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Rechtsrahmen und Regulierung Privater Militär- und Sicherheitsunternehmen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Einsatzmöglichkeiten in UN-Friedensmissionen

von Tina Linti (Autor:in)
©2018 Dissertation 252 Seiten

Zusammenfassung

Die Arbeit untersucht den Rechtsrahmen Privater Militär- und Sicherheitsfirmen sowie analysiert und bewertet die aktuellen Regulierungsversuche auf nationaler und internationaler Ebene. Dabei legt die Autorin einen besonderen Fokus auf die Verwendung bei UN-Friedensmissionen. Neben Fragestellungen zur völkerrechtlichen Zurechenbarkeit, der Bindung an das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte, thematisiert die Arbeit sog. Due-Diligence-Verpflichtungen und die Durchsetzbarkeit der Rechtsfolgen sowie etwaige Sanktionierungsmöglichkeiten. Bei der Regulierung werden rechtsverbindliche Regulierungsansätze und Selbstverpflichtungserklärungen vergleichend gegenübergestellt.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autoren-/Herausgeberangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung und Gang der Darstellung
  • 1. Kapitel: Das Phänomen der Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen (PMSCs)
  • § 1 Terminologie – Was sind PMSCs?
  • § 2 Einsätze im Rahmen von UN-Missionen
  • A. Die Entwicklung der UN-Friedensmissionen
  • I) Historische Einführung
  • II) Generationen der UN-Friedensmissionen
  • 1) Die erste Generation
  • 2) Die zweite Generation
  • 3) Die dritte Generation
  • 4) Die vierte Generation
  • 5) Die fünfte Generation?
  • III) Zwischenergebnis
  • B. Einsatzformen der PMSCs
  • C. PMSCs als Dienstleister im Personen- und Objektschutz
  • 2. Kapitel: Einsatzfähigkeit von PMSCs in UN-Friedensmissionen
  • § 1 Der völkerrechtliche Status des PMSC-Personals in internationalen bewaffneten Konflikten
  • A. Söldner i.S.v. Art. 47 ZP I GK
  • B. Kombattanten vs. Zivilisten
  • I) Kombattanten i.S.v. Art. 4 A Zif. 1 GK III
  • II) Kombattanten i.S.v. Art. 4 A Zif. 2 GK III
  • 1) Zugehörigkeit
  • 2) Eine für ihre Untergebenen verantwortliche Person an ihrer Spitze, ein bleibendes und von weitem erkennbares Unterscheidungszeichen, offenes Tragen von Waffen und die Beachtung des humanitären Völkerrechts
  • 3) Grundsätzliche Anwendbarkeit auf PMSCs
  • III) Kombattanten i.S.v. Art. 43 II ZP I GK
  • 1) Das Tatbestandsmerkmal „bewaffnet“
  • 2) Das Tatbestandsmerkmal „interne Disziplinarstruktur“
  • C. Gefolge i.S.v. Art. 4 A Zif. 4 GK III
  • I) Grundsätzliche Anwendbarkeit von Art. 4 A Zif. 4 GK III
  • II) Verbot der unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten
  • D. Zwischenergebnis
  • E. Besonderheiten für den Einsatz in UN-Friedensmissionen
  • I) Anwendbarkeit der Regelungen des humanitären Völkerrechts auf UN-Friedensmissionen
  • II) Kombattantenstatus und Qualifikation als Gefolge im Rahmen von UN-Friedensmissionen
  • 1) Kombattantenstatus
  • 2) Gefolge
  • F. Zwischenergebnis
  • § 2 Rechtsgrundlage für den Einsatz von PMSCs in UN-Friedensmissionen
  • A. Delegated-Powers-Lehre und Implied-Powers-Lehre
  • B. Rechtsprechungsübersicht zur Implied-Powers-Lehre im Kontext der UN und der UN-Friedensmissionen
  • C. Implied-Powers-Lehre – Delegation von vom UN-Sicherheitsrat autorisierter Gewalt an PMSCs
  • I) Notwendig/essentiell/unabdingbar
  • II) Achtung expliziter Befugnisse
  • III) Achtung der grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts
  • IV) Organzuständigkeit
  • D. Holy Trinity als Schranke der Delegation von vom UN-Sicherheitsrat autorisierter Gewalt an PMSCs
  • I) Zustimmung
  • II) Unparteilichkeit
  • III) Gewaltanwendung ausschließlich zur Selbstverteidigung
  • E. Zwischenergebnis
  • § 3 Einsatzfähigkeit von PMSCs in UN-Friedensmission unter besonderer Berücksichtigung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte
  • A. Die völkerrechtliche Zurechenbarkeit
  • I) Völkerrechtsverletzungen durch PMSC-Personal und deren Zurechnung an die UN
  • II) Zwischenergebnis
