Die Kooperationsverpflichtung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei Abschluss und Anwendung gemischter Verträge
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Teil 1: Vertragschließungskompetenzen der Europäischen Union
- A. Die Völkerrechtspersönlichkeit der Europäischen Union
- B. Vertragschließungskompetenzen der Europäischen Union
- I. Generalklausel, Art. 216 AEUV
- II. Ausdrückliche Vertragschließungskompetenzen
- 1. Ausschließliche Vertragschließungs- kompetenzen
- 2. Geteilte Vertragschließungskompetenzen
- III. Implizite Vertragschließungskompetenzen
- 1. Die Rechtsprechung des EuGH
- a. Existenz impliziter Vertragschließungs-kompetenzen
- b. Ausschließliche implizite Vertrag-schließungskompetenzen
- aa. Die AETR-Doktrin
- bb. Die Ermittlung impliziter ausschließlicher Vertragschließungskompetenzen im Sinne der AETR-Doktrin
- cc. Die Stilllegungsfonds-Doktrin
- 2. Die Regelung in Art. 3 Abs. 2 und 216 Abs. 1 AEUV
- a. Ausschließliche implizite Vertrag-schließungskompetenzen, Art 3 Abs. 2 AEUV
- aa. AETR-Doktrin
- bb. Stilllegungsfondsdoktrin
- b. Geteilte implizite Vertragschließungskompetenzen, Art. 216 Abs. 1 Alt. 2 AEUV
- 3. Implizite Vertragschließungskompetenzen unter dem Vertrag von Lissabon
- IV. Gemischte Vertragschließungskompetenzen von Union und Mitgliedstaaten
- V. Parallele Vertragschließungskompetenzen
- Teil 2: Gemischte Verträge
- A. Bedeutung der gemischten Verträge
- B. Rechtliche Zulässigkeit
- C. Gründe für den Abschluss gemischter Verträge
- I. Fehlende Kompetenz der Europäischen Union
- II. Finanzierungsverpflichtungen der Mitgliedstaaten
- III. Vermeidung eines Kompetenzverlustes der Mitgliedstaaten
- IV. Vermeidung eines Gutachtenverfahrens vor dem EuGH
- V. Bestehen des Vertragspartners
- D. Typologie
- I. Obligatorische und fakultative gemischte Verträge
- II. Bilaterale und multilaterale gemischte Verträge
- 1. Bilaterale gemischte Verträge
- 2. Multilaterale gemischte Verträge
- 3. Gründungsverträge internationaler Organisationen
- III. Unionsdominierte und mitgliedstaatliche gemischte Verträge
- IV. Cross-pillar Verträge
- V. Unterscheidung nach dem Typ des gemischten Vertrags
- E. Rechtliche Wirkungen
- I. Völkerrechtliche Bindung
- 1. Bindung an den gesamten Vertrag
- 2. Zuständigkeitserklärungen
- II. Wirkung in der Unionsrechtsordnung
- 1. Rang völkerrechtlicher Verträge
- 2. Gemischte Verträge
- III. Wirkung in der Rechtsordnung der Mitgliedstaaten
- IV. Auslegungskompetenz des EuGH
- Teil 3: Die Zusammenarbeit von Union und Mitgliedstaaten im Rahmen gemischter Verträge
- A. Die Kooperationsverpflichtung
- B. Dogmatische Einordnung der Kooperations- verpflichtung
- I. Der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, Art. 4 Abs. 3 EUV
- 1. Änderungen durch den Vertrag von Lissabon
- a. Sprachliche Änderungen
- aa. Kodifizierung des Begriffs „Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit“
- bb. Weitere sprachliche Änderungen
- b. Unterabsatz 1 als Generalklausel
- c. Geltung des Grundsatzes für die gesamte Union
