EU in Umlauf befindlichen Zahlungskarten im Jahre 2015 auf 781 Millionen; in diesem Jahr erfolgten 53 Milliarden Zahlungskartentransaktionen mit einem Gesamtwert von 2,6 Billionen Euro, siehe EZB, Pressemitteilung v. 26.09.2016, Zahlungsverkehrsstatistik für das Berichtsjahr 2015, online abrufbar unter: https://www.bundesbank.de/resource/blob/679046/ad7a177e7e694b1e7a766658adb869f9/mL/2016-09-26-zahlungsverkehr-379730-download.pdf. Die Anzahl der in der EU in Umlauf befindlichen Zahlungskarten erhöhte sich im Folgejahr 2016 und belief sich auf 804 Millionen; in diesem Jahr erfolgten 59,6 Milliarden Zahlungskartentransaktionen mit einem Gesamtwert von 2,9 Billionen Euro, siehe EZB, Pressemitteilung v. 15.09.2017, Zahlungsverkehrsstatistik für das Berichtsjahr 2016, online abrufbar unter: https://www.bundesbank.de/resource/blob/679486/2dbdccede50d557d7aeb15f85230cab1/mL/2017-09-15-zahlungsverkehr-408862-download.pdf. Im Jahr 2017 stiegen diese Zahlen abermals an: Die Anzahl der in der EU in Umlauf befindlichen Zahlungskarten erhöhte sich in diesem Jahr um 2 % und betrug 812 Millionen (dies entspricht 1,6 Zahlungskarten je EU-Bürger); es erfolgten 69,2 Milliarden Zahlungskartentransaktionen mit einem Gesamtwert von 3,1 Billionen Euro, siehe EZB, Pressemitteilung v. 14.09.2018, Zahlungsverkehrsstatistik für das Berichtsjahr 2017, online abrufbar unter: https://www.bundesbank.de/resource/blob/759704/e78ff297d47684043fdfe48d48a418d8/mL/2018-09-14-zahlungsverkehrsstatistik-download.pdf.

4 VO (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge Abl. EU v. 19.05.2015, L 123/1; Art. 4 der Verordnung, im Wege dessen eine Höchstgrenze der Interbankenentgelte für Transaktionen mit Verbraucher-Kreditkarten statuiert wurde, gilt gemäß Art. 18 Abs. 2 der Verordnung seit dem 09. Dezember 2015.

Details

Seiten
640
Jahr
2019
ISBN (PDF)
9783631797563
ISBN (ePUB)
9783631797570
ISBN (MOBI)
9783631797587
ISBN (Hardcover)
9783631793206
DOI
10.3726/b15961
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (Oktober)
Schlagworte
Emission Marktabgrenzung Acquiring Kreditkarte HACR MIF Zahlungsmittel Issuing
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019. , 640 S.

Biographische Angaben

Falko Maurer (Autor:in)

Falko Maurer studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes. Er war als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung von Herrn Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Martinek und am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht sowie Privatversicherungsrecht von Herrn Prof. Dr. Roland Michael Beckmann tätig.

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Titel: Die Abgrenzungen von Märkten und die kartellrechtliche Unzulässigkeit multilateraler Interbankenentgelte in offenen Kreditkartensystemen
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