  • B. Der einschlägige Rechtsrahmen – Bindung an das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte
  • I) Bindung der UN-Friedensmissionen an das humanitäre Völkerrecht
  • II) Bindung der UN-Friedensmissionen an die Menschenrechte
  • 1) Externe Bindung
  • 2) Interne Bindung
  • 3) Hybride Bindung
  • III) Bindung der PMSCs
  • 1) Bindung der PMSCs an das humanitäre Völkerrecht
  • 2) Bindung der PMSCs an Menschenrechte
  • IV) Zwischenergebnis
  • C. Due-Diligence-Verpflichtungen
  • I) Unterschiedliche Ausprägungsformen der Due-Diligence-Verpflichtungen
  • 1) Due Diligence als allgemeines Rechtsprinzip des Völkerrechts
  • 2) Due Diligence aufgrund vertraglicher Beziehungen zu den PMSCs
  • 3) Due Diligence aufgrund extraterritorialer Anwendbarkeit
  • 4) Zwischenergebnis
  • II) Inhalt der Due-Diligence-Verpflichtungen
  • 1) Spezielle Anforderungen des humanitären Völkerrechts
  • 2) Spezielle Anforderungen der Menschenrechte
  • 3) Präventive Maßnahmen
  • 4) Repressive Maßnahmen
  • 5) Zwischenergebnis
  • § 4 Durchsetzung der Rechtsfolgen und strafrechtliche Sanktionierungsmöglichkeiten
  • A. Durchsetzung der Rechtsfolgen der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit
  • I) Durchsetzung der Rechtsfolgen gegenüber Staaten
  • II) Durchsetzung der Rechtsfolgen gegenüber den UN
  • B. Strafrechtliche Sanktionierung
  • I) Sanktionierung der Peacekeeper
  • II) Sanktionierung der Contractor
  • III) Zwischenergebnis
  • § 5 Ergebnis
  • 3. Kapitel: Vorhandene Mechanismen zur Regulierung von PMSCs
  • § 1 Regulierungsansätze auf internationaler Ebene
  • A. Montreux Document
  • I) Entstehungsgeschichte
  • II) Teil I – Vorhandene und für den Umgang mit PMSCs relevante völkerrechtliche Regelungen
  • 1) Auslagerung staatlicher Kernaufgaben
  • 2) Achtung des humanitären Völkerrechts
  • 3) Schutz der Menschenrechte
  • 4) Staatenverantwortlichkeit
  • 5) Due-Diligence-Verpflichtungen
  • III) Teil II – Good Practices Beispiele
  • IV) Montreux+5-Konferenz
  • V) Zwischenergebnis
  • VI) Relevanz des Montreux Document für den Einsatz von PMSCs in UN-Friedensmissionen
  • B. Draft Convention
  • I) Inhalt
  • 1) Auslagerung staatlicher Kernaufgaben
  • 2) Gewaltanwendung
  • 3) Nationale Kontrolle
  • 4) Internationale Kontrolle
  • 5) Wirksamer Rechtsschutz
  • 6) Staatenverantwortlichkeit
  • 7) Due-Diligence-Verpflichtungen
  • II) Konzeptpapier zur Überarbeitung der Draft Convention
  • III) Relevanz der Draft Convention für den Einsatz von PMSCs in UN-Friedensmissionen
  • C. International Code of Conduct for Private Security Service Providers
  • I) Der ICoC – eine Bestandsaufnahme
  • 1) Titel und Anwendungsbereich
  • 2) Der Menschenrechtskatalog des ICoC
  • (a) Anwendung von Gewalt
  • (b) Festnahme und Inhaftierung
  • (c) Verbot der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Strafe
  • (d) Sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch oder geschlechtsspezifische Gewalt und Menschenhandel
  • 3) Auswahl und Training der Angestellten
  • 4) Vorfallsbericht
  • 5) Beschwerdeverfahren
  • 6) Zwischenergebnis
  • II) Articles of Association
  • 1) Zertifizierungssystem
  • (a) Zertifizierungsverfahren
  • (b) Bewertung des Zertifizierungsverfahrens
  • 2) Kontrollmechanismus
  • 3) Beschwerdemechanismus
  • III) Zwischenergebnis
  • IV) Relevanz des ICoC und des ICoCA für UN-Friedensmissionen
  • D. Die UN Guidelines on the Use of Armed Security Services from Private Security Companies
  • I) Inhalt
  • 1) Entscheidungsprozess für den Einsatz von PMSCs
  • 2) Anwendungsbereich
  • 3) Auswahl und Training des PMSC-Personals
  • 4) Sanktionierung
  • II) Bewertung
  • E. UN Guiding Principles on Business and Human Rights
  • F. OECD Guidelines for Multinational Enterprises
  • G. Ergebnis
  • § 2 Nationale Regelungen
  • A. USA
  • B. Vereinigtes Königreich
  • C. Schweiz
  • D. Südafrika
  • E. Deutschland
  • F. Zwischenergebnis
  • § 3 Ergebnis
  • 4. Kapitel: Handlungsbedarf und abschließende Betrachtung
  • Literaturverzeichnis
  • Reihenübersicht

