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Elektronische Präsenzkontrolle – überholte Technik oder neue Chance für junge Straftäter?

von Cornelia Tomasulo (Autor:in)
©2021 Dissertation 618 Seiten

Zusammenfassung

Bei der elektronischen Präsenzkontrolle handelt es sich um den Einsatz der elektronischen Fußfessel mittels Radiofrequenztechnik als elektronisch überwachter Hausarrest. Dieser wird deutschlandweit einzig in Hessen praktiziert. Nach einem drastischen Rückgang an Auslastungszahlen befasst sich die Autorin mit der Frage, ob die elektronische Präsenzkontrolle noch zeitgemäß und zukunftsfähig ist. Hierbei konzentriert sie sich besonders auf den Einsatz der erzieherischen, ambulanten Maßnahme bei nach dem JGG verurteilten Straftätern sowie auf seine Vor- und Nachteile. Die Auswertung der hessischen Projektdaten und einer explorativen Expertenbefragung unterstützen das Ergebnis der Autorin, dass die elektronische Präsenzkontrolle in geeigneten Einzelfällen eine vielversprechende Chance darstellt.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titelseite
  • Impressum
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Widmung
  • Danksagung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • 1 Einleitung
  • 1.1 Problemstellung
  • 1.2 Zielsetzung und Ausrichtung
  • 1.3 Aufbau
  • 2 Rahmenbedingungen und bisherige Erfahrungen
  • 2.1 Begriffsbestimmung
  • 2.1.1 Elektronische Präsenzkontrolle
  • 2.1.1.1 Allgemein
  • 2.1.1.2 Derzeitiger Einsatz in Deutschland
  • 2.1.2 Elektronische Aufenthaltsüberwachung
  • 2.1.2.1 Allgemein
  • 2.1.2.2 Derzeitiger Einsatz in Deutschland
  • 2.1.3 Gegenüberstellung des in Deutschland erfolgendenEinsatzes beider Maßnahmen
  • 2.2 Entwicklung der elektronischen Präsenzkontrolle
  • 2.2.1 Allgemeine Entwicklung
  • 2.2.2 Einführung in Deutschland
  • 2.2.3 Anknüpfung im Sanktionssystem
  • 2.2.4 Aktueller Stand der technischen Entwicklung
  • 2.2.4.1 Technik
  • 2.2.4.1.1 Dritte Generation
  • 2.2.4.1.2 RFID-Chips
  • 2.2.4.1.3 Substanz- und Bewegungskontrolle
  • 2.2.4.2 Entwicklungen im Umfeld
  • 2.2.4.3 Verschiedene Einsatzbereiche
  • 2.2.4.3.1 Opferschutz
  • 2.2.4.3.2 Gefahrenabwehr
  • 2.2.4.3.3 Strafvollzug
  • 2.2.4.3.4 Bewährungshilfe
  • 2.2.4.3.5 Ausblick
  • 2.3 Einordnung der elektronischen Präsenzkontrolle
  • 2.4 Diskussionsstand zum Pro und Contra eines Einsatzes derelektronischen Präsenzkontrolle
  • 2.4.1 Allgemeiner Diskussionsstand zum Pro und Contra
  • 2.4.1.1 Contra
  • 2.4.1.2 Pro
  • 2.4.1.3 Zwischenergebnis
  • 2.4.2 Nähere Auseinandersetzung mit einzelnen Kritikpunkten
  • 2.4.2.1 Net-Widening-Effekt
  • 2.4.2.2 Stigmatisierung
  • 2.4.2.3 Auswirkungen auf das soziale Umfeld
  • 2.4.2.4 Belastung des Betroffenen
  • 2.4.2.5 Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und derEuropäischen Menschenrechtskonvention
