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Beiträge zum Islamischen Recht XI

von Irene Schneider (Band-Herausgeber:in) Thoralf Hanstein (Band-Herausgeber:in)
©2016 Sammelband 151 Seiten

Zusammenfassung

Der Band enthält die auf der Jahrestagung der «Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht» (GAIR) im Oktober 2015 an der Universität Göttingen gehaltenen Vorträge. Thema der Tagung war «Genderforschung und Genderfragen im islamischen Recht». Die Vorträge werden ergänzt um zwei weitere, themenrelevante Fachbeiträge. Die Autoren gehen in den Beiträgen zum einen der Frage nach, welche Rolle und Bedeutung die Geschlechterforschung im Recht hat. Zum anderen wird anhand empirischer Beispiele die Geschlechterstellung im deutschen Recht und im islamischen Recht – in Deutschland und in der muslimischen Welt – definiert und diskutiert.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Recht und Geschlecht:Grundfragen der juristischen Geschlechterforschung
  • Geschlechterrollen in Ehe und Familieim Wandel der Zeit und des Rechts1
  • Recht und Geschlechterordnung:Gesellschaftliche Debatten um die ḫulʿ‑Scheidung in Palästina 2012–2014
  • Islamisches Familienrecht in Deutschland im Wandel
  • Personenstand und Islam in Deutschland
  • Die „private“ islamische Eheschließung,ihre Folgen und Herausforderungen
  • Gender, Islam and Family Law in Europe:The broken promises of human rights
  • Autoren des Bandes

Irene Schneider/Thoralf Hanstein (Hrsg.)

Beiträge zum Islamischen Recht XI

Autorenangaben

Irene Schneider wurde nach dem Studium der Arabistik, Geschichte und Soziologie an der Universität Tübingen promoviert. Ihre Habilitation erfolgte an der Universität zu Köln auf dem Gebiet des Islamischen Rechts mit einer Studie über frühe islamische Rechtsgeschichte. Aktuell hat sie die Professur für Islamisches Recht an der Universität Göttingen inne.

Thoralf Hanstein studierte Arabistik, Religionswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre. Seine Promotion erfolgte zum islamischen Ehe- und Familienrecht in Indonesien. Er ist Fachreferent für Arabistik, Islamwissenschaft und Indonesistik an der Staatsbibliothek zu Berlin.

Über das Buch

Der Band enthält die auf der Jahrestagung der «Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht» (GAIR) im Oktober 2015 an der Universität Göttingen gehaltenen Vorträge. Thema der Tagung war «Genderforschung und Genderfragen im islamischen Recht». Die Vorträge werden ergänzt um zwei weitere, themenrelevante Fachbeiträge. Die Autoren gehen in den Beiträgen zum einen der Frage nach, welche Rolle und Bedeutung die Geschlechterforschung im Recht hat. Zum anderen wird anhand empirischer Beispiele die Geschlechterstellung im deutschen Recht und im islamischen Recht – in Deutschland und in der muslimischen Welt – definiert und diskutiert.

Zitierfähigkeit des eBooks

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Vorwort

Geschlecht und Recht

Der vorliegende Band ging aus der Jahrestagung der GAIR am 22. und 23. Oktober 2015 an der Universität Göttingen hervor. Thema der Tagung war „Genderforschung und Genderfragen im islamischen Recht“. Die Vorträge liegen nun publiziert vor, erweitert um die Beiträge von Hans-Georg Ebert und Mathias Rohe. Auch wenn dies in der vorliegenden gedruckten Form nicht den entsprechenden Ausdruck finden kann, ist anzumerken, dass die genannten Themen und Vorträge auf der Jahrestagung zu einer teilweise kontroversen aber sehr produktiven und spannenden Diskussion führten. Über Analyse und Perspektiven der Geschlechterstellung im Recht wurde intensiv und fruchtbar nachgedacht, was sich in den vorliegenden Beiträgen spiegelt.

Ziel der Tagung war es, zum einen auf der theoretischen Ebene der Frage nachzugehen, welche Rolle und Bedeutung die Geschlechterforschung im Recht hat, zum anderen anhand empirischer Beispiele die Geschlechterstellung im deutschen Recht und im islamischen Recht – in Deutschland und in der muslimischen Welt – auszuloten, zu verstehen und zu diskutieren.