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Einleitung und Gang der Darstellung

„Peace is a daily, a weekly, a monthly process, gradually changing opinions, slowly eroding old barriers, quietly building new structures.“1

US-Präsident John F. Kennedy beschrieb in seiner Ansprache vor der UN-Generalversammlung einen Veränderungsprozess, wie er sich auch bei den Friedensmissionen der UN wiederfinden lässt. Trotz der stetigen Weiterentwicklung und Anpassung an neue Herausforderungen, Rahmenbedingungen und Aufgabenstellungen wurde gleichzeitig auch an grundlegenden Strukturen und Prinzipien festgehalten. Beginnend mit reinen Beobachtermissionen, hin zu robusten Einsätzen in Konfliktgebieten, veränderte sich das Profil der Peacekeeper in signifikanter Weise. Immer wieder wurde und wird dabei insbesondere das Maß der Gewaltanwendung diskutiert.

Aktuell stellt sich für Friedensmissionen die Frage nach den Einsatzmöglichkeiten von Privaten Sicherheits- und Militärfirmen (PMSCs). Damit greift man auf eine – vor allem in der medialen Öffentlichkeit – stark stigmatisierte Branche zurück und sieht sich deshalb weitreichenden Bedenken ausgesetzt. Beginnend mit der grundsätzlichen Frage der Delegierbarkeit von staatlichen Aufgaben an Private, dem völkerrechtlichen Status des PMSC-Personals, über Fragen nach deren Rechtsbindung – insbesondere im Hinblick auf die Menschenrechte – hin zu dem Problemfeld der Sanktionierung und der Gewährung effektiven Rechtsschutzes. Dies beschreibt zugleich die Ausgangslage für die künftige Regulierung von PMSCs. Dabei stehen Selbstverpflichtungserklärungen der Forderung nach einer internationalen, rechtsverbindlichen Konvention gegenüber.

Während der Recherche zu dieser Arbeit zeigte sich, dass die Bedeutung von PMSCs für die UN und speziell für Friedensmissionen – auch innerhalb der UN – ganz unterschiedlich wahrgenommen wird. Während der Under-Secretary-General for Safety and Security die Mitwirkung von PMSCs als drop in the ocean2 charakterisiert, sieht die UN Working Group on the use of mercenaries as a means of violating human rights and impeding the exercise of the right of peoples to self-determination in den engen Beziehungen zwischen UN ← 15 | 16 → und PMSCs ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential. Diese Auffassung spiegelt sich auch in ihrem Bericht, der deutliche Missstände identifiziert und entsprechende Nachbesserungen im Umgang mit PMSCs einfordert, wider.3 Ebenso wird in der einschlägigen Literatur ein vielschichtiges und umfangreiches Bild der Einsatzmöglichkeiten von PMSCs beschrieben.

Zielsetzung der vorliegenden Arbeit ist es, das Ausmaß der Verbindungen von PMSCs und Friedensmissionen zu erfassen, die vorhandenen Regulierungsmechanismen zu identifizieren, vergleichend gegenüberzustellen sowie rechtlich zu bewerten. Etwaige Kombinationsmöglichkeiten und Interdependenzen werden aufgezeigt und daraus der notwendige Handlungsbedarf abgeleitet sowie konkrete Handlungsvorschläge erarbeitet.