- 2. Ausprägungen der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit
- a. Pflichten der Mitgliedstaaten gegenüber der Union
- aa. Allgemeine Pflichten
- bb. Insbesondere: Pflichten bei der Kompetenzwahrnehmung
- cc. Insbesondere: Unterlassungs- pflichten/Beeinträchtigungsverbot
- b. Pflichten der Mitgliedstaaten untereinander
- c. Pflichten der Union gegenüber den Mitgliedstaaten
- d. Sicherung des Unionsrechts
- 3. Der Anwendungsbereich der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit
- 4. Einordnung der Kooperationsverpflichtung in Art. 4 Abs. 3 EUV durch die Literatur
- a. Die Ansicht der völkerrechtlichen Verpflichtung der Union
- b. Die Ansicht der Einheit der Gemeinschaften
- 5. Die Rechtsprechung des EuGH
- a. Beschluß 1/78, Objektschutz- übereinkommen
- b. Gutachten 2/91, ILO-Konvention Nr. 170
- c. Gutachten 1/94, WTO
- d. Rs. C-25/94, FAO
- e. Rs. C-53/96, Hermès und verb. Rs. C-300/98 und Rs. C-302/98, Dior/Tuk
- f. Rs. C-459/03, Mox Plant
- g. Rs. C-246/07, PFOS
- 6. Stellungnahme
- II. Die Kooperationsverpflichtung
- 1. Dogmatische Einordnung
- a. Der Vorrang des Unionsrechts
- b. Übertragung der Grundsätze auf die Kooperationsverpflichtung
- 2. Die Natur der Kooperationsverpflichtung
- a. Die Kooperationsverpflichtung als Verhaltenspflicht?
- b. Die Kooperationsverpflichtung als Ergebnispflicht
- c. Pflichten bei unterschiedlichen Verhandlungspositionen
- aa. Bei ausschließlicher Unionskompetenz
- bb. Bei gemischter Kompetenz
- cc. Bei ausschließlicher Kompetenz der Mitgliedstaaten
- 3. Der Rat als Organ der Mitgliedstaaten
- C. Die Kooperationsverpflichtung bei Aushandlung, Abschluss und Anwendung gemischter Verträge
- I. Vertragschließungsverfahren der Union, Art. 218 AEUV
- 1. Vertragsverhandlungen
- 2. Unterzeichnung des Vertrags
- 3. Vertragsabschluss
- 4. Völkerrechtliches Inkrafttreten
- 5. Das Verfahren im Rat
- II. Die Verhandlung gemischter Verträge in der Praxis der EU
- 1. Verhandlungskompetenz
- 2. Getrennte Verhandlungsführung
- 3. Gemeinsame Verhandlungsführung
- 4. Verhandlungsdelegationen
- a. Getrennte Verhandlungsdelegationen
- b. Bi- und multicephale Delegationen
- c. Koordinierung bei getrennten und bi- und multicephalen Delegationen
- d. Gemeinsame Delegationen, Rom-Formel
- e. Vertretung des gemeinsamen Standpunkts
- f. Verhandlungen allein durch die Kommission
- g. Ausschuss nach Art. 218 Abs. 4 AEUV
- 5. Zusammenarbeitspraxis nach dem Vertrag von Lissabon
- a. Eine gemeinsame Verhandlungsdelegation der Unionsgruppe
- b. Ermächtigung für den unionsrechtlichen Teil des gemischten Vertrags
- c. Ermächtigung für den mitgliedstaatlichen Teil des gemischten Vertrags
- d. Die Verhandlungsrichtlinien
- 6. Probleme für Drittstaaten
- III. Die Kooperation beim Abschluss der gemischten Verträge
- 1. Pflicht zur (schnellen) Ratifizierung
- a. Der Union
- b. Der Mitgliedstaaten
- 2. Die Regelung des Art. 102 EAGV
- a. Interne Wirkung
- b. Externe Wirkung
- 3. Praxis
- a. Bilaterale gemischte Verträge
- b. Multilaterale gemischte Verträge
- c. Stellungnahme