  • 2.4.2.6 Befürchteter Paradigmenwechsel
  • 2.4.2.7 Technische Probleme
  • 2.4.2.8 Zwischenergebnis
  • 2.4.3 Ziele des Einsatzes der elektronischen Präsenzkontrolle
  • 2.4.3.1 Frühere Ziele der Implementierung der Maßnahme
  • 2.4.3.2 Aktuelle Ziele des Einsatzes der elektronischen Präsenzkontrolle
  • 2.4.3.2.1 Kosteneinsparung
  • 2.4.3.2.2 Entlastung deutscher Haftanstalten
  • 2.4.3.2.3 Vermeidung schädlicher Inhaftierungsfolgen
  • 2.4.3.2.4 Resozialisierung
  • 2.4.3.2.5 Kontrolle
  • 2.4.3.2.6 Zwischenergebnis
  • 2.4.4 Fazit
  • 2.5 In Deutschland durchgeführte Modellprojekte
  • 2.5.1 (Modell- )Projekt in Hessen
  • 2.5.1.1 Einsatzbereiche in Hessen
  • 2.5.1.1.1 Bewährungsweisung
  • 2.5.1.1.2 Untersuchungshaftvermeidung
  • 2.5.1.1.3 Führungsaufsicht
  • 2.5.1.1.4 Gnadenerlass
  • 2.5.1.1.5 Entlassungsvorbereitung bzw. -freistellung
  • 2.5.1.2 Anrechenbarkeit
  • 2.5.1.3 Funktionsweise
  • 2.5.1.3.1 Voraussetzungen
  • 2.5.1.3.2 Technische Aspekte
  • 2.5.1.3.3 Betreuung
  • 2.5.1.4 Aktueller Stand
  • 2.5.1.5 Empirische Auswertung
  • 2.5.1.5.1 Rückfallquote
  • 2.5.1.5.2 Vom Ministerium erhobene Berichte
  • 2.5.1.5.3 Statistische Auswertung
  • 2.5.1.5.3.1 Fußfesseltage
  • 2.5.1.5.3.2 Verteilung derAnordnungsgründe
  • 2.5.1.6 Fazit und Empfehlung
  • 2.5.2 Modellprojekt in Baden-Württemberg
  • 2.5.3 Modellprojekt in Bayern
  • 2.5.4 Fazit
  • 3 Anwendung der Maßnahme im Jugendstrafrecht
  • 3.1 Besonderheiten des Jugendstrafrechts
  • 3.2 Angestrebte Ziele des Einsatzes bei jungen Menschen
  • 3.2.1 Kosteneinsparung
  • 3.2.2 Entlastung stationärer Anstalten
  • 3.2.3 Vermeidung schädlicher Inhaftierungsfolgen
  • 3.2.4 Resozialisierung durch Erziehung
  • 3.2.5 Kontrolle
  • 3.2.6 Fazit
  • 3.3 Verhältnis von Erziehung und Strafe
  • 3.4 Bewertung der Maßnahme bezogen auf das Jugendstrafrecht
  • 3.4.1 Gründe gegen einen Einsatz der elektronischen Präsenzkontrolle
  • 3.4.1.1 Stigmatisierung
  • 3.4.1.2 Banalisierung und Profilierung
  • 3.4.1.3 Häusliche Langeweile
  • 3.4.1.4 Fehlende Selbstdisziplin
  • 3.4.1.5 Vorliegen weiterer entwicklungsbedingter Defizite
  • 3.4.2 Gründe für den Einsatz der elektronischen Präsenzkontrolle
  • 3.4.2.1 Vorübergehende Kriminalitätsbelastung
  • 3.4.2.2 Schwächerer Schuldvorwurf
  • 3.4.2.3 Andere Tatmotivation sowie bessere Formbarkeit
  • 3.4.2.4 Flexibilität der Maßnahme
  • 3.4.2.5 Positive Lerneffekte
  • 3.4.2.6 Länger anhaltendes und größeres Wirkungspotenzial
  • 3.4.2.7 Größere Transparenz
  • 3.4.2.8 Schnellere Reaktion
  • 3.4.2.9 Verbleib in der gewohnten Umgebung
  • 3.4.2.10 Strukturiertes Freizeitverhalten
  • 3.4.3 Einzelfallabhängige Aspekte
  • 3.4.3.1 Verbleib in der Familie
  • 3.4.3.1.1 Verbesserung des Familienzusammenhalts
  • 3.4.3.1.2 Verbleib im dysfunktionalen Elternhaus
  • 3.4.3.2 Verbleib in der Gesellschaft
  • 3.4.3.2.1 Aufbau und Erhalt von sozialem Kapital
