Das russische Zwangsvollstreckungsrecht
Darstellung des Föderalen Gesetzes vom 02.10.2007 Nr. 229-FZ «Über das Vollstreckungsverfahren» unter Hervorhebung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum deutschen Zwangsvollstreckungsrecht
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Tite1
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Vorwort
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Teil I Geschichtliche Einfuhrung
- § 1 Historische Entwicklung des russischen Zwangsvollstreckungsrechts
- I. Die Zwangsvollstreckung bis zur Revolution
- 1. Die Kiewer Periode
- 2. Die Moskauer Periode
- 3. Russisches Kaiserreich
- II. Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Sowjetunion
- 1. Kriegskommunismus (1917-1921)
- 2. Periode der Neuen Ökonomischen Politik (1921-1930)
- 3. Stalins Herrschaft (1924-1953)
- 4. Die UdSSR unter Chruschtschow und Breschnew
- 5. Die Zeit der Perestroika
- III. Entwicklung in der Russischen Föderation
- 1. Reform des Zwangsvollstreckungsrechts von
- 2. Die Gesetze von
- 3. Kritik und neue Reformansätze
- 4. Das Gesetz von
- IV. Vergleich zur Entwicklung des deutschen Zwangsvollstreckungsrechts
- Teil II Grundsätze und Prinzipien des Zwangsvollstreckungsrechts
- § 2 Grundlagen des Zwangsvollstreckungsrechts
- I. Zweck und Funktion der Zwangsvollstreckung
- II. Stellung des Zwangsvollstreckungsrechts im Rechtssystem
- III. Rechtsquellen des Zwangsvollstreckungsrechts
- IV. Systematik des russischen Zwangsvollstreckungsrechts
- § 3 Prinzipien der Zwangsvollstreckung
- I. Gesetzlich verankerte Prinzipien in Art. 4 VVG
- 1. Gesetzmäßigkeit
- 2. Rechtzeitigkeit der Vornahme von Vollstreckungshandlungen und der Anwendung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (Vollstreckungsbeschleunigung)
- 3. Achtung der Ehre und Würde der Bürger
- 4. Unantastbarkeit des für die Existenz des Schuldners und seiner Familienangehörigen erforderlichen Vermögens
- a. Unpfändbare Gegenstände
- aa) „Verbrauchsseite“
- bb) „Erwerbsseite“
- cc) „Höchstpersönlichkeit“
- dd) Gegenstände juristischer Personen
- ee) Fazit
- b. Unpfändbare Einkommensarten
- aa) Unpfändbarer Teil der Einkünfte
- bb) Unpfändbare Einkommensarten
- 5. Wechselverhältnis des Umfangs der zu vollstreckenden Forderungen und der Maßnahmen der Zwangsvollstreckung
- 6. Zusammenfassung
- II. Weitere Prinzipien der Zwangsvollstreckung
- 1. Dispositionsmaxime /Offizialgrundsatz
- a. Herrschaft der Parteien über Anfang und Ende der Vollstreckung
- b. Parteiherrschaft über Vollstreckungsart und Vollstreckungsgegenstand/Gradus executionis
- 2. Untersuchungs-/Beibringungsgrundsatz
- a. Aufklärungsmittel des Gerichtsvollziehers
- b. Aufklärungsmittel des Gläubigers
- 3. Zentralisierung/Dezentralisierung
- a. Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan
- b. Die Rolle des Gerichts in der Zwangsvollstreckung
- c. Fazit
- 4. Formalisierungsgrundsatz
- 5. Prioritätsgrundsatz/Verteilungs- und Ausgleichsprinzip
- 6. Weitere Verfahrensgrundsätze
- III. Zusammenfassung
- Teil III Voraussetzungen und Arten der Zwangsvollstreckung
- § 4 Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
- I. Die Vollstreckungsdokumente in der russischen Zwangsvollstreckung
- 1. Das Vollstreckungsdokument und seine Funktion
- 2. Form und Inhalt der Vollstreckungsdokumente
- 3. Verschiedene Arten der russischen Vollstreckungsdokumente
- a. Vollstreckungsblätter
- aa) Begriff
- bb) Vorläufige Vollstreckbarkeit der Gerichtsentscheidungen
- cc) Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Gerichts- und Schiedsgerichtsentscheidungen
- 1) Ausländische Gerichtsentscheidungen/Urteile
- 2) Ausländische Schiedsgerichtsentscheidungen
- b. Gerichtsbefehle
- c. Notariell beglaubigte Vereinbarungen über die Zahlung von Unterhalt oder deren notariell beglaubigte Kopien
- d. Bescheinigungen, ausgestellt von Kommissionen für Arbeitskonflikte
- e. Entscheidungen von Organen, die Kontrollfunktionen ausüben
- f. Gerichtsentscheidungen, Entscheidungen anderer Organe und Amtsträger in Ordnungswidrigkeitensachen
- g. Beschlüsse des Gerichtsvollziehers
- h. Vollstreckbarkeitserklärung eines Notars
- i. weitere Vollstreckungsdokumente
- 4. Vollstreckungsklausel
- 5. Zusammenfassung
- II. Der Beschluss des Gerichtsvollziehers über die Einleitung des Vollstreckungsverfahrens
- 1. Einleitung oder Ablehnung des Vollstreckungsverfahrens
- 2. Prüfungsumfang des Gerichtsvollziehers
- a. Antrag des Gläubigers
- b. Örtliche Zuständigkeit
- c. Vorlagefrist
- d. Vollstreckungsdokument und sein Inhalt
- e. Einstellung oder Beendigung eines früher durchgeführten Verfahrens
- f. Rechtskraft der Entscheidung
- g. Zuständigkeit des Gerichtsvollzieherdienstes
- 3. Aufforderung zur freiwilligen Erfüllung
- 4. Form des Beschlusses und Zustellung
- 5. Rechtsbehelfe gegen den Beschluss
- a. Beschwerde im Verwaltungswege
- b. Anfechtung vor Gericht
- 6. Zusammenfassung
- § 5 Die einzelnen Arten der Zwangsvollstreckung
- I. Zwangsvollstreckung wegen Vermögensforderungen
- 1. Die Vollstreckung in finanzielle Mittel (Geldmittel) des Schuldners
- a. Die Zwangsvollstreckung in Bargeld
- aa) Beschlagnahme
- bb) Verwertung von Geld in ausländischer Währung
- b. Die Zwangsvollstreckung in Buchungsgeld
- aa) Abbuchungsverfahren auf Beschluss des Gerichtsvollziehers
- bb) Arrest des Kontoguthabens
- cc) Abbuchungsverfahren auf Ersuchen des Gläubigers
- dd) Besonderheiten bei der Devisenvollstreckung
- c. Zusammenfassung und Bewertung
- 2. Zwangsvollstreckung in sonstiges Vermögen
- a. Die Zwangsvollstreckung in bewegliche Gegenstände
- aa) Arrest
- 1) Definition
- 2) Anwendungsbereich und Voraussetzungen des Arrestes
- 3) Verfügungsverbot
- 4) Vermögensauflistung
- bb) Beschlagnahme
- cc) Pfändungspfandrecht
- dd) Verwahrung des beweglichen Vermögens
- ee) Schätzung der beweglichen Vermögensgegenstände
- ff) Verwertung der beweglichen Gegenstände
- gg) Zusammenfassung
- b. Die Vollstreckung in Wertpapiere
- aa) Vollstreckung aufgrund einer Forderung auf Abschreibung der Emissionswertpapiere
- bb) Vollstreckung in Wertpapiere wegen einer Geldforderung
- 1) Arrest der Wertpapiere
- 2) Verwahrung und Schätzung
- 3) Verwertung
- cc) Zusammenfassung
- c. Die Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen (Immobilien)
- aa) Gegenstand des unbeweglichen Vermögens
- bb) Staatliche Registrierung des Vermögens und der Vermögensrechte
- cc) Arrest des unbeweglichen Vermögens
- dd) Schätzung und Sicherung
- ee) Verwertung
- 1) Vorbereitung der Versteigerung
- 2) Ablauf der Versteigerung und Zuschlag
- 3) Fehlgeschlagene Versteigerung
- ff) Zusammenfassung und Vergleich zum deutschen Recht
- d. Vollstreckung in verpfändetes Vermögen
- aa) Allgemeine Voraussetzung für die Vollstreckung in das verpfändete Vermögen
- bb) Besonderheiten bei der Vollstreckung in das verpfändete Vermögen
- cc) Vollstreckung durch den Pfandgläubiger
- 1) Verwertung von beweglichen Pfandgegenständen
- 2) Verwertung von unbeweglichem verpfändeten Vermögen
- dd) Vollstreckung durch den ungesicherten Gläubiger
- ee) Zusammenfassung
- e. Die Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- aa) Vollstreckung in Arbeitseinkommen und sonstiges Einkommen des Schuldners
- 1) Voraussetzungen der Einkommenspfändung
- 2) Der Ablauf der Zwangsvollstreckung
- 3) Vollstreckung auf Ersuchen des Gläubigers
- 4) Pfändungsschutz
- bb) Pfändung von Forderungen
- 1) Voraussetzungen und Verfahren der Forderungspfändung
- 2) Arrest der Forderung
- 3) Verwahrung und Schätzung
- 4) Verwertung
- cc) Zwangsvollstreckung in sonstige Vermögensrechte
- 1) Sonstige Vermögensrechte nach Art. 75 VVG
- 2) Verfahren der Zwangsvollstreckung in sonstige Vermögensrechte
- dd) Zusammenfassung
- 3. Vollstreckung in Vermögen, das sich bei Dritten befindet
- 4. Die Vollstreckung in Gemeinschaftseigentum
- a. Das gemeinsame Ehegattenvermögen
- b. Die Vollstreckung in das gemeinsame Ehegattenvermögen
- 5. Besonderheiten der Vollstreckung in das Vermögen einer Organisation
- a. Reihenfolge des Vollstreckungszugriffs
- b. Zwangsvollstreckung und Insolvenzverfahren
- c. Zusammenfassung
- 6. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Gegenständen
- II. Zwangsvollstreckung wegen Nichtvermögensforderungen
- 1. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen
- 2. Wiedereinstellung des zu Unrecht entlassenen Arbeitnehmers
- 3. Räumungs- und Einweisungsvollstreckung
- 4. Verwaltungsrechtliche Aussetzung einer Tätigkeit
- 5. Verwaltungsrechtliche Abschiebung eines ausländischen Staatsbürgers oder eines Staatenlosen aus der Russischen Föderation
- 6. Zusammenfassung
- § 6 Rechtsbehelfe in der russischen Zwangsvollstreckung
- I. Die Rechtsbehelfe im VVG
- 1. Die Drittwiderspruchsklage gem. Art. 119 Abs. 1 VVG
- 2. Schadensersatzklage nach Art. 119 Abs. 2 VVG
- 3. Der Regress nach Art. 120 VVG
- 4. Weitere Rechtsbehelfe des VVG
- II. Zusammenfassung
- § 7 Resümee und Ergebnis der Untersuchung
- Anhang
- Föderale Gesetze im Überblick
- Übersetzung des Föderalen Gesetzes „Über das Vollstreckungsverfahren“ vom 02.10.2007 in der Fassung vom 28.07.2012 (Auszug)
- Literaturverzeichnis
← XII | XIII → Abkürzungsverzeichnis
← XVI | 1 → Einleitung
Die Russische Föderation hat sich nicht nur für Deutschland zu einem wichtigen wirtschaftlichen Partner entwickelt.1 Viele ausländische Investoren entdecken den russischen Markt für sich, und zahlreiche ausländische Unternehmen lassen sich in Russland nieder oder bauen Geschäftsverbindungen auf. Das führt unerlässlich zu einem Kontakt mit dem russischen Rechtssystem und die rechtliche Sicherheit ist dabei von größter Bedeutung.
Das Vollstreckungsrecht der Russischen Föderation stellt einen Teil des russischen Rechtssystems dar, der einer aktiven Entwicklung unterliegt.2 Einigkeit besteht darüber, dass das Vollstreckungsrecht für die Funktionsfähigkeit des Gerichtssystems sehr entscheidend ist.3 Ohne Durchsetzung der gerichtlichen und ← 1 | 2 → außergerichtlichen4 Entscheidungen ist die Wiederherstellung der verletzten Rechte und der rechtlichen Interessen nicht denkbar und von einer Rechtsordnung im Staat kann dann unmöglich gesprochen werden.5
Gleichzeitig ist das Zwangsvollstreckungsrecht der Russischen Föderation eines der problemreichsten Gebiete des juristischen Entwicklungsprozesses. Nicht nur das russische Verfassungsgericht6, sondern auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer Vielzahl von Entscheidungen7 hervorgehoben, dass die Zwangsvollstreckung in Russland unzureichend sei. Die Kritik entfachte sich insbesondere an dem Vollstreckungsverfahrensgesetz von 19978 (VVG von 1997). Der Grund dafür bestand in einer Reihe von Anwendungsproblemen, die dieses Gesetz mit sich brachte.9
Am 1. Februar 2008 ist in der Russischen Föderation ein neues Vollstreckungsverfahrensgesetz10 (VVG) in Kraft getreten, welches gleichzeitig das Vollstreckungsverfahrensgesetz von 1997 ablöste. Das neue Gesetz stellt einen weiteren Abschnitt des Entwicklungsprozesses dar, mit dem der russische ← 2 | 3 → Gesetzgeber versucht, die Unzulänglichkeiten des bisherigen Vollstreckungsverfahrensgesetzes zu beheben und die herrschenden Lücken und Widersprüche im Vollstreckungsverfahren zu beseitigen.
Mit der vorliegenden Arbeit soll in erster Linie ein Überblick über das russische Zwangsvollstreckungsrecht11 gegeben werden. Gleichzeitig erfolgt ein Vergleich zum deutschen Zwangsvollstreckungsrecht durch Hervorhebung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den beiden Rechtsordnungen. Ziel der Untersuchung ist neben der Darstellung des russischen Zwangsvollstreckungsrechts und dem Vergleich zum deutschen Recht die Bewertung, ob es dem russischen Gesetzgeber gelungen ist, ein Gesetz zu verabschieden, welches eine effektive Rechtsdurchsetzung gewährleistet und damit Rechtssicherheit für die Beteiligten schafft.
Im ersten Teil der Abhandlung wird zum besseren Verständnis des russischen Zwangsvollstreckungsrechts und den damit verbundenen Problemen die geschichtliche Entwicklung bis zum geltenden Vollstreckungsverfahrensgesetz dargestellt. Daran schließt sich die Erläuterung der spezifischen Prinzipien des russischen Zwangsvollstreckungsrechts unter Berücksichtigung der geltenden Prinzipien im deutschen Recht an. Abschließend erfolgen eine ausführliche Darstellung des russischen Zwangsvollstreckungsrechts nach dem geltenden VVG mit einfließendem Vergleich zum deutschen Recht und zum alten VVG der Russischen Föderation sowie die Bewertung der Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Effektivität des neuen Vollstreckungsverfahrensgesetzes.← 3 | 4 →
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1 „Mit 8,7% Anteil am russischen Außenhandelsvolumen ist Deutschland nach den Niederlanden (vorwiegend Einfuhr von Erdöl und Derivaten über Rotterdam) und China drittwichtigster Handelspartner Russlands weltweit. Nachdem das Außenhandelsvolumen 2011 um 29% gegenüber dem Vorjahr gestiegend war und rund 75 Mrd. € betrug, wurde im ersten Halbjahr 2012 ein nochmaliger Anstieg um 12% verzeichnet. Dabei nahmen die Exporte nach Russland um 16% zu, die Importe um 8%. Wichtigste Exportgüter Russlands waren Rohstoffe, insbesondere Erdöl und Erdgas, außerdem metallurgische und petrochemische Erzeugnisse. Deutschland exportiert vorwiegend Erzeugnisse des Maschinenbaus (23%), Fahrzeuge und Fahrzeugteile (21%), Erzeugnisse der chemischen Industrie (8%) sowie Datenverarbeitung und elektrische Ausrüstungen (jeweils 7%). Russland ist aufgrund seines umfassenden Modernisierungsbedarfes ein wichtiger, aufnahmefähiger Export- und Investitionsmarkt. Die Investitionszuflüsse deutscher Unternehmen in die Russische Förderation betrugen im ersten Halbjahr 2012 19,2 Mrd. €, was in etwa dem Volumen im Vorjahreszeitraum entspricht. Rund ein Drittel der Investitionen erfolgten in den Ausbau vorhandener Repräsentanzen, z.T. mit Aufnahme einer Produktion bzw. deren Ausbau. Aktuell gibt es in Russland mehr als 6.500 Unternehmen mit deutscher Kapitalbeteiligung, die in 81 von 83 Föderationssubjekten (Verwaltungseinheiten) tätig sind.“ – Auswärtiges Amt, Russische Föderation Wirtschaft (Beziehungen zu Deutschland, Wirtschaftliche Beziehungen), abrufbar unter http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/RussischeFoederation/Wirtschaft_node.html (Stand 11.2012).
2 Tschaschin, „Ispolnitel‘noe proizvodstvo“ (Vollstreckungsverfahren – Lehrbuch), S. 9.
3 Tschaschin, „Ispolnitel‘noe proizvodstvo“ (Vollstreckungsverfahren – Lehrbuch), S. 9; Reschetnikova, „Ispolnitel‘noe proizvodstvo - Kratkie učebnye kursy ûridičeskih nauk“ (Vollstreckungsverfahren – Übungen der Rechtswissenschaft), S. 11.
4 Entscheidungen („predpisanie“ – wörtliche Übersetzung: Vorschrift, Verordnung) anderer Organe, wie z.B. die notariellen Vereinbarungen, Bescheinigungen der Kommission für Arbeitskonflikte u.a. Diese Organe sind insbesondere in Art. 12 VVG aufgeführt, der die Vollstreckungsdokumente regelt und auf die in § 4 I. näher eingegangen wird.
Details
- Seiten
- XVI, 380
- Erscheinungsjahr
- 2015
- ISBN (PDF)
- 9783653052909
- ISBN (MOBI)
- 9783653968194
- ISBN (ePUB)
- 9783653968200
- ISBN (Hardcover)
- 9783631662403
- DOI
- 10.3726/978-3-653-05290-9
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2015 (Februar)
- Schlagworte
- Vollstreckungsverfahren russisches Rechtssystem Vergleich (rechtl.)
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. XVI, 380 S.