- IV. Die Kooperationsverpflichtung bei der Durchführung der gemischten Verträge
- 1. Pflicht zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags
- 2. Zusammenarbeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei bilateralen gemischten Verträgen
- a. Bilaterale gemischter Verträge ohne Zusammenarbeitsvereinbarung
- b. Bilaterale gemischter Verträge mit Zusammenarbeitsvereinbarung
- 3. Die gemeinsame Mitgliedschaft von Union und Mitgliedstaaten in internationalen Organisationen
- 4. Vereinbarungen über die Zusammenarbeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei multilateralen gemischten Verträgen
- a. Art. 116 EWGV
- aa. Inhalt
- bb. Bewertung
- b. PROBA 20
- aa. Ziel und Rechtsnatur der Vereinbarung
- bb. Die Anwendbarkeit der Vereinbarung
- aaa. Verhandlungsdelegationen und Delegationen in Verwaltungs- organen der Abkommen
- bbb. Die Ausübung des Stimmrechts bei den Abkommen
- ccc. Allgemeine Erklärung der deutschen, dänischen und britischen Delegationen
- cc. Bewertung
- c. PROBA 2002
- aa. Festlegung des Standpunkts der Union
- bb. Zusammensetzung der Delegation
- d. FAO-Zusammenarbeitsvereinbarung
- aa. Inhalt
- aaa. Koordinierungsverfahren im Rat
- bbb. Ausführungen und Stimm- abgabe in FAO-Sitzungen
- ccc. Redaktionskomitees und FAO-Fragebögen
- ddd. Erklärungen für das Ratsprotokoll
- bb. Rs. C-25/94, FAO
- cc. Bewertung der FAO-Vereinbarung und der FAO-Entscheidung
- e. Codex-Alimentarius-Vereinbarung
- aa. Koordinierungsverfahren
- bb. Erklärungen und Abstimmungen
- f. Verhaltenskodex UNESCO
- g. Entwurf einer interinstitutionellen Verein- barung im Rahmen der Europäischen Atomgemeinschaft
- aa. Begründung der Kommission
- bb. Der Entwurf
- cc. Bewertung
- aaa. Die allgemeinen Grundsätze
- bbb. Die konkreten Regelungen
- h. Verhaltenskodex UN-Behinderten-rechtskonvention
- I. Allgemeine Regelung der Erklärungen der EU in multilateralen Organisationen
- aa. Zweck der Regelung
- bb. Inhalt der Regelung
- aaa. Zusammenarbeits- verpflichtungen
- bbb. Erklärungen der Union
- ccc. Erklärungen der Mitgliedstaaten
- ddd. Keine Präjudizierung der Kompetenzverteilung
- eee. Koordinierung
- fff. Kommunizierung nach außen
- cc. Ausschlussklausel
- dd. Streitschlichtung durch den EAD und den COREPER
- ee. Überprüfung der Regelung
- ff. Bewertung
- j. Die Kooperation in internationalen Organisationen in der Praxis
- D. Kodifizierung der Kooperationsverpflichtung
- I. Forderungen nach einer Kodifizierung in der Literatur
- II. Eigener Kodifizierungsvorschlag
- Teil 4: Die Kooperation bei völkerrechtlichem Handeln der Mitgliedstaaten
- A. Ausübung ausschließlicher Kompetenzen
- B. Ausübung geteilter Kompetenzen
- I. Betroffenheit der Unionsrechtsordnung
- II. Art. 4 Abs. 3 EUV als Kompetenzausübungs- schranke
- III. Das Verbot der Beeinträchtigung zukünftigen Unionsrechts
- IV. Zusammenarbeitsverpflichtung
- V. Stillhalteverpflichtungen
- VI. Kündigungsklauseln
- VII. Die Regelung in der EAG: Art. 103 EAGV
- 1. Mitteilung an die Kommission
- 2. Beschluss des EuGH
- 3. Einführung einer entsprechenden Norm in den AEUV?
