Eyetracking-Analyse des computergestützten Übersetzungsprozesses
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autoren-/Herausgeberangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Inhaltsverzeichnis
- Danksagung
- 1 Einleitung
- 2 Verwaltungsakte in den Gefügen beider Staaten
- 2.1 Allgemeine Bemerkungen
- 2.1.1 Translationsrelevante Eigenschaften von Verwaltungsakten
- 2.1.2 Klassifikation von Verwaltungsakten
- 2.1.3 Aufbau von Verwaltungsakten
- 2.2 Linguistische Eigenschaften von Verwaltungstexten
- 2.2.1 Kommunikationskontext
- 2.2.2 Terminikomponente
- 2.2.3 Phraseologiekomponente
- 2.2.4 Syntaxkomponente
- 2.3 Fazit
- 3 Methoden und Ergebnisse eines analytischen „Zugangs“ zu Translationsprozessen
- 3.1 Allgemeine Bemerkungen
- 3.2 Methoden der Erforschung von Translationsprozessen
- 3.2.1 „Lautes Denken“
- 3.2.2 Retrospektion
- 3.2.3 Fragebögen
- 3.2.4 Schreib-Logging
- 3.2.5 Screen-Recording, Video- und Audioaufzeichnungen
- 3.3 Untersuchungsergebnisse von Translationsprozessen
- 3.4 Fazit
- 4 Eyetracking-Analysen in der Translationsprozessforschung
- 4.1 Grundlagen der Augen- und Blickbewegungsmessung
- 4.2 Ergebnisse bisheriger Eyetracking-Analysen
- 4.2.1 Untersuchungen des kognitiven Aufwandes mit dem Eyetracker
- 4.2.2 Einfluss des Zeitdruckes auf den Translationsprozess
- 4.2.3 Einfluss des Translationsmodus auf den Translationsprozess
- 4.2.4 Datenbank TPR-DB
- 4.3 Zur Rechtmäßigkeit der Datenerhebung
- 5 Eyetracking-Analyse des computergestützten Übersetzungsprozesses – Datenauswertung
- 5.1 Charakteristik der durchgeführten Eyetracking-Untersuchung
- 5.2 Vorgehensweise
- 5.3 Übersetzungsorientierte Rezeption des Ausgangstextes
- 5.3.1 Korrelationen
- 5.3.2 Wortformatierungen
- 5.3.3 Rezeption von Wortarten bei der übersetzungsorientierten Textrezeption
- 5.3.4 Termini – Fixationszahl, Fixationsdauer, Puppilenweite
- 5.3.5 Aufmerksamkeitsverteilung bei der übersetzungsorientierten Ausgangstextrezeption
- 5.4 Zum untersuchten Übersetzungsprozess
- 5.4.1 Rezeption des Ausgangstextes, Zieltextes und des Webbrowsers
- 5.4.2 Arbeitsablauf
- 5.4.3 Dauer des Schauens auf die Tastatur
- 5.4.4 Formatierungsarbeiten im Zieltext
- 5.4.5 Zwischenfazit
- 5.5 Rezeption des Ausgangstextes im Übersetzungsprozess
- 5.5.1 Rezeption von Formatierungen beim Übersetzungsprozess
- 5.5.2 Rezeption von nicht formatierten Wortarten beim Übersetzungsprozess
- 5.5.2.1 Fixationsdauer
- 5.5.2.2 Fixationszahl
- 5.6 Rezeption des Zieltextes im Übersetzungsprozess
- 5.6.1 Fixationsdauer
- 5.6.2 Fixationszahl
- 5.6.3 Rezeption von Wortarten im Zieltext während des Übersetzens
- 5.7 Fazit
- 6 Ergebnisse der Befragung
- 6.1 Zum Fragebogen
- 6.2 Ergebnisse der Befragung
- 6.3 Vergleich der Ergebnisse der Eyetracking-Analyse und der Befragung
- 6.4 Fazit
- 7 Schlussfolgerungen und Ausblick
- 8 Literaturverzeichnis
- 8.1 Printliteratur
- 8.2 Elektronische Literatur
- 8.3 Internetseiten
- 8.4 Rechtsvorschriften
- 8.4.1 Polnische Rechtsvorschriften
- 8.4.2 Deutsche Rechtsvorschriften
- 8.5 Elektronische Nachschlagewerke
- 8.6 Rechtsprechung
- Reihenübersicht
Mein Dank gilt all denjenigen Personen, die zur Entstehung dieser Arbeit beigetragen haben, insbesondere meinem Betreuer Prof. Dr. habil. Sambor Grucza, der mich mit Kommentaren und Ratschlägen während der Planung und der Entstehung dieses Buches unterstützt hat.
