Lade Inhalt...

Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel am Arbeitsplatz im Spannungsverhältnis zum Arbeitnehmerdatenschutz

von Judith Neu (Autor:in)
©2014 Dissertation LVII, 387 Seiten

Zusammenfassung

E-Mail und Internet sind aus unserem Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Neben den Vorteilen, die die modernen Informations- und Kommunikationsmittel mit sich bringen, entstehen bei ihrer Nutzung auch zahlreiche Probleme, die sich auf den arbeitsrechtlichen Bereich auswirken können. Die Arbeit erörtert die in diesem Zusammenhang auftretenden Rechtsfragen. Dürfen Arbeitnehmer den betrieblichen E-Mail-Account und Internetzugang an ihrem Arbeitsplatz zu privaten Zwecken nutzen, und in welchem Umfang? Wie kann sich eine Zuwiderhandlung auf das Arbeitsverhältnis auswirken? In der betrieblichen Praxis stellt sich regelmäßig auch die Frage, ob der Betriebsrat und die Gewerkschaften einen Anspruch darauf haben, die betrieblichen Informations- und Kommunikationsmittel für eigene Zwecke zu nutzen. Schließlich wird untersucht, in welchem Umfang der Arbeitgeber berechtigt ist, die E-Mail- und Internetnutzung seiner Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz zu kontrollieren.

Inhaltsverzeichnis


Details

Seiten
LVII, 387
Erscheinungsjahr
2014
ISBN (Paperback)
9783631625620
ISBN (PDF)
9783653018783
ISBN (MOBI)
9783653999310
ISBN (ePUB)
9783653999327
DOI
10.3726/978-3-653-01878-3
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (März)
Schlagworte
Internet am Arbeitsplatz E-Mail-Nutzung Arbeitnehmerdatenschutz Mitarbeiterkontrolle Gewerkschaftswerbung im Betrieb
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. LVIII, 387 S.
Produktsicherheit
Peter Lang Group AG

Biographische Angaben

Judith Neu (Autor:in)

Judith Neu studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Greifswald und München. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie am OLG München. Seit 2006 ist die Autorin in München als Rechtsanwältin im Bereich des Arbeitsrechts tätig.

Zurück

Titel: Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel am Arbeitsplatz im Spannungsverhältnis zum Arbeitnehmerdatenschutz