- VII. Erklärung 36 zum Vertrag von Lissabon
- C. Genehmigungs- und Notifizierungsverfahren für völkerrechtliche Verträge der Mitgliedstaaten
- I. Handelsabkommen
- II. Luftverkehrsabkommen
- 1. Vorgaben in den Open Skies-Entscheidungen
- 2. Stellungnahme der Kommission
- 3. Folge der Open Skies-Entscheidungen
- a. Bilaterale gemischte Abkommen mit wichtigen Handelspartnern
- b. Unionsrechtskonformität bestehender bilateraler Abkommen
- aa. Bilaterale Abkommen der Mitglied- staaten unter Beteiligung der Kommission
- bb. Horizontale Abkommen
- 4 Erfolgreiche Weiterentwicklung der Luftverkehrsaußenpolitik
- III. Justitielle Zusammenarbeit
- 1. Gründe und Ziele der Verordnungen
- 2. Gegenstand und Anwendungsbereich
- 3. Genehmigungsverfahren für die Aufnahme von Verhandlungen
- 4. Genehmigungsverfahren zum Abschluss der Abkommen
- 5. Überprüfung des Verordnungserfolgs
- 6. Bewertung
- IV. Notifizierungsverfahren im Bereich der Energieaußenpolitik
- 1. Ziele hinsichtlich völkerrechtlicher Verträge im Energiebereich
- 2. Begründung für die Einführung des Informationsaustauschmechanismus
- 3. Der Mechanismus
- a. Der Informationsaustauschmechanismus
- b. Überprüfung
- c. Bewertung
- V. Übergangsregelung für bilaterale Investitionsabkommen
- 1 Ziele der Verordnung
- 2. Gegenstand und Geltungsbereich der Verordnung
- 3. Aufrechterhaltung bestehender Investitionsabkommen
- 4. Das Ermächtigungsverfahren für die Änderung bestehender und den Abschluss neuer Abkommen
- 5. Genehmigungsverfahren für nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon unterzeichneten BIT
- 6. Überprüfung der Verordnung
- 7. Zusammenarbeit bei der Durchführung der Abkommen
- 8. Bewertung
- VI. Bewertung der Mechanismen
- D. Unterstützungspflicht der Mitgliedstaaten
- I. Öffnung völkerrechtlicher Abkommen für die Union
- II. Unterstützungspflicht bei der Ausübung von Unionskompetenzen
- III. Die Mitgliedstaaten als Sachwalter des gemeinsamen Interesses
- 1. Rs. 804/79, Seefischerei- Erhaltungsmaßnahmen
- 2. Die Mitgliedstaaten als Sachwalter des Unionsinteresses
- 3. Die Mitgliedschaft der Mitgliedstaaten in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation
- 4. Die Praxis der Sachwalterschaft
- E. Eigenständige völkerrechtliche Verträge der Bundesrepublik und Österreichs
- I. Vorgehensweise der deutschen Bundesregierung
- 1. Vertragschließungsverfahren der Bundesrepublik, Art. 59 Abs. 2 GG
- 2. Prüfung der Vertragschließungskompetenz
- 3. Prüfung der Verfassungskonformität
- 4. Vorgehen bei festgestellter Unionskompetenz
- 5. Keine Unterrichtung der Union über geplante Vertragsabschlüsse
- 6. Verzicht auf eigene Verhandlungen bei Verhandlungsmandat der Kommission
- II. Vorgehensweise der österreichischen Bundesregierung
- 1. Prüfung der Vertragschließungskompetenz und der Verfassungskonformität
- 2. Vorgehen bei festgestellter Unionskompetenz
- 3. Keine Unterrichtung der Union über geplante Vertragsabschlüsse
- 4. Verzicht auf eigene Handlungen bei Verhandlungsmandat der Union
- Endergebnis
- Ausblick
- Literaturverzeichnis
- Reihenübersicht
← xxii | xxiii → Abkürzungsverzeichnis
ABl. |
Amtsblatt |
AETR |
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit der Fahrzeugbesatzungen im internationalen Straßenverkehr |
AEUV |
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
AöR |
Archiv des öffentlichen Rechts |
AVR |
Archiv des Völkerrechts |
BayVBl. |
Bayerische Verwaltungsblätter |