Ferner gebührt ein Dankeswort auch der Peter Lang GmbH für die Auszeichnung mit dem Peter Lang Nachwuchspreis 2016 in der Kategorie Sonderpreis Geisteswissenschaften.
Während der letzten zehn Jahre stieg die Zahl der Eyetracking-Analysen in der Translationswissenschaft enorm. Die Eyetracking-Methode fand einen Anklang insbesondere bei der Analyse der Usability der Werbemaßnahmen, Webseiten und der Gestaltung der Zeitungen1. Im Bereich der Translationswissenschaft werden mit Hilfe dieser Methode die Blickbewegungen der Übersetzer-Laien, Dolmetscher-Laien sowie Fachübersetzer und Fachdolmetscher untersucht. Dahinter steht die Auge-Geist-Hypothese (vgl. M.A. Just/ P.A. Carpenter 1976: 441), die besagt, dass Blickbewegungen mit kognitiven Prozessen verbunden sind, deren Analyse die Eyetracking-Methode ermöglicht.
Das Ziel dieser Arbeit besteht zuerst darin, das für das Übersetzen der Verwaltungsakte am Beispiel von Zulassungsbescheiden erforderliche Fachwissen über den Ausgangstext im deutschen Rechtssystem und über den Zieltext im polnischen Rechtssystem zu ermitteln. Hierfür werden zunächst die grundlegenden übersetzungsrelevanten Hintergründe bezüglich der Textsorte im polnischen sowie im deutschen Rechtssystem rekonstruiert, die für das Verständnis der Ausgangstexte und das Anfertigen einer adäquaten Übersetzung ins Polnische unabdingbar sind. Hierzu werden die rechtlichen, systematischen, kulturellen, prozessualen und materiellen Verhältnisse dargestellt und das für das Übersetzen der Verwaltungsakte notwendige Rechtswissen ermittelt.
Im Nachhinein werden die häufigsten Methoden der Erforschung des Translationsprozesses diskutiert und anschließend werden einige bisher durchgeführte Untersuchungen des Übersetzungsprozesses klassifiziert und kurz zusammengefasst. Die Eyetracking-Analysen des Übersetzungsprozesses werden in einem separaten Kapitel behandelt, in dem die wichtigsten Ergebnisse der Eyetracking-Untersuchungen geschildert werden.
Nachfolgend werden der Übersetzungsprozess selbst mithilfe der Eyetracking-Analyse sowie die übersetzungsbezogene Ausgangstextrezeption vor dem eigentlichen Übersetzungsprozess beschrieben. Dabei wird die Rezeption von Schriftauszeichnungen sowie der Ausdrucksformen im Ausgangs- und im Zieltext dargestellt. Dadurch werden die Schlussfolgerungen in Bezug auf die Wahrnehmung des Ausgangstextes sowie auf die Produktion des Zieltextes während ← 11 | 12 → des Übersetzungsprozesses gezogen. Die Ergebnisse der Eyetracking-Untersuchung werden in den Kontext des ermittelten Fachwissens zum Texttyp gesetzt.
Die Auge-Geist-Hypothese legt zugrunde, dass die Verweildauer des Blickes auf dem Wort der Zeit kognitiver Arbeit entspricht (vgl. M. A. Just/ P. A. Carpenter 1976: 441)2. Deshalb ermöglicht die Eyetracking-Analyse, den Übersetzungsprozess sowie die übersetzungsbezogene Textrezeption vor dem eigentlichen Übersetzen zu erforschen und somit den Übersetzungsprozess zu rekonstruieren und zu beschreiben. Die Anwendung der Eyetracking-Methode hat zum Ziel, zuerst die Blickbewegungen bei der Rezeption von Textfragmenten und einzelnen Wortarten zu erfassen, denen die Versuchspersonen eine besondere Aufmerksamkeit schenkten, und anschließend einen Vergleich und eine Bewertung der Eyetracking-Ergebnisse mit dem im ersten Teil der Arbeit ermittelten Fachwissen vorzunehmen.