  • 3.4.3.2.2 Fernhalten von der Peergroup
  • 3.4.3.2.3 Keine Trennung aus dem kriminogenenUmfeld
  • 3.4.4 Abschließendes Fazit
  • 3.5 Einsatz bei jungen Straftätern im hessischen Projekt
  • 3.5.1 Einsatzbereiche in Hessen
  • 3.5.1.1 Bewährungsweisung
  • 3.5.1.2 Entlassungsvorbereitung bzw. -freistellung
  • 3.5.1.3 Weitere allgemeine Einsatzmöglichkeiten
  • 3.5.2 Einwilligung bei Minderjährigen
  • 3.5.3 Anrechenbarkeit der Maßnahme
  • 3.5.4 Einsatz als Alternative zum Warnschussarrest
  • 3.5.4.1 Gegenüberstellung der Maßnahmen im Falle einerVorbewährung
  • 3.5.4.2 Ergebnis
  • 3.6 Innovative Anwendungsbereiche bei jungen Straftätern
  • 3.6.1 Neue normbezogene Einsatzgebiete
  • 3.6.1.1 Als freiwillige Diversionsmaßnahme
  • 3.6.1.2 Als vorläufige Anordnung über die Erziehung
  • 3.6.1.3 Als Erziehungsmaßregel
  • 3.6.1.4 Als ambulante Alternative zum Jugendarrest
  • 3.6.1.4.1 Allgemeine Kritik am Jugendarrest
  • 3.6.1.4.2 Zur Vermeidung von Dauerarrest
  • 3.6.1.4.3 Zur Vermeidung von Kurz- undFreizeitarrest
  • 3.6.1.4.4 Zur Vermeidung von Ungehorsamsarrestnach dem JGG
  • 3.6.1.4.5 Zur Vermeidung von Ungehorsamsarrestnach dem OWiG
  • 3.6.1.4.6 Abschließende Bewertung zum Einsatz alsArrestalternative
  • 3.6.2 Mögliche Personengruppen
  • 3.6.2.1 Einsatz bei Schulschwänzern
  • 3.6.2.2 Einsatz bei Intensivtätern
  • 3.6.2.3 Einsatz bei Strafunmündigen
  • 3.6.2.4 Einsatz als Alternative zur Abschiebehaft
  • 3.6.2.5 Einsatz bei jungen Menschen mit Alkoholproblematik
  • 3.6.3 Abschließendes Fazit
  • 3.7 Expertenbefragung
  • 3.7.1 Erstellen der Expertenbefragung
  • 3.7.1.1 Feldzugang
  • 3.7.1.2 Onlinebefragung
  • 3.7.1.3 Aussagekraft der Ergebnisse
  • 3.7.2 Auswertung der Expertenbefragung
  • 3.7.2.1 Erstellen eines Meinungsbildes
  • 3.7.2.1.1 Sinnhaftigkeit
  • 3.7.2.1.2 Vorteile
  • 3.7.2.1.3 Nachteile
  • 3.7.2.1.4 Einsatz als Alternative zum Warnschussarrest
  • 3.7.2.1.5 Innovative Einsatzbereiche
  • 3.7.2.1.5.1 Freiwilliger Einsatz im Rahmender Diversion
  • 3.7.2.1.5.2 Einsatz als vorläufige Anordnung über die Erziehung
  • 3.7.2.1.5.3 Einsatz zur Vermeidung von Ungehorsamsarrest
  • 3.7.2.1.5.4 Präventiver Einsatz bei jungen Intensivtätern
  • 3.7.2.1.5.5 Einsatz mit integrierter Alkoholmessfunktion
  • 3.7.2.1.6 Auslastung
  • 3.7.2.2 Expertenwissen
  • 3.7.2.2.1 Positive Beispiele
  • 3.7.2.2.2 Probleme aus der Praxis
  • 3.7.2.2.3 Ausgestaltungsmöglichkeiten
  • 3.7.2.2.4 Vorschläge weiterer innovativer Einsatzbereiche
  • 3.7.2.2.5 Weitere Anmerkungen
  • 3.7.2.3 Zusammenfassung und Auswertung der Ergebnisse
  • 4 Zusammenfassung, Fazit und Ausblick
  • 4.1 Zusammenfassung
  • 4.2 Fazit
  • 4.3 Ausblick
  • Anhang I: Übersicht 3M
  • Anhang II: Checkliste
  • Anhang III: Expertenbefragung
  • Abbildungsverzeichnis
  • Tabellenverzeichnis
  • Literaturverzeichnis