BEH |
Bieber, Roland/Epiney, Astrid/Haag, Marcel, Die Europäische Union. Europarecht und Politik, 9. Auflage, Baden-Baden 2011 |
BGBl. |
Bundesgesetzblatt |
BIT |
Bilaterale Investitionsabkommen |
BMG |
österreichisches Bundesministeriengesetz |
BMVEL |
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft |
BVerfG |
Bundesverfassungsgericht |
B-VG |
Bundes-Verfassungsgesetz (österreichische Verfassung) |
CMLRev. |
Common Market Law Review |
COREPER |
Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten |
CR |
Calliess, Christian/Ruffert, Matthias (Hrg.), EUV/ AEUV, Das Verfassungsrecht der Europäischen Union mit Europäischer Grundrechtecharta. Kommentar, 4. Auflage, München 2011 |
← xxiii | xxiv → DÖV |
Die Öffentliche Verwaltung |
EAD |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
EAG |
Europäische Atomgemeinschaft |
EAGV |
Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft |
EFAR |
European Foreign Affairs Review |
EG |
Europäische Gemeinschaft |
EGKSV |
Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl |
EGV |
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft |
EJIL |
European Journal of International Law |
EL |
Ergänzungslieferung |
ELRev. |
European Law Review |
EP |
Europäisches Parlament |
EU |
Europäische Union |
EuGH |
Gerichtshof der Europäischen Union/Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften |
EuR |
Europarecht (Zeitschrift) |
EUV |
Vertrag über die Europäische Union |
EuZW |
Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht |
EVV |
Vertrag über eine Verfassung für Europa |
EWG |
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft |
EWGV |
Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft |
FAO |
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen |
FDMILJ |
Fordham International Law Journal |
← xxiv | xxv → FJIL |
Florida Journal of International Law |
FS Dashwood |
Arnull, Anthony/Barnard, Catherine/Dougan, Michael/Spaventa, Eleanor (Hrg.), A Constitutional Order of States? Essays in EU Law in Honour of Alan Dashwood, Oxford und Portland 2011 |
FS Eitel |
Frowein, Jochen Abr./Scharioth, Klaus/Winkelmann, Ingo/Wolfrum, Rüdiger (Hrg.), Verhandeln für den Frieden. Negotiating for Peace. Liber Amicorum Tono Eitel, Berlin/Heidelberg/New York 2003 |
FS Folz |
Zehetner, Franz (Hrg.), Festschrift für Hans-Ernst Folz, Wien/Graz 2003 |
FS Ginther |
Benedek, Wolfgang/Isak, Hubert/Kicker, Renate (Hrg.), Development and Developing International and European Law. Essays in Honour of Konrad Ginther on the Occasion of his 65th Birthday, Frankfurt am Main 1999 |
FS Hafner |
Buffard, Isabelle/Crawford, James/Pellet, Alain/Wittich, Stephan (Hrg.), International Law between Universalism and Fragmentation. Festschrift in Honour of Gerhard Hafner, Leiden/Boston 2008 |
FS Mosler |
Bernhardt, Rudolf/Geck, Wilhelm Karl/Jaenicke, Günther/Steinberger, Helmut (Hrg.), Völkerrecht als Rechtsordnung. Internationale Gerichtsbarkeit. Menschenrechte. Festschrift für Hermann Mosler, Berlin/Heidelberg/New York 1983 |
FS Ress |
Bröhmer, Jürgen/Bieber, Roland/Calliess, Christian/ Langenfeld, Christine/Weber, Stefan/Wolf, Joachim ← xxv | xxvi → (Hrg.), Internationale Gemeinschaft und Menschenrechte, Festschrift für Georg Ress zum 70. Geburtstag am 21. Januar 2005, Köln/Berlin/München 2005 |
FS Slot |
Bulterman, M./Hancher, L./McDonell, A./Sevenster, H., Views of European Law from the Mountain. Liber Amicorum Piet Jan Slot, Alphen aan den Rijn 2009 |