Das im ersten Teil ermittelte Fachwissen soll die Hierarchisierung der Invarianzforderungen3 für Übersetzer ermöglichen. Hierfür wird der Verwaltungsakt als Texttyp positioniert. Dies veranschaulicht die Stellung des Textes im deutschen wie auch im polnischen Rechtssystem und hilft bei der Rekonstruktion des Fachwissens, das zum Verständnis des Ausgangstextes erforderlich ist.
Inwiefern die durch das Fachwissen erzwungenen Akzente mit dem Blickbewegungspfad und der Betrachtungsdauer auf einzelne Wörter und Textfragmente bei den Versuchspersonen korrelieren, wird anhand der Bewertung der Eyetracking-Ergebnisse aufgedeckt. Das Ziel der Anwendung der Eyetracking-Methode besteht in dieser Untersuchung vor allem darin, die Aufmerksamkeitsverteilung der Versuchspersonen anhand der durchschnittlichen Fixationszahl und -dauer zu beschreiben und komparative Schlussfolgerungen bezüglich der übersetzungsbezogenen Textrezeption und des Übersetzungsprozesses zu ziehen.
Zur Durchführung der Eyetracking-Untersuchung wurden drei Gruppen mit jeweils fünf Versuchspersonen (insgesamt 15 Personen) gebildet. Jede Gruppe übersetzte einen anderen Zulassungsbescheid. Diese Gestaltung der Untersuchung ergab sich aus der begrenzten Speicher- und Verarbeitungskapazität des Gerätes. Zur Prüfung der Aufmerksamkeitsverteilung wurden die Parameter Fixationsdauer, -zahl oder die Pupillenweite während des Betrachtens einzelner Wörter angewendet. Diese Parameter werden miteinander verglichen und bewertet. Die in Texten vorkommenden Wörter wurden in ihre Wortarten eingeteilt, um die Unterschiede zwischen der Rezeption einzelner Wörter auszuarbeiten. Es hat ← 12 | 13 → sich herausgestellt, dass zur Klärung der Unterschiede in der Betrachtungsdauer der einzelnen Wortarten selbst oder zwischen Wortarten und Zahlen statistische Berechnungen unabdingbar waren. Der Ausgangstext, der Zieltext, der Webbrowser sowie jede im Text vorkommende Wortart wurden als Variablen in der Statistik bewertet. Im Originaltext wurden unterschiedliche Schriftauszeichnungen wie festgeschriebene, unterstrichene und großgeschriebene Zahlen und Wörter verwendet. Deshalb wurden die in Texten vorkommenden Schriftauszeichnungen als die zusätzlichen Variablen neben den Wortarten selbst eingeführt. Die durch Formatierung hervorgehobenen Wortarten gegenüber den nicht hervorgehobenen wurden separat analysiert. In der wissenschaftlichen Literatur sind bisher entweder die Bedeutungen selbst oder nur die Ausdrucksformen erforscht. In dieser Arbeit wird versucht, sowohl Bedeutungen als auch die Ausdrucksformen zu analysieren.
Darüber hinaus wird versucht, zuverlässige Parameter zur Messung der Unterschiede in der Betrachtungsweise, und somit der damit verbundenen kognitiven Arbeit bezüglich der fachlichen Ausdrucksformen und der nicht fachlichen Ausdrucksformen zu finden. Außerdem wird ebenfalls versucht, einen Parameter zur Messung der Unterschiede in der Betrachtungsweise unterschiedlicher Wortformatierungen zu finden, um feststellen zu können, welche Wortformatierungen, oder ihr Fehlen an sich, längere Fixationen und ein erhöhtes Vorkommen an Fixationen bei den Versuchspersonen erwirkt haben.
Die Eyetracking-Ergebnisse können Aufschlüsse liefern über den Rezeptionsprozess während der übersetzungsbezogenen Ausgangstextrezeption, über die kognitive Arbeit während der Wahrnehmung des Ausgangstextes, des Zieltextes und des Webbrowsers sowie über die kognitive Verarbeitung während der Zieltextproduktion.
1 Zur Usability der Webseiten und Werbungen siehe u. a.: A. Kudłaj [Bonek]/ J. Nowakowska/ M. Zając et al. (2014), J. Nowakowska/ A. Kudłaj [Bonek]/ M. Zając et al. (2014) und zur Erforschung von Medien siehe S. Feuß (2013).
