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Schutzzwecke des Lauterkeitsrechts

Entfaltung und Entwicklung zwischen 1909 und 2004

von Anton Plager (Autor:in)
©2010 Dissertation 388 Seiten

Zusammenfassung

Das Lauterkeitsrecht dient gemäß § 1 UWG dem Schutz der Mitbewerber, der Marktgegenseite und der Allgemeinheit. Diese Schutzzwecktrias ergibt sich keineswegs aus der Natur der Sache. Vielmehr ist sie historisch kontingent. Als in den Jahren 1896 und 1909 die ersten deutschen Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb erlassen wurden, galt als Schutzzweck dieses Rechtsgebiets allein der Mitbewerberschutz. Der Schutz der Allgemeinheit, später auch der Verbraucherschutz wurden erst allmählich als eigenständige Schutzzwecke des Lauterkeitsrechts anerkannt. Gerade angesichts der aktuellen kontroversen Schutzzweckdiskussion auf europäischer Ebene erscheint es als Desiderat der Forschung, die Entwicklung und Entfaltung der wettbewerbsrechtlichen Schutzzwecktrias zu analysieren.

Details

Seiten
388
Jahr
2010
ISBN (PDF)
9783653000719
ISBN (Paperback)
9783631601082
DOI
10.3726/978-3-653-00071-9
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2010 (November)
Schlagworte
UWG Schutzzwecktrias Allgemeininteressen Verbraucherschutz
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2010. 388 S., zahlr. Graf.

Biographische Angaben

Anton Plager (Autor:in)

Anton Plager, geboren 1976; Studium der Rechtswissenschaft in Regensburg; Rechtsanwalt seit 2004; Promotion in Bayreuth 2009.

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Titel: Schutzzwecke des Lauterkeitsrechts