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Grenzen des verbraucherschützenden Widerrufsrechts sowie des arbeitnehmerschützenden Widerspruchsrechts

Unter dem besonderen Blickwinkel der Verwirkungsdogmatik

von Michael Gödde (Autor:in)
©2013 Dissertation XXXIV, 183 Seiten

Zusammenfassung

In dem Buch werden die prozessualen und materiellen Grenzen des verbraucherschützenden Widerrufsrechts sowie die materiellen Grenzen des arbeitnehmerschützenden Widerspruchsrechts untersucht. Die Suche nach Grenzen dieser Rechte ist erforderlich, weil nach der aktuellen Gesetzeslage diese beiden Gestaltungsrechte bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung beziehungsweise Widerspruchsunterrichtung unbegrenzt ausgeübt werden können. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl das Widerrufsrecht des Verbrauchers als auch das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers verwirken können. Kernfrage der Verwirkungsdogmatik ist in beiden Fällen neben der Länge des Zeitmoments das Vorliegen des Umstandsmoments. Fraglich ist, ob das Vertrauen des Unternehmers bzw. Arbeitgebers im Hinblick auf die Nichtausübung des Widerrufs- bzw. Widerspruchsrechts bei rechtlicher Betrachtung schutzwürdig sein kann.

Details

Seiten
XXXIV, 183
Jahr
2013
ISBN (PDF)
9783653031171
ISBN (Paperback)
9783631629918
DOI
10.3726/978-3-653-03117-1
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2013 (Dezember)
Schlagworte
Verbraucherschutz Umstandsmoment Widerrufsrecht Widerspruchsrecht Verwirkungsdogmatik
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2013. XXXIV, 183 S.

Biographische Angaben

Michael Gödde (Autor:in)

Michael Gödde, geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster von 2002 bis 2007; Erstes und Zweites juristisches Staatsexamen 2007 beziehungsweise 2009; Standortleiter eines juristischen Repetitoriums 2009-2012; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Universität Bochum von 2010 bis 2013; seit 2013 Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn.

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Titel: Grenzen des verbraucherschützenden Widerrufsrechts sowie des arbeitnehmerschützenden Widerspruchsrechts