2 Einige Elemente dieser Hypothese wurden von M. Płużyczka (2015) in Frage gestellt.
3 Zur Aufstellung von Invarianzforderungen siehe E. Prunč (2007).
2 Verwaltungsakte in den Gefügen beider Staaten
In diesem Kapitel sollen kurz einige Eigenschaften polnischer und deutscher Verwaltungsakte (insbesondere die translationsrelevanten Eigenschaften von Verwaltungsakten) behandelt werden, wobei das Verständnis der Verwaltungsakte durch die Perspektive des polnischen Rechtssystems determiniert wird. Eine gründliche Herangehensweise zu dem zu übersetzenden Ausgangstext insbesondere in einer wissenschaftlichen Arbeit scheint durchaus sinnvoll zu sein, da es unentbehrlich ist, nicht nur das Analysematerial darzulegen, sondern auch Rolle, Funktion, Kommunikationssituation, Usus und rechtliche Besonderheiten des Ausgangstextes in der Ausgangs- sowie in der Zielkultur eingehend zu erforschen, um ein klares Bild des polnischen und des deutschen Verwaltungsaktes darzustellen.
Hierzu wird zuerst auf die Funktionsweise des Verwaltungsaktes sowohl in der polnischen als auch in der deutschen Rechtskultur eingegangen, wobei einige führende Definitionen und Klassifikationen von Verwaltungsakten näher dargestellt werden. Es werden die Arten des Verwaltungsaktes in Polen wie auch in Deutschland im Allgemeinen spezifiziert. Anschließend werden übersetzungsrelevante Hintergründe, wie Spezifika des Rechtssystems und die Art und Weise des Begreifens des Verwaltungshandelns im Allgemeinen, seine Funktion im Staatsgefüge, Kommunikationssituation, Adressatenkreis und seine linguistischen Eigenschaften näher erläutert.
Das zu behandelnde Material ist in dem Maße für die Bürger der Europäischen Union und somit auch für Übersetzer maßgeblich von Bedeutung, da ein in einem der EU-Mitgliedstaaten erlassener Verwaltungsakt angesichts des nationalen Rechtes rechtswirksam ist. Die Rechtswirkung des Verwaltungsaktes erstreckt sich aufgrund des EU-Rechtes auf die anderen EU-Mitgliedstaaten (vgl. H. Maurer 1995: 241 ff.). Ein Verwaltungsakt, der auf der Grundlage des nationalen Rechtes erlassen wurde, entfaltet seine Rechtskraft in einem anderen EU-Staat. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Europarecht. Aus dem Zuständigkeitsbereich der Organe der Mitgliedstaaten sind diejenigen Angelegenheiten ausgeschlossen, die der Kompetenz der EU-Organe vorbehalten sind. Deshalb dürfen die EU-Organe gemäß dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung (vgl. Art. 5 Vertrag der Europäischen Union) in einigen Bereichen der Verwaltung tätig sein. Ohne die supranationale Wirkung des EU-Rechtes könnte der Verwaltungsakt nur im Hoheitsgebiet eines Staates angewendet werden, der den Akt erlassen hat (vgl. H. Maurer 1995: 241 ff.). Dementsprechend werden ← 15 | 16 → solche deutschen Verwaltungsakte wie Kfz-Führerschein oder Hochschulprüfungen durch die polnischen Hoheitsorgane anerkannt (vgl. ebd.). Eine derartige Freiheit dient der Umsetzung des Leitgedankens der Europäischen Union, nämlich des freien (unbegrenzten) Waren-, Personen- und Kapitalverkehrs (vgl. H. Maurer 1995).