←30 | 31→

2Rahmenbedingungen und bisherige Erfahrungen

2.1Begriffsbestimmung

Zunächst ist es wichtig, den Begriff Elektronische Präsenzkontrolle, der in dieser Arbeit angelehnt an die offizielle Bezeichnung des HMdJ genutzt wird, näher zu bestimmen und zu erläutern. Hierbei gilt es, auch weitere in diesem Zusammenhang stets wiederkehrende Begriffe wie beispielsweise Elektronische Überwachung, electronic monitoring, location monitoring, home confinement, kleine und große elektronische Fußfessel, Elektronisch überwachter Hausarrest, Elektronische Aufenthaltsüberwachung sowie Aktiv- und Passivsystem einzuordnen und zu definieren.

Elektronische Überwachung ist genau wie Elektronische Aufsicht25 ein Überbegriff für die verschiedenen Arten, eine Person mithilfe elektronischer Hilfsmittel zu überwachen. Im englischsprachigen Bereich wird von electronic monitoring, electronic surveillance26 oder umgangssprachlich auch von tagging gesprochen, was so viel bedeutet, wie mit einer Marke oder einem Aufkleber versehen.27

In den USA werden unter dem Oberbegriff home confinement28 drei Stufen von Freiheitsbeschränkungen zusammengefasst, bei denen es sich zum einen um den curfew handelt, der meist begrenzte Ausgangssperren29 umfasst und in der Regel nicht elektronisch überwacht wird.30 Zum anderen handelt es sich um regelmäßig elektronisch überwachte Programme, wobei die sogenannten Programme der home detention der derzeit in Hessen durchgeführten Praxis der elektronischen Präsenzkontrolle am meisten ähneln, da der Betroffene in ihrem Rahmen die Wohnung zumindest in bestimmten Zeiträumen verlassen darf, ←31 | 32→beispielsweise um zur Arbeit oder zum Einkaufen zu gehen.31 Bei der dritten Stufe, der sogenannten home incarceration stellt dagegen der Freiheitsentzug in der Wohnung des Täters ein Surrogat für die Inhaftierung dar.32 Der Betroffene darf hierbei die eigenen vier Wände mit Ausnahme von Gottesdienst- oder Arzt-besuchen nicht einmal zeitweise verlassen und teilweise auch keine Besucher empfangen.33 Im Jahr 2009 führte das amerikanische Federal Bureau of Prisons34 eine Namensänderung ihres bisherigen home confinement program in location monitoring program durch, um die mittlerweile große Vielzahl an technischen Möglichkeiten der elektronischen Überwachung umfassend abzubilden.35

2.1.1Elektronische Präsenzkontrolle

Diese Arbeit befasst sich schwerpunktmäßig mit dem in Deutschland im Bundesland Hessen praktizierten Einsatz der elektronischen Fußfessel im Rahmen der elektronischen Präsenzkontrolle. Die dahinterstehende Technik gehört zu der weltweit als „Erste Generation“ bekannt gewordenen Form der elektronischen Überwachung.36

2.1.1.1Allgemein

Im Gegensatz zu einem „politischen Hausarrest“ geht es bei dem anhand einer Präsenzkontrolle elektronisch überwachten Hausarrest um einen „sozialen Hausarrest“.37 Dabei wird eine strafrechtlich legitimierte Form der sozialen Kontrolle als ambulante Maßnahme eingesetzt, für die das typische strafrechtliche ←32 | 33→Ausleseverfahren (mit einzelnen Anpassungen, auf die im Folgenden noch genauer eingegangen wird) Anwendung findet.38 Um die unzulässige Gedankenbrücke zum Jugendarrest oder auch die Assoziation mit einem polizeilichen Arrest zu vermeiden, wird anstatt von elektronisch überwachtem Hausarrest auch von der „elektronisch überwachten Haushaft“ gesprochen.39 Im Englischen wird auch der Begriff electronic homearrest verwandt.40

Bei Anwendung der elektronischen Präsenzkontrolle sind zwei Grundsysteme – das Aktiv-sowie das Passivsystem – zu unterscheiden. Das ältere sogenannte Aktivsystem wird auch Dauersignalsystem genannt.41 Es registriert als ständige Kontrolle, ob der Verurteilte, der einen fest an seinem Körper angebrachten Sender trägt, den Empfangsradius eines fest mit seiner Telefonanlage verbunden Empfängers verlässt.42 Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Proximitätssystem, das ausschließlich überprüft, ob eine Verbindung zwischen dem Sender und dem Empfänger besteht.43 Sowohl auf die Technik als auch auf deren Einsatz in Deutschland mittels einer elektronischen Fußfessel wird in Kapitel 2.5.1.3 noch näher eingegangen. Das Aktivsystem kann nicht nur zur elektronischen Präsenzkontrolle von Straftätern, sondern auch präventiv schützend – beispielsweise bei entführungsgefährdeten Säuglingen in Krankenhäusern, orientierungslosen Senioren oder kleinen Kindern in Einkaufszentren – eingesetzt werden.44

Details

Seiten
618
Erscheinungsjahr
2021
ISBN (Paperback)
9783631844052
ISBN (PDF)
9783631847404
ISBN (ePUB)
9783631847411
ISBN (MOBI)
9783631847428
DOI
10.3726/b18043
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (März)
Schlagworte
Elektronische Fußfessel Haftvermeidung Elektronische Überwachung Jugendstrafrecht Modellprojekt Radiofrequenztechnik Elektronischer Hausarrest Hessisches Projekt Resozialisierung Expertenbefragung
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 618 S., 7 s/w Abb., 24 Tab.
Produktsicherheit
Peter Lang Group AG

Biographische Angaben

Cornelia Tomasulo (Autor:in)

Cornelia Tomasulo studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg, der University of Southern Queensland (Australien) und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie am Landgericht Mainz. Ihre Promotion erfolgte an der Philipps-Universität Marburg am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie. Cornelia Tomasulo ist Richterin am Landgericht in Darmstadt.

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