In den ersten Arbeitsschritten wird das Phänomen der PMSCs als solches sowie deren Aufgaben- und Einsatzfelder dargestellt. Neben deren Einsatzmöglichkeiten im Personen- und Objektschutz, wird hier auch die Entwicklung der UN-Friedensmissionen erläutert (1. Kapitel). Anschließend werden der Rechtsstatus des PMSC-Personals gemäß dem humanitären Völkerrecht sowie die grundsätzliche Zulässigkeit und die Grenzen der Einsatzmöglichkeiten anhand der Regelungen des humanitären Völkerrechts, der Menschenrechte sowie der sog. Due-Diligence-Verpflichtungen analysiert (2. Kapitel). Für letzteren Punkt werden insbesondere die Zurechnungsfrage, der einschlägige Rechtsrahmen sowie die Durchsetzung der Rechtsfolgen und etwaige Sanktionierungsmöglichkeiten diskutiert. Anschließend werden die unterschiedlichen, auf internationaler und nationaler Ebene bestehenden Regulierungsansätze analysiert und bewertet, ob es sich dabei um belastbare Regulierungsmechanismen für den Einsatz von PMSCs handelt (3. Kapitel). Ein besonderer Schwerpunkt wird hierbei auf vier Regelungsinstrumente gelegt. Die Gruppe der zu untersuchenden Regulierungsmechanismen besteht sowohl aus rechtsverbindlichen Regulierungsansätzen als auch Selbstverpflichtungserklärungen. Dabei werden wiederum sowohl PMSC-spezifische als auch allgemein an Wirtschaftsunternehmen adressierte Regulierungsansätze einbezogen und deren Verflechtungen untereinander dargestellt und hinterfragt, wie diese weiterentwickelt, kombiniert oder auch modifiziert werden können, um den Anforderungen, die der Einsatz von PMSCs mit sich bringt, besser gerecht werden zu können (4. Kapitel). ← 16 | 17 →

Gleichzeitig soll an dieser Stelle aber auch bereits deutlich gemacht werden, was nicht Ziel dieser Arbeit ist. Das System der UN-Friedensmissionen zeichnet sich durch komplexe Strukturen, vielschichtige Wechselwirkungen mit den Mitgliedstaaten sowie durch Unzulänglichkeiten bei der Implementierung und der Sanktionierung aus. Diese Probleme können und sollen in der vorliegenden Arbeit nicht selbstständig behandelt und/oder gar gelöst werden. Vielmehr geht es um die Konsequenzen des Einsatzes von PMSCs, deren rechtliche Einordnung und die Identifikation belastbarer Regulierungsmechanismen.


1 Kennedy, Ansprache vor der UN-Generalversammlung 20.09.1963.

2 Peter Thomas Drennan, Fourth session – Open-ended IGWG to consider the possibility of elaborating an international regulatory framework on the regulation, monitoring and oversight of the activities of private military and security companies, 29. April 2015, Büro der Vereinten Nationen in Genf.

3 UN Doc., A/69/338, 21.08.2014, Report of the Working Group on the use of mercenaries as a means of violating human rights and impeding the exercise of the right of peoples to self-determination.

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1. Kapitel: Das Phänomen der Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen (PMSCs)

PMSCs haftet in den Medien der Ruf der Söldner und das Image der nicht belangbaren, privaten Kämpfer an, die fernab jeglicher Gesetze und Konsequenzen agieren.4 Die Vorstellung, dass diese nun von der UN und zur Erfüllung ihrer hehren Ziele herangezogen werden, ruft des Öfteren Skepsis und Ablehnung hervor.5 Diese Skepsis ist nicht unbegründet. PMSCs waren vermehrt in Gewaltanwendungen, Hinrichtungen, Misshandlungen, Menschenhandel und Ausbeutungen verwickelt.6 Dabei war es den PMSCs und ihrem Personal oft möglich, sich sowohl im Einsatz- als auch im Heimatstaat (Staat in dem die PMSC ihren Hauptsitz hat) einer Strafverfolgung zu entziehen. Zudem haben durchgeführte Audits Korruption, Verschwendung und Ineffizienz offensichtlich gemacht.7 Andererseits bergen PMSCs das Potential in sich, Ressourcenknappheit, fehlender Effektivität und unüberschaubaren Verzögerungen entgegen zu wirken. Das Phänomen der PMSCs soll nun anhand ihres Aufgabenspektrums und mittels konkreter Einsatzbeispiele dargestellt und exemplifiziert werden.

§ 1 Terminologie – Was sind PMSCs?