Die Verwaltungsakte, d.h. die individuellen und konkreten Entscheidungen der Verwaltung, die sich an einen individuell bezeichneten Adressaten in einer konkreten Rechtssache richten, stellen eine besondere Form des Verwaltungshandelns im Bereich des materiellen sowie prozessualen Verwaltungsrechtes dar und zeigen den Aufbau der nationalen öffentlichen Verwaltung. Die Wahrnehmung des Verwaltungsaktes und seine Klassifizierung – sowohl im polnischen als auch im deutschen Rechtssystem und der Rechtskultur – ist in beiden Staaten unterschiedlich konzipiert, was durch die geschichtlichen und rechtssystemspezifischen Merkmale der beiden Staaten determiniert ist. Deshalb ist für das Anfertigen der qualitativen Übersetzung eines Verwaltungsaktes nicht nur das gründliche Verständnis des Ausgangstextes erforderlich, was in dieser Arbeit mittels einer Analyse des Rechtsystems, der Rechtsprechung und der Rechtslehre erzielt wird; vielmehr ist zusätzlich ein ausführlicher Vergleich von rechtlichen Instituten notwendig, wie auch ihrer Beziehungen, verwaltungsrechtlicher Besonderheiten der Ausgangs- und Zielkultur sowie die Berücksichtigung des Ausgangs- und des Zieltexttyps, des Adressatenkreises des Ausgangs- und des Zieltextes sowie die Ermittlung des Zweckes der Übersetzung. Dank der Rekonstruktion dieser Beziehungen können die Invarianzforderungen an die Übersetzung der Verwaltungsakte hierarchisiert werden.
Jede verwaltungsrechtliche Entscheidung über die Rechte und Pflichten einer konkreten natürlichen, juristischen Person oder einer Organisationseinheit, von der im Art. 33 (1) des polnischen ZGB die Rede ist, wie Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen etc., werden in Form eines einseitigen, obrigkeitlichen, rechtlichen Verwaltungsaktes ausgedrückt. Die Verwaltungsakte, die in unterschiedlichen Rechtsformen, wie Abiturzeugnis, Diplom einer Hochschule etc., vorkommen, werden oft zum Gegenstand der Übersetzung.
Bei der Übersetzung von Verwaltungsakten kann der Übersetzer unterschiedliche Probleme antreffen, die sowohl mit den Besonderheiten der Übersetzung von Fachtexten im Allgemeinen als auch mit den Besonderheiten der Übersetzung der ← 16 | 17 → rechtlichen und juristischen Texte4 verbunden sind. Darüber hinaus wirken sich die besonderen Merkmale des Verwaltungsrechtes, die durch die geschichtliche Entwicklung des Rechtes, der Rechtslehre und der Rechtskultur in beiden Staaten determiniert sind, deutlich auf den Übersetzungsprozess aus. Deshalb sollten zum besseren Verständnis des Ausgangstextes breitere Kontextrahmen berücksichtigt werden. Unter anderem ist das Verständnis der in Rechtstexten repräsentierten Axiologie und des ratio legis des zugrunde liegenden Rechtsaktes für die Übersetzung unentbehrlich. Die Rechtswirkung sowie die Bedeutung des Verwaltungsaktes ist der Rechtsgrundlage im jeweiligen Rechtsakt zu entnehmen.
Die erwähnten Unterschiede zwischen den beiden Rechtskulturen können zu Übersetzungsschwierigkeiten und Übersetzungsfehlern führen. Hinzu kommt das unterschiedliche Begreifen des Gegenstandes des Verwaltungsaktes im polnischen und im deutschen Rechtssystem, weil nicht die Bezeichnung des Aktes darüber entscheidet, ob das Dokument ein Verwaltungsakt ist, sondern auch sein Inhalt (vgl. M. Brunka et al. 2012: 100); dies ist jedoch nur für den Auslegungsprozess eines solchen Aktes von Bedeutung. In der beglaubigten Übersetzung hat nach A. Kubacki (2012) ein Übersetzer bzw. eine Übersetzerin5 keine Befugnis, über die Rechtskraft im bestimmten Rechtssystem zu entscheiden. Dieser Hinweis gilt ebenfalls für die Übersetzung von akademischen Titeln in den beglaubigten Übersetzungen (vgl. A. Kubacki 2014: 177). Das Ziel der Übersetzung von Verwaltungsakten kann nicht immer die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen sein6.
Details
- Seiten
- 256
- Erscheinungsjahr
- 2017
- ISBN (PDF)
- 9783631725641
- ISBN (ePUB)
- 9783631725658
- ISBN (MOBI)
- 9783631725665
- ISBN (Hardcover)
- 9783631725634
- DOI
- 10.3726/b11276
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2017 (Juni)
- Schlagworte
- Rechtsvergleichung Rechtstexte Anthropozentrische Translatorik Kognitive Prozesse Eyetracking-Translatorik Verwaltung
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. 256 S., 1 s/w Abb., 12 s/w Graf., 39 s/w Tab.