FS Zuleeg |
Gaitanides, Charlotte/Kadelbach, Stefan/Rodriguez Iglesias, Gil Carlos (Hrg.), Europa und seine Verfassung. Festschrift für Manfred Zuleeg zum siebzigsten Geburtstag, Baden-Baden 2005 |
GA |
Generalanwalt |
GASP |
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik |
GATS |
Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen |
GG |
Grundgesetz |
GGO |
Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien |
GH |
Grabitz, Eberhard/Hilf, Meinhard (Hrg.), Das Recht der Europäischen Union, München, Loseblatt, Stand: 40. Ergänzungslieferung Oktober 2009 |
GHN |
Grabitz, Eberhard/Hilf, Meinhard/Nettesheim, Martin (Hrg.), Das Recht der Europäischen Union, München, Loseblatt, Stand: 47. Ergänzungslieferung April 2012 |
GKK |
Geiger, Rudolf/Khan, Daniel-Erasmus/Kotzur, Markus, EUV/AEUV, Vertrag über die Europäische Union und Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Kommentar, 5. Auflage, München 2010 |
← xxvi | xxvii → GL |
Grundlieferung |
GMBl. |
Gemeinsames Ministerialblatt |
GO-Rat |
Geschäftsordnung des Rates |
GS Grabitz |
Randelzhofer, Albrecht/Scholz, Rupert/Wilke, Dieter (Hrg.), Gedächtnisschrift für Eberhard Grabitz, München 1995 |
GS |
Groeben, Hans von der/Schwarze, Jürgen (Hrg.), Kommentar zum Vertrag über die Europäische Union und zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, 4-bändig, 6. Auflage, Band 4, Art. 189 – 314 EGV, Baden-Baden 2004 |
GSVP |
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik |
GTE |
Groeben, Hans von der/Thiesing, Jochen/Ehlermann, Claus-Dieter (Hrg.), Kommentar zum EWG-Vertrag, 4-Bändig, 4. Aufl., Band 3, Art. 110 – 188, Baden-Baden 1991 |
IGH |
Internationaler Gerichtshof |
IMO |
Internationale Schifffahrtsorganisation |
ISPS-Code |
Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen |
JA |
Juristische Arbeitsblätter |
JBl. |
Juristische Blätter |
JuS |
Juristische Schulung |
JZ |
JuristenZeitung |
LB |
Lenz, Carl Otto/Borchardt, Klaus-Dieter (Hrg.), EU-Verträge, Kommentar nach dem Vertrag von Lissabon, 5. Auflage, Köln 2010 |
← xxvii | xxviii → NJIL |
Nordic Journal of International Law |
NJW |
Neue Juristische Wochenschrift |
NuR |
Natur und Recht |
NVwZ |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Oxford J. Legal |
Stud. |
Oxford Journal of Legal Studies |
PCA |
Ständiger Schiedshof |
PFOS |
Perflouroctansulfonat |
POP |
Persistente Schadstoffe |
PrGS. |
Gesetz-Sammlung für die Kgl. Preußischen Staaten, Preußische Gesetzessammlung |
Ratsdok. |
Ratsdokument |
RIW |
Recht der Internationalen Wirtschaft |
RTDE |
Revue trimestrielle de droit européen |
Slg. |
Sammlung der Rechtsprechung des EuGH |
SOLAS |
Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See |
SZIER/RSDIE |
Schweizerische Zeitschrift für internationales und europäisches Recht/Revue suisse de droit international et européen |
TRIPS |
Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum |
UNCLOS |
Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 |
VH |
Vedder, Christoph/Heintschel von Heinegg, Wolff (Hrg.), Europäisches Unionsrecht. EUV/AEUV/ Grundrechtecharta. Handkommentar, Baden-Baden 2012 |
← xxviii | xxix → VO |
Verordnung |
WEGS |
Wohlfahrt, Ernst/Everling Ulrich/Glaesner, Hans Joachim/Sprung, Rudolf, Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Kommentar zum Vertrag, Berlin und Frankfurt/Main 1960 |
WTO |
Welthandelsorganisation |
WVK IO |