PMSCs weisen keine einheitlichen Strukturen auf. Sie existieren sowohl als transnational organisierte und operierende „Global Players“ mit tausenden von Angestellten als auch als lokal ansässige Kleinunternehmen. Durch eine Fusions- und Übernahmewelle in den letzten Jahren hat in der PMSC-Landschaft allerdings eine Konzentration auf trans- und multinationale Unternehmen8 ← 19 | 20 → stattgefunden.9 Literatur und Praxis zeichnen sich hinsichtlich der Anbieter von Militär- und Sicherheitsdienstleistungen durch eine große Begriffsdiversität aus. Die am häufigsten gebrauchten sind: Private Sicherheitsfirmen, Private Sicherheitsanbieter, Private Militärfirmen oder Privatisierte Militärische Unternehmen. Die Unternehmen selbst präferieren die Klassifizierung als Sicherheitsdienstleister und setzten dabei auf die damit einhergehende positive Konnotation. Die Bezeichnung als Military Companies wird weitestgehend vermieden, da sie die Verbindung zum Militärsektor als für ihren Ruf und ihre wirtschaftlichen Ziele beeinträchtigend wahrnehmen. So wechselte z.B. der Titel des momentan relevantesten Regulierungsansatzes während der Verhandlungsphase von „Private Military and Security Service Providers“ zu „Private Security Service Providers“. Singer wählt mit seiner Tip-of-the-Spear Typology eine Unterteilung in Military ← 20 | 21 → Provider, Military Consultant und Military Support Firms.10 Aber auch eine solche Unterteilung kann nur bedingt überzeugen. Das konkrete Einsatzfeld kann sich in kürzester Zeit ändern und Firmen, die sich gerade noch im deutlichen Abstand zu den unmittelbaren Kampfhandlungen befinden, können rasch im Zentrum der Konflikte stehen.11 Des Weiteren ist eine solche Trennung in der Praxis wegen des meist sehr breiten Aufgabenspektrums der Unternehmen kaum durchführbar.12 Ebenso wenig kann eine Differenzierung in offensive und defensive Tätigkeiten überzeugen. Das humanitäre Völkerrecht kennt eine solche Unterscheidung gerade nicht; beide Handlungsvarianten können als unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten qualifiziert werden.13 Die fehlende Trennschärfe ist für die Ableitung völkerrechtlicher Konsequenzen daher nicht relevant.

Bislang gibt es auch keine einheitliche Definition für PMSCs.14 Am 17. September 2008 wurde von 17 Staaten das Montreux Document verabschiedet.15 In ihm wurden bestehende Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte für Sitz-, Vertrags- sowie Gaststaaten der PMSCs dargestellt und Good Practices Beispiele für den Umgang mit PMSCs erarbeitet. Das Montreux Document, das PMSCs damit zum ersten Mal auf internationaler Ebene thematisierte, definiert PMSCs entsprechend dem dieser Arbeit zu Grunde liegenden Verständnis:

“PMSCs” are private business entities that provide military and/or security services, irrespective of how they describe themselves. Military and security services include, in particular, armed guarding and protection of persons and objects, such as convoys, buildings and other places; maintenance and operation of weapons systems; prisoner detention; and advice to or training of local forces and security personnel.16 ← 21 | 22 →

Der Aufgabenkatalog orientiert sich dabei augenscheinlich an dem von nationalen Militär- und Polizeikräften.17 Daran schließt eine Definition des PMSC-Personals an,18 wonach auch das Personal von Subunternehmen – einem bei PMSCs weit verbreiteten Phänomen – umfasst wird.19 Sowohl das Montreux Document als auch die Definition in der Draft of a possible Convention on Private Military and Security Companies (PMSCs) for consideration and action by the Human Rights Council (im Folgenden: Draft Convention),20 definiert PMSCs mittels einer funktionalen Betrachtung.21 In keinem der beiden Dokumente wird der Einsatz von PMSCs in UN-Friedensmissionen thematisiert.22

Die entgeltliche Beauftragung von nicht-staatlichen Akteuren für Kampfhandlungen reicht bis weit in die Vergangenheit.23 Wie sich aus den folgenden Ausführungen ergibt, sind diese mit den heutigen PMSCs aber nur noch bedingt vergleichbar.

Die historische Entwicklung der Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen kann kaum beschrieben werden ohne dabei das Söldnerwesen anzusprechen. Sowohl PMSCs als auch Söldner leisten militärische und sicherheitsrelevante Dienste gegen Entgelt. Dieses kann zwar einen Erstzugriff auf die Thematik leisten, kann es aber nicht abschließend und vollständig erklären. Nationalstaatliche Bewegungen sowie die Entwicklung des Gewaltmonopols der Staaten und die Etablierung von Massenheeren brachten das Wachstum des Söldnerwesens Anfang des 19. Jahrhundert zum Stillstand, bevor das Verlangen nach nicht-staatlichem Personal in den 1960er und 70er Jahren wieder sprunghaft – und von da an stetig – anstieg. Dafür waren insbesondere die Sezessionsbestrebungen der afrikanischen Staaten ← 22 | 23 → verantwortlich.24 Singer benennt vier wesentliche Gründe für das massive Wachstum der PMSC-Branche: Die veränderte Art der Kriegsführung, die Demobilisierung der Heere, das Erstarken privater Unternehmen in fragilen Staaten sowie die wachsende Verbindung zwischen privaten Heeren und Geschäftsunternehmen.25

Neu war aber nun, dass nicht mehr einzelne Personen/Söldner angeworben wurden, sondern gewerblich organisierte Unternehmen – die heutigen PMSCs.26 Auch die rasche Weiterentwicklung der Militärtechnologie und der damit einhergehende Spezialisierungsbedarf, den die nationalen Armeen nur bedingt erfüllen konnten, führten zu einem raschen Wachstum der PMSC-Branche. Gegenüber dem Einsatz nationaler Streitkräfte war es die einfachere und kostengünstigere Variante, PMSCs mit der Bedienung und Wartung solcher Systeme zu betrauen.27 Ergänzend stellt Cockayne ihre globale Tätigkeit in den Fokus.28

PMSCs können dennoch nicht plakativ als eine neue Generation von Söldnern bezeichnet werden. Neben der vorhandenen Parallele bestehen klar benennbare Unterschiede:

PMSCs verfügen im Unterschied zum Söldnerwesen über eine Unternehmensstruktur, die durch eine moderne Form des Organisationsmanagements geprägt wird und in deren Rahmen sie ihre Dienste anbieten. Sie befinden sich in einem stetigen Wettbewerbsverhältnis und werden nicht anlässlich eines konkreten Konflikts gegründet. Bei den von den PMSCs angebotenen Dienstleistungen handelt es sich – anders als bei Söldnern – nicht ausschließlich um militärische Tätigkeiten. Ein Großteil der Aufgaben ist im zivilen Bereich angesiedelt. Bei PMSCs bestehen zudem meist enge und ausgeprägte Beziehungen mit anderen Wirtschaftsunternehmen. Ebenso unterscheiden sich PMSCs und Söldner bei der Art und Weise der Rekrutierung. Während bei den PMSCs ein professionelles Verfahren durchlaufen wird, beschränkt es sich bei den Söldnern meist auf eine ad-hoc Verpflichtung.29 ← 23 | 24 →

Das Söldnerwesen und PMSCs verbindet somit zwar gemeinsame historische Wurzeln, dennoch sind PMSCs aber nicht mit diesen gleichzusetzen.

Im Wesentlichen lassen sich die folgenden acht Tätigkeitsfelder von PMSCs benennen: Kampfeinsätze; bewaffneter und unbewaffneter Personen-, Gebäude- und Konvoischutz; Aufklärung; Training und Ausbildung; Beratung, Demobilisierung und Reintegration ehemaliger Kämpfer; Minenräumung und Waffenentsorgung; technische Dienste sowie Logistik.30 Die folgenden Beispiele können das Einsatzfeld von PMSCs anschaulich illustrieren: Das Unternehmen Dyncorp International war in den US-Einsätzen 2008/2009 in Afghanistan mit 594 und im Irak mit 756 Ausbildern vertreten.31 Die Unternehmen CACI International und L-3 wurden für den Einsatz im Irak und dort speziell für den Einsatz im Gefangenenlager Abu Ghraib herangezogen.32 Ebenfalls im Irak wurde Personal von Blackwater unter anderem für den Schutz der amerikanischen Botschaft, eingesetzt und stieß aufgrund der Tötung von 17 Zivilisten am Nisour-Platz auf massive mediale Öffentlichkeit.33 Die Regierung von Papua-Neuguinea engagierte das Unternehmen Sandline International beim Einsatz gegen die Bougainville Revolutionary Army und deren Bestrebungen nach Unabhängigkeit.34 Dasselbe Unternehmen wurde 2003 bei einem Putschversuch in Liberia für Ausbildungszwecke verwendet.35 Ein festgeschriebener Katalog, in dem die Sicherheits- bzw. Militärdienstleistungen der PMSCs abschließend definiert werden, ist jedoch nicht vorhanden.

