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Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Kritik an dessen Notwendigkeit und Entwicklung eines Tatbestandes

von Johanna Wiebusch (Autor:in)
©2013 Dissertation XXXV, 174 Seiten

Zusammenfassung

Bereits seit 2009 fordern Presseverleger ein eigenes Leistungsschutzrecht. Dieses soll vor allem Anbieter von Nachrichtensuchmaschinen zu Zahlungen für die sogenannten «Snippets» in ihren Ergebnislisten zwingen. Google und Co. vervielfältigen fremde Internetseiten und veröffentlichen Teile daraus. Rechtliche Möglichkeiten, dieses Vorgehen kostenpflichtig zu machen, bestehen nicht. Aus rechtspolitischer sowie ökonomischer Analyse ergibt sich, dass eine absolute Rechtsposition für Presseverleger auch nicht sinnvoll ist. Wird ein Leistungsschutzrecht – wie von der Regierung geplant – eingeführt, sollte der Tatbestand immaterialgüterrechtliche Grundsätze einhalten und insbesondere den Anforderungen des Teilschutzes genügen.

Details

Seiten
XXXV, 174
Jahr
2013
ISBN (PDF)
9783653024838
ISBN (Paperback)
9783631640463
DOI
10.3726/978-3-653-02483-8
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2013 (Februar)
Schlagworte
Urheberrecht Nachrichtensuchmaschinen Teilschutz bei Immaterialgütern digitale Presseprodukte Nachrichtenportale Presseerzeugnis
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2013. XXXVI, 174 S.

Biographische Angaben

Johanna Wiebusch (Autor:in)

Johanna Wiebusch studierte bis 2010 Rechtswissenschaften in Köln mit dem Schwerpunkt Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Seit Anfang 2012 ist sie Rechtsreferendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht. Die Promotion erfolgte Ende 2012.

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Titel: Leistungsschutzrecht für Presseverleger