Der Bereich der Geschlechterstellung steht immer wieder im Mittelpunkt teilweise heftiger Debatten um Recht allgemein und um islamisches Recht im Besonderen. Warum? Die Antwort lautet: Die Frage der Geschlechterstellung ist so hart umkämpft, weil damit auf das Engste kulturelle Identitäts- und Authentizitätsdiskurse in allen Gesellschaften verbunden sind. Fragen der Regulierung und rechtlichen Normierung sexueller Verhältnisse und der Konstituierung einer „Normativität des Zusammenlebens“, dem jeweils vorherrschenden Konzept von Ehe, Familie und den damit zusammenhängenden Konsequenzen werden in allen Gesellschaften intensiv debattiert. Diese Konzepte und Vorstellungen aber sind im Fluss. Essentialistische Vorstellungen von dem, was einen „muslimischen“, „arabischen“ Mann oder eine „europäische“ – eine „christliche – “ Frau ausmacht, basierend auf biologistischen Argumenten, beherrschten lange die Diskussion und halten sich hartnäckig bis in gegenwärtige sogar wissenschaftliche Debatten, sind aber obsolet. Geschlecht und Recht sind wandelbare Kategorien. Geschlecht ist keine natürlich gegebene unveränderbare Kategorie, sondern ein sozio-kulturell-historisch-religiös geprägtes Konstrukt, das diskursiv konstituiert wird und mithin in den unterschiedlichsten kulturellen, historischen und regionalen Versionen auftritt, die es zu ermitteln gibt. Das gilt für die ursprünglich christlich geprägte monogame, in der Vormoderne nicht auflösbare Ehe, die kirchlich als Sakrament←5 | 6→ verstanden wird, ebenso wie für die islamische konzeptionell polygyne prinzipiell auflösbare Ehe, die ein zivilrechtlicher Vertrag ist. Beiden vormodernen Eheformen war die patriarchalische Struktur mit dem Mann als Oberhaupt der Familie trotz aller Unterschiede gemeinsam. Die Analysekategorie „Geschlecht“ oder „Gender“ ermöglicht es, die unterschiedlichen Konzeptionen von Männlichkeit und Weiblichkeit, von gegenseitigen Rechten und Pflichten der Geschlechter in hierarchischer oder egalitärer Stellung der Geschlechter zueinander zu analysieren, einzuordnen und in ihrer historischen Entwicklung zu verfolgen.

Friederike Wapler geht in ihrem grundlegenden theoretischen Artikel auf die generelle Frage der Geschlechterforschung im Recht ein. Sie verweist darauf, dass Geschlechterforschung und Geschlechterfragen im Recht immer wieder auf stereotype Annahmen über den Feminismus als politischen Aktivismus reduziert und in der Forschung marginalisiert wurden und werden. Der Feminismus vor allem in seiner Form der Forderung nach gleichen Rechten für Männer und Frauen war Ausgangspunkt in Europa wie auch – etwas zeitversetzt – in den muslimischen Ländern und erster Schritt hin zu einer Anerkennung der Rechtsgleichheit der Geschlechter. Die Forderungen glichen sich: politische Rechte wie das Wahlrecht, Recht auf Repräsentation, gleiche Rechte in der Familie betreffs Eheschließung, Scheidung etc. Noch erfährt die juristische Geschlechterforschung, die zu den Grundlagendisziplinen des Faches gehört, weder inhaltlich noch institutionell die ihr zustehende Würdigung. Dies gilt übrigens auch für die Islamwissenschaft: Es gibt bisher in der Bundesrepublik keine Professur der Islamwissenschaft mit Geschlechterforschungsschwerpunkt.

Details

Seiten
151
Erscheinungsjahr
2016
ISBN (ePUB)
9783631699645
ISBN (MOBI)
9783631699652
ISBN (PDF)
9783653071931
ISBN (Hardcover)
9783631680926
DOI
10.3726/978-3-653-07193-1
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (September)
Schlagworte
Islamisches Recht Deutsches Recht Genderforschung Diskriminierung Internationales Privatrecht Islam
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2016. 151 S.

Biographische Angaben

Irene Schneider (Band-Herausgeber:in) Thoralf Hanstein (Band-Herausgeber:in)

Irene Schneider wurde nach dem Studium der Arabistik, Geschichte und Soziologie an der Universität Tübingen promoviert. Ihre Habilitation erfolgte an der Universität zu Köln auf dem Gebiet des Islamischen Rechts mit einer Studie über frühe islamische Rechtsgeschichte. Aktuell hat sie die Professur für Islamisches Recht an der Universität Göttingen inne. Thoralf Hanstein studierte Arabistik, Religionswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre. Seine Promotion erfolgte zum islamischen Ehe- und Familienrecht in Indonesien. Er ist Fachreferent für Arabistik, Islamwissenschaft und Indonesistik an der Staatsbibliothek zu Berlin.

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Titel: Beiträge zum Islamischen Recht XI