PMSCs werden hauptsächlich von Staaten engagiert. Daneben aber auch von Regierungsorganisationen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen.36 Etwa 70% der PMSCs sind in den USA und im Vereinigten Königreich ansässig.37 Von den 50 momentan größten PMSCs haben 27 ihren Sitz in den USA und 12 ← 24 | 25 → im Vereinigten Königreich.38 Gleichzeitig stellen die USA auch den wohl momentan größten Auftraggeber der PMSCs dar. Aber auch das Vereinigte Königreich, Deutschland, Norwegen, Frankreich, die Niederlande, Schweden und Polen bedienen sich immer häufiger der PMSCs. Ebenso greifen NATO, EU und insbesondere die UN auf PMSCs zurück.39 Viele PMSCs pflegen sehr enge Kontakte mit der Regierung ihres Sitzstaates, akquirieren einen Großteil ihrer Aufträge über diese und sehen sich selbst als verlängerter Arm der jeweiligen Regierung.40 Mit dem Einsatz nicht-staatlichen Personals konnte auch der Verlust an nationalen Streitkräften und damit zugleich der dadurch entstehende Druck der Öffentlichkeit deutlich reduziert werden.41 Insbesondere bei sehr risikoreichen Einsätzen, bei denen keine eigenen Interessen betroffen waren, standen diese Erwägungen einem staatlichen militärischen Engagement entgegen.42 Das Verhältnis von regulären Streitkräften zu PSMC-Bediensteten lag beispielsweise während des Golfkrieges 1991 bei 50:1, im Irakkrieg 2003 bei 10:1 und stieg bis 2007 auf ein Verhältnis 1:1 an. Die steigenden Umsätze der PMSCs unterstreichen diese Entwicklung. Sie stiegen von 1995 bis 2005 von 55,6 Mrd. US$ auf 105 Mrd. US$. Der Gesamtwert der PMSC-Branche wird inzwischen auf 200 Mrd. US$ geschätzt.43 Der zumeist deutlich höhere Verdienst als bei einer Beschäftigung bei den nationalen Armeen stellte und stellt einen stetigen Zulauf an willigem und bereits oft gut ausgebildetem Personal sicher, so dass die nationalen Heere einen starken Abwanderungstrend verzeichnen müssen.44 Bei der Anzahl der vorhandenen Unternehmen muss auf Schätzungen zurückgegriffen werden, die teilweise deutlich variieren. Eine Studie der französischen Regierung bezifferte sie auf zwischenzeitlich 6.500.45 ← 25 | 26 →

§ 2 Einsätze im Rahmen von UN-Missionen

Mit Ende des Kalten Krieges reduzierten viele Staaten ihre nationalen Streitkräfte. Gleichzeitig stieg die Anzahl der Friedensmissionen. Insbesondere die westlichen Staaten zeigten sich bei der Zurverfügungstellung von Truppen für UN-Missionen sehr zurückhaltend.46 Aufgrund dessen suchte man nach Alternativen. Nachdem sich zu Beginn vorwiegend Staaten der PMSCs bedienten (insbesondere das Vereinigte Königreich und die USA), sind nun zunehmend internationale Organisationen wie die UN als Auftraggeber präsent. So wurde z.B. bei den Missionen im Kongo MONUC (1999–2010) und MONUSCO (seit 2010) für verschiedene Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen unbewaffneter Sicherheitsdienst, Transport und Fahrzeuginstandhaltung und -reparatur auf PMSCs zurückgegriffen.47 Dadurch erhofft man sich insbesondere eine kostengünstige Alternative zu den nationalen Armeen sowie die Durchbrechung der Abhängigkeit von den oft nur unzureichend ausgestatteten Truppen der Mitgliedstaaten. Insbesondere bei der kurzfristigen Einsatzbereitschaft, den Kosten und der Effektivität der Einsätze sowie der Professionalität, galten die PMSCs als den nationalen Truppen überlegen.48 Sie sind „faster, cheaper, better.“49 Dazu kommt, dass aufgrund des vermehrten Einsatzes von PMSCs für die Bedienung von High-Tech Equipment, ein Expertiseverlust der nationalen Armeen stattgefunden hat. Es herrscht ein Know-how-Abhängigkeitsverhältnis.50 Ein weiterer Grund für den Anstieg von PMSC-Einsätzen liegt in der Umgehung der Legislative. Beim Einsatz von PMSCs muss nicht wie beim Einsatz von nationalen Heeren die Billigung der nationalen Parlamente eingeholt werden.51

Gleichzeitig wurden aber auch Gefahren und Probleme im Bereich Menschenrechtsschutz, humanitäres Völkerrecht, Souveränität und Zurechnung wahrgenommen.52 Während staatliche Truppen den an die Kombattanteneigenschaft anknüpfenden Regelungen der Genfer Konventionen und der Haager ← 26 | 27 → Landkriegsordnung unterfallen und an nationale Militärkodizes gebunden sind, beschränkt sich dies bei PMSC-Personal im Wesentlichen auf die Beachtung der Unternehmensleitsätze und die Androhung und Durchführung von Konsequenzen durch die PMSCs selbst.53 Auch die UN vergaben in der Vergangenheit bisweilen Aufträge an Firmen, die im Vorfeld in Menschenrechtsverletzungen involviert waren oder im Verdacht eines solchen Fehlverhaltens standen. Die Auslagerung von Aufgaben an PMSCs war deswegen starker Kritik von verschiedenen Seiten ausgesetzt. Der Klärungsbedarf erscheint im Kontext der UN-Friedensmissionen und der direkten Rekrutierung durch die UN noch notwendiger, da in diesen Konstellationen der Entsendestaat und somit ein taugliches Völkerrechtssubjekt als mögliches Anknüpfungs- und Zurechnungsobjekt entfällt. Kann ein etwaiges Fehlverhalten nur den Unternehmen, aber nicht den Staaten oder der UN zugerechnet werden, kommt der unterschiedlich ausgestaltet Pflichtenträgerschaft von Unternehmen auf der einen und Staaten und internationalen Organisationen auf der anderen Seite besondere Bedeutung zu.54

Auch die PMSCs selbst streben immer mehr danach, großflächig in Friedensmissionen zum Einsatz zu kommen. Einerseits können sie dadurch eine neue Einnahmequelle generieren, andererseits ist es ein Versuch, ihre Reputation zu verbessern.55 Obwohl der Einsatz von PMSCs bereits seit längerer Zeit im Raum steht, findet sich in den neuesten Veröffentlichungen des Department of Peacekeeping Operations (DPKO) kein Bezug auf die künftige Rolle der PMSCs in UN-Friedensmissionen. Auch in den Diskussionen des Sicherheitsrats über den aktuellen Stand und die Zukunft der UN-Friedensmissionen ging es ausschließlich um logistische Aufgaben beim Einsatz von PMSCs.56 Generell wurde die Freigabe von Informationen über den Einsatz von PMSCs zu Beginn äußerst restriktiv gehandhabt. Seit Ende 2012 ändert sich dies mehr und mehr. Den Anfang machten ein Bericht des Generalsekretärs im Oktober 2012 sowie ein weiterer Bericht des Advisory Committee on Administrative and Budgetary Questions, der erstmals auch konkrete Zahlen nannte.57 ← 27 | 28 →

In dem vermehrten Rückgriff auf PMSCs spiegelt sich auch der Wandel der Friedensmissionen wieder. Die UN und deren Personal werden nicht mehr ausschließlich als Schutzeinheit verstanden, sondern werden zunehmend selbst als potentielles Angriffsziel wahrgenommen. Zwischen 2003 und 2014 wurden 567 Anschläge auf ziviles Personal mit 200 Todesopfern gezählt.58 Davon fallen 126 Opfer in das Jahr 2014.59 Die UN-Mission MINUSMA erwies sich dabei als besonders gefährlich. Zwischen Juli 2013 und Mai 2016 wurden alleine in dieser Mission 68 Blauhelme getötet.60

Als Resultat dieser Entwicklung ergab sich ein deutlich höherer Bedarf an Schutzkräften für UN-Missionen. Nach einem im Sommer 2014 von der UN Working Group veröffentlichten Bericht, wurden zu diesem Zeitpunkt 30 bewaffnete und unbewaffnete Sicherheitsfirmen von den UN beschäftigt. Das UN-Budget 2013/2014 für den Einsatz von PMSCs belief sich auf 42.125.298 US$, wovon 14.015.520 US$ auf bewaffnete Sicherheitsdienstleistungen entfielen.61 Für das Haushaltsjahr 2012/2013 belief sich der Gesamtbetrag auf 30.931.122 US$ und verteilte sich auf 42 Firmen.62 Weltweit werden die Ausgaben für die gesamte PMSC-Branche (UN und Nicht-UN-Einsätze) für 2016 auf 244 Mrd. ← 28 | 29 → US$ geschätzt.63 Der Anstieg der PMSC-Einsätze in UN-Friedensmissionen ist daher direkte Konsequenz des sich gewandelten Aufgabenspektrums.64

Details

Seiten
252
Jahr
2018
ISBN (PDF)
9783631762370
ISBN (ePUB)
9783631762387
ISBN (MOBI)
9783631762394
ISBN (Hardcover)
9783631760246
DOI
10.3726/b14427
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2018 (November)
Schlagworte
Due Diligence Montreux Document International code of conduct for private security service providers Implied-Powers-Lehre UN Guiding Principles on Business and Human Rights Völkerrechtliche Zurechenbarkeit
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2018. 252 S.

Biographische Angaben

Tina Linti (Autor:in)

Tina Linti studierte an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Rechtswissenschaft. Sie war als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht beschäftigt und war als Gastwissenschaftlerin am Graduate Institute in Genf tätig.

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