Wiener Übereinkommen vom 21. März 1986 über das Recht der Verträge zwischen Staaten und Internationalen Organisationen oder zwischen Internationalen Organisationen |
WVK |
Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge |
ZEuP |
Zeitschrift für Europäisches Privatrecht |
ZEuS |
Zeitschrift für Europarechtliche Studien |
ZJS |
Zeitschrift für das Juristische Studium |
ZöR |
Zeitschrift für öffentliches Recht ← xxix | xxx → |
← xxx | 1 → Einleitung
Beschäftigt man sich mit den Außenbeziehungen der Europäischen Union, stößt man schnell auf das Instrument der gemischten Verträge. Gemischte Verträge sind völkerrechtliche Verträge,1 die die Union und ihre Mitgliedstaaten auf der einen Seite mit einem oder mehreren Drittstaaten auf der anderen Seite abschließt.2 Die Existenz gemischter Verträge ist der Errichtung der supranationalen Organisation Europäische Union geschuldet, der aber nur begrenzt Hoheitsrechte übertragen worden sind.3
Gemischte Verträge sind eine gängige Unionspraxis, die jedoch kontrovers diskutiert wird.So bezeichnet Tomuschat gemischte Verträge als „Übel“, das man „möglichst beseitigen sollte.“4 Auch für Eeckhout sind gemischte Verträge eine unnötige Hürde, die die Union zu einem sperrigen und unflexiblen Akteur auf der internationalen Bühne macht.5 Die Aushandlung und der Abschluss von gemischten Verträgen – genauso wie deren Implementierung – fallen nach Mögele in eine rechtliche Grauzone, die zu komplexen rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen führen.6 Es gibt Stimmen, die prophezeien, dass die Bedeutung und die Anwendung des Instruments der gemischten Verträge abnehmen werden.7 Festgestellt wurde aber auch, dass „gemischte Verträge eine großartige Erfindung der Union sind, die jedoch Probleme schafft.“8
Auch durch den Vertrag von Lissabon wurde die Praxis der gemischten Verträge nicht kodifiziert, so dass die damit verbundenen Probleme – auch nicht teilweise – einer Lösung zugeführt wurden und somit fortbestehen.9 Solange das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung gemäß ← 1 | 2 → Art. 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 EUV gilt, werden die gemischten Verträge weiter existieren.10
Die Probleme, die gemischte Verträge mit sich bringen, werden seit Jahren diskutiert, ohne dass es zu signifikanten Fortschritten gekommen ist.11
Diese Arbeit hat das Ziel, für einige Probleme gemischter Verträge Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Hierfür wird in Teil 1 zunächst die Völkerrechtspersönlichkeit der Union12 und die Ermittlung ihrer Vertragschließungskompetenzen dargestellt. Die genaue Ermittlung der Reichweite der Vertragschließungskompetenz der Union ist wichtig, da ein häufiger Grund für den Abschluss eines gemischten Vertrags die fehlende Kompetenz der Union für alle Bereiche des Vertrags ist.13
Daran anschließend wird in Teil 2 die rechtliche Zulässigkeit gemischter Verträge erörtert und dargestellt, aus welchen Gründen sie abgeschlossen werden. Zudem wird gezeigt, auf welche Weise die gemischten Verträge kategorisiert werden können. Außerdem wird dargestellt, wie weit die Union und die Mitgliedstaaten an die gemischten Verträge völkerrechtlich gebunden sind und welche Wirkung und Rang sie in der Unionsrechtsordnung und in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten haben. Abschließend wird die Auslegungskompetenz des EuGH für gemischte Verträge betrachtet.
In Teil 3 wird die Zusammenarbeit von Union und den Mitgliedstaaten im Rahmen der gemischten Verträge untersucht. Nach der EuGH-Rechtsprechung ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Unionsorganen und den Mitgliedstaaten bei Verhandlung, Abschluss und Erfüllung gemischter Verträge sicherzustellen, um eine einheitliche Vertretung der Union zu gewährleisten.14 Die Existenz dieser Zusammenarbeitspflicht ← 2 | 3 → ist vom EuGH nicht dogmatisch begründet worden. Auch in der Literatur findet sich, von wenigen Ausnahmen abgesehen,15 keine umfassende Begründung. Deshalb sollen die Wurzeln dieser Zusammenarbeitspflicht und ihr Wesen in dieser Arbeit näher herausgearbeitet werden. Um die Zusammenarbeitspflicht bei den gemischten Verträgen sprachlich besser von der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV abzugrenzen, wird diese Zusammenarbeitspflicht in der Arbeit als Kooperationsverpflichtung bezeichnet.
An die Theorie anschließend wird untersucht, wie die Kooperation zwischen Unionsorganen und Mitgliedstaaten bei Aushandlung, Abschluss und Durchführung der gemischten Verträge in der Praxis tatsächlich durchgeführt wird. Dabei werden, um den Umfang dieser Arbeit zu begrenzen, die Aspekte der vorläufigen Anwendung gemischter Verträge ausgeklammert.
Ausgehend von der Theorie der Kooperationsverpflichtung wird angesichts der tatsächlich stattfindenden Kooperation ein Vorschlag entwickelt, wie die Kooperationsverpflichtung primärrechtlich kodifiziert werden könnte.
Die Verteilung der Vertragschließungskompetenzen hat nicht nur zur Folge, dass gemischte Verträge geschlossen werden, sondern auch Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten, falls diese eigenständig völkerrechtlich tätig werden. Dabei wird, um den Untersuchungsgegenstand zu beschränken, nicht auf die primärrechtliche Regelung des Art. 351 AEUV eingegangen. Daher wird in Teil 4 dargestellt, wie die Mitgliedstaaten mit der Kommission kooperieren müssen, damit sie die ihnen verbliebenen Vertragschließungskompetenzen ausüben können, ohne die Unionsrechtsordnung zu verletzen oder unzulässigerweise zu präjudizieren. Des Weiteren wird auf die besondere Art der Kooperation eingegangen, wenn die Mitgliedstaaten die auswärtige Kompetenz der Union als Sachwalter des Unionsinteresses ausüben.
Beispielhaft wird untersucht, ob innerhalb der deutschen und der österreichischen Bundesregierung ein Mechanismus besteht, um bei eigenem völkerrechtlichem Handeln nicht die Unionsrechtsordnung zu verletzen. Zudem wird dargestellt, wie die Vorgehensweise aussieht, wenn festgestellt wird, dass ein Teil eines ausgehandelten völkerrechtlichen Vertrags in die Unionszuständigkeit fällt.
Details
- Seiten
- XXX, 322
- Erscheinungsjahr
- 2014
- ISBN (PDF)
- 9783653041583
- ISBN (MOBI)
- 9783653988130
- ISBN (ePUB)
- 9783653988147
- ISBN (Hardcover)
- 9783631650561
- DOI
- 10.3726/978-3-653-04158-3
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2014 (März)
- Schlagworte
- Vertragschließungskompetenzen Gemischte Verträge Kodifizierung der Kooperationsverpflichtung Notifizierungsverfahren
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. XXX, 322 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG